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   BFH, 14.12.1994 - X R 74/91   

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BFH, 14.12.1994 - X R 74/91 (https://dejure.org/1994,917)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1994 - X R 74/91 (https://dejure.org/1994,917)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - X R 74/91 (https://dejure.org/1994,917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5 § 10e Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzugsbeträge nach § 10e EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 117
  • BB 1995, 502
  • BB 1995, 806
  • DB 1995, 555
  • BStBl II 1995, 259
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.03.1992 - X R 30/90

    Grundförderung bei eigengenutzer Wohnung (§ 10 e Abs. 1 bis 5 EStG )

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 74/91
    Nach dem Urteil des Senats vom 25. März 1992 X R 30/90 (BFHE 168, 90, BStBl II 1992, 801) schließen Nutzungswertbesteuerung und Grundförderung nach § 10 e EStG einander aus.
  • BFH, 09.06.1988 - VI R 85/85

    Arbeitnehmer - Ort der Familienwohnung - Zweite Wohnung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 74/91
    Offen lassen kann der Senat im Streitfall, ob die Grundförderung nach § 10 e EStG zu gewähren ist, wenn die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG zwar vorliegen, der Arbeitnehmer aber keine Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung, sondern nur die Kosten für Heimfahrten nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG geltend macht (bejahend BMF in BStBl I 1989, 165; Märkle, Steuerwarte 1989, 174, 177; kritisch hierzu Schmidt/Drenseck, a. a. O., § 10 e Anm. 10 d; zum Wahlrecht zwischen dem Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 EStG vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1988 VI R 85/85, BFHE 154, 59, BStBl II 1988, 990).
  • BFH, 03.12.1982 - VI R 228/80

    Doppelte Haushaltsführung - Eigentumswohnung am Beschäftigungsort - Mietausgaben

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 74/91
    Nach der Rechtslage vor 1987, als der Nutzungswert der Wohnung noch versteuert wurde (vgl. §§ 21 Abs. 2, 21 a EStG a. F.), konnte der Steuerpflichtige, der am Beschäftigungsort eine eigene Eigentumswohnung bewohnte, AfA, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen, weil sie nach der Rechtsprechung der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zuzurechnen und daher mit dem Grundbetrag abgegolten bzw. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen waren (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Dezember 1982 VI R 228/80, BFHE 137, 564, BStBl II 1983, 467).
  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 74/91
    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig ist daher das Gericht des ersten Rechtszuges, im Streitfall das FG (BFH-Beschluß vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56).
  • BFH, 24.02.1999 - X R 106/95

    Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei

    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig ist daher das Gericht des ersten Rechtszuges, im Streitfall das FG (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259, m.w.N.).
  • FG Köln, 20.05.2015 - 3 K 1146/13

    Ermittlungspflicht des Finanzamtes

    Über den Antrag der Kläger, gemäß § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird das Gericht wegen der Sachnähe im Kostenfestsetzungsverfahren durch gesonderten Beschluss entscheiden (vgl. BFH, Urteile vom 14.12.1994 X R 74/91, BStBl II 1995, 250 und vom 19.03.1998 VII R 72/95, BFH/NV 1998, 1397).
  • BFH, 07.03.2006 - X R 44/04

    Maßgeblicher Gewinn für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG

    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig ist daher das Gericht des ersten Rechtszuges, im Streitfall das FG (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Eine Wohnung dient auch unter der Geltung des § 4 EigZulG eigenen Wohnzwecken, wenn sie von dem Steuerpflichtigen selbst und ggf. den mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen als Wohnung genutzt wird (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160; vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544; vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259, Ziff. 2 der Gründe).
  • BFH, 02.06.1999 - X R 16/96

    Wohneigentumsförderung für freistehenden Wintergarten

    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig ist daher das Gericht des ersten Rechtszuges, im Streitfall das FG (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

    Die Aufwendungen dürfen sich also nicht mehrfach zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken (vgl. Senatsurteile vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259, und vom 11. Dezember 1996 X R 15/96, BFHE 182, 153, BStBl II 1997, 221).
  • BFH, 27.07.2000 - X R 91/97

    Wohneigentumsförderung und doppelte Haushaltsführung

    Einem Arbeitnehmer, der einen aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushalt führt und am Beschäftigungsort in einer eigenen Eigentumswohnung wohnt, steht ein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG sowie der Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG für diese Wohnung zu, wenn er statt der notwendigen, durch die doppelte Haushaltsführung entstandenen Mehraufwendungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Wohnort gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzieht (Fortführung der Senatsurteile vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259; vom 11. Dezember 1996 X R 15/96, BFHE 182, 153, BStBl II 1997, 221).

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat ein Arbeitnehmer, der einen aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushalt führt und am Beschäftigungsort in einer eigenen Wohnung wohnt, keinen Anspruch auf die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 EStG und den Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG, wenn er die (notwendigen) Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzieht (Urteile vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259; vom 11. Dezember 1996 X R 15/96, BFHE 182, 153, BStBl II 1997, 221).

  • BFH, 19.12.2001 - X R 41/99

    Rechtsmissbräuchliche Überkreuzvermietung von ETW; Wohneigentumsförderung

    "Eigenen" Wohnzwecken dient die betreffende Wohnung dann, wenn sie vom Steuerpflichtigen selbst --als Eigentümer der Wohnung-- und ggf. von den mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen als Wohnung genutzt wird (vgl. Senatsurteile vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544, und vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259, unter II. 2. der Gründe).

    c) Unmittelbare Folge der gewählten Gestaltung (wechselseitige Überlassung der Wohnungen) war und ist nach der zu § 10e EStG ergangenen ständigen Senatsrechtsprechung, dass für keine der beiden Wohnungen der Steuerabzugsbetrag nach Abs. 1 der Vorschrift geltend gemacht werden konnte, weil keiner der Eigentümer "seine" Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzte (Entscheidungen in BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544, und in BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259).

  • FG Schleswig-Holstein, 15.11.1994 - I 546/94

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung als

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  • BFH, 11.12.1996 - X R 15/96

    Weder Grundförderung noch Vorkostenabzug nach § 10e EStG, wenn eine

    Einem Arbeitnehmer, der für seine am Arbeitsort erworbene eigene Wohnung Unterkunftskosten als Werbungskosten wegen einer aus beruflichem Anlaß begründeten doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG geltend macht, steht noch der Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG zu (Fortführung des Senatsurteils vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259).

    Nach dem Urteil des Senats vom 14. Dezember 1994 X R 74/91 (BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259) hat ein Arbeitnehmer, der einen aus beruflichem Anlaß begründeten doppelten Haushalt führt und am Beschäftigungsort in einer eigenen Wohnung wohnt, keinen Anspruch auf die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 EStG, wenn er die durch die doppelte Haushaltsführung entstandenen Aufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzieht.

  • BFH, 23.07.1997 - X R 143/94

    Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)

  • BFH, 05.02.2002 - VIII R 53/99

    Inanspruchnahme des Wahlrechts zur Buchwertfortführung bei Entnahmen im Fall des

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 80/94

    Notwendige Beiladung aller nicht klagender Gesellschafter einer Sozietät im

  • BFH, 19.03.1998 - VII R 72/95

    Verletzung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Erkennbarkeit des

  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 4/96

    Revisionsbegründung wegen Erlass eines Überraschungsurteils und Verstoß gegen den

  • BFH, 28.04.1998 - VIII R 22/95

    Bargebotszinsen als außerordentliche Einkünfte

  • FG Hessen, 14.05.1997 - 13 K 734/95

    Erläuterung des Verhältnisses der Begünstigung einer zu eigenen Wohnzwecken

  • BFH, 22.01.2003 - X R 45/99

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio

  • FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97

    Mietverhältnis zwischen Eheleuten als Gestaltungsmissbrauch

  • BFH, 12.05.2000 - VI R 100/99

    Aufhebung von Kindergeldbescheiden; Systemwechsel zum 01.01.1996

  • BFH, 17.06.1998 - X R 129/96

    Grundstücksübergabe und Veräußerung bei vorweggenommener Erbfolge

  • BFH, 18.03.1998 - II R 21/96

    Erlaß eines Feststellungsbescheides nach Ablauf der Feststellungsfrist

  • BFH, 09.08.1995 - XI R 109/92

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit als

  • FG Köln, 06.02.2014 - 10 K 2733/10

    Keine Kombination aus Werbungskosten- und Sonderausgabenabzug für Baudenkmale und

  • FG Niedersachsen, 28.03.1996 - VII 297/95

    Steuerliche Geltendmachung von Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung;

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