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   BFH, 07.08.1991 - X R 116/89   

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BFH, 07.08.1991 - X R 116/89 (https://dejure.org/1991,738)
BFH, Entscheidung vom 07.08.1991 - X R 116/89 (https://dejure.org/1991,738)
BFH, Entscheidung vom 07. August 1991 - X R 116/89 (https://dejure.org/1991,738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 7b, 10e
    § 10e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb im Wege vorweggenommener Erbfolge

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1987 § 7 Abs. 1 Satz 1, § 7 b, § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 10 e, § 21 Abs. 2, § 21 a, § 39 a Abs. 1 Nr. 6, § 42 b Abs. 3 Satz 1, § 46 Abs. 2 Nr. 8 a, § 52 Abs. 21 Satz 4; EStDV § 11 d... ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Einfamilienhaus - Erbfolge - Wohnungsförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässiger Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG - Übergang eines belasteten Einfamilienhauses als teilweise entgeltlicher Vorgang - Keine Weiterführung erhöhter Absetzungen des Rechtsvorgängers - Keine Eintragung eines Freibetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 165, 267
  • NJW 1992, 455
  • FamRZ 1992, 307 (Ls.)
  • BB 1991, 2213
  • BB 1991, 2350
  • DB 1991, 2416
  • BStBl II 1992, 736
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.12.1990 - XI R 15/89

    Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit bei der Übernahme eines Grundstücks durch

    Auszug aus BFH, 07.08.1991 - X R 116/89
    Ebenso wie der Bauherr oder Erwerber kann der Rechtsnachfolger erhöhte Absetzungen nur in Anspruch nehmen, wenn er das unentgeltlich erworbene Wirtschaftsgut zur Einkünfteerzielung einsetzt (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Dezember 1990 XI R 15/89, BFH/NV 1991, 450).
  • BFH, 24.02.1988 - X R 67/82

    - Zum Begriff des Hilfsumsatzes - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 07.08.1991 - X R 116/89
    Der Fortsetzungsfeststellungsantrag ist zulässig, auch wenn nicht von den Klägern, sondern vom FA Revision eingelegt worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 1988 X R 67/82, BFHE 152, 564, BStBl II 1988, 622, m. w. N.).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 07.08.1991 - X R 116/89
    Wie der Große Senat des BFH mit Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, ist die Übertragung eines Grundstücks im Wege vorweggenommener Erbfolge unter Übernahme von Verbindlichkeiten steuerrechtlich ein teilentgeltliches Rechtsgeschäft.
  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 07.08.1991 - X R 116/89
    Die Kläger haben ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung, weil eine im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Veranlagung beachtlich ist, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt nicht geändert hat (z. B. BFH-Urteil vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, m. w. N.).
  • BFH, 20.12.1990 - XI R 4/83

    Einkommensteuerrechtliche Beurteilung der vorweggenommenen Erbfolgeregelung

    Auszug aus BFH, 07.08.1991 - X R 116/89
    Nach der Rechtslage vor 1987 konnte der Steuerpflichtige bei teilentgeltlichem Erwerb nicht nur eigene erhöhte Absetzungen nach § 7 b EStG aus seinen Anschaffungskosten geltend machen, sondern auch hinsichtlich des unentgeltlichen Teils des Erwerbs im Rahmen des für ihn gültigen Höchstbetrages nach § 7 b Abs. 1 Satz 3 EStG - anteilig - die nach den Verhältnissen des Rechtsvorgängers bemessenen erhöhten Absetzungen fortführen - § 11 d EStDV - (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1990 XI R 4/83, BFH/NV 1991, 449, sowie Thürmer, Der Betrieb - DB - 1989, 1838, 1896).
  • BFH, 21.10.1985 - GrS 2/84

    Bestandskräftiger Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid hindert nicht

    Auszug aus BFH, 07.08.1991 - X R 116/89
    Die Bestandskraft des Bescheids über den Lohnsteuer-Jahresausgleich steht dem nicht entgegen (BFH-Beschluß vom 21. Oktober 1985 GrS 2/84, BFHE 145, 147, BStBl II 1986, 207).
  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Davon ist im Hinblick auf das Lohnsteuerverfahren für das Folgejahr und die das Jahr 2007 betreffende Veranlagung zur Einkommensteuer auszugehen (BFH-Urteile vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976; vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 100 Rz 58).
  • BFH, 04.10.2016 - IX R 26/15

    Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Mögliche, den Abzug von AfA ausschließende Gründe, welche ausschließlich in der Person des Rechtsvorgängers liegen, berühren die AfA-Berechtigung des Rechtsnachfolgers nach § 11d EStDV indes nicht (BFH-Urteile vom 4. September 1990 IX R 197/87, BFHE 162, 404, BStBl II 1992, 69; vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736).
  • BFH, 25.01.1994 - IX R 143/90

    Keine Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG auf eine nach

    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollten nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (vgl. zur Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736).

    Einen übergeordneten einkommensteuerrechtlichen Grundsatz, nach dem der Einzelrechtsnachfolger mit dem Einrücken in die zivilrechtliche Rechtsstellung des Rechtsvorgängers ausnahmslos auch dessen steuerliche Vergünstigungen weiterführen kann, gibt es nicht (BFH-Urteile in BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736; vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295).

    Ebenso wie der Bauherr oder Erwerber kann der Rechtsnachfolger AfA nur in Anspruch nehmen, wenn er das unentgeltlich erworbene Wirtschaftsgut zur Einkünfteerzielung einsetzt (BFH-Urteile in BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736; in BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295).

    Eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes, die zu einer solchen Analogie berechtigen würde, liegt nicht vor (BFH-Urteile in BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736; in BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295).

    Wer als solcher nach Inkrafttreten der Neuregelung der Besteuerung selbstgenutzter Wohnungen ein Grundstück unentgeltlich erwirbt, ist nicht mit Herstellungs- oder Anschaffungskosten belastet; er ist nicht schutzbedürftig (BFH-Urteile in BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736; in BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295).

  • BFH, 07.02.2012 - IX R 27/10

    Volle degressive Jahres-AfA bei Rechtsnachfolge

    Für die Inanspruchnahme muss der Rechtsnachfolger in seiner Person --und entgegen der Ansicht des FA nicht auch der Rechtsvorgänger-- den objektiven und subjektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklichen (vgl. auch BFH-Urteile vom 4. September 1990 IX R 197/87, BFHE 162, 404, BStBl II 1992, 69; vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736; jeweils zu § 7b EStG).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 80/92

    Kindergeld - Niedrige Einkommen - Miteigentumsanteil

    Da der Gesetzgeber mit der Übergangsregelung das Ziel verfolgt, das Vertrauen der betroffenen Steuerpflichtigen auf den Fortbestand der nach früherem Recht bestehenden Vergünstigungen zu schützen und den Besitzstand zu wahren (vgl. BFH-Urteil vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736, unter 2. b, cc; Schmidt/Drenseck, a. a. O., Anm. 3 a aa), ist die Übergangsregelung auch auf Folgeobjekte anzuwenden.
  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    In Höhe der übernommenen Verbindlichkeiten entstehen dem Übernehmer Anschaffungskosten (vgl. z. B. auch BFH-Urteile vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736, und vom 24. April 1991 XI R 9/84, BFHE 164, 354, BStBl II 1991, 794).
  • BFH, 06.03.2001 - IX R 64/97

    Bindungswirkung einer Bescheinigung i. S. des § 82 i Abs. 2 EStDV umfasst nicht

    Bezogen auf den unentgeltlichen (Teil-) Erwerb lässt sich aus § 52 Abs. 21 Satz 7 i.V.m. Satz 6 EStG nichts anderes herleiten (siehe Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736; vom 5. November 1996 IX R 105/93, BFH/NV 1997, 339).
  • BFH, 09.11.1994 - X R 97/91

    § 10 e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb eines Rohbaus

    In Höhe der übernommenen Verbindlichkeiten und der Gleichstellungsgelder entstehen dem Übernehmer Anschaffungskosten, die -- soweit sie eine zu eigenen Wohnzweken genutzte Wohnung und den dazu gehörenden Grund und Boden betreffen -- grundsätzlich nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt sind (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736).

    Im Hinblick auf den Leitsatz seines Urteils in BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736 (und den dazu ergangenen Nichtanwendungserlaß des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. August 1992, BStBl I 1992, 522) stellt der Senat klar, daß das vom Kläger aufgewendete (Teil-)Entgelt im Verhältnis der Verkehrswerte von Grund und Boden, Altbau und Rohbau aufzuteilen ist.

  • BFH, 16.09.2004 - X R 54/99

    Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies der Fall, wenn die Einkommensteuer-Veranlagung des Streitjahres zwar noch nicht bestandskräftig (BFH-Urteil vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736, unter 1.), gleichwohl aber nicht ihrerseits mit der Klage angefochten ist (BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 186/82, juris Nr: STRE835045660).
  • BFH, 04.12.1991 - X R 89/90

    Keine Steuervergünstigung nach § 10e EStG für einen unentgeltlichen

    Der Grund für die Berechtigung des Einzelrechtsnachfolgers, bei unentgeltlichem Erwerb die Absetzungen des Rechtsvorgängers fortzuführen, liegt im Einsatz des Wirtschaftsguts zur Einkünfteerzielung (Urteil des Senats vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267).
  • BFH, 01.04.2004 - IX B 31/03

    Nutzungswertbesteuerung: Übergang auf Einzelrechtsnachfolger?

  • BFH, 07.07.2004 - X R 30/03

    Eigenheimzulage: Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden

  • BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97

    Selbstgenutzte Wohnung im eigenen Haus; sog. "Kleine Übergangsregelung"

  • OLG Schleswig, 26.09.1991 - 2 W 62/91

    Widerruf der Hinterlegungsanweisung

  • FG Münster, 24.10.1997 - 11 K 4074/96

    "Kleine Übergangsregelung": Miteigentumsanteilsübertragung

  • BFH, 13.12.1995 - X R 103/94

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer

  • FG München, 23.09.2003 - 6 K 1305/01

    Eigenheimzulage bei Miteigentum und Teilentgeltlichem Erwerb

  • FG Münster, 10.07.1997 - 11 K 754/96
  • BFH, 31.10.1991 - X R 53/90

    Berechtigung des ein nach 1986 unentgeltlich übertragenes Grundstück zu eigenen

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