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   BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01   

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https://dejure.org/2002,668
BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01 (https://dejure.org/2002,668)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2002 - GrS 2/01 (https://dejure.org/2002,668)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2002 - GrS 2/01 (https://dejure.org/2002,668)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons
  • Judicialis

    AO 1977 § 155 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

  • RA Kotz

    Verjährung eines Steueranspruchs und Zugang des Steuerbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungsfrist bei nicht zugegangenem Steuerbescheid

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steueranspruchsverjährung bei nicht zugegangenem Steuerbescheid

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahrung der Festsetzungsfrist nur durch tatsächlich bekannt gegebenen Steuerbescheid ? Großer Senat des BFH entscheidet abweichend von bisheriger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis ? Allein die rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung des Bescheids mit späterer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerbescheid - Bescheid nicht rechtzeitig zugegangen - Verjährung

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerbescheid - Bescheid nicht rechtzeitig zugegangen - Verjährung

  • IWW (Kurzinformation)

    Bescheid nicht rechtzeitig zugegangen - Verjährung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahrung der Festsetzungsfrist gemäß § 169 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Abgabenordnung; Folgen des Nichtzugangs eines Steuerbescheides beim Empfänger für die Fristwahrung; Fristwahrung bei Abschicken eines Bescheides vor Ablauf der Festsetzungsfrist und fehlendem Zugang beim ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbescheid kam beim Steuerzahler nicht an - Festsetzungsfrist abgelaufen - Steueranspruch des Staats ist verjährt

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Wahrung der Festsetzungsfrist

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Wahrung der Festsetzungsfrist durch rechtzeitige Bekanntgabe des Steuerbescheids

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bescheid nicht rechtzeitig zugegangen - Verjährung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 169 Abs 1 S 3 Nr 1
    Bekanntgabe; Festsetzungsfrist; Steuerbescheid; Zugang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 1
  • NJW 2003, 3440 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 895
  • BB 2003, 997
  • DB 2003, 977
  • BStBl II 2003, 548
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.06.2001 - II R 47/98

    Wahrung der Festsetzungfrist durch Absendung des Bescheids?

    Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
    Der II. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 6. Juni 2001 II R 47/98 (BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Vorlage wird auf die Begründung des Vorlagebeschlusses in BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695 verwiesen.

  • BFH, 19.03.1998 - IV R 64/96

    Fristwahrung - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Steuerbescheids - Zugang

    Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
    Danach ist die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, sofern die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheides vorgeschrieben sind und --wenn der Bescheid dem Empfänger nicht zugeht-- dem Steuerpflichtigen nach Fristablauf eine Abschrift des vor Fristablauf abgesandten, aber nicht zugegangenen Bescheides bekannt gegeben wird (Urteile des BFH vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518; vom 19. März 1998 IV R 64/96, BFHE 186, 94, BStBl II 1998, 556; vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281, sowie vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
    Der Große Senat hat nicht zu prüfen, ob der vorlegende Senat mit einer anderen Begründung zum gleichen Ergebnis kommen könnte (vgl. Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
  • BFH, 18.06.1998 - V R 24/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist; Zugang

    Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
    Danach ist die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, sofern die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheides vorgeschrieben sind und --wenn der Bescheid dem Empfänger nicht zugeht-- dem Steuerpflichtigen nach Fristablauf eine Abschrift des vor Fristablauf abgesandten, aber nicht zugegangenen Bescheides bekannt gegeben wird (Urteile des BFH vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518; vom 19. März 1998 IV R 64/96, BFHE 186, 94, BStBl II 1998, 556; vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281, sowie vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211).
  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 60/88

    Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn Steuerbescheid vor Ablauf der

    Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
    Danach ist die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, sofern die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheides vorgeschrieben sind und --wenn der Bescheid dem Empfänger nicht zugeht-- dem Steuerpflichtigen nach Fristablauf eine Abschrift des vor Fristablauf abgesandten, aber nicht zugegangenen Bescheides bekannt gegeben wird (Urteile des BFH vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518; vom 19. März 1998 IV R 64/96, BFHE 186, 94, BStBl II 1998, 556; vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281, sowie vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211).
  • BFH, 07.02.1962 - II 137/60 U

    Unterbrechung der Verjährungsfrist in Bezug auf die Grunderwerbsteuer durch ein

    Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
    aa) Unter Geltung der Reichsabgabenordnung (AO) war umstritten, ob es für die Wahrung der Festsetzungsfrist auf den Zeitpunkt des Zugangs des Steuerbescheids oder den Zeitpunkt der Absendung durch die Finanzbehörde ankommt (vgl. die BFH-Urteile vom 7. Februar 1962 II 137/60 U, BFHE 75, 628, BStBl III 1962, 496, und vom 6. Mai 1975 VII R 109/72, BFHE 116, 2, BStBl II 1975, 723).
  • BFH, 28.09.2000 - III R 43/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist

    Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
    Danach ist die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, sofern die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheides vorgeschrieben sind und --wenn der Bescheid dem Empfänger nicht zugeht-- dem Steuerpflichtigen nach Fristablauf eine Abschrift des vor Fristablauf abgesandten, aber nicht zugegangenen Bescheides bekannt gegeben wird (Urteile des BFH vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518; vom 19. März 1998 IV R 64/96, BFHE 186, 94, BStBl II 1998, 556; vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281, sowie vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211).
  • BFH, 06.05.1975 - VII R 109/72

    Schriftliche Zahlungsaufforderung - Verjährung - Verjährungsunterbrechung -

    Auszug aus BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
    aa) Unter Geltung der Reichsabgabenordnung (AO) war umstritten, ob es für die Wahrung der Festsetzungsfrist auf den Zeitpunkt des Zugangs des Steuerbescheids oder den Zeitpunkt der Absendung durch die Finanzbehörde ankommt (vgl. die BFH-Urteile vom 7. Februar 1962 II 137/60 U, BFHE 75, 628, BStBl III 1962, 496, und vom 6. Mai 1975 VII R 109/72, BFHE 116, 2, BStBl II 1975, 723).
  • BFH, 18.11.2003 - VII R 5/02

    Erledigung der Hauptsache; Eintritt der Zahlungsverjährung

    Durch den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01 (BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548) ist die bislang streitige Rechtsfrage (siehe dazu Vorlagebeschluss in BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695) dahin geklärt, dass der Regelungsgehalt der Vorschrift des § 169 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 nicht über die Regelung der Fristwahrung hinausgeht.

    Schlägt der Bekanntgabeversuch fehl und wird der Verwaltungsakt später --nach Ablauf der Verjährungsfrist-- mit Erfolg bekannt gegeben, wird der Verwaltungsakt erst mit dieser Bekanntgabe wirksam (BFH, Großer Senat in BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548).

    a) Der Senat verkennt ebenso wenig wie der Große Senat in BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548, der VIII. Senat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88 (BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518) und der Vorlagebeschluss in BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695, dass die vorstehende Gesetzesauslegung die Gefahr in sich birgt, dass berechtigte Steueransprüche wegen des unter Umständen erst nach Jahren und ggf. tatsachenwidrig vorgebrachten Einwandes, ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis sei mangels Bekanntgabe des ihm zugrunde liegenden Verwaltungsaktes nicht wirksam festgesetzt oder --wie im Streitfall-- eine verjährungshemmende oder unterbrechende Maßnahme sei vor Ablauf der Verjährungsfrist nicht wirksam geworden, nicht mehr durchgesetzt werden können.

    Der Große Senat hat dazu entschieden, dass diese Erwägung es nicht rechtfertige, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 entgegen seinem Wortlaut, dem Regelungszusammenhang und der Entstehungsgeschichte auszulegen (siehe Großer Senat in BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548, unter C. 2. d der Gründe), und der II. Senat hat diesbezüglich zutreffend auf die Regelungsverantwortung des Gesetzgebers verwiesen (BFH in BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695, unter B. 4. der Gründe).

  • BFH, 28.08.2003 - VII R 22/01

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung

    Die Zahlungsverjährung wird nicht unterbrochen, wenn die vor Ablauf der Zahlungsverjährung abgesandte schriftliche Zahlungsaufforderung dem Zahlungsverpflichteten nicht zugeht (§ 231 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977; Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548).

    Das FA hält den zum Ablauf der Festsetzungsfrist ergangenen Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01 (BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548) im Streitfall nicht für anwendbar.

    Inzwischen ist durch den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548 die bis dahin streitige Rechtsfrage (s. dazu Vorlagebeschluss vom 6. Juni 2001 II R 47/98, BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695) geklärt, dass der Regelungsgehalt der Vorschrift des § 169 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 nicht über die Regelung der Fristwahrung hinausgeht.

  • BFH, 11.04.2017 - IX R 50/15

    Wahrung der Festsetzungsfrist bei Bekanntgabe unmittelbar gegenüber dem

    Die Zustellung wird aber geheilt, wenn der Bescheid an den Empfangsbevollmächtigten weitergeleitet wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IV R 24/87, BFHE 155, 472, BStBl II 1989, 346; vom 12. Mai 2009 IX R 37/08, BFH/NV 2009, 1610) und diesem zugeht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548).
  • BFH, 18.01.2011 - X R 13/10

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 10f Abs. 1 EStG

    Vor diesem Hintergrund sind Begriffe, die in verschiedenen Vorschriften desselben Gesetzes verwendet werden, grundsätzlich einheitlich auszulegen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548, unter C.2.).
  • FG Münster, 20.02.2020 - 8 K 32/19

    Keine Lohnsteuerpauschalierung für eine nur für Führungskräfte ausgerichtete

    Eine von einer Legaldefinition abweichende Auslegung kommt jedoch in Betracht, wenn der Zweck der Regelung, ihr Zusammenhang mit anderen Vorschriften und/oder die Entstehungsgeschichte eindeutig erkennen lassen, dass der Begriff anders als in der Legaldefinition zu verstehen sein soll (vgl. BFH, Beschluss vom 25.11.2002, GrS 2/01, BStBl II 2003, 548).
  • FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08

    Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der

    Für die entsprechende, eine reguläre Postaufgabe oder Zustellung betreffende Vorschrift in § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AO hat der Große Senat des BFH entschieden (Beschluss vom 25.11.2002 GrS 2/01, BStBl II 2003, 548; vgl. BFH Urteil vom 28.01.2004 II R 21/01, NV 2004, 761; BFH Urteil vom 01.07.2003 VIII R 92/02, n. v. juris), dass der rechtzeitig abgesandte Bescheid dem Steuerpflichtigen auch tatsächlich zugehen muss - wenn auch erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist.
  • FG Hamburg, 25.05.2010 - 3 K 188/09

    Wahrung der Festsetzungsfrist durch rechtzeitige Zustellung, deren Mangel erst

    aa) § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO setzt die wirksame Bekanntgabe des die Festsetzungsfrist wahrenden Steuerbescheids voraus (vgl. BFH, Beschluss vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548), stellt aber seinem Wortlaut nach keine weiteren Anforderungen an die Art und Weise der Bekanntgabe.

    bb) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BFH vom 25. November 2002 (Großer Senat, GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548).

    Das erwähnte Urteil bezieht sich zur Begründung zum einen auf die auch hier zitierte Entscheidung des BFH (Beschluss vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548, oben unter bb), in der sich indes ein solche Einschränkung der Anwendbarkeit gerade nicht findet.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

    Definiert der Normgeber selbst einen Begriff, kommt eine Abweichung davon in einer anderen Vorschrift derselben Rechtsquelle nur in Betracht, wenn der Zweck der Regelung, ihr Zusammenhang mit anderen Vorschriften und/oder die Entstehungsgeschichte eindeutig erkennen lassen, dass der Begriff in dieser Vorschrift abweichend von der Begriffsdefinition des Normgebers zu verstehen sein soll (so BFH, Beschluss vom 25.11.2002 - GrS 2/01 -, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548, juris, Rn. 32 zu einer Legaldefinition der Abgabenordnung).
  • BFH, 17.03.2004 - II R 47/98

    Gesonderte Feststellung wegen nicht verjährter Folgesteuern

    Sie war zwar mangels Bekanntgabe nicht gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 durch die im April 1989 zur Post gegebene Art- und Wertfortschreibung auf den 1. Januar 1987 gewahrt worden --dazu wird auf den im Streitfall ergangenen Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. November 2002 GrS 2/01 (BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548) verwiesen--; jedoch kann gemäß § 181 Abs. 5 Satz 1 AO 1977 eine gesonderte Feststellung auch noch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist insoweit erfolgen, als die gesonderte Feststellung für eine Steuerfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
  • FG Köln, 27.01.2022 - 6 K 2175/20

    Ansatz eines über 25 % hinausgehenden Lohnsteuersatzes bei der Lohnversteuerung

    Eine von der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG abweichende Auslegung von § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG käme allenfalls in Betracht, wenn der Zweck der Regelung, ihr Zusammenhang mit anderen Vorschriften und/oder die Entstehungsgeschichte erkennen ließe, dass der Begriff in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG anders als in der Legaldefinition zu verstehen sein sollte (vgl. BFH v. 25.11.2002 - GrS 2/01, BStBl. II 2003, 548).

    Eine von einer Legaldefinition abweichende Auslegung kommt jedoch in Betracht, wenn der Zweck der Regelung, ihr Zusammenhang mit anderen Vorschriften und/oder die Entstehungsgeschichte eindeutig erkennen lassen, dass der Begriff anders als in der Legaldefinition zu verstehen sein soll (vgl. BFH, Beschluss vom 25.11.2002, GrS 2/01, BStBl II 2003, 548; ebenso FG Münster, a.a.O.).

  • FG Hamburg, 11.07.2023 - 3 K 188/21

    ErbStG: Disquotale Einlage in eine KGaA durch einen Kommanditaktionär keine

  • BFH, 30.08.2012 - III R 46/10

    Öffentliche Zustellung - Verjährung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2004 - 7a D 51/02

    Anforderungen des § 12 BauGB

  • BFH, 21.05.2010 - V B 143/09

    Darlegung einer Divergenz - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2017 - 2 K 220/13

    Eisskulpturenausstellung als Museum i.S.d. UStG

  • BFH, 23.08.2006 - IV B 133/05

    Anforderungen an die Darlegung bei den Zulassungsgründen der grundsätzlichen

  • BFH, 28.01.2004 - II R 21/01

    Festsetzungsfrist - Fristwahrung trotz fehlerhafter PLZ?

  • FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids; Festsetzungsfrist

  • FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung, Heilung, Verjährung

  • BFH, 04.04.2011 - VIII B 112/10

    Wirksamkeit der förmlichen Zustellung - Bestimmtheit und Vollständigkeit der

  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 29/02

    Wahrung der Festsetzungsfrist, Bekanntgabe gegenüber dem Stpfl.

  • BFH, 21.05.2004 - V B 212/03

    Haftungsbescheid

  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 92/02

    Wahrung der Feststellungsfrist bei fehlendem Zugang des Feststellungsbescheids;

  • FG Münster, 12.03.2009 - 3 K 2926/07

    Bevollmächtigung des Prozessvertreters im Erbschaftssteuerverfahren und bei

  • BFH, 14.02.2006 - II B 2/05

    Steuerbescheid - Adressat

  • FG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - 12 K 3631/12

    Ablauf und Hemmung der Festsetzungsfrist bei Missachtung einer

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09

    Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten: Berücksichtigung von

  • VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 957/06

    Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch

  • BFH, 23.09.2004 - VII B 367/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 1231/20

    Wirksamkeit eines negativen, einheitlichen Feststellungsbescheids bei Bekanntgabe

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1993

  • FG Berlin, 20.11.2003 - 9 K 9332/03

    Wahrung der Feststellungsfrist für einen Feststellungsbescheid

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - 9 S 69.12

    Anschlussbeitragsbescheid; Bekanntgabe; Darlegungslast; Umzug ins Ausland; Treu

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