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   BFH, 07.06.1989 - X R 12/84   

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https://dejure.org/1989,1284
BFH, 07.06.1989 - X R 12/84 (https://dejure.org/1989,1284)
BFH, Entscheidung vom 07.06.1989 - X R 12/84 (https://dejure.org/1989,1284)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - X R 12/84 (https://dejure.org/1989,1284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1983 §§ 10, 10c, 37 Abs. 3 Satz 4, 38c, 39a Abs. 1 Nr. 4; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision - Fristablauf - Lohnsteuerkarte - Eintragung auf Lohnsteuerkarte - Freibetrag - Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Vorsorge - Lohnsteuer-Jahresausgleich - Unterschiedsbetrag - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 370
  • BB 1989, 1749
  • BB 1989, 2094
  • DB 1989, 2103
  • BStBl II 1989, 976
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 7/76

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Verlusten aus

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - X R 12/84
    Das BVerfG hat betont, daß eine andere Gestaltung den mit dem Lohnsteuerverfahren als einem Massenverfahren verbundenen Rationalisierungseffekt beeinträchtigen würde (Beschluß vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297).

    Dieser nur in einem Zinsverlust bestehende Nachteil ist nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297) im übrigen durch die Gewährung des Arbeitnehmerfreibetrags (§ 19 Abs. 4 EStG) abgegolten.

  • BFH, 26.11.1985 - IX R 1/81

    Verfassungsmäßigkeit - Verwitweter Arbeitnehmer - Verdoppelung der

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - X R 12/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl. die Nachweise im BFH-Urteil vom 26. November 1985 IX R 1/81, BFHE 145, 383, BStBl II 1986, 353) ist der Gleichheitssatz nur dann verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung kein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst einleuchtender Grund finden läßt und deshalb die gesetzliche Regelung als willkürlich anzusehen ist.

    Geringfügige oder nur in besonderen Fällen auftretende Ungleichheiten sind unbeachtlich (BFHE 145, 383, BStBl II 1986, 353, m.w.N.).

  • BFH, 11.05.1973 - VI B 116/72

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Prüfung der Anspruchsgrundlagen - Freibetrag -

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - X R 12/84
    Kann - wie im Streitfall - der begehrte Eintrag auf der Lohnsteuerkarte beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber wegen Zeitablaufs nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. § 42b Abs. 3 Satz 1 EStG), entfällt für die Anfechtungsklage (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Mai 1973 VI B 116/72, BFHE 109, 302, BStBl II 1973, 667) das Rechtsschutzbedürfnis.
  • BFH, 07.06.1989 - X R 186/87

    Höchstbeträge - Absoluter Höchstbetrag - Relativer Höchstbetrag

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - X R 12/84
    Vielmehr ist auf den nach § 10c Abs. 8 Satz 1 EStG ermittelten Betrag die für Vorsorgeaufwendungen geltende Höchstbetragsberechnung (Grundhöchstbetrag zuzüglich hälftigem Ansatz - § 10 Abs. 3 Nr. 1 und 3 EStG) anzuwenden (vgl. Urteil des Senats vom 7. Juni 1989 X R 186/87, BFHE 157, 188, sowie Abschn. 49 Abs. 7 der Lohnsteuer-Richtlinien - LStR -), so daß die Vorsorgepauschale im Streitfall nur 6.426 DM beträgt.
  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81

    Zulässigkeit einer Revision - Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - X R 12/84
    Auf Antrag kann das Anfechtungsverfahren jedoch in ein Feststellungsverfahren nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO übergeleitet werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der abgelehnten Eintragung auf der Lohnsteuerkarte hat (z.B. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1982 VIII R 54/81, BFHE 137, 456, BStBl II 1983, 315, m.w.N.).
  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Davon ist im Hinblick auf das Lohnsteuerverfahren für das Folgejahr und die das Jahr 2007 betreffende Veranlagung zur Einkommensteuer auszugehen (BFH-Urteile vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976; vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 100 Rz 58).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die einfachrechtlich zumindest nicht offensichtlich unhaltbar ist, besteht in solchen Fällen ein berechtigtes Interesse daran, daß die Rechtswidrigkeit der Eintragungsverweigerung nachträglich festgestellt wird (vgl. etwa BFH, BStBl. 1989 II S. 976 [977]).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

    Zwar ist der früher gewährte Arbeitnehmer-Freibetrag entfallen, den der erkennende Senat als Rechtfertigungsgrund für die ungleiche Behandlung gegenüber Steuerpflichtigen angesehen hat, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu leisten haben (Senatsurteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).
  • BFH, 04.11.2014 - I R 19/13

    Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Lösung eines sog.

    Das berechtigte Interesse besteht unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie sowie der Wiederholungsgefahr (vgl. allgemein Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976; Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 57/07, BFH/NV 2009, 390; vom 11. Juli 2012 I R 76/11, BFH/NV 2012, 1966).
  • BFH, 24.01.2018 - I R 49/16

    Kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen

    Das berechtigte Interesse besteht unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie sowie der Wiederholungsgefahr (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).
  • BFH, 23.09.2008 - I R 57/07

    Geltung des Kassenstaatsprinzips für Gehälter der Versorgungsanstalt des Bundes

    Das berechtigte Interesse der Klägerin besteht daher sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr als auch unter dem der Prozessökonomie (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).
  • FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07

    Anspruch auf vorläufige Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte;

    Nach dieser Gesetzesänderung durch das AltEinkG zum 01.01.2005 und der gesetzlichen Nachbesserung zum 01.01.2006 (keine Kürzung des Vorwegabzugs) sei von vollständig geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen auch im Hinblick auf das zitierte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.06.1989 X R 12/84, BStBl. II 1989, 976 auszugehen.

    Der einzelne Arbeitnehmer muss den wirtschaftlichen Nachteil (Liquiditäts- und Zinsnachteil) hinnehmen, den er dadurch erleidet, dass die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nicht bereits beim Lohnsteuerabzug in voller Höhe, sondern erst bei Durchführung der Einkommensteuerveranlagung, berücksichtigt werden, (vgl. BFH-Beschluss vom 07.06.1989 X R 12/84, aaO).

  • FG Hamburg, 10.07.2008 - 6 K 56/06

    Steuerlicher Wohnsitz durch Innehabung einer sog. "Stand-by-Wohnung"

    Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z. B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).
  • BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und

    Diese Einflussmöglichkeit auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs und sein nur vorläufiger Charakter als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer (§ 38 Abs. 1, § 39a Abs. 4 Satz 1 EStG; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476) wie auch Praktikabilitätserwägungen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1977  1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297; BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976) lassen die Kläger bei ihren verfassungsrechtlichen Einwänden unberücksichtigt.
  • BFH, 11.07.2012 - I R 76/11

    Keine Freistellungsbescheinigung für eine in einem evangelischen Kindergarten als

    Das berechtigte Interesse der Klägerin besteht unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. allgemein Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976; Senatsurteil vom 23. September 2008 I R 57/07, BFH/NV 2009, 390).
  • FG Köln, 25.10.2016 - 3 K 887/16

    Feststellungsbegehren betreffend die Rechtswidrigkeit der Ablehnung des

  • FG Düsseldorf, 07.04.2003 - 7 K 3301/02

    Lohnsteuerklassenwechsel; Stichtag; Rückwirkende Änderung;

  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

  • FG München, 05.09.1995 - 8 K 3991/94
  • FG München, 07.11.1997 - 8 K 3866/96

    Voraussetzungen des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung; Geltendmachung von

  • BFH, 12.04.2006 - VI B 66/05

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2006 - 10 K 171/06

    Im Jahr 2006 geleistete Beiträge eines nichtselbständig tätigen Steuerberaters an

  • BFH, 12.05.1995 - VI B 8/95

    Nachmittagsstunden genutzt würde.

  • BFH, 08.10.1991 - IX R 2/87
  • BFH, 12.06.1991 - III R 106/89

    Eintragung des Kinderfreibetrages für ein Pflegekind auf der Lohnsteuerkarte des

  • FG Baden-Württemberg, 06.06.1997 - 12 K 48/97

    Anspruch auf Lohnsteuerfreistellung; Bestehen berechtigten

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