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   BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97   

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https://dejure.org/1998,346
BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97 (https://dejure.org/1998,346)
BFH, Entscheidung vom 01.12.1998 - VII R 21/97 (https://dejure.org/1998,346)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - VII R 21/97 (https://dejure.org/1998,346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung - Gültigkeit der Erstattung-/Vergütungsregelung - Anrechnung einer Warenkreditversicherung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 100 ... Abs. 1; ; MinöStG 1993 § 31 Abs. 3 Nr. 4; ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 1; ; Richtlinie 92/12/EWG (Systemrichtlinie) Art. 6; ; Richtlinie 92/12/EWG (Systemrichtlinie) Art. 22; ; Richtlinie 92/81/EWG (Strukturrichtlinie Mineralöl) Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 187, 177
  • BB 1999, 147
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Gleichbehandlung -

    Auszug aus BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97
    Die sich unter Zugrundelegung der bisherigen Auslegung der Vorschrift ergebende gesetzliche Differenzierung ist nicht sachgerecht: sie erscheint schon deshalb als evident willkürlich, weil sie im Ergebnis zwei Personengruppen unterschiedlich behandelt, ohne daß zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, daß diese die Verschiedenbehandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 264).

    Auch muß dem Gesetzgeber zur Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben ein Spielraum verbleiben, innerhalb dessen er Sachverhalte unterschiedlich behandeln darf, sofern sich nur irgendein sachlicher Grund für die Differenzierung, sei es aus finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen, aufzeigen läßt (BVerfG, HFR 1993, 264).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97
    Die Rechtslage erscheint dem Senat insoweit so klar, daß er sich in Anwendung der Grundsätze des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) nicht nach Art. 177 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet hält.
  • BFH, 27.08.1996 - VII R 14/95

    Befreiung von der Mineralölsteuer - Gesetzlicher Ausschluß - Herstellerprivileg

    Auszug aus BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97
    Abweichungen von dem inneren System der Verbrauchsbesteuerung, das idealiter eine Gleichbehandlung aller Verbraucher fordert, müssen aufgrund sachgerechter Erwägungen möglich sein (vgl. das Senatsurteil vom 27. August 1996 VII R 14/95, BFHE 181, 243, 250).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97
    Im Steuerrecht kommt es für die am Maßstab des Gleichheitssatzes vorzunehmende Prüfung insbesondere darauf an, ob durch die Differenzierung eine Gruppe von Steuerpflichtigen ohne hinreichenden sachlichen Grund stärker belastet wird als andere und dadurch in eine empfindlich ungünstigere Wettbewerbslage gerät, so daß die gesetzlichen Auswirkungen der getroffenen Differenzierung weiter greifen, als es der die Verschiedenbehandlung legitimierende Zweck rechtfertigt, und schutzwürdige Belange der Nichtbegünstigten ohne hinreichenden sachlichen Grund vernachlässigt werden (BVerfG, Beschluß vom 11. Februar 1992 1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238, 245, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.1993 - I R 33/92

    Nach § 3 Nr. 13 GewStG ist teilweise Befreiung von der Gewerbesteuer möglich,

    Auszug aus BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97
    Insgesamt erscheint dem Senat eine solche Auslegung der Vorschrift nach dem Wortlaut in Richtung der Anordnung einer Kombination aus Bagatellgrenze und echtem Selbstbehalt nicht ausgeschlossen, auch wenn die von den Beteiligten und dem FG zugrunde gelegte gegenteilige Auffassung (nur Bagatellgrenze, d.h. volle Erstattung, wenn der nicht abwälzbare Steuerbetrag 10 000 DM übersteigt) syntaktisch und grammatikalisch richtiger erscheint (zur grundsätzlich unterschiedlichen Bedeutung der Konjunktionen "und" und "soweit" in einer korrekt gebrauchten Gesetzessprache s. das BFH-Urteil vom 14. April 1993 I R 33/92, BFHE 171, 309, BStBl II 1993, 764).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97
    Er darf auch die Verwirklichung des Steueranspruchs durch Typisierung verfahrensrechtlich erleichtern und dabei die für den Staat verfügbaren personellen und finanziellen Mittel berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1, 6 f.).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97
    Eine solche Korrektur des Gesetzes würde auch dem Sinn des Art. 100 Abs. 1 GG zuwiderlaufen, der die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung wahren soll (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluß vom 26. April 1994 1 BvR 1299/89, 1 BvL 6/90, BVerfGE 90, 263, 274 f., m.w.N.).
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot kann nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1993 1 BvL 34/81, BVerfGE 89, 132, 141 f.).
  • BFH, 05.05.1982 - VII R 96/78
    Auszug aus BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97
    Zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 1982 VII R 96/78, BFHE 136, 319, 325, m.w.N.).
  • BFH, 28.01.2015 - VIII R 13/13

    Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist maßgebend für die Interpretation eines Gesetzes der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 9. November 1988  1 BvR 243/86, BVerfGE 79, 106, unter B.II.1. der Gründe, m.w.N.; BFH-Urteile vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, unter II.2.a der Gründe; vom 21. Oktober 2010 IV R 23/08, BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277).

    Der Feststellung des zum Ausdruck gekommenen objektivierten Willens des Gesetzgebers dienen die Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (grammatikalische Auslegung), aus dem Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung); zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 187, 177, m.w.N.).

  • BFH, 21.07.2016 - IV R 26/14

    Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Frage der Gewährung der sog. erweiterten

    Der Feststellung des zum Ausdruck gekommenen objektivierten Willens des Gesetzgebers dienen die Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (grammatikalische Auslegung), aus dem Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung); zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (z.B. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2019 - XI R 46/17

    Zur Bewertung ungewisser Verbindlichkeiten; Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für

    Der Feststellung des zum Ausdruck gekommenen objektivierten Willens des Gesetzgebers dienen die Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (grammatikalische Auslegung), aus dem Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung); zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (z.B. BFH-Urteil vom 01.12.1998 - VII R 21/97, BFHE 187, 177, HFR 1999, 197, unter II.2.a, Rz 12, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 21.07.2016 - IV R 26/14, BFHE 254, 371, BStBl II 2017, 202, Rz 36).
  • BFH, 25.09.2013 - XI R 41/12

    Unberechtigter Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers -

    Zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter verschiedener Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (z.B. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, BFH/NV 1999, 565, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12

    Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund

    Aufgrund der besonderen Situation, der sich der Handel mit vollversteuerten Mineralölen ausgesetzt sieht, hat der BFH die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung --auch unter Berücksichtigung des nach Art. 3 Abs. 1 GG zu beachtenden Gleichheitssatzes-- nicht beanstandet (Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, ZfZ 1999, 133) und darauf hingewiesen, dass die neue Erstattungsregelung lediglich als gewisse Kompensation der zusätzlichen Belastung des Mineralölhandels durch nunmehr höhere Kosten für die Forderungseintreibung und das bei höheren Beträgen gesteigerte Insolvenzrisiko des Abnehmers anzusehen ist.

    Diesen echten Selbstbehalt hat der mit der Steuer belastete Verkäufer in jedem Fall zu tragen (BFH-Urteil in BFHE 187, 177, ZfZ 1999, 133), so dass selbst mit der in § 60 EnergieStG getroffenen Regelung der Systemgedanke der Verbrauchsbesteuerung nicht in jedem Einzelfall konsequent durchgesetzt worden ist.

    Abweichungen von dem inneren System der Verbrauchsbesteuerung, das idealiter eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen fordert, müssen aufgrund sachgerechter Erwägungen möglich sein (Senatsurteile in BFHE 187, 177, 189, ZfZ 1999, 133, und vom 27. August 1996 VII R 14/95, BFHE 181, 243, 250, ZfZ 1997, 128).

  • BFH, 04.12.2014 - IV R 53/11

    Keine Anwendung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG auf Index-Partizipationszertifikate -

    Insoweit ist maßgebend für die Interpretation eines Gesetzes der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1988  1 BvR 243/86, BVerfGE 79, 106, m.w.N.; BFH-Urteile vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177; vom 21. Oktober 2010 IV R 23/08, BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277).

    Der Feststellung des zum Ausdruck gekommenen objektivierten Willens des Gesetzgebers dienen die Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (grammatikalische Auslegung), aus dem Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung); zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (z.B. BFH-Urteile in BFHE 187, 177, und in BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277).

  • BFH, 21.10.2010 - IV R 23/08

    Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 -

    Maßgebend für die Interpretation eines Gesetzes ist der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. November 1988  1 BvR 243/86, BVerfGE 79, 106, unter B.II.1 der Gründe, m.w.N.; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, unter II.2.a der Gründe).

    Der Feststellung des zum Ausdruck gekommenen objektivierten Willens des Gesetzgebers dienen die Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (grammatikalische Auslegung), aus dem Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung); zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 187, 177, m.w.N.).

  • BFH, 18.12.2014 - IV R 22/12

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines

    Der Feststellung des zum Ausdruck gekommenen objektivierten Willens des Gesetzgebers dienen die Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (grammatikalische Auslegung), aus dem Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung); zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (z.B. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, m.w.N.).
  • BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98

    Versteuerung von Mineralöl - Erstattung von Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit

    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97 --zur Veröffentlichung in BFHE vorgesehen-- bereits entschieden hat, ist die Erstattungs-/Vergütungsregelung der §§ 31 Abs. 3 Nr. 4 MinöStG 1993, 53 Abs. 1 Nr. 1 MinöStV mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar und verfassungskonform dahingehend auszulegen, daß der Steuerbetrag in Höhe von 10 000 DM, der bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit überschritten sein muß, als echter Selbstbehalt anzusehen ist, der in jedem Fall vom Verkäufer des zum normalen Steuersatz versteuerten Mineralöls bei Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers zu tragen ist.

    Diese besonderen Fälle können durch Vereinbarung einer Form des sog. erweiterten Eigentumsvorbehalts (zu den einzelnen Möglichkeiten s. Palandt/Putzo, Bürgerliches Gesetzbuch, 58. Aufl. 1999, § 455 Rz. 14 ff.) abgesichert werden, was der Verordnungsgeber in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV jedoch nicht vorgeschrieben hat und daher vom Verkäufer des Mineralöls auch nicht verlangt werden kann (zutreffend Soyk, Erstattung und Vergütung von Mineralölsteuer nach § 53 MinöStV, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1997, 182, 185 f.; Eisenhardt, Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer bei Zahlungsausfall gemäß § 53 MinöStV, ZfZ 1998, 38, 40 f.; a.A. Neumayer/Pannen, Mineralölsteuervergütung bei Zahlungsausfall des Warenempfängers, ZfZ 1997, 218, 220 f.), im übrigen ebensowenig wie eine Ersatzabsicherung etwa durch Abschluß einer Warenkreditversicherung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97) oder durch eine vom Käufer beizubringende Bürgschaft (so aber Soyk, a.a.O.).

    Wie der Senat in seinem schon genannten Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97 ausführlich dargelegt und erörtert hat, ist es indessen nicht ganz einfach, sondern bedarf eines erheblichen Begründungsaufwands, die Vereinbarkeit der mineralölsteuerlichen Entlastungsregelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen.

  • BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

    Daher ist es im Grunde konsequent, wenn das Risiko des Steuerausfalls in einem bestimmten Umfang dem Fiskus als Steuergläubiger zugewiesen wird (Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, m. w. N.).

    Allerdings zwingt allein der Systemgedanke der Verbrauchsbesteuerung, nach dem die Möglichkeit der Abwälzbarkeit ein Wesensmerkmal der Verbrauchsteuer ist (Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, S. 65 ff., m. w. N.), den Gesetzgeber nicht dazu, alle Verbrauchsteuern unterschiedslos nach diesem System auszurichten und inhaltlich gleich auszugestalten (Senatsurteil in BFHE 187, 177, 189).

  • BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97

    Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer -

  • FG Düsseldorf, 28.04.2004 - 4 K 1170/02

    Vergütung von Mineralölsteuer wegen Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers;

  • FG Niedersachsen, 05.12.2018 - 3 K 15/18

    Streit um die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen; Streit um die Höhe

  • FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 327/03

    Mineralölsteuer: Vergütung ausgefallener Mineralölsteuer - gerichtliche

  • FG Köln, 03.08.2011 - 7 K 4682/07

    Ausgleichs- und Abzugsverbot für Index-Zertifikate

  • FG Köln, 20.04.2016 - 4 K 2717/09

    § 32a KStG teilweise verfassungswidrig

  • BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00

    Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers - Selbstbehalt - Vergütung

  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 89/00

    Festzustellender verbleibender Verlustabzug in Höhe des sog. Soll-Verlustabzugs -

  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

  • BFH, 28.03.2006 - VII R 38/04

    Besteuerung von mit gezuckerter Limonade hergestellten Biermischgetränken ist

  • BFH, 25.09.2014 - IV R 44/11

    Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der

  • FG Berlin, 30.11.1999 - 7 K 7152/98
  • BFH, 20.08.2014 - X R 26/12

    Kein Sonderausgabenabzug von Bestattungskosten als Unterhaltsleistungen nach § 10

  • BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04

    Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten von voll versteuertem Mineralöl bei

  • FG Hamburg, 28.08.2015 - 6 K 285/13

    Beschwer durch einen Gewerbesteuermessbescheid - Anwendung des Bankenprivilegs

  • BFH, 19.04.2007 - VII R 45/05

    Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei

  • BFH, 01.02.2001 - VII B 282/00

    Mineralölsteuer - Vergütung - Gundsätzliche Bedeutung - Frist - Begründung -

  • BFH, 08.08.2006 - VII R 28/05

    Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei

  • BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05

    Gerichtliche Geltendmachung des Kaufpreisanspruchs zur Erlangung einer

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2000 - 1 K 201/99

    Gerichtliche Verfolgung von Forderungen im Rahmen der Mineralölsteuervergütung

  • BFH, 30.03.2015 - VII B 30/14

    Kein Anspruch des Tabakwarenhändlers auf Entlastung von der Tabaksteuer bei

  • BFH, 02.03.2004 - VII B 211/03

    Selbstbehalt bei Nutzung zweier verschiedener Energiequellen durch Betriebe des

  • BFH, 28.03.2006 - VII R 39/04

    Bier-Mischgetränke: Besteuerung

  • FG Düsseldorf, 31.10.2001 - 4 K 1744/00

    Mineralölsteuer-Vergütung; Kaufpreisforderungsausfall; Konkurs der KG - Anspruch

  • BFH, 21.05.2001 - VII B 53/00

    Vergütung ausgefallener Mineralölsteuer; abgestuftes Mahnsystem

  • FG Bremen, 12.05.2010 - 3 K 51/09

    Gewerbesteuerbefreiung für Überschüsse aus Geschäftsbetrieben gemeinnütziger

  • FG Berlin, 30.11.1999 - 7 K 7499/98

    Voraussetzungen für die Erstattung der Mineralölsteuer i.F. ihres Ausfalls beim

  • FG Köln, 23.10.2013 - 4 K 2322/10

    Ertragsanteil: steuerfreier Anteil einer Witwenrente

  • BFH, 19.01.2010 - VII B 230/09

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Selbstbehalte im Verbrauchsteuerrecht

  • BFH, 28.09.2010 - VII B 85/10

    Keine Verfassungswidrigkeit des Selbstbehalts bei der Vergütung von

  • FG Sachsen, 25.01.2005 - 1 K 1489/04

    Keine Existenzgründer-Ansparrücklage für freiberuflich tätige GbR bei vorheriger

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08

    Regelmäßige Rentenanpassungen in der gesetzlichen Sozialversicherung sind zu 100%

  • FG Baden-Württemberg, 28.03.2023 - 6 K 878/22

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beim Halten von

  • FG München, 14.05.2003 - 3 K 4649/00

    Gleichzeitiger Selbstbehalt bei der Vergütung von Mineralölsteuer und

  • FG Sachsen, 26.08.2009 - 7 K 1195/07

    Mineralölsteuervergütung für Betriebe der Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • FG Hamburg, 13.06.2006 - 4 K 92/05

    Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3

  • FG München, 29.03.2010 - 14 K 1484/07

    Verfassungsmäßigkeit des Selbstbehalts in § 25d Abs. 2 Satz 3 MinöStG

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 4 K 2030/04

    Renovierungsarbeiten sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

  • BFH, 22.02.2005 - I R 89/00
  • FG Nürnberg, 20.12.2005 - VII 278/04

    Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen

  • FG Nürnberg, 20.12.2005 - VII 200/04

    Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen

  • FG Sachsen, 23.02.2010 - 7 K 1890/06

    Mineralölsteuervergütung in der Land- und Forstwirtschaft; Begrenzung der

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 2187/00

    Mineralölsteuervergütung; rechtzeitige Mahnung unter Fristsetzung;

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 2189/00

    Mineralölsteuervergütung; rechtzeitige Mahnung; Mineralölsteuer betreffend

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 2188/00

    Mineralölsteuervergütung; Eigentumsvorbehalt; Annahme von Wechseln;

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 3857/99

    Mineralölsteuervergütung; laufende Überwachung der Außenstände; Mineralölsteuer

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2000 - 1 K 491/98

    Gerichtliche Verfolgung von Forderungen im Rahmen der Mineralölsteuervergütung

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 1958/98

    Mineralölsteuervergütung; Selbstbehalt; Mineralölsteuer

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 1058/99

    Mineralölsteuervergütung; Stundung; Mineralölsteuer (bisher 3 K 4522/97)

  • FG München, 03.05.2000 - 3 K 1926/00

    Vergütung von Mineralölsteuer bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers;

  • FG München, 03.05.2000 - 3 K 3575/99

    Mineralölsteuervergütung; Eigentumsvorbehalt; Sicherheitsleistung;

  • FG München, 19.04.2000 - 3 K 3580/99

    Mineralölsteuervergütung; Ratenvereinbarung; Mineralölsteuer (bisher 3 K 1133/98)

  • FG München, 19.04.2000 - 3 K 3581/99

    Bankeinzugsverfahren; ungedeckte Schecks; Mineralölsteuer (bisher 3 K 259/98)

  • FG München, 19.04.2000 - 3 K 3303/99

    Mineralölsteuervergütung; Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts; Mineralölsteuer

  • FG München, 28.03.2000 - 3 K 3576/99

    Überwachung der Außenstände und Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts als

  • FG München, 28.03.2000 - 3 K 3862/99

    Mineralölsteuervergütung; Kleinbetrieb; Mineralölsteuer (bisher 3 K 2880/97)

  • FG München, 28.03.2000 - 3 K 3572/99

    Mineralölsteuervergütung; Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts; Mineralölsteuer

  • FG Hamburg, 25.02.2000 - IV 784/97

    Mineralölsteuervergütung bei Forderungsausfall

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99

    Vergütung von Mineralölsteuer

  • FG Hamburg, 17.05.2001 - IV 494/98

    Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer bei Verkauf gegen Vorlage einer

  • FG München, 25.04.2001 - 3 K 4234/98

    Mineralölsteuervergütung; Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts; Überwachung der

  • FG Hamburg, 17.11.1999 - IV 378/98

    Vorliegen eines Warenempfängers i.S.d. § 53 Abs. 1 MinöStV; Auslegung des

  • FG Düsseldorf, 31.03.1999 - 4 K 4581/97

    Erstattung von Mineralölsteuer (MinöSt) für Lieferungen, deren Empfänger

  • FG Hamburg, 13.10.1999 - IV 161/96

    Voraussetzungen der Mineralölsteuervergütung; Voraussetzung einer

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