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   BFH, 16.12.1992 - XI R 33/91   

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https://dejure.org/1992,1594
BFH, 16.12.1992 - XI R 33/91 (https://dejure.org/1992,1594)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1992 - XI R 33/91 (https://dejure.org/1992,1594)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - XI R 33/91 (https://dejure.org/1992,1594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 3 Nr. 9, § 24 Nr. 1 lit. a, b
    Leistung zu Begründung eines neuen Dienstverhältnisses ist keine Abfindung

Papierfundstellen

  • BFHE 170, 369
  • BB 1993, 1077
  • DB 1993, 1334
  • BStBl II 1993, 447
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.06.1990 - X R 48/86

    Eine Abfindung aus Anlaß der Umsetzung innerhalb eines Konzerns ist nicht

    Auszug aus BFH, 16.12.1992 - XI R 33/91
    Im Streitfall sei - im Unterschied zu dem dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juni 1990 X R 48/86 (BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021) zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht lediglich der Arbeitgeber "formal" ausgewechselt worden.

    Aus den genannten Gründen kann dahingestellt bleiben, ob der Wechsel zu der E-GmbH als Fortsetzung eines einheitlichen Dienstverhältnisses zu beurteilen ist (dazu vgl. BFH in BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021).

  • BFH, 24.04.1991 - XI R 9/87

    Entschädigung zur Abfindung einer unverfallbaren betrieblichen

    Auszug aus BFH, 16.12.1992 - XI R 33/91
    § 3 Nr. 9 EStG erfaßt Leistungen zur Abgeltung von Interessen, die durch die Auflösung des Dienstverhältnisses beeinträchtigt sind; die Abfindung soll Nachteile des Arbeitnehmers aus dem Verhalten des bisherigen Arbeitgebers ausgleichen und wird aus diesem Grund in bestimmtem Umfang von der Steuer freigestellt (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1991 XI R 9/87, BFHE 164, 279, BStBl II 1991, 723; von Beckerath in Kirchhof/Söhn, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 3 EStG Rdnrn. B 9/25 und B 9/37).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 1 K 213/88

    Lohnsteuer; steuerfreie Abfindung

    Auszug aus BFH, 16.12.1992 - XI R 33/91
    Erbringt dagegen der neue Arbeitgeber eine Leistung, so steht diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem aufgelösten Dienstverhältnis, sondern maßgeblicher Grund dieser Leistung ist die Begründung eines neuen Dienstverhältnisses (so auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 1990 1 K 213/88, nicht veröffentlicht - n. v. -).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2000 - 16 K 7483/98

    Ermäßigte Besteuerung einer Abfindungszahlung bei Rückwechsel von

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  • BFH, 11.04.2018 - I R 5/16

    Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus

    Es entspricht daher allgemeiner Meinung, dass z.B. vor Arbeitsvertragsschluss geleistete Handgelder und Antrittsprämien zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit rechnen (z.B. Pflüger in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 19 EStG Rz 165; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2006 5 StR 164/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2007, 597, zu Antrittsprämien im Profifußball; inzident BFH-Urteil vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447), und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer --wie im Streitfall-- zum Zeitpunkt der Zahlung "lediglich" der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a EStG --und dem damit verbundenen Lohnsteuerabzug (Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 I R 70/08, BFHE 226, 529, BStBl II 2012, 493)-- unterliegt (vgl. Haiß in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 49 EStG Rz 746 "Versetzungsprämien").
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 23/09

    Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld - Auflösung eines bestehenden

    Die Norm erfasst alle Leistungen zur Abgeltung von Interessen, die durch den Arbeitsplatzverlust infolge Auflösung des Dienstverhältnisses beeinträchtigt sind, soweit die Auflösung vom Arbeitgeber veranlasst oder gerichtlich ausgesprochen wurde (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447; vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666, je m.w.N.).

    Erforderlich ist ein unmittelbarer Zusammenhang der Zahlung mit dem aufgelösten Dienstverhältnis (BFH-Urteile in BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447; vom 1. August 2007 XI R 18/05, BFH/NV 2007, 2104).

  • BFH, 01.08.2007 - XI R 18/05

    Zahlung einer Abfindung oder Entschädigung aufgrund der Auflösung eines

    Damit eine Leistung als Abfindung bzw. Entschädigung für entgehende Einnahmen qualifiziert werden könne, müsse sie gerade durch die Auflösung des bisherigen Dienstverhältnisses veranlasst sein (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447).

    § 3 Nr. 9 EStG erfasst alle Leistungen zur Abgeltung von Interessen, die durch den Arbeitsplatzverlust infolge Auflösung des Dienstverhältnisses beeinträchtigt sind, soweit die Auflösung vom Arbeitgeber veranlasst oder gerichtlich ausgesprochen wurde (Senatsurteile in BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447; vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666, beide m.w.N.).

    Erforderlich ist ein unmittelbarer Zusammenhang der Zahlung mit dem aufgelösten Dienstverhältnis (Senatsurteil in BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447; Kreft in Herrmann/Heuer/Raupach, § 3 Nr. 9 EStG Rz 14).

  • BFH, 22.04.2008 - IX R 83/07

    Zur Abfindung bei Wiedereinstellungszusage

    Erforderlich ist ein unmittelbarer Zusammenhang der Zahlung mit dem aufgelösten Dienstverhältnis (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2007 XI R 18/05, BFH/NV 2007, 2104; vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447).
  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2010 - 13 K 143/06

    Abfindungszahlung eines Versicherers, mit der ein Schadensersatzanspruch nach §

    Erbringt dagegen der neue Arbeitgeber eine Leistung, so steht diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem aufgelösten Dienstverhältnis, sondern maßgeblicher Grund dieser Leistung ist die Begründung eines neuen Dienstverhältnisses (BFH, Urteil vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BStBl II 1993, 447; vgl. auch BFH, Urteil vom 1. August 2007 XI R 18/05, BFH/NV 2007, 2104).

    Es kann nicht allein darauf abgestellt werden, dass zwischen der Leistung und dem aufgelösten Dienstverhältnis ein ursächlicher Zusammenhang im Sinne einer "conditio sine qua non" besteht (BFH, Urteil vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BStBl II 1993, 447).

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99

    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

    Ob eine Umsetzung innerhalb eines Konzerns die Beendigung des Dienstverhältnisses zur Folge hat, ist nach Auffassung des BFH davon abhängig, ob das neue Dienstverhältnis als Fortsetzung des bisherigen Dienstverhältnisses zu beurteilen ist (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447, und vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666).
  • BFH, 20.12.2000 - XI R 32/00

    Einkunftsart bei Verkaufsberatung durch Angestellten

    Die Abfindung ist eine Entschädigung, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses gewährt wurde (vgl. § 3 Nr. 9, § 24 EStG; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 53/94

    Abfindungen, die einem bisher angestellten Kommanditisten gewährt werden, sind

    Zweck der Vorschrift ist es, die einem Steuerpflichtigen für den Verlust des Arbeitsplatzes gewährte Abfindung nicht durch deren steuerliche Belastung teilweise wieder rückgängig zu machen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 27. April 1994 XI R 41/93, BFHE 174, 352, BStBl II 1994, 653 unter II. 2. c der Gründe; vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447); diese Nachteile können bei einem Arbeitnehmer-Kommanditisten zu einer ebenso großen sozialen Härte führen wie bei anderen Arbeitnehmern (vgl. aber auch Niedersächsisches FG, EFG 1995, 878, und FG Köln, EFG 1996, 9).
  • FG Köln, 08.02.2001 - 10 K 4874/96

    Konzernweite Auslandsversetzung: "Sonderzahlungen" werden voll besteuert

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  • FG Niedersachsen, 04.10.2005 - 13 K 482/04

    Annahme der Fortsetzung des bisherigen Dienstverhältnisses bei einem

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 2 K 2994/01

    Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 9 EStG bzw. Tarifermäßigung gemäß §§ 24 Nr. 1, 34

  • FG Niedersachsen, 23.10.2001 - 11 K 650/98

    Steuerfreiheit von Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.03.2008 - 1 K 413/04

    Besteuerung einer Abfindung nach Beendigung eines Dienstverhältnisses und

  • FG München, 28.11.2000 - 13 K 1168/97

    Zahlungen nach Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zur Abgeltung rückständigen

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