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   BFH, 14.03.1991 - IV R 54/90   

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https://dejure.org/1991,1933
BFH, 14.03.1991 - IV R 54/90 (https://dejure.org/1991,1933)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1991 - IV R 54/90 (https://dejure.org/1991,1933)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1991 - IV R 54/90 (https://dejure.org/1991,1933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 165, 119
  • BB 1991, 1825
  • DB 1991, 2525
  • BStBl II 1991, 808
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.04.1983 - IV R 217/82

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Zonenrandgebiet -

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - IV R 54/90
    Innerhalb des so bestimmten Ermessensrahmens können die Finanzbehörden zur Regelung bestimmter Gruppen gleichgelagerter Fälle Ermessensrichtlinien aufstellen und hierbei die Gewährung von Sonderabschreibungen von Voraussetzungen abhängig machen, die im Gesetz selbst nicht genannt sind, sofern diese zusätzlichen Voraussetzungen einer sachgerechten Ermessensausübung entsprechen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 1983 IV R 217/82, BFHE 138, 292, BStBl II 1983, 532).

    Schon in den Urteilen in BFHE 138, 292, BStBl II 1983, 532, und vom 6. Juli 1983 I R 252/82, BFHE 139, 113, BStBl II 1983, 699) ist der BFH deshalb davon ausgegangen, daß kein Anspruch auf Gewährung von Sonderabschreibungen für zu eigenen Wohnzwecken des Betriebsinhabers genutzte Gebäudeteile besteht.

    An dieser Zweckbestimmung gemessen ist es nicht sachwidrig, die Vergünstigungen für abnutzbare unbewegliche Wirtschaftsgüter auf solche Investitionen im Zonenrandgebiet zu beschränken, die zum ausschließlich oder fast ausschließlich eigenbetrieblichen Gebrauch errichtet oder erworben werden (Urteil in BFHE 138, 292, BStBl II 1983, 532).

  • BFH, 21.04.1983 - IV R 60/80

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Zonenrandgebiet -

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - IV R 54/90
    Hierbei sind auch die Verwaltungsrichtlinien, die die obersten Finanzbehörden zur einheitlichen Handhabung des Ermessens erlassen haben, auf das Vorliegen eines etwaigen Ermessensfehlgebrauchs zu überprüfen (BFH-Urteil vom 21. April 1983 IV R 60/80, BFHE 138, 396, BStBl II 1983, 529).
  • BFH, 06.07.1983 - I R 252/82

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Abnutzbare unbewegliche

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - IV R 54/90
    Schon in den Urteilen in BFHE 138, 292, BStBl II 1983, 532, und vom 6. Juli 1983 I R 252/82, BFHE 139, 113, BStBl II 1983, 699) ist der BFH deshalb davon ausgegangen, daß kein Anspruch auf Gewährung von Sonderabschreibungen für zu eigenen Wohnzwecken des Betriebsinhabers genutzte Gebäudeteile besteht.
  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 159/84

    Ermessensfehler - Sonderabschreibungen - Versagung - Brauerei - Verpachtete

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - IV R 54/90
    Um derartige Ermessensrichtlinien handelt es sich bei den durch Schreiben des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 10. November 1978 (BStBl I 1978, 451) bekanntgemachten Zonenrandförderungsrichtlinien - ZFR - (BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 159/84, BFHE 153, 188, BStBl II 1988, 653, m. w. N.; für die nach dem 31. Dezember 1988 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter vgl. jetzt BMF-Schreiben vom 27. Dezember 1989, BStBl I 1989, 518).
  • BFH, 16.06.1994 - IV R 48/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Vermietung an andere Personengesellschaften

    Rechtswidrigkeit der Bewilligungsbescheide 1. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mehrfach entschieden hat, überschritten die Finanzbehörden das ihnen in § 3 ZRFG eingeräumte Ermessen nicht dadurch, daß sie Sonderabschreibungen für im damaligen Zonenrandgebiet belegene Gebäude nur dann gewährten, wenn diese Gebäude vom Steuerpflichtigen zum ausschließlichen oder fast ausschließlichen eigenbetrieblichen Gebrauch errichtet oder erworben wurden (BFH-Urteile vom 21. April 1983 IV R 217/82, BFHE 138, 292, BStBl II 1983, 532; vom 10. Februar 1988 VIII R 159/84, BFHE 153, 188, BStBl II 1988, 653; vom 14. März 1991 IV R 54/90, BFHE 165, 119, BStBl II 1991, 808).
  • BFH, 29.01.1997 - XI R 85/95

    Keine Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei einer Verpachtung des gesamten

    Dabei ist davon auszugehen, daß die Finanzverwaltung im Rahmen des ihr eingeräumten Ermessens ermächtigt ist, die Gewährung von Sondervergünstigungen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die im Gesetz selbst nicht genannt sind, sofern diese zusätzlichen Voraussetzungen einer sachgerechten Ermessensausübung entsprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10; vom 14. März 1991 IV R 54/90, BFHE 165, 119, BStBl II 1991, 808).

    b) Wie der BFH mehrfach entschieden hat, überschreiten die Finanzbehörden das ihnen in § 3 ZRFG eingeräumte Ermessen nicht dadurch, daß sie Vergünstigungen für im ehemaligen Zonenrandgebiet angeschaffte oder hergestellte unbewegliche Wirtschaftsgüter entsprechend den ZRFR nur gewähren, wenn diese vom Steuerpflichtigen zum ausschließlichen oder fast ausschließlichen eigenbetrieblichen Gebrauch hergestellt oder erworben wurden (BFH-Urteile vom 21. April 1983 IV R 217/82, BFHE 138, 292, BStBl II 1983, 532; vom 10. Februar 1988 VIII R 159/84, BFHE 153, 188, BStBl II 1988, 653; in BFHE 165, 119, BStBl II 1991, 808; vom 16. Juni 1994 IV R 48/93, BFHE 175, 109).

  • BFH, 21.03.2002 - IV R 15/00

    FördG : Erhöhte Absetzungen für fremdbetriebliche Nutzung?

    Selbst wenn dies --wie der Kläger geltend macht-- der Fall ist, scheidet die Inanspruchnahme der Vergünstigung aus (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1991 IV R 54/90, BFHE 165, 119, BStBl II 1991, 808, zum Wohngebäude eines Landwirts im Zusammenhang mit § 3 ZRFG).
  • BFH, 16.06.1994 - IV R 97/93

    Zulassung von Sonderabschreibungen für den Kauf eines Lastzuges einer Spedition

    ber die Bewilligung von Sonderabschreibungen ist nach Inkrafttreten der AO 1977 in einem besonderen Verfahren außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens (Gewinnfeststellungsverfahrens) zu entscheiden; diese Entscheidung kann mit der Steuerfestsetzung (Gewinnfeststellung) verbunden werden (Senatsurteil vom 28. Februar 1980 IV R 19/78, BFHE 130, 244, BStBl II 1980, 528) und stellt eine Ermessensentscheidung dar (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Senatsurteil vom 14. März 1991 IV R 54/90, BFHE 165, 119, BStBl II 1991, 808 unter 2. m. w. N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98

    Zonenrandförderung: Zum Beginn der Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke sowie

    Diese Eingrenzung steht im Ermessen des Gesetzgebers, der damit Mitnahmeeffekte verhindern wollte, und schließt fremdbetrieblich genutzte Wirtschaftsgüter bewusst von der Förderung aus (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 1991, 808 zum Wohngebäude eines Landwirts im Zusammenhang mit § 3 ZRFG ).
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