Rechtsprechung
BFH, 16.03.1993 - XI R 10/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a und b, § 34 Abs. 1 und 2
- Wolters Kluwer
Steuertarif - Entschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Getrennte Beurteilung von Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b EStG - Steuervergünstigung des § 34 EStG auch für Wettbewerbsentschädigung nur bei Progressionsnachteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 170, 445
- BB 1993, 1000
- DB 1993, 1268
- BStBl II 1993, 497
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89
Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen
Auszug aus BFH, 16.03.1993 - XI R 10/92
Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG bezweckt, die Härten auszugleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung der Entschädigung ergeben (…vgl. BFH-Urteile vom 21. Juni 1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88, und vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23, jeweils m. w. N.).Dementsprechend sind Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG grundsätzlich nur dann außerordentliche Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird (…vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 9/90, BFH/NV 1992, 102), oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (vgl. BFH-Urteile vom 12. März 1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485, und in BFH/NV 1993, 23).
- BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S
Steuervergünstigung für eine Entschädigung - Entschädigung, die an die Stelle …
Auszug aus BFH, 16.03.1993 - XI R 10/92
In dem Urteil vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S (BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72) komme der Bundesfinanzhof (BFH) zu demselben Ergebnis.Entgegen der Auffassung des Klägers entspricht das Urteil in BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72 dieser Beurteilung.
- BFH, 18.09.1991 - XI R 9/90
Ermäßigte Besteuerung für außerordentliche Einkünften in Form einer Abfindung
Auszug aus BFH, 16.03.1993 - XI R 10/92
Dementsprechend sind Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG grundsätzlich nur dann außerordentliche Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 9/90, BFH/NV 1992, 102), oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (…vgl. BFH-Urteile vom 12. März 1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485, und in BFH/NV 1993, 23).
- BFH, 12.03.1975 - I R 180/73
Zahlungen, die ein Hersteller seinem Großhändler leistet, weil er dessen Abnehmer …
Auszug aus BFH, 16.03.1993 - XI R 10/92
Dementsprechend sind Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG grundsätzlich nur dann außerordentliche Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird (…vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 9/90, BFH/NV 1992, 102), oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (vgl. BFH-Urteile vom 12. März 1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485, und in BFH/NV 1993, 23). - BFH, 21.06.1990 - X R 45/86
Besteuerung von Übergangsgeldern
Auszug aus BFH, 16.03.1993 - XI R 10/92
Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG bezweckt, die Härten auszugleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung der Entschädigung ergeben (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juni 1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88, …und vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23, jeweils m. w. N.). - BFH, 13.02.1987 - VI R 230/83
Im Arbeitsvertrag für Wettbewerbsenthaltung nach Vertragsbeendigung zugesagte …
Auszug aus BFH, 16.03.1993 - XI R 10/92
Im Unterschied zu einer Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG muß das Wettbewerbsverbot nicht auf einer neuen Rechtsgrundlage beruhen (BFH-Urteil vom 13. Februar 1987 VI R 230/83, BFHE 149, 182, BStBl II 1987, 386).
- BFH, 04.03.1998 - XI R 46/97
Tarifbegünstigung von Abfindungen
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sei entscheidend, ob die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt werde (Urteil vom 16. März 1993 XI R 10/92, BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497).Die in BFHE 183, 535, BStBl II 1997, 753 vorgenommene Beurteilung steht auch nicht --wie Mathiak (…LSW Gruppe 3, S. 378) meint-- im Widerspruch zu der Entscheidung des Senats vom 16. März 1993 XI R 10/92 (BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497).
- BFH, 12.06.1996 - XI R 43/94
Entgelt für umfassendes Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit Beendigung eines …
a) Im Unterschied zu einer Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, die (Schadens-) Ersatzleistungen wegen oder infolge entgangener Einnahmen betrifft, dient die Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht der Abgeltung und Abwicklung von Interessen aus dem bisherigen Rechtsverhältnis; sie erfaßt vielmehr - in gewisser Weise zukunftsorientiert - jegliche Gegenleistung "für" die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 10/92, BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497; Weber-Grellet, Deutsches Steuerrecht 1993, 261, 264) und ist insoweit von der bisherigen Tätigkeit losgelöst.Für die Frage danach, zu welcher Einkunftsart die Entschädigung für die Nichtausübung einer Tätigkeit gehört, ist darum - jedenfalls in den Fällen, in denen ein künftiges Wettbewerbsverbot nicht von vornherein in einem Anstellungsvertrag eines Arbeitnehmers festgelegt worden ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 13. Februar 1987 VI R 230/83, BFHE 149, 182, BStBl II 1987, 386; BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497) - grundsätzlich entscheidend, zu welchen Einkünften die Tätigkeit geführt hätte, auf deren Ausübung der Steuerpflichtige verzichtet hat.
Die Anwendung des § 34 Abs. 1 und 2 EStG verlangt auch in den Fällen des § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG, daß die Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, die sich bei normalem Ablauf über mehrere Jahre erstreckt hätte, vollständig in einem Betrag gezahlt worden und dadurch ein Progressionsnachteil entstanden ist (BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497).
- BFH, 24.01.2002 - XI R 43/99
Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen
Dem Sinn und Zweck der Steuerbegünstigung entsprechend (Ausgleich von Progressionsnachteilen) sind Entschädigungen aber nur dann außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG, wenn sie zusammengeballt in einem Betrag gezahlt werden (zu § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 1998 XI R 46/97, BFHE 185, 429, BStBl II 1998, 787, m.w.N.; zu § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 10/92, BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497; BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 43/94, BFHE 180, 433, BStBl II 1996, 516).Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos (vgl. BFH in BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497).
- BFH, 15.10.2003 - XI R 17/02
Steuerbegünstigte Abfindung
Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 10/92, BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497). - FG Niedersachsen, 08.02.2018 - 1 K 279/17
Anwendung der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Einkommensteuergesetz auf …
Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1993 XI R 10/92, BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497 und vom 15. Oktober 2003 XI R 17/02, BFHE 203, 490, BStBl II 2004, 264). - BFH, 16.07.1997 - XI R 13/97
Zur Frage der Zusammenballung von Einkünften bei Anwendung des § 34 Abs. 1 und 2 …
In dem Urteil des BFH vom 16. März 1993 XI R 10/92 (BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497) werde unter II. 2. klargestellt, daß in diesen Fällen ein Progressionsnachteil nur dann eintrete, wenn das Jahr, in dem die Entschädigung gezahlt werde, und das Jahr, in dem die entgangenen Einnahmen entstanden wären, nicht übereinstimmten.Dementsprechend begründet eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG grundsätzlich nur dann außerordentliche Einkünfte, wenn sie für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf, nämlich bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses, auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Veranlagungszeitraum gezahlt wird oder, sofern sie nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil in BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497, m. w. N.).
- BFH, 14.05.2003 - XI R 16/02
Entlassungsabfindung und Urlaubsabgeltung
Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 10/92, BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497). - BFH, 21.03.1996 - XI R 51/95
Bei Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Ersatz für …
Nur in besonders gelagerten Fällen kann es möglich sein, daß ein Steuerpflichtiger in Zusammenhang mit der Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mehrere selbständige Entschädigungen erhält, z. B. bei Auflösung mehrerer Arbeitsverhältnisse in einem Veranlagungszeitraum oder wenn neben eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ein Wettbewerbsverbot i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG tritt (dazu vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 10/92, BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497). - FG Hessen, 10.06.2015 - 3 K 1960/13
§ 24 Nr.1 EStG, § 34 EStG
Die von den beiden vorgenannten Vorschriften erfassten Fallgruppen betreffen unterschiedliche Sachverhalte und unterliegen auch unterschiedlichen Voraussetzungen (vgl. BFH-Urteil vom 16.03.1993 XI R 10/92, BStBl II 1993, 497;… dazu auch: Horn in Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz/ Körperschaftsteuergesetz, § 24 Rn. 46). - BFH, 23.01.2001 - XI R 7/00
Abfindung an angestellten Versicherungsvertreter
Als außerordentliche Einkünfte kommen u.a. Entschädigungen i.S. des § 24 Nr. 1 EStG in Betracht, die --wie im Streitfall-- dem Steuerpflichtigen in einem Veranlagungszeitraum zufließen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 1998 XI R 46/97, BFHE 185, 429, BStBl II 1998, 787; vom 16. März 1993 XI R 10/92, BFHE 170, 445, BStBl II 1993, 497). - FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12
Abgrenzung zwischen Betriebsaufgabe und bloßer Betriebsverlegung bei einem …
- FG München, 16.09.1999 - 16 K 4486/97
Bereits im Anstellungsvertrag geregelte Kündigungs-Abfindung nicht …
- FG Niedersachsen, 12.11.2013 - 13 K 199/13
Einkommensteuerrechtliche Zusammenballung von Einkünften durch eine Abfindung
- FG Niedersachsen, 21.05.2001 - 15 K 800/98
Steuerermäßigung gem. § 34 EStG auch bei Entschädigung für Verlust des …
- FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
Tarifermäßigung bei laufender und einmaliger Abfindung
- BFH, 28.02.2002 - IV R 64/00
Veräußerung von Zuckerrübenlieferrechten
- FG Münster, 29.01.1997 - 4 K 608/94
Ermäßigter Steuersatz für steuerpflichtige Abfindungen
- FG Münster, 08.11.1999 - 4 K 154/98
Voraussetzungen einer steuerbgünstigten Entschädigung
- BFH, 06.09.1995 - XI R 71/94
Tarifermäßigung für Entschädigungen
- FG Münster, 26.04.2023 - 13 K 425/22
Begünstigte Besteuerung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit der sog. …
- FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3263/99
Tarifbegünstigung; Steuerermäßigung; Entschädigung; Abfindung; Zusammenballung …
- FG Düsseldorf, 29.01.2002 - 9 K 446/01
Sozialplanabfindung; Tarifbegünstigung; Zusammenballung von Einkünften; …
- BFH, 04.02.1998 - XI B 108/97
Spätere Ausgleichszahlungen bei aufgelöstem Arbeitsverhältnis
- FG Niedersachsen, 25.02.1999 - 11 K 176/94
Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots mit eigener wirtschaftlicher Bedeutung im …
- FG Hamburg, 14.03.2000 - II 349/99
Vergütungen für die Abnahme der Steuerberaterprüfung
- FG Köln, 16.02.2000 - 1 K 4808/98
Zahlung in einem einzigen VZ für Steuerbegünstigung unabdingbar
- FG Münster, 13.11.1996 - 13 K 1510/95
- FG Berlin, 12.11.2001 - 9 K 9111/00
Zufluss einer Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen steht Steuerermäßigung …
- FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 233/98
Keine Tarifbegünstigung bei fehlender Zusammenballung von …
- FG Bremen, 13.10.1999 - 499108K 3
Ermäßigte Besteuerung einer Lohnabfindung bei Zahlung einer vom Lohn unabhängigen …
- FG Niedersachsen, 25.02.1999 - XI 176/94
Entgelt für ein Wettbewerbsverbot
- FG München, 30.05.2016 - 2 K 1846/13
Einkünfte aus dem Wettbewerbsverbot
- FG Köln, 12.08.1999 - 7 K 5358/95
Steuerlich relevante Entschädigung bei Verzicht auf Tantiemeanspruch bei …
- FG Köln, 28.08.1998 - 15 K 4889/98
- FG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 3 K 1601/97
Zahlungen des Arbeitgebers aus Anlass des Ausscheidens aus dem …
- FG Münster, 16.12.1996 - 4 K 5433/94
Ermäßigter Steuersatz für steuerpflichtige Abfindungen