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   BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94   

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https://dejure.org/1996,523
BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94 (https://dejure.org/1996,523)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1996 - VII R 116/94 (https://dejure.org/1996,523)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - VII R 116/94 (https://dejure.org/1996,523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 46 Abs. 2 und 3, § 226; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3; KO § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 1, § 114

  • Wolters Kluwer

    Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 46, KO § 6, KO § 15
    Abtretung; Abtretungsanzeige; Vorausabtretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 547
  • NJW-RR 1996, 799
  • ZIP 1996, 641
  • BB 1996, 786
  • BB 1996, 889
  • BStBl II 1996, 557
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 26/76

    Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
    Ohne sie liegt eine rechtswirksame Abtretung überhaupt nicht vor, und zwar nicht nur gegenüber dem Steuergläubiger, sondern auch nicht im Verhältnis zwischen Abtretenden und Abtretungsempfänger (so: Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. November 1977 VIII ZR 26/76, Der Betrieb - DB - 1978, 291; ebenso: Schwarz, Abgabenordnung, § 46 Anm. 11; Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 46 AO 1977 Rdnr. 16).

    Entgegen der Auffassung der Revision ist das BGH-Urteil in DB 1978, 291 nicht deshalb durch die Rechtsprechung des BFH überholt, weil dieser aufschiebend bedingte Steuererstattungsansprüche anerkennt.

    Er konnte nach diesem Zeitpunkt nicht mehr von der Klägerin mit Wirkung gegenüber den Konkursgläubigern erworben werden, auch wenn der Erwerb nicht auf einer Rechtshandlung des Gemeinschuldners beruhen sollte (§ 15 KO; so auch das BGH-Urteil in DB 1978, 291, 292 a. E.).

  • BFH, 26.11.1982 - VI R 205/81

    Steuererstattungsansprüche - Abtretung - Abtretungsanzeige

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
    e) Schließlich beruft sich die Revision für ihre Rechtsauffassung, nach § 46 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 sei eine eigenhändige Unterschrift des Abtretenden - und damit auch hier des Konkursverwalters - auf der Abtretungsanzeige nicht erforderlich, im Streitfall zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BFH, nach der bei Erteilung einer entsprechenden Vollmacht die Vertretung des Abtretenden bei Unterzeichnung der Abtretungsanzeige zulässig ist (Urteil vom 26. November 1982 VI R 205/81, BFHE 137, 150, 154, BStBl II 1983, 123, 125; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Oktober 1987 VII R 170/84, BFHE 151, 115, 117, BStBl II 1988, 178).

    Diese Kenntnisnahme ist in geeigneter Weise, z. B. durch Erklärung in der Vollmachtsurkunde, nachzuweisen (BFHE 137, 150, BStBl II 1983, 123, 125).

  • BFH, 22.03.1994 - VII R 117/92

    Die Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs ist auch dann wirksam, wenn die

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
    § 46 Abs. 2 AO 1977 setzt eine Anzeige durch den (bisherigen) Gläubiger voraus, der allerdings nach der Rechtsprechung des Senats den Abtretungsempfänger bevollmächtigen kann, die von ihm unterschriebene Abtretungsanzeige dem FA zu übermitteln bzw. seine Genehmigung zu der Einreichung der Anzeige durch den Abtretungsempfänger erteilen kann (Urteil vom 22. März 1994 VII R 117/92, BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789).

    Wenn auch im Streitfall dem FA die Abtretungsanzeige von der Klägerin als Zessionarin vorgelegt worden ist, was in den Fällen der Bevollmächtigung/Genehmigung durch den bisherigen Gläubiger nach § 46 Abs. 2 AO 1977 ohne Einhaltung bestimmter Formvorschriften zulässig sein kann (vgl. Senatsurteil in BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789 und oben 3. b), so steht auch hier der Wirksamkeit der Abtretung entgegen, daß aus der Abtretungsanzeige die Zustimmung des Konkursverwalters, der gemäß § 6 Abs. 2 KO allein über den abgetretenen Anspruch hätte verfügen können, nicht ersichtlich ist.

  • BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91

    Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
    Maßgeblich dafür, ob ein Steuererstattungsanspruch zur Konkursmaße gehört (§ 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KO) oder als konkursfreier Neuerwerb angesehen werden muß, ist danach nicht der Zeitpunkt der Vollrechtsentstehung, sondern der Zeitpunkt, in dem nach konkursrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile in BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639, 640, und vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, 310, BStBl II 1994, 83 m. w. N.).

    Daß die Zuordnung eines Erstattungsanspruchs zur Konkursmaße nicht zwingend eine Minderung des vorkonkurslichen Vermögens und damit der Masse voraussetzt, ergibt sich bereits aus dem Senatsurteil in BFHE 172, 308, 313, 314, BStBl II 1994, 83 (Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners aus der Sequestervergütung).

  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Einkommensteuererstattungsanspruch -

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
    a) Der Einkommensteuererstattungsanspruch, der sich - wie hier - aufgrund anrechenbarer Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer ergibt (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG -), entsteht - wie die Einkommensteuerschuld - gemäß § 38 AO 1977 i. V. m. § 36 Abs. 1 EStG mit Ablauf des Veranlagungszeitraums (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Mai 1979 VIII R 58/77, BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639, 640; Hein, Überlegungen zur Entstehung des steuerrechtlichen Erstattungsanspruchs, Deutsches Steuerrecht 1990, 301, 303).

    Maßgeblich dafür, ob ein Steuererstattungsanspruch zur Konkursmaße gehört (§ 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KO) oder als konkursfreier Neuerwerb angesehen werden muß, ist danach nicht der Zeitpunkt der Vollrechtsentstehung, sondern der Zeitpunkt, in dem nach konkursrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile in BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639, 640, und vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, 310, BStBl II 1994, 83 m. w. N.).

  • BFH, 09.02.1982 - VIII B 132/81

    Anspruch auf Vergütung der Körperschaftsteuer - Einstweilige Anordnung -

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
    Das gilt gleichermaßen für die Anrechnung von Vorauszahlungen, die der Steuerpflichtige selbst geleistet hat, wie für die Anrechnung von Körperschaftsteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG, die für ihn eine fremde Schuld darstellt (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1982 VIII B 132/81, BFHE 135, 303, BStBl II 1982, 401, 402).

    Die von der Kapitalgesellschaft geschuldete bzw. entrichtete Körperschaftsteuer wirkt wirtschaftlich wie eine Kapitalertragsteuer bzw. wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners, und die Entlastung ist rechtstechnisch im Wege der Anrechnung auf die Einkommensteuerschuld ebenso wie bei den geleisteten Vorauszahlungen ausgestaltet (BFH in BFHE 135, 303, BStBl II 1982, 401, 402, und Beschluß vom 24. März 1987 I B 117/86, BFHE 149, 468, BStBl II 1987, 508, 510).

  • BFH, 09.02.1993 - VII R 12/92

    Nach Konkurseröffnung entstandene Erstattungsansprüche gehören zur Konkursmasse,

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
    Das FA konnte somit gegenüber dem Konkursverwalter mit Haftungsansprüchen gegen S gegen dessen Steuererstattungsanspruch, der zur Konkursmaße gehörte (§ 1 Abs. 1 der Konkursordnung - KO -), aufrechnen (§ 226 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO 1977 -, § 387 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -, §§ 53, 54 Abs. 1 KO; vgl. auch Urteil des Senats vom 9. Februar 1993 VII R 12/92, BFHE 170, 300, BStBl II 1994, 207 m. w. N.).

    Das hierfür von der Revision zitierte Senatsurteil in BFHE 170, 300, BStBl II 1994, 207 bejaht die Aufrechnungsbefugnis des FA als Gläubiger des Gemeinschuldners gegen Erstattungsansprüche, die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung aufschiebend bedingt entstanden waren (§ 54 Abs. 1 KO).

  • BFH, 27.10.1987 - VII R 170/84

    Steuererstattungsanspruch - Abtretung - Vollmacht des Zedenten - Unterzeichnung

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
    e) Schließlich beruft sich die Revision für ihre Rechtsauffassung, nach § 46 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 sei eine eigenhändige Unterschrift des Abtretenden - und damit auch hier des Konkursverwalters - auf der Abtretungsanzeige nicht erforderlich, im Streitfall zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BFH, nach der bei Erteilung einer entsprechenden Vollmacht die Vertretung des Abtretenden bei Unterzeichnung der Abtretungsanzeige zulässig ist (Urteil vom 26. November 1982 VI R 205/81, BFHE 137, 150, 154, BStBl II 1983, 123, 125; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Oktober 1987 VII R 170/84, BFHE 151, 115, 117, BStBl II 1988, 178).
  • BFH, 24.03.1987 - I B 117/86

    Die steuerrechtlichen Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung treten bei der

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
    Die von der Kapitalgesellschaft geschuldete bzw. entrichtete Körperschaftsteuer wirkt wirtschaftlich wie eine Kapitalertragsteuer bzw. wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners, und die Entlastung ist rechtstechnisch im Wege der Anrechnung auf die Einkommensteuerschuld ebenso wie bei den geleisteten Vorauszahlungen ausgestaltet (BFH in BFHE 135, 303, BStBl II 1982, 401, 402, und Beschluß vom 24. März 1987 I B 117/86, BFHE 149, 468, BStBl II 1987, 508, 510).
  • BFH, 25.06.1985 - VII R 195/82

    Abtretung für einen Lohnsteuer-Erstattungsanspruch gilt auch für Anspruch aus

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94
    Darüber hinaus soll die einheitliche Gestaltung des amtlichen Vordrucks dem FA die Bearbeitung der Erstattungsanträge erleichtern (Begründung der Bundesregierung, BTDrucks. 7/2852, S. 47, und Urteil des Senats vom 25. Juni 1985 VII R 195/82, BFHE 144, 2, 5, BStBl II 1985, 572 m. w. N.).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Vor diesem Zeitpunkt steht nicht fest, ob für das Kalenderjahr eine Einkommensteuer entstanden ist, die niedriger ist als die Vorauszahlungen, die der Steuerpflichtige geleistet hat (BFHE 128, 146, 147; 179, 547, 550 f).

    Maßgebend ist danach nicht der Zeitpunkt der Vollentstehung des Rechts, sondern der Zeitpunkt, in dem nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist (BFHE 128, 146, 147; 172, 308, 310; 179, 547, 551).

    Der Erstattungsanspruch stand lediglich unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Jahresende die geschuldete Einkommensteuer geringer sein würde als die Summe der Anrechnungsbeträge, so dass sich gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 37 Abs. 2 AO ein Erstattungsbetrag ergab (vgl. BFH BStBl II 1979, 639, 640; BFHE 179, 547, 551; Tipke/Kruse, AO Stand September 2005 § 251 Rn. 102; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109).

    Derartige Steuererstattungsanspüche werden daher zu Recht allgemein als zur Insolvenzmasse gehörig angesehen (BFHE 170, 300, 301; 179, 547, 551 und ständig; AG Göttingen NZI 2001, 270, 271; AG Dortmund ZInsO 2002, 685; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109; Uhlenbruck, InsO § 35 Rn. 68; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze § 1 KO Anm. 2 B d; Kübler/Prütting/Holzer, § 35 Rn. 84; MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 422; Tipke/Kruse aaO § 251 Rn. 102; Pahlke/Koenig, AO § 251 Rn. 104; Hess, InsO 2. Aufl. § 35 f Rn. 250; HK-InsO/Eickmann, 3. Aufl. § 35 Rn. 24; Nerlich/Römermann/Andres, § 35 Rn. 59; Braun/Bäuerle, InsO 2. Aufl. § 35 Rn. 70; Frotscher, Besteuerung in der Insolvenz 5. Aufl. S. 52).

  • BFH, 12.10.2016 - XI R 43/14

    Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung; Berichtigung durch Abgabe einer

    Soweit darüber hinaus nach nationalem Recht aufgrund der Verweisung in § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG eine Rückzahlung der Vorsteuer an den Leistungsempfänger für eine wirksame Berichtigung erforderlich sein sollte (s. dazu unter c), reicht hierfür im Streitfall die am 28. November 2012 erklärte Abtretung aus, die sodann mit Zugang beim FA am 3. Dezember 2012 gemäß § 46 Abs. 2 AO wirksam wurde (vgl. dazu BFH-Urteile vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557; vom 5. Oktober 2004 VII R 37/03, BFHE 208, 1, BStBl II 2005, 238).
  • BFH, 28.02.2012 - VII R 36/11

    Fortdauernder Insolvenzbeschlag für Steuererstattungsansprüche bei vorbehaltener

    Ein Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört daher zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (Senatsurteil vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557; Senatsbeschlüsse vom 7. Juni 2006 VII B 329/05, BFHE 212, 436, BStBl II 2006, 641, und vom 4. September 2008 VII B 239/07, BFH/NV 2009, 6; BGH-Beschluss vom 12. Januar 2006 IX ZB 239/04, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 1127).

    Der Rechtsgrund für eine Erstattung von Einkommensteuer wird bereits mit der Leistung der entsprechenden Vorauszahlungen gelegt, denn bereits in diesem Zeitpunkt erlangt der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Erstattung der Vorauszahlungen unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Jahresende die geschuldete Einkommensteuer geringer ist als die Summe der Vorauszahlungen (Senatsurteil in BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557; Senatsbeschluss in BFHE 212, 436, BStBl II 2006, 641).

  • BFH, 16.01.2008 - II R 30/06

    Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen - Erwerb

    Einkommensteuererstattungsansprüche, die sich aufgrund der Abrechnung nach § 36 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) ergeben, entstehen mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1994 VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839, unter 1., und vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, unter 2.a) Demnach fallen sämtliche Einkommensteuererstattungsansprüche aus Veranlagungszeiträumen, die beim Tod des Erblassers bereits abgelaufen waren, in den nach § 10 Abs. 1 ErbStG steuerpflichtigen Erwerb, sofern und soweit sich bei Ablauf dieser Zeiträume nach materieller Rechtslage eine Überzahlung ergibt.
  • BFH, 20.09.2016 - VII R 10/15

    Bestimmtheit einer Nachtragsverteilungsanordnung

    Ein Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört daher zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (Senatsurteile in BFHE 236, 202, BStBl II 2012, 451, und vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557; Senatsbeschlüsse vom 7. Juni 2006 VII B 329/05, BFHE 212, 436, BStBl II 2006, 641, und vom 4. September 2008 VII B 239/07, BFH/NV 2009, 6; BGH-Beschluss vom 12. Januar 2006 IX ZB 239/04, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 1127).

    Der Rechtsgrund für eine Erstattung von Einkommensteuer wird bereits mit der Leistung der entsprechenden Vorauszahlungen gelegt, denn bereits in diesem Zeitpunkt erlangt der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Erstattung der Vorauszahlungen unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Jahresende die geschuldete Einkommensteuer geringer ist als die Summe der Vorauszahlungen (Senatsurteile in BFHE 236, 202, BStBl II 2012, 451, und in BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557; Senatsbeschluss in BFHE 212, 436, BStBl II 2006, 641).

  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Entstanden im Sinne dieser Vorschrift ist ein steuerlicher Anspruch jedenfalls dann, wenn der materiell-rechtliche Entstehungstatbestand i.S. des § 38 AO 1977 verwirklicht ist (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557), hier also: sobald die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für einen Umsatzsteuervergütungsanspruch der Käuferin nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 a, § 18 Abs. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG mit dem Ablauf desjenigen Voranmeldungszeitraums vorlagen (Urteil des Senats in BFH/NV 1993, 583), in dem die Käuferin die Vorsteuer zu erfassen hatte.
  • BFH, 07.06.2006 - VII B 329/05

    Aufrechnung des FA in der Insolvenz gegen Einkommensteuererstattungsanspruch, der

    Bei Steuervorauszahlungen erlangt der Steuerpflichtige bereits mit deren Entrichtung einen Erstattungsanspruch unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Ende des Besteuerungszeitraums die geschuldete Steuer geringer ist als die Vorauszahlung (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557).
  • BFH, 15.10.2019 - VII R 31/17

    Aufrechnung des FA mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter

    Dementsprechend wird nach der Senatsrechtsprechung der Rechtsgrund für eine Erstattung von Einkommensteuer (auch) im insolvenzrechtlichen Sinne bereits mit der Leistung der entsprechenden Vorauszahlungen gelegt (Senatsurteil vom 28.02.2012 - VII R 36/11, BFHE 236, 202, BStBl II 2012, 451; Senatsbeschluss vom 07.06.2006 - VII B 329/05, BFHE 212, 436, BStBl II 2006, 641; ebenso zum Konkursrecht bereits Senatsurteil vom 06.02.1996 - VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98

    Erstattungsansprüche: Abtretung aufgrund von Verlustrücktrag

    Erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums steht fest, ob für das Kalenderjahr eine Einkommensteuer entstanden ist, die niedriger ist als die anzurechnenden Steuerbeträge, und ob sich nach der Abrechnung ein Überschuss zugunsten des Steuerpflichtigen ergibt (§ 36 Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG; BFH-Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, 558).

    Die vor Entstehung der Erstattungsansprüche angezeigte Abtretung vom ... September 1994 wird auch nicht mit der Entstehung des Anspruchs wirksam, weil die Finanzbehörde sich --wie die Gesetzesbegründung belegt-- nicht schon vor der Entstehung des Anspruchs mit dessen Abtretung befassen soll (BRDrucks 23/71, S. 171; Tipke/Kruse, a.a.O., § 46 AO 1977 Tz. 2, 9 und 33; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557).

  • BFH, 29.05.2002 - VII B 177/01

    Unwirksame Abtretungsanzeige; Konkursverfahren

    Es hat hierüber einen Abrechnungsbescheid erlassen, der Gegenstand des Urteils des beschließenden Senats vom 6. Februar 1996 VII R 116/94 (BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557) war und bestandskräftig ist.

    In den Gründen heißt es, die Klägerin habe den Einkommensteuererstattungsanspruch des S nicht erworben; dies habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Bindung für den vorliegenden Rechtsstreit in dem Urteil in BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557 entschieden.

    Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil richtet sich die Beschwerde der Klägerin, mit der geltend gemacht wird, das FG habe sich zu Unrecht an das Urteil des BFH in BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557 gebunden gesehen und dadurch einen Verfahrensfehler begangen.

    Das FG hat vielmehr zutreffend sinngemäß ausgeführt, dass nach dem Urteil des beschließenden Senats in BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557 zwischen den Beteiligten rechtskräftig feststeht, dass die Erstattungsforderung des S aufgrund der von diesem 1989 erteilten Abtretungsanzeige wegen des damals anhängigen Konkursverfahrens über das Vermögen des S aus der Konkursmasse nicht ausgeschieden ist und folglich (zunächst) von der Klägerin nicht erworben werden konnte.

  • FG Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 10 K 195/98

    Bindungswirkung der rechtskräftigen Entscheidung über die Unwirksamkeit einer

  • BFH, 04.02.2005 - VII R 54/04

    Geschäftsmäßiger Erwerb von Erstattungsansprüchen oder Vergütungsansprüchen

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/03

    Kein gesetzlicher Beteiligtenwechsel mangels Gesamtrechtsnachfolge bei

  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 1 K 1990/14

    Wirksamkeit der Abtretung eines Umsatzsteuervergütungsanspruchs -

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 37/03

    Fehlende Angabe des Abtretungsgrundes in einer Abtretungsanzeige - kein Verstoß

  • BGH, 06.06.2019 - 1 StR 75/19

    Einziehung von Taterträgen (Handeln des Täters für eine juristische Person: nur

  • BFH, 14.05.2002 - VII R 6/01

    Abtretung von Erstattungszinsen

  • BFH, 26.11.2013 - VII B 243/12

    Abrechnung der Kraftfahrzeugsteuer bei Insolvenzeröffnung über das Vermögen des

  • BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04

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  • FG Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 1 K 98/04

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  • FG Saarland, 18.10.2000 - 2 K 90/97

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  • FG Hessen, 20.07.2006 - 6 K 528/02

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  • FG Münster, 15.05.2023 - 7 K 2627/20

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  • FG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 9 K 9027/10

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  • FG Hamburg, 28.01.2002 - II 466/01

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  • FG München, 05.11.2003 - 1 K 121/02

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  • FG Hamburg, 05.04.2000 - VI 268/99

    Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige

  • FG Hamburg, 11.07.2002 - II 466/01

    Voraussetzungen einer wirksamen Abtretungsanzeige

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