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   BFH, 27.02.2003 - I R 46/01   

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https://dejure.org/2003,365
BFH, 27.02.2003 - I R 46/01 (https://dejure.org/2003,365)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2003 - I R 46/01 (https://dejure.org/2003,365)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - I R 46/01 (https://dejure.org/2003,365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA bei Gewinntantieme

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung ? Versprechen einer Gewinntantieme gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführer ? Angemessenheit der Gesamtausstattung ? Anzuwendende Vergleichsmethoden ? Berücksichtigung von Bandbreiten ? Maßgebender zeitlicher Bezugspunkt ? Zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; Steuerrechtliches Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung; Unangemessen hohe Bezüge für Tätigkeit eines Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft; Bemessung der Angemessenheit der ...

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Notwendigkeit der Begrenzung von Gewinntantieme

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Neue BFH- Urteile zur Gewinntantieme des Gesellschafter- Geschäftsführers

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Gesamtausstattung; Gesellschaftergeschäftsführer; Schwestergesellschaft; Tantieme; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 241
  • NJW-RR 2003, 1477
  • ZIP 2003, 1938
  • BB 2003, 1990
  • DB 2003, 1989
  • BStBl II 2004, 132
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
    Der angemessene Betrag ist vielmehr im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln (Senatsurteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543; Senatsbeschluss vom 18. März 2002 I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176).

    Unangemessen im Sinne einer vGA sind dann nur diejenigen Bezüge, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).

    b) Wo im konkreten Einzelfall die Grenze zwischen (noch) angemessenen und (schon) unangemessenen Gesamtbezügen verläuft, müssen das FA und ggf. das FG im Wege der Schätzung ermitteln (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 550).

    Dazu kann er beispielsweise eine Prognose über die zukünftigen Gewinnaussichten der Gesellschaft anstellen und auf dieser Basis ermitteln, bei welchem Tantiemesatz sich die angestrebte angemessene Gesamtausstattung ergibt (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).

    g) Die vom FG vorgenommene Würdigung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Senats, nach der ein Gesellschafter-Geschäftsführer variable Bezüge regelmäßig nur insoweit akzeptieren wird, als sie 25 v.H. der Gesamtausstattung nicht überschreiten (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).

  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
    bb) Das FG hat einen abweichenden Standpunkt eingenommen und sich dazu u.a. auf eine Entscheidung des Senats berufen, nach der die Ausweitung einer erlaubten Nebentätigkeit nicht zur Anpassung (Verminderung) des Geschäftsführergehalts führen muss, wenn sie sich auf den Arbeitseinsatz für die Kapitalgesellschaft nicht auswirkt (Urteil vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).
  • BFH, 18.03.2002 - I B 35/01

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Höhe der Gesamtausstattung

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
    Der angemessene Betrag ist vielmehr im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln (Senatsurteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543; Senatsbeschluss vom 18. März 2002 I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 40/00

    VGA bei Überstundenvergütungen

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
    Hierzu ist der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft üblicherweise verpflichtet, und gerade diese Verpflichtung rechtfertigt es u.a., bei der Prüfung der Angemessenheit von Geschäftsführergehältern deutlich über das Gehaltsniveau sonstiger Angestellter hinauszugehen (Senatsurteil vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655).
  • BFH, 28.11.2001 - I R 44/00

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Geschäftsführergehälter

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
    Der angemessene Betrag ist vielmehr im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln (Senatsurteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543; Senatsbeschluss vom 18. März 2002 I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 37/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
    In diesem Sinne können im Rahmen der Angemessenheitsprüfung auch Gehaltsstrukturuntersuchungen berücksichtigt werden (Senatsurteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BFHE 199, 536, BFH/NV 2003, 269; Senatsbeschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645).
  • BFH, 24.10.1995 - I B 14/95
    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
    Die vom FG vorgenommene Schätzung kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das FG verfahrensfehlerfrei vorgegangen ist, ob es insbesondere alle maßgeblichen Umstände berücksichtigt (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339, 340) und ob es diese Umstände ohne Denkfehler oder Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze ausgewertet hat.
  • BFH, 14.07.1999 - I B 91/98

    Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, Angemessenheit

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
    In diesem Sinne können im Rahmen der Angemessenheitsprüfung auch Gehaltsstrukturuntersuchungen berücksichtigt werden (Senatsurteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BFHE 199, 536, BFH/NV 2003, 269; Senatsbeschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645).
  • BFH, 01.12.1993 - I B 158/93

    Angemessenheit von Bezügen eines Gesellschafter Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
    Damit kann es jedoch schon deshalb nicht durchdringen, weil die Vielgestaltigkeit der Lebensverhältnisse und das Gebot der am Einzelfall orientierten Betrachtung jede pauschale Bewertung von Vergleichsdaten ausschließen (Senatsbeschluss vom 1. Dezember 1993 I B 158/93, BFH/NV 1994, 740).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
    Bei dieser Schätzung ist zu berücksichtigen, dass häufig nicht nur ein bestimmtes Gehalt als "angemessen" angesehen werden kann, sondern der Bereich des Angemessenen sich auf eine gewisse Bandbreite von Beträgen erstreckt (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134, 138, unter III.A.2.d ee der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 06.04.2005 - I R 22/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Fremdvergleich von Preisen bei Handel zwischen

    Die Entscheidung darüber, wie der Fremdvergleich im Einzelfall durchzuführen ist, obliegt grundsätzlich dem FG (Senatsurteil vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132, 134).

    Ist all dies nicht der Fall, so muss sie auch dann Bestand haben, wenn sich aus den vom FG vorgefundenen tatsächlichen Umständen gleichermaßen andere Beträge hätten ableiten lassen (vgl. Senatsurteile in BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132, und vom 4. Juni 2003 I R 24/02, BFHE 202, 494, BStBl II 2004, 136).

  • BFH, 25.10.2016 - I R 54/14

    Persönliche Körperschaftsteuerpflicht und Gemeinnützigkeit eines ausländischem

    Ist das zu bejahen, so ist die Tatsachenwürdigung selbst dann bindend, wenn sie nicht zwingend, sondern nur möglich wäre (vgl. z.B. Senatsurteile vom 19. Oktober 2005 I R 48/04, BFHE 211, 524, BStBl II 2006, 334; vom 14. Juli 2004 I R 111/03, BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307; vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132; vom 4. Juni 2003 I R 24/02, BFHE 202, 494, BStBl II 2004, 136).
  • FG München, 17.02.2014 - 7 K 260/12

    Angemessene Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Liegt unter Berücksichtigung dieses Kriteriums eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, so ist die hierdurch verursachte Minderung des Unterschiedsbetrages i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) außerhalb der Bilanz zu korrigieren (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BStBl II 2004, 132).

    Der BFH hat weiter ausgeführt, dass - sofern die Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers zum Teil aus variablen Bezügen besteht - deren Angemessenheit oftmals nicht isoliert von der Gesamtvergütung des betreffenden Geschäftsführers beurteilt werden kann (BFH in BStBl II 2004, 132), d.h. der Summe aller Vorteile, die der Gesellschafter-Geschäftsführer in dem jeweils maßgeblichen Veranlagungszeitraum von der Kapitalgesellschaft oder von Dritten für deren Rechnung bezogen hat.

    In einem solchen Fall liegt, soweit die Gesamtbezüge den anzusetzenden Höchstbetrag überschreiten, steuerrechtlich eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BStBl II 2004, 132).

    Dabei kann es allerdings erforderlich sein, einen angenommenen Höchstbetrag zu ermitteln, bei dessen Überschreiten in entsprechendem Umfang eine verdeckte Gewinnausschüttung vorzunehmen ist (BFH in BStBl II 2004, 132 und in BFH/NV 2003, 1346).

    25 Das Finanzamt durfte den gebotenen Fremdvergleich daher ausschließlich an anderen Kriterien orientieren (BFH in BStBl II 2004, 132 und in BFH/NV 2003, 1346).

    Zur Vermeidung einer Entwicklung dahingehend, dass variable Vergütungen, zumal wenn sie sich unabhängig von der Umsatzentwicklung allein am Gewinn orientieren, bei günstiger Geschäftsentwicklung unter Umständen in Größenordnungen vorstoßen können, die den Bereich des im Wirtschaftsleben Üblichen deutlich übersteigen und die Leistung des betreffenden Arbeitnehmers nicht mehr zutreffend widerspiegeln, hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer die Begrenzung der variablen Gehaltsbestandteile auf einen bestimmten Höchstbetrag gefordert (BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BStBl II 2004, 132).

  • BFH, 14.07.2004 - I R 111/03

    Steuerfreie Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer?

    Dessen Würdigung kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob sie in verfahrensfehlerhafter Weise zustande gekommen ist und ob sie gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt (Senatsurteile vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132; vom 4. Juni 2003 I R 24/02, BFHE 202, 494, BStBl II 2004, 136).
  • FG Düsseldorf, 14.10.2003 - 6 K 7092/02

    Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen betreffend die Vergütung von

    Auch für diesen Zeitpunkt ist der erkennende Senat allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vergütungsabrede einem Fremdvergleich standhält; der "obere Rand der Bandbreite" einer angemessenen Vergütung (zu diesem Maßstab: BFH vom 27.02.2003 I R 46/01, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2003, 1567, und I R 80, 81/01, Sammlung von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2003, 1346; vom 04.06.2003 I R 24/02, DStR 2003, 1747) ist im Streitfall nach der Überzeugung des Senats nicht überschritten.

    Der Senat hat dabei - nach den Grundsätzen des "außerbetrieblichen Fremdvergleichs", da ein "innerbetrieblicher Vergleich" nach übereinstimmender Einschätzung der Beteiligten ausscheidet - die in der Rechtsprechung des BFH angeführten Beurteilungskriterien (insbesondere: Art und Umfang der Tätigkeit, die Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis der Vergütung zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung sowie die Vergütungshöhe in gleichartigen Betrieben - z.B. BFH vom 27.02.2003 I R 46/01 und vom 04.06.2003 I R 24/02, a.a.O.) herangezogen.

    Da nach der Überzeugung des Senats auch zu diesem Zeitpunkt eine zuverlässige Prognose nicht entwickelt werden konnte (immerhin aber ein weiterer sprunghafter Gewinnanstieg nicht im Raum stand), konnte es die Klägerin bei den - auch bisher als fremdvergleichsgerecht einzustufenden - Tantiemesätzen belassen und musste auch eine "Deckelung" (im Sinne der BFH-Entscheidungen vom 27.02.2003 I R 46/01 bzw. I R 80, 81/01, a.a.O.) nicht einführen.

    Eine "unkalkulierbare Gehaltsentwicklung" im Sinne der Entscheidung I R 46/01 (a.a.O.) drohte nicht.

    Diese weitere Tätigkeit konnte dabei nicht unter dem Gesichtspunkt außer Betracht bleiben, dass sie der Klägerin zugute gekommen ist und damit der Verlust des zeitlichen Einsatzes für die Klägerin wieder ausgeglichen wird (so die Erwägung in BFH vom 27.02.2003 I R 46/01 und I R 80, 81/01, a.a.O.).

    Gegenstand der Entscheidung ist eine einzelfallbezogene Schätzung der Höhe einer "angemessenen Vergütung" auf der Grundlage der vom Bundesfinanzhof aufgestellten Maßgaben für einen "Fremdvergleich"; die Angemessenheitsprüfung ist dem Finanzgericht als "Tatgericht" überantwortet (z.B. BFH vom 18.12.2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822; vom 27.02.2003 I R 46/01 u. I R 80, 81/01, a.a.O.; vom 04.06.2003 I R 24/02, a.a.O.).

  • BFH, 26.05.2004 - I R 86/03

    Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge: Angemessenheit

    Die insoweit vom FG vorgenommene Würdigung kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob sie in verfahrensfehlerhafter Weise zustande gekommen ist und ob sie gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt (Senatsurteile vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132; vom 4. Juni 2003 I R 24/02, BFHE 202, 494, BStBl II 2004, 136).

    Dass solche Untersuchungen ein geeignetes Mittel des Fremdvergleichs sein können, ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (Urteile in BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132, 134, und in BFHE 202, 494, BStBl II 2004, 136, 138, jeweils m.w.N.) und wird vom FA nicht in Zweifel gezogen.

    Jedoch hat der Senat andererseits entschieden, dass bei Angemessenheit der Gesamtvergütung nicht schon deshalb eine vGA vorliegen muss, weil die Vergütung zu mehr als 25 v.H. aus variablen Anteilen besteht (Senatsurteile in BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132; in BFHE 202, 494, BStBl II 2004, 136; vom 19. November 2003 I R 42/03, BFH/NV 2004, 669).

    c) Vor diesem Hintergrund hat der Senat bereits entschieden, dass es bei Fehlen ausreichender Erkenntnisse über die ursprünglichen Gewinnerwartungen unschädlich sein kann, wenn das FG von einer Berücksichtigung des Anteils der Tantieme an der Gesamtvergütung absieht und den gebotenen Fremdvergleich ausschließlich an anderen Kriterien orientiert (Senatsurteile in BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132; vom 27. Februar 2003 I R 80, 81/01, BFH/NV 2003, 1346).

  • BFH, 26.05.2004 - I R 92/03

    Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung: zusätzliche Tätigkeit

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 27. Februar 2003 I R 46/01 (BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132) und I R 80, 81/01 (BFH/NV 2003, 1346) entschieden hat, wird der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter einer Gesellschaft bei der Bemessung eines Geschäftsführergehalts die Tätigkeit des Geschäftsführers für andere Unternehmen zwar regelmäßig mindernd berücksichtigen, da ein für mehrere Unternehmen tätiger Geschäftsführer naturgemäß nicht jedem einzelnen dieser Unternehmen seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung stellen kann.

    Auf der Grundlage der Senatsurteile in BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132 und in BFH/NV 2003, 1346, in denen die vorstehenden Grundsätze zur Angemessenheit bei mehrfacher Geschäftsführertätigkeit aufgestellt wurden, hätte das FG aber Anlass gehabt, solchen Überlegungen nachzugehen.

    Auch innerhalb einer "Unternehmensgruppe" sind einzelne Kapitalgesellschaften jeweils gesondert zu betrachten und bestimmt sich die Angemessenheit der Geschäftsführervergütungen grundsätzlich immer nur für die jeweilige Gesellschaft (s. auch dazu die Senatsurteile in BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132 und in BFH/NV 2003, 1346).

    Solange die gezahlten Geschäftsführervergütungen nach ihrer Höhe im Rahmen der gebotenen Bandbreitenbetrachtung (vgl. Senatsurteile in BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132 und in BFH/NV 2003, 1346) angemessen sind, muss die Änderung der "Parität" nicht zwangsläufig zu einer "Disparität" führen.

  • BFH, 08.11.2006 - X R 11/05

    Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK; Vorwegabzug; mehrere

  • BFH, 26.05.2004 - I R 101/03

    VGA: Mehrfach-Geschäftsführer - Gesamtausstattung

  • BFH, 24.08.2011 - I R 5/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei inländischer Betriebsstätte - Angemessenheit von

  • BFH, 22.12.2010 - I R 47/10

    Bewertung einer vGA

  • BFH, 17.02.2010 - I R 79/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Prüfung der Angemessenheit einer

  • BFH, 19.11.2003 - I R 42/03

    Gewintantieme - vGA

  • BFH, 06.04.2005 - I R 15/04

    Konzessionsabgabe einer Versorgungs-GmbH

  • BFH, 15.12.2004 - I R 79/04

    Gesellschafter-Geschäftsführer: angemessenes Gehalt bei Tätigkeit für weitere

  • FG Saarland, 26.01.2011 - 1 K 1509/07

    Angemessenheit der Geschäftsführergehälter einer im Kfz-Handel tätigen

  • BFH, 16.11.2022 - X R 17/20

    Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten;

  • FG Münster, 13.02.2019 - 13 K 1335/16

    Verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund von vermeintlich zu hohen Pachtzahlungen

  • BFH, 05.03.2008 - I B 171/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei inländischer Betriebsstätte - Angemessenheit von

  • FG Münster, 11.12.2012 - 13 K 125/09

    Besondere Grundsätze bei GmbH mit Beirat

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8312/04

    Angemessenheit der Geschäftsführervergütung einer GmbH: keine Gewinnabsaugung

  • BFH, 08.02.2011 - VIII R 18/09

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen einer freiberuflichen Praxis

  • BFH, 07.03.2007 - I R 45/06

    VGA

  • BFH, 15.12.2004 - I R 61/03

    Gesellschafter-Geschäftsführer: angemessenes Gehalt bei Tätigkeit für weitere

  • BFH, 27.08.2008 - I B 66/08

    Grundsätzliche Bedeutung: Bemessung der angemessenen

  • FG Düsseldorf, 28.06.2005 - 6 K 2138/03

    Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • FG Münster, 20.05.2020 - 7 K 3210/17

    Einkommensteuer - Zur Bewertung eines im Wege einer Sachspende übertragenen

  • FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02

    Nachträgliche Bildung einer Tantiemerückstellung

  • BFH, 19.10.2005 - I R 40/04

    Sparkasse - Beteiligung an Wirtschaftsförderungsgesellschaft; Fremdvergleich

  • BFH, 03.03.2009 - I B 51/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Veräußerung eigener Anteile einer GmbH an

  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 10 K 153/03

    Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen

  • FG Sachsen, 14.04.2010 - 8 K 1786/04

    VGA wegen unangemessenem Geschäftsführergehalt

  • BFH, 17.01.2007 - X R 10/06

    Mehrere GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; Pensionszusage; Kürzung Vorwegabzug

  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1208/03

    Zu vGA im Rahmen der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; zur

  • BFH, 17.12.2003 - I R 25/03

    VGA bei Vereinbarung von Honorarabrechnungen nach Stundensätzen für freiberuflich

  • BFH, 09.12.2010 - I R 28/09

    VGA bei Konzessionsabgaben

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 12 K 8396/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit der Gehälter der beiden

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03

    Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer als

  • FG Köln, 26.09.2013 - 13 K 1252/10

    Rückstellung für Vertragspflege, Provisionen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • BFH, 01.03.2006 - I B 139/05

    VGA: Umsatztantieme

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 8215/06

    Angemessenheit der Gesellschaftergeschäftsführervergütung: Pflicht zur

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2010 - 10 K 954/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund der Zahlung von nach § 3b EStG steuerfreien

  • FG München, 26.07.2004 - 6 K 3566/02

    Pensionszusage für 63 Jahre alten Gesellschafter-Geschäftsführer

  • FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 4671/04

    Zuordnung von Kapitalgesellschaftsanteilen zu einer Betriebsstätte; Verdeckte

  • FG Münster, 20.05.2020 - 7 K 3212/17

    Einkommensteuer - Zur Bewertung eines im Wege einer Sachspende übertragenen

  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 3 K 178/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erwerb eines Grundstücks durch ausscheidenden

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2008 - 6 K 1807/04

    Angemessenheit der Geschäftsführervergütung: kein Abstellen auf den sog.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit eines Geschäftsführergehalts,

  • FG Köln, 16.05.2006 - 10 K 4671/04

    Aktien einer belgischen Firma als zum Betriebsvermögen der inländischen

  • FG Düsseldorf, 11.02.2003 - 6 K 6898/00

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Angemessenheit; Tantieme; Festgehalt -

  • FG Düsseldorf, 22.06.2004 - 6 K 417/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Gewinntantieme; Tantieme; Verhältnis

  • FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00

    VGA bei verbilligter Grundstücksveräußerung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2007 - 1 K 296/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Unangemessenheit eines Geschäftsführergehalts:

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