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   BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99   

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https://dejure.org/2001,434
BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99 (https://dejure.org/2001,434)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2001 - VII R 59/99 (https://dejure.org/2001,434)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - VII R 59/99 (https://dejure.org/2001,434)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Freistellungsantrag - Ablehnung eines Freistellungsantrags - Kraftfahrzeugsteuer - Kraftfahrzeugsteuerbescheid - Steuerbefreiung - Linderung einer akuten humanitären Notlage - Entwicklungshilfe - Hilfstransporte

  • Judicialis

    FGO § 55 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 56; ; FGO § 68 (a.F.); ; KraftStG § 3 Nr. 5a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Steuerbefreiung für Hilfsgütertransporte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 5 a
    Hilfsgütertransport

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 466
  • NVwZ 2001, 1454
  • BB 2001, 1242
  • DB 2001, 1806
  • BStBl II 2001, 506
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99
    Anders als das FG meint, kann der Antrag nur gestellt werden, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind; eine Wiedereinsetzung in die versäumte Jahresfrist nach § 56 Abs. 1 FGO ist ausgeschlossen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 11. Mai 1979 6 C 70.78, BVerwGE 58, 100).

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Zwischenurteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47; ebenso BVerwG-Urteil in BVerwGE 58, 100; Gräber/ Koch, a.a.O., § 55 Anm. 29; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., 2000, § 58 Rz. 20).

    Ferner darf eine Fristversäumnis dem Betroffenen dann nicht angelastet werden, wenn er durch arglistiges Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (vgl. Urteil des BVerwG vom 25. November 1977 V C 12.77, Buchholz, Sammel- und Nachlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 60 VwGO Nr. 100 S. 31) oder wenn die Fristversäumnis auf das rechts- oder treuwidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden kann (vgl. BVerwG-Urteil in BVerwGE 58, 100) und der Beteiligte das unsachgemäße Verhalten der Behörde trotz aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht erkennen konnte.

  • BFH, 16.08.1979 - I R 95/76

    Postulationsfähige Person - Revision - Einlegung der Revision - Frist -

    Auszug aus BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99
    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Zwischenurteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47; ebenso BVerwG-Urteil in BVerwGE 58, 100; Gräber/ Koch, a.a.O., § 55 Anm. 29; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., 2000, § 58 Rz. 20).

    Demgemäß kann nach der Rechtsprechung des BFH höhere Gewalt auch vorliegen, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein Verhalten des Gerichts --wie es im Streitfall allerdings nicht ersichtlich ist, da das FG von der Existenz der Kraftfahrzeugsteuerbescheide keine Kenntnis hatte-- von einer fristgerechten Prozesshandlung abgehalten wird (BFH in BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47).

  • BFH, 24.07.1996 - I R 35/94

    Zur Gemeinnützigkeit einer Körperschaft, die eigene und der Kirche gehörende

    Auszug aus BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99
    Danach wird die Monatsfrist des § 68 Satz 2 FGO a.F. grundsätzlich durch die Jahresfrist des § 55 Abs. 2 FGO ersetzt (BFH-Beschluss vom 16. Januar 1997 VI B 152/96, BFH/NV 1997, 584; BFH-Urteile vom 24. Juli 1996 X R 139/93, BFH/NV 1997, 105; vom 24. Juli 1996 I R 35/94, BFHE 181, 57, BStBl II 1996, 583; vom 26. Oktober 1995 XI R 26/94, BFH/NV 1996, 444; vom 24. Januar 1995 IX R 22/94, BFHE 176, 315, BStBl II 1995, 328).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 13/15

    Gemeinnützigkeitsrecht: Gebot zeitnaher Mittelverwendung, Förderung des

    Danach genügt es für den Austausch des Gegenstandes eines anhängigen finanzgerichtlichen Verfahrens bereits, wenn die beiden Verwaltungsakte einen lediglich teilweise identischen Regelungsbereich haben (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 2001 VII R 59/99, BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506, unter II.1.a, und vom 27. April 2004 X R 28/02, BFH/NV 2004, 1287, unter II.1.a).

    Zwischen dem angefochtenen und dem ihn ändernden oder ersetzenden Verwaltungsakt muss eine sachliche Beziehung bestehen (BFH-Urteil in BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506, unter II.1.a).

  • BFH, 18.04.2005 - IV B 90/03

    Änderung eines angefochtenen Steuerbescheides nach Klageerhebung

    Da die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 FGO weiter sind als die des § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO, wäre diese Vorschrift sonst sinnlos (BFH-Urteil vom 8. Februar 2001 VII R 59/99, BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).

    Der Antrag gemäß § 68 Satz 1 FGO a.F. kann nur gestellt werden, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind (BFH-Urteil, BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartenden und zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506, unter II. 1. b) der Gründe, m.w.N.).

    Er entspricht inhaltlich den Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen (BFH-Urteil in BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 III B 108/95, BFH/NV 1998, 497; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 11. Mai 1979 6 C 70.78, BVerwGE 58, 100).

    Ferner darf die Fristversäumnis dem Betroffenen dann nicht angelastet werden, wenn er durch arglistiges Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (BVerwG-Urteil vom 25. November 1977 V C 12.77, BVerwGE 55, 62) oder wenn die Fristversäumnis auf das rechts- oder treuwidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden kann (vgl. BVerwG- Urteil in BVerwGE 58, 100; BFH-Urteil in BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).

    Jedoch entschuldigt mangelnde Rechtskenntnis des Beteiligten eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht (BFH-Urteil in BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Unter Anwendung äußerster Sorgfalt wäre es dem Vater der Klägerin möglich und zumutbar gewesen, vorsorglich bei einer der mit ihm in Kontakt stehenden Behörden, insbesondere beim Jugendamt, nachzufragen, ob eventuell weitere Anspruchsmöglichkeiten für die Klägerin auf Entschädigungsleistungen bestehen (vgl BFH Urteil vom 8.2.2001 - VII R 59/99, BFHE 194, 466 = BStBl II 2001, 506, zum Ausschluss höherer Gewalt bei Vertrauen auf richtige Sachbehandlung durch eine Behörde; vgl auch BVerwG Urteil vom 11.5.1979 - 6 C 70/78 -, BVerwGE 58, 100) .
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