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   BFH, 28.08.1991 - I R 3/89   

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https://dejure.org/1991,1193
BFH, 28.08.1991 - I R 3/89 (https://dejure.org/1991,1193)
BFH, Entscheidung vom 28.08.1991 - I R 3/89 (https://dejure.org/1991,1193)
BFH, Entscheidung vom 28. August 1991 - I R 3/89 (https://dejure.org/1991,1193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 165, 404
  • NVwZ 1993, 104
  • BB 1992, 331
  • BB 1992, 56
  • DB 1992, 71
  • BStBl II 1992, 107
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.03.1979 - VI R 185/76

    Anrufungsauskunft; Bindung auch im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren und im

    Auszug aus BFH, 28.08.1991 - I R 3/89
    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung von dem BFH-Urteil vom 9. März 1979 VI R 185/76 (BFHE 127, 376, BStBl II 1979, 451) auch nicht unter dem Gesichtspunkt ab, daß für die Anrufungsauskunft und die Freistellungsbescheinigung die gleichen Grundsätze gelten.

    Das BFH-Urteil in BFHE 127, 376, BStBl II 1979, 451 betraf eine dem Arbeitnehmer erteilte Anrufungsauskunft und die Bindungswirkung im Lohnsteuer-Jahresausgleichs- bzw. Veranlagungsverfahren.

    Selbst wenn man die Lohnsteuernachforderung im Falle beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer wegen der durch § 50 Abs. 5 Satz 1 EStG vorgeschriebenen Abgeltungswirkung dem Lohnsteuer-Jahresausgleichs- bzw. Veranlagungsverfahren gleichstellt, besteht der entscheidende Unterschied gegenüber dem vom BFH-Urteil in BFHE 127, 376, BStBl II 1979, 451 entschiedenen Sachverhalt, daß im Streitfall die Freistellungsbescheinigung dem Arbeitgeber erteilt wurde.

  • BFH, 15.11.1971 - GrS 1/71

    Geschäftsführer einer GmbH - Sitz im Inland - Wohnsitz in der Schweiz - Führen

    Auszug aus BFH, 28.08.1991 - I R 3/89
    Ihm war zwischenzeitlich bekanntgeworden, daß nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Geschäftsführer einer inländischen Kapitalgesellschaft, der seinen Wohnsitz im Ausland hat und dort die Geschäfte der Gesellschaft führt, seine persönliche Tätigkeit am Sitz der Gesellschaft im Inland ausübt (Beschluß des Großen Senats vom 15. November 1971 GrS 1/71, BFHE 103, 433, BStBl II 1972, 68).

    Die Bezüge zählen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu den inländischen Einkünften; denn er übt als Geschäftsführer einer inländischen Kapitalgesellschaft die nichtselbständige Tätigkeit am Sitz der Gesellschaft im Inland aus (Beschluß des Großen Senats in BFHE 103, 433, BStBl II 1972, 68).

  • BFH, 13.11.1959 - VI 124/59 U

    Wesen und Wirkung der Anrufungsauskunft - Berufungsverfahren gegen eine vom

    Auszug aus BFH, 28.08.1991 - I R 3/89
    Das FA ist bei einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft nicht daran gehindert, im Lohnsteuerverfahren dem Arbeitnehmer gegenüber einen anderen ungünstigeren Rechtsstandpunkt zu vertreten als im Auskunftsverfahren gegenüber dem Arbeitgeber (BFH-Urteil vom 13. November 1959 VI 124/59 U, BFHE 70, 290, BStBl III 1960, 108).
  • BFH, 17.05.1985 - VI R 137/82

    Ermessensentscheidung - Inanspruchnahme des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BFH, 28.08.1991 - I R 3/89
    Durch die Formulierung in § 42 d Abs. 3 Satz 4 EStG wird nicht der Grundsatz eingeschränkt, demzufolge der Arbeitnehmer Schuldner der Steuer ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 1985 VI R 137/82, BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660).
  • BFH, 10.05.2017 - I R 82/15

    Nacherhebung der Lohnsteuer bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern;

    aa) Soweit die Vorinstanz unter Berufung auf das Senatsurteil vom 28. August 1991 I R 3/89 (BFHE 165, 404, BStBl II 1992, 107) die Auffassung vertritt, dass einer Inanspruchnahme des Klägers nach § 41c Abs. 4 Satz 2 EStG die dem B e.V. erteilte Freistellungsbescheinigung nicht entgegensteht, vermag dem der Senat nicht zu folgen.

    Die Auffassung der Vorinstanz beruht offenbar auf einer Fehlinterpretation der Senatsentscheidung in BFHE 165, 404, BStBl II 1992, 107.

  • FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09

    Verrechnung eines Bruttoarbeitslohns mit negativen Einnahmen durch den

    Durch diese Formulierung wird nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 28. August 1991 I R 3/89, BStBl II 1992, 107), der sich der Senat anschließt, jedoch nicht der Grundsatz eingeschränkt, demzufolge der Arbeitnehmer Schuldner der Steuer ist.

    Die Bindungswirkung der Anrufungsauskunft ist personenbezogen (BFH in BStBl II 1992, 107).

    Die Finanzbehörde ist allerdings bei einer dem Arbeitsgeber erteilten Anrufungsauskunft nicht daran gehindert, im Lohnsteuerverfahren - hier also im Lohnsteuernachforderungsverfahren - dem Arbeitnehmer gegenüber einen anderen, ungünstigeren Rechtsstandpunkt zu vertreten als im Auskunftsverfahren gegenüber dem Arbeitgeber (BFH in BStBl II 1992, 107, zum Lohnsteuernachforderungsbescheid gegenüber einem beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer; Gosch, Die steuerliche Betriebsprüfung, 1992, 72).

  • FG Köln, 29.10.2015 - 15 K 1581/11

    Rechtmäßigkeit einer erhöhten Einkommensteuerfestsetzung aufgrund eines nicht

    Auch durch § 42 d Abs. 3 Satz 4 EStG wird nicht der Grundsatz eingeschränkt, demzufolge der Arbeitnehmer Schuldner der Steuer ist (BFH-Urteil vom 28. August 1991 I R 3/89, BFHE 165, 404, BStBl II 1992, 107).
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