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   BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92   

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BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92 (https://dejure.org/1993,616)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1993 - IV R 40/92 (https://dejure.org/1993,616)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - IV R 40/92 (https://dejure.org/1993,616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 171, 422
  • BB 1993, 1914
  • DB 1993, 2060
  • BStBl II 1994, 224
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 45/86

    Fehlerhafte Gewährung eines Werbungskostenabzuges von Kreditaufwendungen eines

    Auszug aus BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
    Der BFH hat wiederholt entschieden, daß Anschaffungskosten in diesem Sinne auch vorliegen, wenn der Erwerber eines mit Kredit finanzierten Wirtschaftsguts dem Veräußerer Zinsen und sonstige Finanzierungskosten erstattet, die dem Veräußerer im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits zur Finanzierung des Erwerbs oder der Herstellung des Wirtschaftsguts entstanden sind (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1981 VIII R 95/80, BFHE 133, 37, BStBl II 1981, 466, m. w. N.; vom 25. September 1990 IX R 45/86, BFH/NV 1991, 236).

    Um eigene Finanzierungskosten des Erwerbers, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden könnten, handelt es sich nur, wenn der spätere Erwerber bereits bei Anfall der Finanzierungskosten (beim späteren Veräußerer) Schuldner der Verbindlichkeit war, die zu dem Zinsaufwand führt (Urteile in BFHE 133, 37, BStBl II 1981, 466; BFH/NV 1991, 236).

  • BFH, 25.04.1985 - IV R 83/83

    Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Übertragung einer Rücklage -

    Auszug aus BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
    Beim entgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft handelt es sich einkommensteuerrechtlich um die entgeltliche Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (vgl. z. B. Senatsurteile vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350; vom 7. November 1985 IV R 7/83, BFHE 145, 194, BStBl II 1986, 176; BFH-Beschluß vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 19, BStBl II 1991, 691, 700).

    Das hat zur Folge, daß die Aufwendungen des Erwerbers, soweit sie als Anschaffungskosten für die Anteile an den Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens anzusehen sind, in einer steuerlichen Ergänzungsbilanz zu aktivieren sind, soweit die Aufwendungen den Betrag des übergehenden Kapitalkontos in der Steuerbilanz der Personengesellschaft übersteigen (Senatsurteile vom 26. Januar 1978 IV R 97/76, BFHE 124, 516, BStBl II 1978, 368, m. w. N.; in BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350).

  • BFH, 17.02.1981 - VIII R 95/80

    An Veräußerer erstattetes Disagio als Anschaffungskosten eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
    Der BFH hat wiederholt entschieden, daß Anschaffungskosten in diesem Sinne auch vorliegen, wenn der Erwerber eines mit Kredit finanzierten Wirtschaftsguts dem Veräußerer Zinsen und sonstige Finanzierungskosten erstattet, die dem Veräußerer im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits zur Finanzierung des Erwerbs oder der Herstellung des Wirtschaftsguts entstanden sind (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1981 VIII R 95/80, BFHE 133, 37, BStBl II 1981, 466, m. w. N.; vom 25. September 1990 IX R 45/86, BFH/NV 1991, 236).

    Um eigene Finanzierungskosten des Erwerbers, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden könnten, handelt es sich nur, wenn der spätere Erwerber bereits bei Anfall der Finanzierungskosten (beim späteren Veräußerer) Schuldner der Verbindlichkeit war, die zu dem Zinsaufwand führt (Urteile in BFHE 133, 37, BStBl II 1981, 466; BFH/NV 1991, 236).

  • BFH, 29.07.1982 - IV R 49/78

    Buchmacher - Gewerbliches Unternehmen - Geschäftswert

    Auszug aus BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
    Geschäftswert ist der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden hinaus innewohnt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 29. Juli 1982 IV R 49/78, BFHE 136, 270, BStBl II 1982, 650).

    Er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt, die, losgelöst von der Person des Unternehmers, auf Grund besonderer dem Unternehmen eigener Vorteile, z. B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw., höher oder gesicherter erscheinen als bei einem anderen Unternehmen mit sonst vergleichbaren Wirtschaftsgütern (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1979 IV R 21/75, BFHE 127, 180, BStBl II 1979, 369; BFHE 136, 270, BStBl II 1982, 650).

  • BFH, 12.06.1975 - IV R 129/71

    Ausscheiden eines Gesellschafters - KG - Übergang eines Gesellschaftsanteils -

    Auszug aus BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
    Beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils gegen Zahlung eines Entgelts, das den Betrag des übergehenden Kapitalkontos übersteigt, spricht nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine tatsächliche Vermutung dafür, daß in den Buchwerten des betrieblichen Gesellschaftsvermögens der Personengesellschaft stille Reserven enthalten sind, daß nicht bilanzierte immaterielle Einzelwirtschaftsgüter und/oder ein originärer und deshalb nicht bilanzierter Geschäftswert vorhanden waren, und daß es sich demzufolge bei dem Mehrbetrag um Anschaffungskosten für den anteiligen Erwerb dieser Werte handelte (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 12. Juni 1975 IV R 129/71, BFHE 116, 335, BStBl II 1975, 807; vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79, BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66).

    Nur wenn und soweit feststeht, daß stille Reserven oder nicht bilanzierte Vermögensgegenstände nicht vorhanden sind, kommt bei gegebener betrieblicher Veranlassung ein sofortiger Betriebsausgabenabzug in Betracht (vgl. Urteil BFHE 116, 335, BStBl II 1975, 807, m. w. N.).

  • BFH, 26.07.1989 - I R 49/85

    Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen als Feststellung des

    Auszug aus BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
    Demzufolge kann ein Geschäftswert nur mit der Übernahme eines ganzen lebenden und eingeführten Betriebs (oder Teilbetriebs) erworben werden (BFH-Urteile vom 28. März 1966 VI 320/64, BFHE 85, 433, BStBl III 1966, 456; vom 26. Juli 1989 I R 49/85, BFH/NV 1990, 442; vom 20. August 1986 I R 150/82, BFHE 149, 25, BStBl II 1987, 455).

    Als firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sind in der Rechtsprechung des BFH z. B. ein Kundenstamm, ein Verlagswert, eine Güterfernverkehrsgenehmigung angesehen worden (BFH-Urteile vom 14. März 1979 I R 37/75, BFHE 127, 386, BStBl II 1979, 470; vom 26. Juli 1989 I R 49/85, BFH/NV 1990, 442; vom 22. Januar 1992 I R 43/91, BFHE 167, 61, BStBl II 1992, 529).

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 43/90

    Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks ist der Tag des Übergangs von Besitz,

    Auszug aus BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
    Aus den tatsächlichen Feststellungen des FG ergibt sich nicht eindeutig, ob auch die im Januar 1980 vereinbarten Anteilsübertragungen noch dem Streitjahr oder ob sie statt dessen dem Wirtschaftsjahr 1980 zuzuordnen sind (zur Zuordnung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb "zum" ersten Tag eines Wirtschaftsjahres vgl. Senatsurteil vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398).
  • BFH, 14.03.1979 - I R 37/75

    Fortsetzungs-Sammelwerke - Immaterielle Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen -

    Auszug aus BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
    Als firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sind in der Rechtsprechung des BFH z. B. ein Kundenstamm, ein Verlagswert, eine Güterfernverkehrsgenehmigung angesehen worden (BFH-Urteile vom 14. März 1979 I R 37/75, BFHE 127, 386, BStBl II 1979, 470; vom 26. Juli 1989 I R 49/85, BFH/NV 1990, 442; vom 22. Januar 1992 I R 43/91, BFHE 167, 61, BStBl II 1992, 529).
  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
    Die Vermutung kann widerlegt werden, z. B. dadurch, daß der Steuerpflichtige darlegt und nachweist, daß die Anschaffung oder Herstellung eines bestimmten Wirtschaftsguts von Anfang an eine Fehlmaßnahme war (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269).
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90

    Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung bei einer Partenreederei

    Auszug aus BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
    Aber auch ein noch im Aufbau befindlicher Betrieb kann Gegenstand eines Veräußerungsgeschäfts sein, durch das das Eigentum an den bereits vorhandenen fertigen oder teilfertigen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens entgeltlich auf einen anderen übertragen werden kann (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Februar 1989 VIII R 33/85, BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458; vom 7. November 1991 IV R 50/90, BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380).
  • BFH, 25.01.1979 - IV R 21/75

    Anschaffungskosten - Erwerb eines Unternehmens - Wettbewerbsverbot

  • BFH, 01.02.1989 - VIII R 33/85

    Anwendung der §§ 16, 34 EStG auf im Aufbau befindliche Teilbetriebe

  • BFH, 22.01.1992 - I R 43/91

    Auswirkungen der Erhöhung der Zahl der Güterfernverkehrsgenehmigungen

  • BFH, 07.11.1985 - IV R 7/83

    Zur Unterscheidung zwischen (selbständigen) immateriellen Einzelwirtschaftsgütern

  • BFH, 28.03.1966 - VI 320/64

    Erwerb eines Geschäftswerts mit Übernahme eines ganzen lebenden Unternehmens -

  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

  • BFH, 25.10.1979 - IV B 68/79

    Zurechnung von Verlusten - Abschreibungsgesellschaft - Treugeberkommanditist

  • BFH, 31.01.1991 - IV R 31/90

    Betriebsinhaber als möglicher Betriebserwerber bei der Bemessung des Teilwerts

  • BFH, 26.01.1978 - IV R 97/76

    Handelsschiff - Anteile an Handelsschiffen - Kommanditanteil -

  • BFH, 20.08.1986 - I R 150/82

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Übertragung eines

  • BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und

    Beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils gegen Zahlung eines Entgelts, das den Betrag des übergehenden Kapitalkontos übersteigt, wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH vermutet, dass das Entgelt auf stille Reserven in Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens entfällt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Juni 1975 IV R 129/71, BFHE 116, 335, BStBl II 1975, 807; vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).

    Nur wenn und soweit feststeht, dass stille Reserven oder nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter nicht vorhanden sind, kommt ggf. ein sofortiger Betriebsausgabenabzug in Betracht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 116, 335, BStBl II 1975, 807; in BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).

  • BFH, 26.04.2018 - III R 5/16

    Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und damit im Zusammenhang stehender

    Der BFH legt diese Vorschrift in ständiger Rechtsprechung so aus, dass die Aktivierung von Aufwendungen --von Rechnungsabgrenzungsposten abgesehen-- grundsätzlich das Vorliegen eines Wirtschaftsguts voraussetzt, dass also Aufwendungen zum Erwerb eines Wirtschaftsguts (durch Anschaffung oder Herstellung) geführt haben müssen (BFH-Urteile vom 11. März 1976 IV R 176/72, BFHE 119, 240, BStBl II 1976, 614; vom 18. Juni 1975 I R 24/73, BFHE 116, 474, BStBl II 1975, 809; vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).
  • BFH, 21.04.1994 - IV R 70/92

    Zur bilanziellen Darstellung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung zu einem vom

    Übersteigt, wie im Falle der Beteiligung A, der Anschaffungspreis das Kapitalkonto, muß der Mehrbetrag in der Ergänzungsbilanz auf den Anteil des Erwerbers an den stillen Reserven in den Wirtschaftsgütern der Gesellschaft und an einem Geschäftswert verteilt werden (BFH-Urteile vom 26. Januar 1978 IV R 97/76, BFHE 124, 516, BStBl II 1978, 368, und vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).
  • BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19

    AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer

    aa) Nach der Rechtsprechung besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anteilserwerber einen über dem Kapitalanteil liegenden Kaufpreis nur akzeptieren wird, wenn stille Reserven u.a. vorhanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 18.02.1993 - IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).
  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07

    AfA-Berechtigung bei der Aufnahme eines Gesellschafters in eine freiberufliche

    a) Hat ein Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil entgeltlich erworben, so sind die Anschaffungskosten in einer Ergänzungsbilanz zu erfassen und fortzuschreiben, soweit die Aufwendungen den Betrag des übergehenden Kapitalkontos in der Steuerbilanz der Personengesellschaft übersteigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 30. März 1993 VIII R 63/91, BFHE 171, 213, BStBl II 1993, 706; vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224; BFH-Beschluss vom 21. März 1995 IV B 95/94, BFH/NV 1996, 211).

    Das hat zur Folge, dass die Aufwendungen des Erwerbers, soweit sie als Anschaffungskosten für die Anteile an den Wirtschaftsgütern des (bilanzierten und des nicht bilanzierten) Gesellschaftsvermögens anzusehen sind, in einer steuerlichen Ergänzungsbilanz zu aktivieren sind, soweit sie den Betrag der auf den Erwerber übergehenden Buchwerte übersteigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).

  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt, die losgelöst von der Person des Unternehmers aufgrund besonderer dem Unternehmen eigenen Vorteile (z.B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw.) höher oder gesicherter erscheinen als bei einem anderen Unternehmen mit sonst vergleichbaren Wirtschaftsgütern (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 37/93

    Die Übernahme eines negativen Kapitalkontos, das nicht durch stille Reserven im

    Die Mehranschaffungskosten sind entsprechend der prozentualen Beteiligung des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen auf die einzelnen - materiellen und immateriellen, bilanzierten und nicht bilanzierten - Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens zu verteilen, soweit diese stille Reserven enthalten (ständige Rechtsprechung, Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224, und - zum Eintritt von Gesellschaftern - Urteil vom 29. Oktober 1991 VIII R 148/85, BFHE 167, 309, BStBl II 1992, 647 unter 1. der Gründe, jeweils m. w. N.).

    Da sie auf ein Wirtschaftsgut entfallen, von dem AfA vorzunehmen sind, ist bei den Neugesellschaftern im Feststellungszeitraum ein Abschreibungsaufwand zu berücksichtigen (zur AfA in der Ergänzungsbilanz vgl. z. B. BFH-Urteile vom 30. März 1993 VIII R 63/91, BFHE 171, 213, BStBl II 1993, 706 unter II. 1. c, bb am Ende der Gründe; in BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).

    a) Wird der Anteil an einer Personengesellschaft zu einem überhöhten Preis erworben und kann der Mehrbetrag gegenüber dem Kapitalkonto nicht mit der Abgeltung stiller Reserven an den Wirtschaftsgütern der Gesellschaft oder des Anteils an einem Geschäftswert erklärt werden, kann ein verbleibender Restbetrag zu Sonderbetriebsausgaben des Erwerbers führen (vgl. z. B. BFH in BFHE 167, 309, BStBl II 1992, 647 unter 2. der Gründe, und in BFHE 171, 213, BStBl II 1993, 706 unter II. 1. c, bb der Gründe sowie in BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224); dem wird regelmäßig entweder die Abfindungszahlung für einen lästigen Gesellschafter oder - im Falle eines Gesellschafterwechsels - eine Fehlmaßnahme zugrundeliegen (BFH-Urteil vom 21. April 1994 IV R 70/92, BFHE 174, 413, BStBl II 1994, 745).

  • BFH, 18.06.2015 - IV R 5/12

    Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & atypisch Still -

    Er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt, die losgelöst von der Person des Unternehmers aufgrund besonderer, dem Unternehmen eigener Vorteile (z.B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw.) höher oder gesicherter erscheinen als bei einem anderen Unternehmen mit sonst vergleichbaren Wirtschaftsgütern (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.1998 - IV R 48/97

    Abschreibung firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter

    Allgemein versteht man darunter Rechtspositionen oder faktische Verhältnisse, die, ähnlich wie der Geschäftswert, mit dem Unternehmen als solchem und seinen Gewinnchancen unmittelbar verknüpft sind (Senatsurteil vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224), die aber losgelöst von einem Unternehmen oder Unternehmensteil als selbständige Wirtschaftsgüter übertragbar sind (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 6 EStG Anm. 852 a.E.).
  • BFH, 22.10.2015 - IV R 37/13

    Keine Einkünfteminderung durch Übernahmeverlust bei Formwechsel -

    Ergänzungsbilanzen sind zu bilden, um Wertansätze in der Steuerbilanz (= Gesamthandsbilanz) der Mitunternehmerschaft für den einzelnen Mitunternehmer zu korrigieren (vgl. zur Bildung einer Ergänzungsbilanz BFH-Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen

  • FG Köln, 06.04.2016 - 3 K 2802/13

    Feststellung verrechenbarer Verluste im Sinne der § 21 Abs. 1 S. 2 EStG i.V.m. §

  • FG Münster, 24.01.2024 - 12 K 357/18

    Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten - Anwendung von § 6e EStG auf

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18

    AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft

  • BFH, 07.02.1995 - VIII R 36/93

    Kein Übernahmegewinn, sondern Annahme einer Einlage in Höhe der Differenz

  • FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19

    Bilanzposten für halbfertige Erzeugnisse bzw. Rechnungsabgrenzungsposten bei

  • BFH, 16.05.2002 - III R 45/98

    Abfindungsproblematik

  • BFH, 27.03.1996 - I R 60/95

    Zum Geschäftswert bei Aufteilung eines einheitlichen Betriebs und Veräußerung

  • BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93

    Keine Vermutung eines niedrigeren Teilwerts von Einzel-Wirtschaftsgütern des

  • BFH, 27.07.2004 - IX R 32/01

    Wann sind Schuldzinsen als Werbungskosten absetzbar?

  • FG Niedersachsen, 09.09.2019 - 3 K 52/17

    Gewerbesteuermessbetrag bei Wechsel der Gesellschafter einer Personengesellschaft

  • BFH, 12.07.2012 - IV R 12/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 07. 2012 IV R 39/09 - Ermittlung des

  • BFH, 28.09.1993 - VIII R 67/92

    Zur Bemessung der AfA eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts

  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 8 K 323/05

    Ansatz einer anderen Nutzungsdauer für Mehrwerte in einer Ergänzungsbilanz als in

  • BFH, 19.10.2005 - I R 40/04

    Sparkasse - Beteiligung an Wirtschaftsförderungsgesellschaft; Fremdvergleich

  • BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99

    LuF-Betrieb - Teilbetrieb

  • BFH, 19.05.1998 - I R 54/97

    Aus dem bloßen Anstieg der Marktzinsen kann ein unter den Anschaffungskosten

  • BFH, 21.03.1995 - IV B 95/94

    Aufstellung von Ergänzungsbilanzen - Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

  • BFH, 26.07.2011 - X B 208/10

    Behandlung von Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Personengesellschaft

  • BFH, 23.02.2011 - I R 8/10

    Mantelkauf: Sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Übertragung der

  • FG Düsseldorf, 22.10.2013 - 13 K 2696/11

    Entgeltlicher Hinzuerwerb eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils -

  • FG Hamburg, 31.05.2001 - II 288/00

    Voraussetzungen einer steuerschädlichen Investitionsfinanzierung

  • FG Hamburg, 26.10.1999 - VII 303/98

    Berücksichtigung des Schrottwerts und die Anwendbarkeit der Vereinfachungsregel

  • FG Nürnberg, 18.09.2013 - 3 K 1205/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung eines

  • FG Bremen, 12.10.2005 - 2 K 3/05

    Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage für im Rahmen eines Unternehmenskaufs

  • FG Münster, 27.06.1997 - 4 K 3681/95

    Sog. mitunternehmerische Betriebsaufspaltung; Erfassung von Einkünften aus einem

  • FG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14 K 6996/03

    Grundstückskauf; Abgeltung eines Zinsvorteils; Darlehensübernahme; Zinsloses

  • FG Bremen, 25.03.1997 - 196071K 1

    Eigenprovision für Übernahme eines Kommanditanteils

  • FG Berlin, 07.04.2003 - 9 K 9437/00

    Darlehensverlust und Anwaltskosten als negative, vorweggenommene Einkünfte aus

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.05.1998 - 5 K 1136/96

    Zinsen auf Abfindungspflicht gegenüber weichendem Erben

  • BFH, 28.07.1994 - IV R 133/92

    Einkommensteuerfreiheit von Gewinnen aus Veräußerung oder Entnahme von

  • FG Hamburg, 26.10.1999 - VII 92/96

    Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte für die Bewertung zum Betriebsvermögen

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