Rechtsprechung
BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; LStR 1993 Abschn. 37 Abs. 2 Satz 4, Abs. 6
- Wolters Kluwer
Einsatzwechseltätigkeit - Stauer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 26.04.1996 - I 37/95
- BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96
Papierfundstellen
- BFHE 182, 562
- BB 1997, 1028
- BB 1997, 876
- DB 1997, 913
- BStBl II 1997, 333
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89
Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B. …
Auszug aus BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96
Zwar habe der BFH mit dem Urteil vom 2. Februar 1994 VI R 109/89 (BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422) sich von seiner Entscheidung vom 2. November 1984 VI R 38/83 (BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139), in der er den Hamburger Hafen als einheitliches Arbeitsgelände angesehen hatte, teilweise distanziert.b) Diese Wertung hat der Senat - allerdings, worauf das FA zutreffend hinweist, zunächst in einem obiter dictum, und außerdem im Zusammenhang mit dem Abzug von Fahrtkosten - auch auf das Gebiet des Hamburger Hafens übertragen (vgl. Urteile in BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422;… vom 4. August 1994 VI R 92/93, BFH/NV 1995, 27).
- BFH, 02.11.1984 - VI R 38/83
Werbungskosten - Ständig wechselnde Einsatzstellen - Arbeitnehmer - Arbeit an …
Auszug aus BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96
Zwar habe der BFH mit dem Urteil vom 2. Februar 1994 VI R 109/89 (BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422) sich von seiner Entscheidung vom 2. November 1984 VI R 38/83 (BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139), in der er den Hamburger Hafen als einheitliches Arbeitsgelände angesehen hatte, teilweise distanziert.a) Der BFH hat ursprünglich diesen Begriff weit verstanden und deshalb den Hamburger Hafen als einheitliche Arbeitsstätte für einen dort tätigen Tallyman (Urteil in BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139) oder auch für einen Stauer (Urteil vom 2. Dezember 1983 VI R 169/80, nicht veröffentlicht) gewertet.
- BFH, 05.05.1994 - VI R 6/92
1. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit kann ein Stadtgebiet nicht als sog. …
Auszug aus BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96
Dagegen fällt ein gesamter Stadtbereich oder ein Ballungsgebiet nicht mehr unter den Begriff der einheitlichen, großräumigen Arbeitsstätte (vgl. Urteil vom 5. Mai 1994 VI R 6/92, BFHE 174, 169, BStBl II 1994, 534).
- BFH, 13.01.1995 - VI R 82/94
Es besteht in § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 EStG sowie § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG eine …
Auszug aus BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96
Die Rechtsprechung des BFH hat die Regelung der Verwaltungsrichtlinien als auch von Gerichten zu beachtende Konkretisierung des Werbungskostenbegriffs grundsätzlich anerkannt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1995 VI R 82/94, BFHE 176, 419, BStBl II 1995, 324). - BFH, 04.08.1994 - VI R 92/93
Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers bei Ausübung …
Auszug aus BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96
b) Diese Wertung hat der Senat - allerdings, worauf das FA zutreffend hinweist, zunächst in einem obiter dictum, und außerdem im Zusammenhang mit dem Abzug von Fahrtkosten - auch auf das Gebiet des Hamburger Hafens übertragen (vgl. Urteile in BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422; vom 4. August 1994 VI R 92/93, BFH/NV 1995, 27). - FG Hamburg, 26.04.1996 - I 37/95
Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei den …
Auszug aus BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 11 veröffentlicht.
- FG Niedersachsen, 03.02.2021 - 4 K 11006/17
Festsetzung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung zusätzlicher Fahrtkosten …
Zur Begründung bezogen sie sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Februar 1997 (VI R 61/96), wonach das Hamburger Hafengebiet keine einheitliche großräumige Arbeitsstätte sei.Vielmehr bleibe die Entscheidung des BFH aus dem Jahr 1997 (VI R 61/96) weiter anwendbar, die den Hamburger Hafen nicht als "großräumige Arbeitsstätte" angesehen habe.
Dementsprechend kommt das von den Klägern angeführte Urteil des BFH vom 7. Februar 1997 (VI R 61/96) nicht mehr zum Tragen, weil es nicht den Begriff des "weiträumigen Tätigkeitsgebietes" nach § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG behandelt, sondern geklärt hat, ob nach der bis zum Veranlagungszeitraum 2013 geltenden Rechtslage "ein größeres räumliches Gebiet" als "einheitlich gleichbleibende Arbeitsstätte" qualifiziert werden konnte.
- FG Köln, 11.07.2018 - 4 K 2812/17
Reisekostenrecht: Begriff des weiträumigen Tätigkeitsgebietes
Durch diese Verbindung sei der Fall abzugrenzen von der Entscheidung des BFH vom 7.2.1997 (VI R 61/96, BStBl. II 1997, 333), in der der BFH noch festgestellt hatte, dass das Arbeitsgebiet eines Stauers mit einer Fläche von 63 qkm im Hinblick auf die vielfältigen und unvorhersehbaren Einsatzorte nicht mehr unter den Begriff der großräumigen Arbeitsstätte falle. - FG Niedersachsen, 12.05.2005 - 16 K 624/03
Zuerkennung von Verpflegungspauschalen bei Einsatzwechseltätigkeit und bei …
Für die Frage, ob eine Einsatzwechseltätigkeit vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer auf einem Gelände des Arbeitgebers tätig wird (Abweichung von BFH BStBl. II 1997, 333).Der Kläger verweist auf die Entscheidung des BFH vom 7. Februar 1997 VI R 61/97, BStBl. II 1997, 333.
Ob der Arbeitnehmer innerhalb eines Geländes des Arbeitgebers tätig wird, kann - entgegen der Auffassung des BFH in dem Urteil vom 7. Februar 1997 VI R 61/96, BStBl II 1997, 333 - nach Ansicht des Senats nicht entscheidungserheblich sein, weil dieses nichts mit der jeweiligen Verpflegungssituation zu tun hat.
Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, weil der Senat von dem Urteil des BFH vom 7. Februar 1997 VI R 61/96, BStBl II 1997, 333 abweicht.
- FG Köln, 20.12.2012 - 11 K 2001/11
Regelmäßige Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, Reinigungskosten
Dies gilt jedoch nur dann, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt, auf dem der Arbeitnehmer auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird (…vgl. BFH-Urteil vom 17.06.2010, a.a.O.; BFH-Urteil vom 07.02.1997, VI R 61/96, BStBl. II 1997, 333; BFH-Urteil vom 18.06.2009, VI R 61/06, BStBl. II 2010, 564;… FG Düsseldorf v. 06.06.2012, a.a.O.; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2008, 4 K 2174/07, EFG 2009, 1291;… Bergkemper, in: Hermann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 9 EStG, Rz. 289, Stand Dez. 2010). - FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 4 K 1258/01
Einsatzwechseltätigkeit bei Arbeit in mehreren Stadtteilen einer Großstadt
Nach dem Urteil des BFH vom 7. Februar 1997 - VI R 61/96 liegt schließlich ein größeres räumliches Gebiet nur dann als einheitlich gleichbleibende Arbeitsstätte vor, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handele, wie es zum Beispiel bei einem größeren Werksgelände oder einem Forstrevier der Fall sei (BStBl. II 1997, S.333).Gleichermaßen sei ein gesamter Stadtbereich oder ein Ballungsgebiet nicht mehr unter den Begriff der einheitlichen, großräumigen Arbeitsstätte zu fassen (BFH-Urteil vom 7. Februar 1997 - VI R 61/96, BStBl. II 1997, S.333).
Der Senat hat seiner Entscheidung die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. Mai 1994 - VI R 6/92 (BStBl. II 1994, S.534) und vom 7. Februar 1997 - VI R 61/96 (BStBl. II 1997, S.333) zugrunde gelegt.
- BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05
Verpflegungsmehraufwand; Auswärtstätigkeit
Zu Unrecht berufe sich der Kläger insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Februar 1997 VI R 61/96 (BFHE 182, 562, BStBl II 1997, 333). - LAG Sachsen, 06.09.2001 - 9 Sa 914/00
Abgrenzung von "Einsatzwechseltätigkeit" zu einem weiträumigen Arbeitsgebiet i. …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 18.02.2008 - 4 K 1/07
Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen bei Tätigkeit an verschiedenen …
Die Berufung der Kläger auf das Urteil des BFH vom 7. Februar 1997 (BStBl. II 1997, 333) gehe fehl, weil dieses die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in dem sehr viel größeren Hamburger Hafen zum Gegenstand gehabt habe. - BFH, 14.09.2005 - VI R 22/04
Kaminkehrer; Verpflegungsmehraufwand; Begriff der Arbeitsstätte
Ein derart weiträumiges Gebiet aber kann auch bei Anlegung der bisher geltenden Maßstäbe nicht mehr als einheitliche großräumige Arbeitsstätte beurteilt werden (vgl. Senatsurteile in BFHE 174, 169, BStBl II 1994, 534;… vom 4. August 1994 VI R 92/93, BFH/NV 1995, 27; vom 7. Februar 1997 VI R 61/96, BFHE 182, 562, BStBl II 1997, 333). - BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04
Verpflegungspauschale - Fahrentschädigung - Lokrangierführer
Daher ist zB der Hamburger Hafen mit 63 km² Gesamtfläche, 43 km² Landfläche und 59 km Kaianlagen nicht als eine solche einheitliche Arbeitsstätte beurteilt worden (BFH 7. Februar 1997 - IV R 61/96 - BFHE 182, 562). - FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2003 - 3 K 1313/02
Fahrtkosten - Bus-Übernahme an verschiedenen Fahrzeugdepots
- FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2008 - 4 K 2174/07
Zu den Voraussetzungen einer Einsatzwechseltätigkeit bei einem Forstwirt …
- FG Hessen, 11.06.1997 - 7 K 2422/96
Voraussetzungen für die Berichtigung eines fehlerhaften Steuerbescheids ; …
- FG Düsseldorf, 21.10.2013 - 11 K 2103/12
Verpflegungsmehraufwand: Tätigkeitsmittelpunkt eines Werksbahnführers - …
- FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07
Steuerliche Berücksichtigung der Entfernungspauschale eines Arbeitnehmers für …
- FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99
Einsatzwechseltätigkeit einer "Politesse"
- FG Sachsen, 01.03.2005 - 1 K 225/02
Einsatzwechseltätigkeit eines beim Straßenbauamt angestellten Straßenwärters; …
- FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2002 - 4 K 30010/99
Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit; …
- FG Hessen, 27.03.2008 - 1 K 1104/07
Höhe der als Werbungskosten abzugsfähigen Fahrtkosten bei Einsatz als …
- FG Nürnberg, 15.03.2004 - I 58/02
Kaminkehrer übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus
- FG Brandenburg, 22.08.2000 - 6 K 394/00
Mehraufwendungen für Verpflegung wegen Auswärtstätigkeit eines Feldjägers
- FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06
In 60 km2 großem Gebiet belegene Weideplätze keine einheitliche regelmäßige …
- FG Köln, 31.07.2002 - 3 K 36/01
Wohngruppen als Arbeitsstätten eines Heimerziehers
- FG Thüringen, 28.02.2001 - III 643/00
Verpflegungsmehraufwand eines Leiharbeitnehmers nur für die ersten drei Monate …
- FG Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 K 145/01
Verpflegungsmehraufwand einer je nach Bedarf in verschiedenen Häusern eines …
- FG München, 06.05.2003 - 6 K 4468/00
Verpflegungsmehraufwand eines Forstamtmannes