Rechtsprechung
BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 174 Abs. 4, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 4 Abs. 4, §§ 15, 16; EStDV § 7 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Räumlich zusammenhängende Betriebe - Gesonderte Gewinnfeststellung - Betriebsveräußerung - Betriebsaufgabe - Verpachteter Betrieb - Fortbestand des Pachtvertrags - Erbfolge - Betriebsunterbrechung - Schuldrechtlicher Kaufvertrag - Erbersatzanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gesamtrechtsnachfolge
- Vermächtnis und Vorausvermächtnis
Papierfundstellen
- BFHE 166, 149
- FamRZ 1992, 1286 (Ls.)
- BB 1992, 419
- BB 1992, 904
- DB 1992, 453
- BStBl II 1992, 392
Wird zitiert von ... (103) Neu Zitiert selbst (23)
- BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89
1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …
Auszug aus BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Gehört zum Nachlaß ein gewerbliches Unternehmen, so wird es nach dem Erbfall von den Miterben betrieben; sie sind seitdem Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842).Auch aus dem Beschluß des Großen Senats zur Erbauseinandersetzung vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) ergibt sich, daß Entstehung und Erfüllung von Erbfallschulden nicht zu Anschaffungskosten beim Verpflichteten und zu Veräußerungserlösen beim Berechtigten führen.
Demgegenüber stellt sich die Erfüllung von Erbfallschulden auch nach dem Beschluß in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837 nicht als Erwerbs- und Veräußerungsvorgang, sondern als schlichte Erfüllung einer durch den Erbfall verursachten Verbindlichkeit dar, die die bereits durch den Erbfall verursachte Zuordnung des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums an den Nachlaßgegenständen nicht berührt.
Bei einem zum Nachlaß gehörenden Gewerbebetrieb folgt hieraus, daß die Miterben am Gewinn des Betriebs, auch an einem Veräußerungsgewinn, nach dem Verhältnis der Erbteile beteiligt sind (vgl. auch Beschluß in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 842).
- BFH, 02.04.1987 - IV R 92/85
Pflichtteilsanspruch - Darlehn - Schuldzinsen - Betriebsausgaben - Betriebliche …
Auszug aus BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Dazu wurde u. a. auf die Rechtsprechung verwiesen, nach der ein Vereinbarungsdarlehen in Zusammenhang mit der Ablösung eines Pflichtteilsanspruchs eine betriebliche Verbindlichkeit ist, soweit der Pflichtteilsanspruch aus übergegangenem Betriebsvermögen herrührt (BFH-Urteile vom 2. April 1987 IV R 92/85, BFHE 149, 567, BStBl II 1987, 621, und vom 28. April 1989 III R 4/87, BFHE 156, 497, BStBl II 1989, 618).Demgemäß entsteht bei ihm weder ein Veräußerungsgewinn, noch hat der Erbe bzw. der ausgleichspflichtige Ehegatte hieraus Anschaffungskosten für das ausgleichspflichtige Vermögen (Senats-Urteil in BFHE 149, 567, BStBl II 1987, 621).
- BFH, 03.10.1984 - I R 116/81
Zur Abgrenzung der Betriebsaufgabe mit anschließender Neueröffnung von der …
Auszug aus BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Eine Betriebsunterbrechung, die nicht als Betriebsaufgabe anzusehen ist und deshalb auch nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven führt, liegt vor, wenn bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht vorhanden und die Verwirklichung der Absicht nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich ist, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so daß der stillgelegte und der eröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (BFH-Urteile vom 3. Oktober 1984 I R 116/81, BFHE 142, 381, BStBl II 1985, 131, und vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672;… vgl. auch Hörger, a. a. O., C Rdnr. 488;… Gänger in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, a. a. O., § 16 Rz. 129;… Schmidt, a. a. O., § 16 Anm. 34).Die Bejahung der wirtschaftlichen Identität zwischen vernichtetem und wieder zu errichtendem Betrieb gehört zu den auf tatsächlichem Gebiet liegenden Feststellungen, an die der BFH als Revisionsgericht mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (vgl. Urteil in BFHE 142, 381, BStBl II 1985, 131).
- BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78
Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung - …
Auszug aus BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Gehören zum Nachlaß mehrere Grundstücke, so ist es bei Belegenheit aller Grundstücke im Bezirk desselben Feststellungs-FA aus Zweckmäßigkeitsgründen mindestens zulässig, eine zusammenfassende Feststellung für alle Grundstücke durchzuführen (vgl. BFH-Urteile vom 23. August 1968 VI R 1/67, BFHE 93, 368, BStBl II 1968, 831, und vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510, 511).Im Urteil in BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510, 511 hat der BFH darauf hingewiesen, der Wortlaut des Gesetzes erlaube die Auslegung, daß alle vermieteten Grundstücke einer Gemeinschaft oder Gesellschaft oder jeweils nur das einzelne Grundstück oder wenigstens die wirtschaftlich miteinander verbundenen Grundstücke als Feststellungseinheit behandelt werden.
- BFH, 25.06.1975 - I R 201/73
Auflösung der Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Betriebsveräußerung erhöht den …
Auszug aus BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Zutreffend sind FA und FG davon ausgegangen, daß der Gewinn aus der Auflösung der Rücklage für Ersatzbeschaffung zum tarifbegünstigten Betriebsaufgabegewinn gehört (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1975 I R 201/73, BFHE 116, 532, BStBl II 1975, 848).Für die Zuordnung des Gewinns aus der Rücklagenauflösung zum begünstigten Betriebsaufgabegewinn ist darauf abzustellen, ob die Aufgabe der Ersatzbeschaffungsabsicht durch die Betriebsaufgabe bedingt ist oder davon unabhängig erfolgte (Urteil in BFHE 116, 532, BStBl II 1975, 848, 850).
- BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes …
Auszug aus BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Geht ein verpachteter Betrieb unter Fortbestand des Pachtvertrags im Wege der Erbfolge auf einen Dritten über, so tritt dieser hinsichtlich des Wahlrechts, die Betriebsaufgabe zu erklären, in die Rechtsstellung des bisherigen Verpächters ein (Anschluß u. a. an BFH-Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).Geht ein verpachteter Betrieb unter Fortbestand des Pachtvertrags unentgeltlich im Wege der Erbfolge oder der Schenkung auf einen Dritten über, so führt dieser gemäß § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) die Buchwerte des verpachteten Betriebs fort und tritt auch hinsichtlich des Wahlrechts, die Betriebsaufgabe zu erklären, in die Rechtsstellung des bisherigen Verpächters ein (BFH-Urteile vom 3. August 1966 IV 380/62, BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47; vom 10. Dezember 1975 I R 133/73, BFHE 118, 304, BStBl II 1976, 368, und vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, 261).
- BFH, 22.01.1991 - VIII R 310/84
Wertung von durch einen Betrieb veranlassten Schuldzinsen als Betriebsausgaben im …
Auszug aus BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Für den Bereich des Zugewinnausgleichs nach § 1378 BGB haben der IX. und der VIII. Senat des BFH inzwischen jedoch angenommen, die Ausgleichsschuld sei durch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) bzw. aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) veranlaßt, soweit sie durch Vermögen verursacht werde, das der Erzielung dieser Einkünfte diene (BFH-Urteile vom 24. Januar 1989 IX R 111/84, BFHE 156, 131, BStBl II 1989, 706, und vom 22. Januar 1991 VIII R 310/84, BFH/NV 1991, 594). - BFH, 28.04.1989 - III R 4/87
Betriebsausgaben - Schuldzinsen
Auszug aus BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Dazu wurde u. a. auf die Rechtsprechung verwiesen, nach der ein Vereinbarungsdarlehen in Zusammenhang mit der Ablösung eines Pflichtteilsanspruchs eine betriebliche Verbindlichkeit ist, soweit der Pflichtteilsanspruch aus übergegangenem Betriebsvermögen herrührt (BFH-Urteile vom 2. April 1987 IV R 92/85, BFHE 149, 567, BStBl II 1987, 621, und vom 28. April 1989 III R 4/87, BFHE 156, 497, BStBl II 1989, 618). - BFH, 24.01.1989 - IX R 111/84
Schuldzinsen für ein Darlehen zur Tilgung einer Zugewinnausgleichsschuld als …
Auszug aus BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Für den Bereich des Zugewinnausgleichs nach § 1378 BGB haben der IX. und der VIII. Senat des BFH inzwischen jedoch angenommen, die Ausgleichsschuld sei durch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) bzw. aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) veranlaßt, soweit sie durch Vermögen verursacht werde, das der Erzielung dieser Einkünfte diene (BFH-Urteile vom 24. Januar 1989 IX R 111/84, BFHE 156, 131, BStBl II 1989, 706, …und vom 22. Januar 1991 VIII R 310/84, BFH/NV 1991, 594). - BFH, 22.01.1980 - VIII R 74/77
Nutzungsrecht - Eigenschaft eines Wirtschaftsguts - Ersparte Aufwendung - …
Auszug aus BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich auch steuerrechtlich anzuerkennen, wenn und soweit sie durch das Gemeinschaftsverhältnis und somit, wenn es sich um einen Nachlaßbetrieb handelt, durch den Betrieb veranlaßt sind, also nicht auf außerbetrieblichen, insbesondere privaten Erwägungen beruhen, die sich als Einkommensverwendung darstellen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 27. Juni 1978 VIII R 168/73, BFHE 125, 532, BStBl II 1978, 674, und vom 22. Januar 1980 VIII R 74/77, BFHE 129, 485, BStBl II 1980, 244). - BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
- BFH, 17.04.1985 - I R 101/81
Privatschuld - Betriebsschuld - Geerbter Gewerbebetrieb - Aufnahme eines Kredites …
- BFH, 27.06.1978 - VIII R 168/73
Einkünfte aus Vermietung - Vorschriften über die Gemeinschaft - …
- BFH, 03.08.1966 - IV 380/62
- BFH, 24.06.1976 - IV R 200/72
Zur Abgrenzung zwischen tarifbegünstigter Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung
- BFH, 02.05.1984 - VIII R 276/81
Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Sonderbetriebsvermögen - …
- BFH, 16.05.1990 - X R 72/87
Pensionszusage - Betriebliche Veranlassung - Ehegatten - Mitarbeit durch …
- BFH, 27.02.1985 - I R 235/80
Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit …
- BFH, 19.12.1972 - VIII R 29/70
Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Sachentschädigung
- BFH, 10.12.1975 - I R 133/73
Erblasser - Verpachtung eines Gewerbebetriebes - Übernahme des Betriebes - …
- BFH, 23.08.1968 - VI R 1/67
Beteiligte - Vermietung verschiedener Häuser - Bezirk eines Finanzamts - …
- BFH, 16.09.1966 - VI 118/65
Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei …
- BFH, 13.10.1972 - I R 213/69
Grundstückszugänge - Grundstücksabgänge - Zeitpunkt der Buchung - …
- BFH, 30.10.1996 - II R 12/92
Unterirdische Rohrleitungen als Betriebsstätte
Auch die ertragsteuerrechtlich (wegen der stillen Reserven) fortbestehende steuerrechtliche Verstrickung stillgelegter Betriebseinrichtungen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) ist - entgegen der Auffassung des BMF - wegen der eindeutigen Regelung in § 121 Abs. 2 Nr. 3 BewG auf den Bereich des Bewertungsrechts nicht übertragbar. - BFH, 26.11.2009 - III R 40/07
Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares …
Indem es eine Betriebsunterbrechung wegen zu langer Nutzungsüberlassung - von 1997 bis 2012 - ablehne, widerspreche es den BFH-Urteilen vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) und vom 17. April 1997 VIII R 2/95 (BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388), wonach es ausreiche, wenn der Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums wieder aufgenommen werden solle; eine feste zeitliche Höchstgrenze gebe es nach dem BFH-Beschluss vom 24. März 2006 VIII B 98/01 (…BFH/NV 2006, 1287) nicht. - BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im …
Mit dieser sachlichen Zuordnung zum Aufgabegewinn ist jedoch noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung der Gärtnereiflächen verwirklicht wurde (Senatsurteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, 394 re.Sp., und vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67).
- BFH, 21.10.1993 - IV R 42/93
Das FA ist bei Erlaß eines Änderungsbescheides nach § 174 Abs. 4 AO 1977 nicht an …
Die Anwendung des Senatsurteils vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) verstoße im Streitfall gegen das Gebot der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung.Belastungen des Erben mit Vermächtnisverbindlichkeiten führten auch nicht zu Anschaffungskosten; die Erfüllung der Erbfallschulden ändere nichts daran, daß der gesamte Nachlaß unentgeltlich auf die Erben übergehe und die Vermächtnisnehmer keinen Entnahmegewinn zu versteuern hätten (vgl. Senatsurteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
Die Anwendung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 verstoße nicht gegen § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977, weil das FA es im Streitfall - ausweislich der Stellungnahme des Betriebsprüfers - von Anfang abgelehnt habe, die abweichende ältere Rechtsprechung (Urteil vom 5. August 1971 IV 243/85, BFHE 103, 345, BStBl II 1972, 114) anzuwenden.
Einkommensteuerrechtlich hat das zur Folge, daß die aus dem Unternehmen erzielten Gewinne aus dem ererbten Unternehmen dem Erben unabhängig davon zuzurechnen sind, ob er einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens einem Vermächtnisnehmer herausgeben muß (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1990 X R 72/89, BFHE 163, 137, BStBl II 1991, 350; vom 24. September 1991 VIII R 349/83, BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330, und Senatsurteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
Wie das FG zu Recht entschieden hat, ist nämlich auf den tatsächlichen Vollzug der Betriebsaufgabe durch Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen abzustellen und damit für die Erfassung des Gewinns aus der Veräußerung des strittigen Grundstücks das Veranlagungsjahr maßgebend, in dem der Gewinn aus der Veräußerung realisiert worden ist (Senatsurteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
- BFH, 07.10.1998 - VIII B 43/97
Nichterhebung angebotener Beweise; Rüge mangelnder Sachaufklärung
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hält die Beantwortung der Rechtsfrage für grundsätzlich bedeutsam, ob die vom IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in dessen Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94 (BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276) entwickelten Grundsätze als eine Abkehr von den Äußerungen desselben Senats im Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) zu werten seien oder ob die frühere der beiden genannten Entscheidungen, wonach eine Betriebsunterbrechung nur vorliegen könne, wenn der Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach den äußerlich erkennbaren Umständen wieder aufgenommen werden könne, als der "Grundsatz" zu verstehen sei, von dem es Ausnahmen gebe, wie etwa beim in der später genannten Entscheidung in Rede stehenden gewerblichen Grundstückshandel.Im Urteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 (unter II. 2. der Gründe) hat der IV. Senat des BFH unter Hinweis auf frühere BFH-Urteile und Kommentarstellen betont, daß eine Betriebsunterbrechung, die nicht als Betriebsaufgabe anzusehen sei, dann vorliege, "wenn bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht vorhanden und die Verwirklichung der Absicht nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich (sei), den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so daß der stillgelegte und der eröffnete Betrieb als identisch anzusehen (seien)".
Im späteren Urteil in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276 hat der IV. Senat des BFH diese Grundsätze dahingehend präzisiert, daß die Dauer der Betriebsunterbrechung (der "überschaubare Zeitraum" im in dem Urteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 gemeinten Sinne) entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung nicht auf zwei Jahre beschränkt sei.
Schon die Ausführungen zu 1. lassen erkennen, daß die von der Klägerin gerügte Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 in Wahrheit nicht vorliegt.
Die von der Klägerin herausgestellte Aussage des FG, daß eine zeitliche Grenze für die Betriebsunterbrechung grundsätzlich nicht bestehe und der Betrieb "beispielsweise auch erst in der nächsten Generation wieder aufgenommen werden (könne)", deckt sich mit der vom BFH inzwischen wiederholt bestätigten, unter 1. skizzierten Aussage der Entscheidung in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276 (unter 1., vorletzter Absatz der Gründe), die --wie unter 1. dargelegt-- wiederum lediglich eine Präzisierung der im vermeintlichen Divergenzurteil desselben Senats in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 enthaltenen Ausführungen bedeuten.
Unter diesen Umständen konnte und durfte der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin nicht darauf vertrauen, daß das Gericht sich die bereits im Jahr 1992 von einem früheren --dem FG-Senat nicht mehr angehörenden-- Berichterstatter unter dem Eindruck des BFH-Urteils in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 aufgrund einer kursorischen Prüfung ("Ohne die ... Akten im Detail durchgesehen zu haben, erlaube ich mir den Hinweis,...") geäußerten vorläufigen Meinung, daß "der Übergangszeitraum" abgelaufen sein dürfte, zu eigen machen werde.
- BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94
Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung …
Darüber hinaus wird die Annahme einer Betriebsunterbrechung im engeren Sinne in einigen BFH-Urteilen und im Schrifttum davon abhängig gemacht, daß die beabsichtigte Wiederaufnahme des Betriebs innerhalb eines überschaubaren Zeitraums erfolgen soll und ihre Verwirklichung nach den äußeren Umständen wahrscheinlich ist, so daß der stillgelegte und der eröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (BFH-Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672; vom 3. Oktober 1984 I R 116/81, BFHE 142, 381, BStBl II 1985, 131; vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392;… Stuhrmann in Blümich, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. 206;… Hörger in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 16 EStG Rdnr. 81; Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 16 Anm. 34 a).In dem dem Urteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 zugrundeliegenden Fall war das Gebäude eines Kinos abgebrannt.
- BFH, 10.11.1997 - GrS 1/96
Bilanzberichtigung und widerstreitende Steuerfestsetzung
Der vorlegende I. Senat sieht sich an der von ihm beabsichtigten Entscheidung durch die Entscheidungen des IV. Senats vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) und des X. Senats vom 16. Mai 1990 X R 72/87 (BFHE 161, 451, BStBl II 1990, 1044) sowie vom 3. Juni 1992 X R 50/91 (…BFH/NV 1992, 741) gehindert.Der vorlegende Senat hat die Abweichung (§ 11 Abs. 3 Satz 1 FGO) jedenfalls vom Urteil des IV. Senats in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 und die grundsätzliche Bedeutung der vorgelegten Rechtsfrage (§ 11 Abs. 4 FGO) zutreffend dargelegt.
Das Urteil des IV. Senats in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 befaßt sich mit der zeitlichen Zuordnung des Gewinns aus der Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung.
- BFH, 12.01.2012 - IV R 4/09
Rücklage für Ersatzbeschaffung: Reinvestitionsfrist und Anforderungen an …
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und von der Finanzverwaltung in R 35 EStR a.F. (jetzt R 6.6 EStR 2008) übernommenen Grundsätzen zur sog. Rücklage für Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. März 1969 I 97/65, BFHE 95, 178, BStBl II 1969, 381; vom 18. September 1987 III R 254/84, BFHE 151, 70, BStBl II 1988, 330; vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392; vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488).Ihre Bildung setzt aber voraus, dass die Absicht zur Ersatzbeschaffung besteht; andernfalls bleibt es bei der Gewinnerhöhung (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1972 VIII R 29/70, BFHE 108, 326, BStBl II 1973, 297; in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392; vom 22. Januar 2004 IV R 65/02, BFHE 205, 168, BStBl II 2004, 421).
Die Rücklage für Ersatzbeschaffung muss gewinnerhöhend aufgelöst werden, wenn die Absicht der Ersatzbeschaffung aufgegeben wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 108, 326, BStBl II 1973, 297; in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392; in BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488).
- BFH, 06.04.2016 - X R 52/13
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
a) Geht ein verpachteter Betrieb unter Fortbestand des Pachtvertrags unentgeltlich im Wege der Erbfolge oder der Schenkung auf einen Dritten über, so tritt dieser auch hinsichtlich des Wahlrechts, die Betriebsaufgabe zu erklären, in die Rechtsstellung des bisherigen Verpächters ein (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II.1.; in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, unter 2.b;… Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2072, unter 1.).Vielmehr geht der Betrieb mit allen steuerlichen Konsequenzen und damit auch hinsichtlich des Wahlrechts, die Betriebsaufgabe zu erklären, auf den unentgeltlichen Erwerber über (ausdrücklich mit dieser Begründung BFH-Urteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, im Anschluss an die BFH-Urteile vom 10. Dezember 1975 I R 133/73, BFHE 118, 304, BStBl II 1976, 368, sowie in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 2.; zur Buchwertfortführung --noch nach § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung-- BFH-Urteil vom 3. August 1966 IV 380/62, BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47).
- BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit …
Das FG hat unter zutreffender Anwendung der in den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Januar 1990 III R 31/87 (BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383) und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) enthaltenen Rechtsgrundsätze angenommen, daß das Einzelunternehmen des Klägers bis Mitte des Jahres 1988 als ruhender Gewerbebetrieb fortbestanden hat.Das "Ruhen des Betriebs" - die Betriebsunterbrechung im engeren Sinne - setzt voraus, daß bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht besteht und die Verwirklichung der Absicht nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich ist, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so daß der stillgelegte und der (wieder-) eröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II. 2., m. w. N.).
- BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99
Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe
- FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11
Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der …
- BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10
Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des …
- BFH, 13.10.2010 - I R 79/09
Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung beim sog. Squeeze-out - Abzugsverbot gemäß § …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99
Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage
- BFH, 13.12.2007 - IV R 92/05
Die Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten …
- FG Münster, 25.10.2011 - 13 K 1907/10
Anschaffungsnebenkosten auch bei unentgeltlichem Erwerb abzugsfähig!
- BFH, 16.05.1995 - VIII R 18/93
Kommanditist bleibt Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte …
- BFH, 26.11.2003 - X R 11/01
Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses
- BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
Unentgeltliche Betriebsübertragung
- BFH, 16.02.1996 - I R 150/94
Erlaubt § 174 Abs. 4 AO 1977 die Aufhebung eines Steuerbescheides, in dem ein …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11
Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer …
- BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft
- BFH, 19.02.2004 - III R 1/03
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Fortführung
- BFH, 29.04.1999 - IV R 7/98
Rücklage für Ersatzbeschaffung
- BFH, 10.11.2004 - XI R 69/03
Gewinn aus Auflösung einer Ansparrücklage in Folge der Einbringung eines …
- BFH, 26.06.2003 - IV R 61/01
Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 05.07.1990 - IV S 4/93
Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte (§ 69 FGO )
- BFH, 27.11.1996 - X R 85/94
Zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs oder eines Pflichtteilsanspruchs von …
- BFH, 25.11.1993 - IV R 66/93
Nimmt ein Hoferbe ein Darlehen auf, um damit die höferechtlichen …
- FG Berlin, 04.09.2000 - 9 K 9188/97
Änderung eines Steuerbescheides wegen widerstreitender
- FG Niedersachsen, 16.12.2008 - 15 K 40/07
Bilanzierung einer Forderung auf Zahlung einer Versicherungsentschädigung; …
- BFH, 19.02.1998 - IV R 38/97
Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin eines Betriebs
- BFH, 02.03.1993 - VIII R 47/90
Wird ein Pflichtteilsanspruch aufgrund Vereinbarung mit dem Erben eines Betriebs …
- BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89
Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts
- BFH, 15.04.2010 - IV R 58/07
Kein Fall von geringer Bedeutung bei Streit über die Zuordnung der Einkünfte zu …
- BFH, 17.12.2008 - IV R 11/06
Betriebsaufgabe - kurzer Abwicklungszeitraum - nachträgliche Abänderung des …
- BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
Rücklage für Ersatzbeschaffung
- BFH, 14.03.1996 - IV R 9/95
Die steuerlichen Grundsätze zur Erbauseinandersetzung sind auch auf …
- BFH, 19.12.2005 - IV B 120/04
Identitätswahrende Fortführung eines Gewerbebetriebs
- BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
Beendigung der Eigenbewirtschaftung keine Betriebsaufgabe
- BFH, 05.05.2004 - II R 33/02
Gemeinschaftswidrigkeit von § 13 a Abs. 4 Nr. 2 ErbStG
- BFH, 14.04.1992 - VIII R 6/87
Keine Werbungskosten durch Verzugszinsen aus verspäteter Pflichtteilsleistung
- BFH, 24.06.1999 - IV R 46/97
Rücklage für Ersatzbeschaffung bei "Bruttoentschädigung"
- BFH, 05.05.1993 - X R 128/90
Schuldzinsen und andere Aufwendungen zur Kreditfinanzierung eines nach § 1587o …
- FG Münster, 16.10.2000 - 9 K 8035/97
Bewertung der durch eine Kapitalgesellschaft aufgrund Vermächtnisses des …
- BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97
Brandentschädigungsforderung-Rücklage für Ersatzbeschaffung
- BFH, 12.10.1993 - VIII R 86/90
Wahrung des formellen Bilanzenzusammenhangs, wenn bei Schätzung des …
- BFH, 24.03.2006 - VIII B 98/01
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung
- BFH, 26.01.1995 - IV R 54/93
Zum Verfahrensmangel unzureichender Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener …
- FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
Betriebsaufgabe - branchenfremde Verpachtung - langjährige Betriebsunterbrechung
- FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1445/07
Kein Abzug von Rentenzahlungen des nicht befreiten Vorerben an die frühere …
- BFH, 28.11.2007 - X R 24/07
Gewährung des Altersfreibetrages bei Betriebsaufgabe - Zeitpunkt der …
- BFH, 28.01.1998 - VIII B 9/97
Qualifizierte Nachfolgeklausel für Gesellschaftsanteil
- BFH, 29.03.2000 - XI B 147/99
Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen
- FG Köln, 23.01.2008 - 4 K 3554/07
Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen …
- FG Schleswig-Holstein, 15.11.2000 - I 87/00
Abgeltung eines Erbersatzanspruchs durch Übertragung eines Nachlaßgrundstücks
- BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
Erbauseinandersetzung; Betriebsfortführung durch Miterben; Änderung langjähriger …
- FG Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 8 K 60/06
Gestaltungsmissbrauch bei entgeltlicher Übertragung von Grundstücken eines Besitz …
- FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1448/07
Keine Abziehbarkeit von Zahlungen eines nicht befreiten Vorerben an die …
- FG Köln, 18.11.2003 - 1 K 4035/00
Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage
- BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
Parzellenweise Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 27.02.1997 - IV R 38/96
- BFH, 17.04.2007 - IV B 91/06
Veräußerung eines Milchlieferungsrechts keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung …
- FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
Voraussetzungen der Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Bestimmung des …
- BFH, 13.09.1994 - IX R 104/90
Berücksichtigung von Anschaffungskosten für ein Hausgrundstück als Absetzungen …
- BFH, 31.03.2006 - IV B 25/05
Zulässigkeit der Verfahrensrüge einer Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes ; …
- FG Hamburg, 17.01.1997 - II 97/96
Aufteilung des Entgelts einerseits zwischen künstlerischer Darbietung und …
- FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1411/01
Auflösung der klagenden Personengesellschaft während des Klageverfahrens - …
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens
- BFH, 10.11.2006 - IV B 105/05
Erfüllung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- BFH, 13.12.2000 - X B 112/99
Verpächterwahlrecht - Rechtliches Gehör - Rechtsmittel - Begründung
- FG Köln, 27.10.1999 - 11 K 5797/96
Reinvestitionsfristen der § 6b-Rücklage dürfen auch bei der Rücklage für …
- BFH, 28.07.2006 - IV B 39/05
Betriebsverpachtung
- BFH, 14.02.2005 - IV B 207/02
Keine Zwangsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei Zerstörung …
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung; …
- FG Niedersachsen, 16.01.2002 - 2 K 249/01
Ansparabschreibung setzt eine vom Stpfl. zu beweisende Investitionsabsicht zum …
- FG Münster, 23.06.2016 - 2 K 3762/12
Einkommensteuerliche Anerkennung einer gebildeten Rücklage für eine …
- BFH, 30.08.1994 - IX R 2/91
Geltendmachung von nachträglichen Anschaffungskosten sowie Zahlungen an eine …
- BFH, 15.03.1994 - IX R 84/89
Einkommensteuer; Abfindungszahlungen eines Miterben aufgrund einer …
- BFH, 20.12.1994 - IX R 113/92
Begleichung von Nachlaßverbindlichkeiten
- BFH, 28.04.1992 - IX R 178/88
Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermächtniskosten und Einkünften aus …
- FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO - Ruhender Gewerbebetrieb
- FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 694/01
Sachverständigengutachten; Privatgutachten; Gerichtliches …
- FG Niedersachsen, 07.09.2000 - 5 K 299/95
Bildung einer Ersatzbeschaffungsrücklage wegen Vernichtung einer Scheune durch …
- FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97
Vermächtniserfüllung an Familienfremde keine dauernde Last
- FG Hamburg, 27.06.2006 - 6 K 344/04
Keine Betriebsaufgabe bei verpachtetem Bäckereibetrieb
- BFH, 28.04.1994 - X B 162/94
Einkommensteuer; Lebenslängliche Zahlungen an einen Miterben
- FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 5 K 1727/10
Auslegung eines Grundstückskaufvertrags: Berücksichtigung einer …
- FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 7 K 363/05
Abziehbarkeit von betrieblich veranlassten Schuldzinsen als Betriebsausgaben im …
- FG München, 12.11.2012 - 7 K 1796/09
Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Veräußerung eines verpachteten inländischen …
- FG Münster, 26.01.2006 - 8 K 6071/02
Abgrenzung laufender Gewinn und Betriebsaufgabegewinn
- FG Düsseldorf, 25.11.1998 - 18 V 4606/97
Betrieb eines Kraftverkehrsunternehmens zum Transport von Gütern; Rechtmäßigkeit …
- FG Schleswig-Holstein, 28.02.1995 - III 973/94
- FG München, 28.01.2004 - 9 K 5400/01
Nichtigkeit eines gegenüber einer als bloßer Komplementär fungierenden …
- FG München, 25.06.2007 - 9 K 1485/06
Irrtümliche Annahme der Betriebsaufgabe; keine Bindung an unzutreffende Auskunft …
- FG Köln, 05.12.1995 - 13 K 4121/93
GmbH als Erbin des Gesellschafters
- FG München, 28.06.1995 - 13 V 308/95
Unentgeltlicher Erwerb durch Entstehung und Erfüllung von Erbfallschulden; Antrag …
- FG Baden-Württemberg, 18.10.1995 - 12 K 58/91
Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen eines Betriebs der Land- …
- FG Münster, 22.02.2001 - 1 K 4572/98
Übertragbarkeit stiller Reserven auf die Herstellungskosten einer Reithalle; …
- FG Hamburg, 09.12.1999 - II 396/98
Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Teilwertabschreibungen auf Wirtschaftsgüter eines …
- FG München, 16.10.1996 - 11 K 3604/94
Geltung erbrechtlicher Bestimmungen bei einem zum Nachlass gehörenden Unternehmen