Rechtsprechung
BFH, 22.07.1993 - VI R 103/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Werbungskosten - Sprachkurs - Ausland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 § 12 Nr. 1 Satz 2
- rechtsportal.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Sprachkurs im Ausland - Den Werbungskostenabzug ausschließende Umstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 171, 552
- BB 1993, 2007
- DB 1993, 2109
- BStBl II 1993, 77
- BStBl II 1993, 787
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77
Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …
Auszug aus BFH, 22.07.1993 - VI R 103/92
Dabei ist ausreichend, daß die Aufwendungen objektiv durch die spezifischen beruflichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen veranlaßt sind und subjektiv zur Förderung seines Berufs getätigt werden (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).Nach ständiger Rechtsprechung liegen abziehbare Aufwendungen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
- BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 22.07.1993 - VI R 103/92
Die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG beinhaltet damit eine gesetzliche Typisierung und ein gesetzliches Verbot der Aufteilung in den durch sie betroffenen Fällen (BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).Nach ständiger Rechtsprechung liegen abziehbare Aufwendungen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
- BFH, 24.04.1992 - VI R 141/89
Kosten für Fremdsprachenunterricht als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 22.07.1993 - VI R 103/92
Sie betrifft die allgemeine Lebensführung (BFH-Urteil vom 24. April 1992 VI R 141/89, BFHE 167, 525, BStBl II 1992, 666) und tritt in ihrer Bedeutung neben den beruflichen Erfordernissen der Beherrschung der Sprache im Streitfall jedenfalls nicht derart zurück, daß sie fast auszuschließen wäre. - BFH, 31.07.1980 - IV R 153/79
Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für im Ausland besuchten Sprachkurs
Auszug aus BFH, 22.07.1993 - VI R 103/92
Diese Grundsätze gelten auch für die Kosten eines im Ausland abgehaltenen Sprachkurses (BFH-Urteil vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746).
- BFH, 13.06.2002 - VI R 168/00
Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs
So hat der Senat bereits im Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 103/92 (BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787) ausgeführt, eine Sprache werde in dem Land, in dem sie gesprochen wird, im allgemeinen effizienter zu erlernen sein. - FG München, 09.04.1997 - 1 K 2278/94
Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für einen Sprachkurs auf Malta; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.04.2002 - VI R 46/01
Aufwendungen für Fremdsprachenkurs als Werbungskosten
Zur Begründung führte das Finanzgericht (FG) aus, Aufwendungen für einen Sprachkurs beträfen grundsätzlich die allgemeine Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787).
- BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07
Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer …
Letzteres trifft insbesondere bei sog. Kongressreisen und Reisen zu Informationszwecken sowie zu Sprachkursen im Ausland zu (BFH-Urteile vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787; vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10). - FG München, 21.11.1996 - 11 K 2816/96
Geltendmachung von Aufwendungen für eine Sprachreise als Werbungskosten; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 06.12.1996 - XII 319/96
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Berufsschullehrers für einen …
Dabei ist ausreichend, daß die Aufwendungen objektiv durch die spezifischen beruflichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen veranlaßt sind und subjektiv zur Förderung seines Berufs getätigt werden (BFH-Beschluß v. 27.11.1978, GrS 8/77, BStBl II 1979; BFH-Urteil v. 22.07.1993, VI R 103/92, BSTBl II 1993, 787).Diese Vorschrift beinhaltet damit eine gesetzliche Typisierung und ein gesetzliches Verbot der Aufteilung in den durch sie betroffenen Fällen (BFH-Beschluß vom 19.10.1970, GrS 2/70, BStBl II 1971, 1; BFH-Urteil vom 22.07.1993, VI R 103/92, BStBl II 1993, 77).
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH - der sich das Gericht im Streitfall anschließt - liegen abziehbare Aufwendungen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Beschluß vom 19.10.1970, GrS 2/70, BStBl II 1971, 1; v. 27.11.1978, GrS 8/77, BStBl II 1979, 23; BFH-Urteil v. 22.07.1993, VI R 103/92, BStBl II 1993, 77;… v. 15.07.1994, VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26; v. 21.08.1995, VI R 47/95, BStBl II 1996, 1).
Diese Grundsätze gelten auch für die Kosten eines im Ausland abgehaltenen Sprachkurses (BFH-Urteil v. 31.07.1980, BStBl II 1980, 76; v. 22.07.1993, VI R 103/92, BStBl II 1993, 77;… v. 15.07.1994, VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26).
- BFH, 26.11.1993 - VI R 67/91
Werbungskostenabzug bei Fremdsprachen-Grundkurs
Aufwendungen für einen Lehrgang, durch den Grundkenntnisse in einer gängigen Fremdsprache erlernt werden, können ausnahmsweise dann als Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Lehrgang nicht im Ausland durchgeführt wird und wenn ein konkreter und enger Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht (Ergänzung des BFH-Urteils vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 786).Die Revision des FA ist nicht bereits deswegen begründet, weil der Senat mit Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 103/92 (BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 786) entschieden hat, Aufwendungen für einen Lehrgang, der Grundkenntnisse in einer gängigen Fremdsprache vermittele, seien nicht als Werbungskosten abziehbar.
- BFH, 12.09.1996 - IV R 36/96
Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten
Letzteres trifft insbesondere bei sog. Kongreßreisen und Reisen zu Informationszwecken sowie zu Sprachkursen im Ausland zu (Senatsurteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19, sowie BFH- Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787).Auch die übrigen Senate des BFH sind der Auffassung, daß jeweils festzustellen ist, ob bei der Auslandsreise betriebliche (berufliche) mit privaten Interessen verbunden sind und die Reise infolge des Tagungsortes oder der gewählten Reiseroute auch durch touristische Motive in nicht untergeordnetem Maße mitveranlaßt ist (BFH-Urteile in BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787;… vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26, sowie vom 23. Juni 1993 I R 14/93, BFHE 171, 521, BStBl II 1993, 806, und vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10).
- BFH, 14.04.2005 - VI R 6/03
Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs als Werbungskosten?
Das Finanzgericht (FG) entschied unter weitgehender Übernahme der Gründe des Bundesfinanzhofs (BFH) in dessen Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 103/92 (BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787), trotz des Werbungskostencharakters der streitigen Aufwendungen lägen im Hinblick auf § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG abziehbare Aufwendungen nicht vor. - FG Münster, 15.12.2023 - 12 K 1090/21
Häusliches Arbeitszimmer neben betrieblichem Büro
Nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG dürfen jedoch keine Aufwendungen abgezogen werden, die der persönlichen Lebensführung dienen, auch wenn sie gleichzeitig zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, es sei denn, die berufliche Verursachung überwiegt bei weitem die privaten Gesichtspunkte, so dass die Verfolgung privater Interessen völlig untergeordnet oder nahezu ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 22.07.1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787; vom 19.10.1989 VI R 155/88, BFHE 158, 532, BStBl II 1990, 134). - BFH, 02.03.1995 - IV R 59/94
Fortbildungsveranstaltungen - hier: für Rechtsanwälte - in ausländischen …
- FG Münster, 23.10.1997 - 8 K 1625/94
- FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96
Abzug von Aufwendungen für einen Französisch-Intensivkurs eines …
- FG Baden-Württemberg, 11.07.1996 - 6 K 87/95
Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von …
- FG München, 15.10.1997 - 1 K 3355/95
Aufwendungen einer im Krankenhaus beschäftigten Röntgenassistentin für die …
- BFH, 16.01.1998 - VI R 46/87
Werbungskostenabzug für Auslandsprachkurs
- BFH, 14.04.2005 - VI R 122/01
Kursgebühren zum Erwerb von Grundkenntnissen in einer Fremdsprache als …
- FG Köln, 05.03.2001 - 4 K 1737/00
Aufwendungen für ein Erststudium als Berufsausbildungskosten
- FG Hamburg, 04.10.1995 - V 186/93
Notwendiger Gegenstand einer Kalgeschrift; Bezeichnung der Steuerart, des …
- BFH, 15.07.1994 - VI R 69/93
Abziehbarkeit von Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Personalcomputer bei der Berechnung …
- FG Hessen, 05.04.2001 - 5 K 1752/00
Sprachkurs; Grundkurs; spanisch; Werbungskosten; Mallorca; Fremdsprachen-Kurs - …
- BFH, 08.11.1996 - VI R 90/94
Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Auslandsstudienreisen
- FG München, 24.11.2011 - 14 K 431/09
Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung für Mietvorauszahlungen
- FG Brandenburg, 20.06.2001 - 6 K 2164/00
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine Sprachintensivausbildung im Ausland
- FG München, 06.12.2000 - 1 K 1488/99
Kontaktlinsen grundsätzlich keine Werbungskosten
- FG München, 30.09.1998 - 1 K 2087/96
Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Seminaraufwendungen; Anforderungen …
- FG Baden-Württemberg, 29.01.1998 - 6 K 352/97
Nichtselbständige Tätigkeit als technischer Redakteur; Werbungskostenabzug für …
- FG Düsseldorf, 03.02.1998 - 8 K 2953/96
Steuerrechtliche Geltendmachung von Aufwendungen für Weiterbildungskosten in …
- FG Hessen, 04.03.1997 - 3 K 3279/95
Aufwendungen für den Besuch eines Italienisch-Sprachkurses als Werbungskosten bei …
- FG Hessen, 26.09.1995 - 1 K 295/95
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für ein Seminar zur Steigerung der …