Rechtsprechung
BFH, 20.09.1995 - X R 94/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10e Abs. 1 und 6
- Wolters Kluwer
Zinsen - Wohnungskauf - Vorkostenabzug - Herstellungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10e Abs. 1, 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 178, 429
- BB 1995, 2570
- BB 1996, 571
- DB 1996, 121
- BStBl II 1996, 186
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 21.05.1992 - X R 61/91
Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
Für die Inanspruchnahme des § 10 e EStG reicht es nicht aus, daß der die Wohnung Nutzende deren Herstellungskosten getragen hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).Denn die vor Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entstandenen Aufwendungen sind nach § 10 e Abs. 6 EStG nur abziehbar, wenn sie unmittelbar mit der Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung i. S. des Abs. 1, also einer Wohnung im eigenen Haus oder einer eigenen Eigentumswohnung zusammenhängen (BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Senatsurteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944 verwiesen.
Wirtschaftliches Eigentum ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 in Verbindung mit der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausüben kann, daß er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann, so daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z. B. BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164 jeweils m. w. N.).
Im Rahmen des § 10 e EStG gilt der zu § 39 AO 1977 von der Rechtsprechung entwickelte Begriff des wirtschaftlichen Eigentums entgegen der Auffassung des FG uneingeschränkt (Senatsurteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
b) Weder das Einverständnis des Eigentümers mit den Baumaßnahmen noch der Anspruch des Bauenden gegen den Grundstückseigentümer auf Ersatz der Aufwendungen hindern den Grundstückseigentümer jedoch an der Einwirkung auf das Grundstück oder lassen dessen Herausgabeanspruch wirtschaftlich wertlos werden (ständige Rechtsprechung z. B. BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 20. September 1989 X R 140/87, BFHE 158, 361, BStBl II 1990, 368).
Ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang liegt jedoch offensichtlich nicht vor, wenn das Eigentum 1 3/4 Jahre nach Bezug der Wohnung erworben wird (vgl. BFH in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
- BFH, 28.07.1993 - I R 88/92
Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im …
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
Wirtschaftliches Eigentum ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 in Verbindung mit der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausüben kann, daß er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann, so daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z. B. BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164 jeweils m. w. N.).Gegenteiliges läßt sich entgegen der vom FG München (Urteil vom 27. September 1994 16 K 386/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 250) vertretenen Auffassung dem Mietereinbauten betreffenden Urteil des I. Senats des BFH in BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164 nicht entnehmen.
- BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung …
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
Die Entscheidung des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) gibt keinen Anlaß, von der bisherigen Auffassung abzuweichen.Im übrigen gehen nicht nur der Große Senat im Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, sondern auch der I. Senat in seiner Stellungnahme zum Vorlagebeschluß davon aus, daß eine vom zivilrechtlichen Eigentum abweichende Zurechnung eines Gebäudes nicht bereits deshalb in Betracht kommt, weil der Steuerpflichtige dessen Herstellungskosten getragen hat und es nutzen darf.
- BFH, 11.03.1992 - X R 113/89
Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
Denn die vor Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entstandenen Aufwendungen sind nach § 10 e Abs. 6 EStG nur abziehbar, wenn sie unmittelbar mit der Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung i. S. des Abs. 1, also einer Wohnung im eigenen Haus oder einer eigenen Eigentumswohnung zusammenhängen (BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886).Allerdings hat der erkennende Senat bei vor Bezug entstandenen Reparaturkosten und laufenden Grundstücksaufwendungen einen engen zeitlichen Zusammenhang genügen lassen (Urteile in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886, und vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704).
- BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/76
Zur Frage des Aufteilungsmaßstabs bei teilweiser Befreiung einer allgemein- oder …
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
"Unmittelbar" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch "nicht mittelbar", d. h. ohne Zwischenstufe (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 1981 VIII R 149/76, BFHE 133, 557, BStBl II 1981, 746). - BFH, 22.04.1980 - VIII R 149/75
Zur Frage der Bauherreneigenschaft
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
Nichts anderes ergibt sich aus der - steuerrechtlich grundsätzlich unbeachtlichen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441) - Rückbeziehung des Übergabevertrages. - BFH, 20.09.1989 - X R 140/87
Schenkweise Übertragung eines bebauten Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines …
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
b) Weder das Einverständnis des Eigentümers mit den Baumaßnahmen noch der Anspruch des Bauenden gegen den Grundstückseigentümer auf Ersatz der Aufwendungen hindern den Grundstückseigentümer jedoch an der Einwirkung auf das Grundstück oder lassen dessen Herausgabeanspruch wirtschaftlich wertlos werden (ständige Rechtsprechung z. B. BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 20. September 1989 X R 140/87, BFHE 158, 361, BStBl II 1990, 368). - BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
Allerdings hat der erkennende Senat bei vor Bezug entstandenen Reparaturkosten und laufenden Grundstücksaufwendungen einen engen zeitlichen Zusammenhang genügen lassen (Urteile in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886, und vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704). - BFH, 01.06.1994 - X R 40/91
Auch bei voller Kostentragung Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG und …
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
Wirtschaftliches Eigentum ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 in Verbindung mit der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausüben kann, daß er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann, so daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z. B. BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164 jeweils m. w. N.). - BFH, 22.09.1994 - IX R 28/94
Voraussetzung der Zusammenveranlagung
Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
Insbesondere bei einander nahestehenden Personen kann wirtschaftliches Eigentum grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn der bürgerlich-rechtliche Eigentümer dem anderen aufgrund eindeutiger Abmachungen eine Stellung eingeräumt hat, aufgrund derer der andere wirtschaftlich wie ein Eigentümer über das Wirtschaftsgut verfügen kann (z. B. BFH-Urteil vom 22. September 1994 IX R 28/94, BFH/NV 1995, 508 m. w. N.). - BFH, 13.01.1993 - X R 53/91
Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nur bei entgeltlichem Erwerb der Wohnung
- BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - bei einer vor dem 1. 1. 1987 …
- FG München, 27.09.1994 - 16 K 386/93
- BFH, 27.11.1996 - X R 92/92
Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor …
Diese Rechtsprechung ist durch die Entscheidung des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) nicht überholt (vgl. Urteil des Senats vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186, Ziff. 2 der Gründe). - FG Münster, 26.03.1997 - 12 K 3591/94 Steht das wirtschaftliche Eigentum dagegen einer anderen Person zu, so ist gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO dieser die Wohnung zuzurechnen (vgl. Bundesfinanzhof (BFH)-Urteile vom 21.05.1992 X R 61/91 , Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1992, 944; 20.09.1995 X R 94/92 , DStR 1995, 1956; 27.11.1996 X R 92/92 , DStR 1997, 448).
Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden ist wirtschaftliches Eigentum des das Gebäude Nutzenden nicht schon dann zu bejahen, wenn der bürgerlichrechtliche Eigentümer mit dem Bauvorhaben des Nutzenden einverstanden ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.09.1989 X R 140/87 , BStBl. II 1990, 368 m. w. N.) oder wenn der Nutzende die HK getragen hat (BFH X R 61/91; X R 94/92).
Erforderlich ist vielmehr, daß nach dem Gesamtbild der Umstände - sei es aufgrund vertraglicher Vereinbarung, sei es aus anderen Gründen - der Nutzende die tatsächliche Herrschaftsgewalt über das Gebäude in der Weise ausübt, daß er den bürgerlichrechtlichen Eigentümer auf Dauer, d. h. für die gewöhnliche Nutzungsdauer des Gebäudes, von der Einwirkung auf dieses ausschließen kann (BFH X R 140/87; X R 61/91; X R 94/92; X R 92/92).
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Herausgabeanspruch nicht besteht oder der bestehende Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (BFH X R 140/87; X R 61/91; X R 94/92; X R 92/92).
Insbesondere zwischen einander nahestehenden Personen kann wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden nur aufgrund eindeutiger Abmachungen mit dem bürgerlichrechtlichem Eigentümer angenommen werden (BFH X R 140/87; X R 61/91; X R 94/92; X R 92/92).
- BFH, 11.06.1997 - XI R 77/96
1. Voraussetzungen für die Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten 2. …
Wie der X. Senat aber in dem ausdrücklich in Bezug genommenen Urteil vom 20. September 1995 X R 94/92 (BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 189) hervorgehoben hat, sei durch die Entscheidung des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 im Hinblick auf die Anwendung des § 10e EStG keine Änderung eingetreten; denn die Förderung nach § 10e EStG betreffe keine Aufwendungen, die durch die Erzielung von Einkünften veranlaßt seien.
- BFH, 18.07.2001 - X R 23/99
Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum
a) Die von der Rechtsprechung zu § 39 AO 1977 entwickelten Grundsätze zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums gelten im Rahmen des § 10e EStG uneingeschränkt (Senatsurteile vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, und vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186). - FG Brandenburg, 06.03.1997 - 5 K 1382/96
Ansprruch auf Berücksichtigung eines Abzugsbetrages in der Steuererklärung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Brandenburg, 13.11.1996 - 2 K 196/96
Voraussetzungen für eine Einkommensteuerbegünstigung; Anforderungen an eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95
Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche …
Demgegenüber kommt wirtschaftliches (Mit-)Eigentum und eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung eines Wirtschaftsguts (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--) nur in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut in der Weise ausschließen kann, daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteil vom 7. August 1979 VIII R 153/77, BFHE 129, 325, BStBl II 1980, 181, m.w.N.; vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510, 512, unter 1. c der Entscheidungsgründe; vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752; vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186). - BFH, 14.02.2001 - X R 127/96
Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG; Vorkostenabzug; Dauerwohnrecht
Zwar hingen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Schuldzinsen nicht unmittelbar mit der Herstellung oder dem Erwerb einer eigenen Wohnung zusammen, wenn ein Steuerpflichtiger zunächst die Wohnung auf fremdem Grund und Boden errichte und später das Eigentum an dieser Wohnung oder eine eigentümerähnliche Stellung erwerbe (BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).Bei Aufwendungen für die Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer eigenen Wohnung ist grundsätzlich ein unmittelbarer Zusammenhang anzunehmen, der auch durch Zeitablauf nicht verloren geht (BFH-Urteile vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151, und in BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).
Auch wenn der am 14. Dezember 1993 geschlossene, notariell beurkundete und in das Grundbuch eingetragene Dauerwohnrechtsvertrag --wie das FA annimmt-- zu wirtschaftlichem Eigentum an der Erdgeschosswohnung geführt hätte, bestünde zu diesem Erwerb nur ein mittelbarer Zusammenhang (ebenso Senatsurteil in BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186, zu Darlehenszinsen für Herstellungskosten einer Wohnung auf einem den Eltern gehörenden Grundstück).
- BFH, 18.07.2001 - X R 15/01
Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum
a) Die von der Rechtsprechung zu § 39 AO 1977 entwickelten Grundsätze zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums gelten im Rahmen des § 10e EStG uneingeschränkt (Senatsurteile vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, und vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186). - BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch
Aus demselben Grund ergeben sich auch aus dem Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) für die Auslegung des § 10e EStG keine Folgerungen (ausführlich Senatsurteil vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186). - BFH, 14.01.2004 - X R 28/01
Vorkostenabzug - Vorfälligkeitsentschädigung
- BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 2325/96
Vorkostenabzug für Erhaltungsaufwendungen eines Mieters
- FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 343/94
Höhe der Bemessungsgrundlage für die Steuerbegünstigung der zu eigenen …
- BFH, 26.07.2001 - VI R 122/98
§ 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn
- BFH, 17.05.2000 - X R 13/97
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG bei vergeblichen Aufwendungen
- BFH, 18.09.2003 - X R 21/01
Nacherbe; wirtschaftliches Eigentum
- BFH, 22.04.1998 - X R 101/95
Bestandsvergleich - Veräußerungsgewinn - Aufgabegewinn - Aufbauten auf Grundstück …
- BFH, 16.05.2001 - X R 14/97
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG a.F.
- FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
Vorfälligkeitsentschädigung bei Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses …
- BFH, 27.05.1998 - X B 131/97
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wegen nicht völliger Übereinstimmung …
- BFH, 16.05.2001 - X R 149/97
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG a.F.
- FG Niedersachsen, 13.11.1996 - XII (IX) 484/94
Abzugsmöglichkeit der auf einen erworbenen Miteigentumsanteil entfallenden …
- FG München, 20.11.2020 - 8 K 2655/19
Übernahme von Telefonkosten für Mobilfunkverträge durch Arbeitgeber - …
- FG Hamburg, 22.09.2005 - III 422/02
Annahme wirtschaftlichen Eigentums bei einander nahe stehenden Personen
- FG Köln, 28.06.2001 - 7 K 1941/99
Wirtschaftliches Alleineigentum eines Miteigentümers
- FG Hessen, 06.10.1997 - 13 K 3314/95
Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von Steuerabzugsbeträgen für den Anbau an …
- FG Brandenburg, 06.09.2000 - 6 K 2226/98
Förderung eines auf fremden Grund und Boden errichteten Gebäudes nach § 10e EStG; …
- BFH, 04.12.2001 - IX R 34/98
EigZul; wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden
- FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19
Lohnsteuerhaftung
- FG München, 11.11.2002 - 1 K 1777/01
Vorkosten bei Objekterwerb im Jahr 1986; Einkommensteuer 1987
- FG Bremen, 21.07.1997 - 196059K 6
Berücksichtigung von Aufwendungen als Herstellungskosten; Herstellung einer …
- BFH, 18.07.2001 - X R 16/99
Einkommensteuer - Abzugsbeträge - Wirtschaftlicher Eigentümer - Zivilrechtlicher …
- BFH, 27.08.1997 - X R 105/94
Vorkostenabzug für Heizöl und Müllabfuhrgebühren?
- FG Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 K 334/96
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Herstellung oder Anschaffung eines Gebäudes; …
- FG München, 20.11.2020 - 8 K 2656/19
Unterwerfung von Kosten für Mobilfunkvertrag der Lohnsteuer
- BFH, 18.07.2001 - X R 111/96
Einkommensteuer - Ehegatten - Grundstück - Anschaffung - Anschaffungskosten - …
- FG Thüringen, 13.03.1996 - I 181/95
Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen am eigenen Gebäude als …
- FG Köln, 20.12.2000 - 4 K 6707/94
Gebäudeerrichtung auf fremdem Grund und Boden
- FG Niedersachsen, 23.04.2003 - 2 K 303/01
Gewährung von Eigenheimzulage ; Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem …
- FG Niedersachsen, 17.11.2004 - 2 K 660/01
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für mit Ablauf des 30. Juni 1970 zum …
- FG Köln, 22.07.1998 - 12 K 5551/93
Zurechnung der Einkünfte bei Miteigentümergemeinschaft
- BFH, 01.02.1996 - X B 84/95
Vorkostenabzug bei Erhaltungsaufwendungen
- FG München, 16.07.1996 - 16 K 2780/94
Steuerermäßigung für die Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung auf einem dem …
- BFH, 13.12.1995 - X R 98/92
Berücksichtigung von Renovierungskosten als Vorkosten
- FG Niedersachsen, 05.06.2002 - 12 K 729/00
Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers; Eigenheimzulage bei Bauten auf …
- FG München, 03.12.1998 - 7 K 2884/96
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Voraussetzungen für die …
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.1996 - III 533/96
- FG Hessen, 10.09.1996 - 4 K 1839/93
Voraussetzungen der Begünstigung gem.§ 10e EStG (Einkommensteuergesetz); …
- FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
Einschaltung einer GmbH
- FG Hamburg, 19.11.1998 - VI 7/97
Rechtmäßigkeit der Ansetzung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Abzug …
- FG Münster, 24.09.1998 - 3 K 3746/95
Eigenheimzulage für Anbau auf fremdem Grundstück
- FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97
Wirtschaftliches Eigentum
- FG Schleswig-Holstein, 21.03.2000 - V 416/99
Wirtschaftliches Eigentum bei Vereinbarung
- FG Niedersachsen, 16.02.1998 - VIII 243/95
Abzug von Aufwendungen, die bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung einer Wohnung …
- FG Baden-Württemberg, 09.01.1998 - 9 K 197/97
Voraussetzungen der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit eines Steuerbescheides i. …
- FG Bremen, 05.11.1997 - 496124K 3
Zulässigkeit der Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Kücheneinrichtung …
- FG Hessen, 27.02.1996 - 5 K 2510/91
Anspruch auf Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides; Anforderungen an die …
- FG Bremen, 30.10.1997 - 197044K 6
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; …
- FG Thüringen, 05.06.1996 - I 186/95
Abzugsfähigkeit von an einem eigenen Gebäude vorgenommenen Herstellungs- und …
- FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 2 K 570/94
Abzugsfähigkeit der Beiträge an die Bau-Berufsgenossenschaft als Vorkosten ; …