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   BFH, 13.12.2001 - IV R 86/99   

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https://dejure.org/2001,3044
BFH, 13.12.2001 - IV R 86/99 (https://dejure.org/2001,3044)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2001 - IV R 86/99 (https://dejure.org/2001,3044)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - IV R 86/99 (https://dejure.org/2001,3044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - Betriebsvermögen - Obstbau - Beteiligung wirtschaftlichen Verkehr - Entnahme eines betrieblichen Grundstücks

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 13; ; EStG § 15 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 § 4 Abs. 1 § 13 § 15 Abs. 2 S. 1
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Marktbeteiligung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13 Abs 1 Nr 1 S 1, EStG § 13 a
    Betriebsvermögen; Entnahme; Grundstück; Landwirtschaft; Streuobstwiese

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 468
  • BB 2002, 345
  • DB 2002, 299
  • BStBl II 2002, 80
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.11.1994 - IV R 53/94

    Beurteilung einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dem

    Auszug aus BFH, 13.12.2001 - IV R 86/99
    Beweisanzeichen dafür könnte ein Antrag auf Feststellung des höheren Teilwerts nach § 55 Abs. 5 EStG sein (s. Senatsurteil vom 24. November 1994 IV R 53/94, BFH/NV 1995, 592).

    Wegen der Voraussetzungen für die Annahme eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verweist der Senat auf seine Ausführungen im Urteil in BFH/NV 1995, 592 zu 1. a der Entscheidungsgründe.

  • BFH, 28.06.2001 - IV R 10/00

    1. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch bei

    Auszug aus BFH, 13.12.2001 - IV R 86/99
    Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann aber z.B. auch vorliegen, wenn Leistungen entgeltlich nur Angehörigen gegenüber erbracht werden (Senatsurteil vom 28. Juni 2001 IV R 10/00, BFHE 196, 84, BFH/NV 2001, 1489).
  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 13.12.2001 - IV R 86/99
    Hätte ein solcher Betrieb bestanden, so würde seine ertragslose oder gar verlustbringende Bewirtschaftung zur Annahme einer Liebhaberei führen, die nach der Rechtsprechung des Senats allerdings einer gewinnrealisierenden Entnahme einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht entgegensteht (grundlegend Urteil vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381).
  • BFH, 04.03.1987 - II R 8/86

    Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Naherholungsgebiet - Gärtnerische

    Auszug aus BFH, 13.12.2001 - IV R 86/99
    Jedenfalls ließen sich aus den festgestellten Einheitswerten solche Schlüsse nicht ziehen (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 1987 II R 8/86, BFHE 149, 71, BStBl II 1987, 370).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    d) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft liegen nur bei einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vor (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80, unter 1.b der Gründe).

    Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann auch vorliegen, wenn Leistungen entgeltlich nur Angehörigen gegenüber erbracht werden (BFH-Urteil in BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80, unter 1.b der Gründe).

    b) Ein objektives Beweisanzeichen dafür, dass (auch) einkommensteuerrechtlich ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht, ist die Bewertung einzelner Grundstücksflächen als Stückländereien und damit als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 34 Abs. 7 BewG (BFH-Urteil in BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80, unter 2. der Gründe).

    d) Auch die Aufgabe einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr schließt die spätere gewinnrealisierende Entnahme eines betrieblichen Grundstücks nicht aus (BFH-Urteile in BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80; vom 24. November 1994 IV R 53/94, BFH/NV 1995, 592, unter 1.c der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Der erkennende Senat hat deshalb auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorausgesetzt (Senatsurteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80).
  • BFH, 26.09.2013 - IV R 16/10

    Kein landwirtschaftlicher Betrieb bei unentgeltlicher Überlassung

    Zwar ist die Bewertung einzelner Grundstücksflächen als Stückländereien und damit als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 34 Abs. 7 BewG ein objektives Beweisanzeichen dafür, dass (auch) einkommensteuerrechtlich ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht (BFH-Urteile vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80, und vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792).
  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 8 K 139/03

    Zugehörigkeit von Grundstücken zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen -

    Einkünfte aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erzielt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig eine selbständige Tätigkeit ausübt, die sich als Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr darstellt und auf der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung von Erzeugnissen sowie ihrer Verwertung beruht (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 18. März 1976 IV R 52/72, BStBl II 1976, 482; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80; Seeger, in: Schmidt, EStG, 26. Aufl., § 13 Rz 1).

    Für die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr genügt, wenn Leistungen entgeltlich an Angehörige erbracht werden (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80 m. w. N.).

    Als weiteres Indiz für eine landwirtschaftliche Tätigkeit ist die Bewertung der Grundstücksflächen als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft - Stückländereien - und die Kennzeichnung im Besitzstandsbogen als landwirtschaftliche Nutzfläche heranzuziehen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80).

    Ein Liebhabereibetrieb steht allerdings einer gewinnrealisierenden Entnahme einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80 m. w. N.).

  • FG München, 01.12.2014 - 7 K 2162/12

    Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von

    Daraus ergibt sich zugleich, dass auch eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erforderlich ist (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80, unter 1.b der Gründe).

    Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann auch vorliegen, wenn Leistungen entgeltlich nur Angehörigen gegenüber erbracht werden (BFH-Urteil in BStBl II 2002, 80, unter 1.b der Gründe).

  • BFH, 08.05.2019 - VI R 8/17

    Unterhaltung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

    Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (§ 13 i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG; z.B. Senatsurteil vom 23. Oktober 2018 - VI R 5/17, BFHE 262, 425, Rz 20; BFH-Urteile vom 5. Mai 2011 - IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792, Rz 13; vom 13. Dezember 2001 - IV R 86/99, BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80, unter 1.b, und vom 21. Januar 1999 - IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, unter B.III.1.).

    Die für eine betriebliche Tätigkeit geltenden Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG gelten in gleicher Weise für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte (z.B. BFH-Urteile in BFHE 257, 561, BStBl II 2017, 981, Rz 10, m.w.N., und in BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80, unter 1.b, m.w.N.).

  • FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14

    Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter

    Ein objektives Beweisanzeichen dafür, dass (auch) einkommensteuerrechtlich ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht, ist die Bewertung einzelner Grundstücksflächen als Stückländereien und damit als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 34 Abs. 7 des Bewertungsgesetzes - BewG - (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.2001 IV R 86/99, BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80).
  • FG München, 15.12.2014 - 7 K 2242/12

    Geerbtes Waldgrundstück als Forstbetrieb - Veräußerte Waldfläche von 0,5 ha als

    Daraus ergibt sich zugleich, dass auch eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erforderlich ist (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80, unter 1.b der Gründe).

    Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann auch vorliegen, wenn Leistungen entgeltlich nur Angehörigen gegenüber erbracht werden (BFH-Urteil in BStBl II 2002, 80, unter 1.b der Gründe).

  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 89/17

    Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Bewertung einzelner Grundstücksflächen als Stückländereien und damit als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 34 Abs. 7 BewG grundsätzlich ein objektives Beweisanzeichen dafür, dass (auch) einkommensteuerrechtlich ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht (BFH-Urteile vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80, und vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792).
  • FG Münster, 11.09.2008 - 3 K 4675/05

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkünften aus Landwirtschaft und

    Denn angesichts des von den Klin. und den Zeugen beschriebenen Umfangs der gegenseitig gewährten Hilfen und Naturalzuwendungen hat der Senat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH, nach der eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr schon dann vorliegen kann, wenn Leistungen entgeltlich nur an Angehörige erbracht werden (vgl. BFH - Urteil vom 13.12.2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80 mit Hinweis auf das BFH - Urteil vom 28.06.2001 IV R 10/00, BFH/NV 2001, 1489), bereits Zweifel, ob eine über gegenseitige, im ländlichen Raum übliche Gefälligkeiten und Nachbarschaftshilfe hinausgehende Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr überhaupt stattgefunden hat.
  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 3773/16

    Bodengewinnbesteuerung bei Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke -

  • FG Münster, 05.09.2018 - 7 K 1694/17

    Einkünfteermittlung - Frage der Erfassung des Gewinns aus Grundstücksveräußerung

  • FG Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 6 K 281/02

    Keine zwangsweise Entnahme des nicht zur Wohnung dazugehörenden Grund und Bodens

  • FG Niedersachsen, 03.03.2004 - 9 K 123/96
  • FG Baden-Württemberg, 06.10.1999 - 9 K 57/95

    Einkommensteuer; Streuobstwiese als land- und forstwirtschaftliches

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