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   BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02   

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BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02 (https://dejure.org/2003,1192)
BFH, Entscheidung vom 19.08.2003 - VIII R 67/02 (https://dejure.org/2003,1192)
BFH, Entscheidung vom 19. August 2003 - VIII R 67/02 (https://dejure.org/2003,1192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 16; ; EStG § 17; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BGB § 158 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

  • datenbank.nwb.de

    Rückabwicklung eines Anteilskaufvertrags als rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO i. V. mit § 17 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beteiligungsveräußerungsgewinn i. S. von § 17 EStG ? Rückwirkende Aufhebung des Kaufvertrags durch Abschluss eines zivilrechtlichen Vergleichs ? Rückabwicklung oder neuerliche entgeltliche Anteilsübertragung? ? Rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückabwicklungsvertrag durch Vergleich und Eintritt einer auflösenden Bedingung als rückwirkendes Ereignis i.S.d. Abgabenordnung (AO); Anspruch auf Änderung eines unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Einkommensteuerbescheides; Besteuerung des Gewinns aus der ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2
    Änderung; Anteilsveräußerung; Rückgängigmachung; Rückwirkendes Ereignis; Wesentliche Beteiligung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 309
  • NJW-RR 2004, 542
  • BB 2003, 2732
  • DB 2003, 2748
  • BStBl II 2004, 107
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

    Auszug aus BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02
    b) Was unter einem rückwirkenden Ereignis zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht näher beschrieben, sondern richtet sich nach allgemeiner Meinung nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C. II. 1. c der Gründe; BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; vgl. BTDrucks VI/1982, S. 155).

    b) Der erkennende Senat hat in dem Urteil in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 entschieden und im Einzelnen begründet, dass die Grundsätze, die der Große Senat zu § 16 EStG aufgestellt hat, auch für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG gelten: Der Tatbestand dieser Vorschrift entspreche in seinem Aufbau und seiner systematischen Stellung innerhalb der Besteuerungstatbestände des EStG demjenigen des § 16 EStG; in beiden Fällen handele es sich um die Besteuerung des Gewinns aus einem einmaligen, punktuellen Ereignis.

    Nach dem Urteil in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 liegt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung in dem Fall vor, dass der gestundete Kaufpreis für die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung wegen einer in einem späteren Veranlagungszeitraum geschlossenen Rücktrittsvereinbarung nicht mehr entrichtet wird.

    Der Große Senat und das Senatsurteil in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 setzen sich aber nicht mit der für die Entscheidung des Streitfalles erheblichen Frage auseinander --und lassen damit offen (vgl. HG, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1994, 1230 f.; Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1994, 602)--, ob auch ein nach der vollständigen Begleichung des Kaufpreises geschlossener Vergleich über eine Rückgewähr der jeweils empfangenen Leistungen ein "rückwirkendes Ereignis" i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 sein kann.

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02
    b) Was unter einem rückwirkenden Ereignis zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht näher beschrieben, sondern richtet sich nach allgemeiner Meinung nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C. II. 1. c der Gründe; BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; vgl. BTDrucks VI/1982, S. 155).

    a) Der Große Senat des BFH hat sich in dem Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein "rückwirkendes Ereignis" bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Einzelunternehmens gemäß § 16 Abs. 1 und 2 EStG vorliegt.

    Denn der Große Senat des BFH habe in dem Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 entschieden, dass nur ein tatsächlich erzielter Veräußerungsgewinn besteuert werden solle.

  • BFH, 24.08.1961 - IV 352/59 U

    Bedingungseintritt einer auflösenden Bedingung während des laufenden Verfahrens

    Auszug aus BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02
    Die Gesetzesmaterialien (BTDrucks VI/1982, S. 155) stellen fest, dass die Vorschrift auch in den Fällen steuerlich wirksamer Steuerklauseln anwendbar sein soll, und verweisen ausdrücklich auf das BFH-Urteil vom 24. August 1961 IV 352/59 U (BFHE 74, 297, BStBl III 1962, 112), das einen derartigen Fall betrifft.

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 74, 297, BStBl III 1962, 112 handelt es sich um eine auflösende Bedingung i.S. des § 4 StAnpG, wenn nach der Vereinbarung der Parteien bei Abschluss eines Veräußerungsvertrages der Vertrag seine Wirksamkeit für den Fall verlieren soll, dass über die tarifliche Begünstigung des sich aus dem Veräußerungsgeschäft ergebenden Gewinns bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine die Vergünstigung bejahende rechtskräftige Entscheidung der dafür zuständigen Stelle nicht ergangen ist.

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 2442/17

    Zeitpunkt der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines

    Auch der Eintritt einer auflösenden Bedingung kann ein rückwirkendes Ereignis sein, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufpreis bereits (teil-)entrichtet und damit zurück zu gewähren ist oder noch in vollem Umfang geschuldet wird (BFH-Urteil vom 19.08.2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107).
  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04

    Wesentliche Beteiligung: unentgeltliche Übertragung unter Nutzungsvorbehalt,

    Ob ein Ereignis steuerrechtlich zurückwirkt, ist in erster Linie ein Problem des materiellen Rechts, hier also der Bestimmung des § 17 EStG (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, m.w.N.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 175 AO 1977 Tz. 22, m.w.N.).

    Ohne Entgelt fehlt eines der Merkmale, an das § 17 EStG die Besteuerung knüpft (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 zu § 16 EStG, und BFH-Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107 zu § 17 EStG).

    Der erkennende Senat hat darüber hinaus im Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88 (BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; zuletzt im Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107) entschieden und im Einzelnen begründet, dass die Grundsätze, die der Große Senat zu § 16 EStG aufgestellt hat, auch für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG gelten.

    b) Nach diesen Grundsätzen ist auch der Fall zu beurteilen, dass die Vertragsparteien wegen der von ihnen angenommenen oder objektiv vorliegenden Unwirksamkeit eines Kaufvertrages den Kaufpreis später neu festsetzen (vgl. --zu § 6b EStG-- BFH-Urteil vom 13. September 2000 X R 148/97, BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641, und --für eine unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung stehende Abtretung einer wesentlichen Beteiligung-- BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, und in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, zur auflösenden Bedingung).

    Ein solcher Zusammenhang liegt bei einem abgeschlossenen Rechtsgeschäft nur vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleisteten Zahlungen bereits in diesem Rechtsgeschäft --hier dem Vertrag über die vorweggenommene Erbfolge-- selbst angelegt ist (zu dieser Abgrenzung zum "neuen Geschäft" BFH-Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, unter 3. der Gründe).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.04.2009 - 1 K 687/04

    Rücktritt vom Vertrag wegen Wegfalls des Geschäftsgrundlage als Ereignis mit

    Diese Rückabwicklung sei nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 31. Dezember 1993 - VIII R 69/88, BStBl II 1994, 648 und vom 19. August 2003 - VIII R 67/02) als rückwirkendes Ereignis zu behandeln, so dass der zunächst verwirklichte Veräußerungsgewinn rückwirkend entfalle.

    Das Urteil des BFH vom 19. August 2003 (VIII R 67/02) sei nicht anwendbar.

    #Nach der Rechtsprechung des BFH gilt § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO sinngemäß für Bescheide, die rechtzeitig - wie hier - mit dem Einspruch angefochten worden sind ( BFH-Urteil vom 19. August 2003 - VIII R 67/02, BStBl II 2004, 107, 109).

    Die Rechtsprechung hat jedoch von dem Rückwirkungsverbot Ausnahmen zugelassen (vgl. BFH-Urteile vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BStBl II 2004, 107 und vom 18. September 1984 VIII R 119/81, BStBl II 1985, 55; Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897).

    Der Vertrag vom 11. Dezember 2003 ist zwar kein Vergleich im Sinne des BFH-Urteils vom 19. August 2003 (VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107).

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Auslegung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO i.V.m. dem BFH-Urteil vom 19. August 2003 (VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107) zuzulassen.

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04

    Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer

    aa) Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02 (BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, dort unter 1.a) der Gründe) ausgeführt hat, gilt § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977, der die Änderung bereits bestandskräftiger Bescheide regelt, sinngemäß für noch nicht bestandskräftige Bescheide.

    Ob ein Ereignis steuerrechtlich zurückwirkt, ist in erster Linie ein Problem des materiellen Rechts, hier also der Bestimmung des § 17 EStG (BFH-Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, m.w.N.; Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 175 AO 1977 Tz. 22, m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat darüber hinaus im Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88 (BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; zuletzt im Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107) entschieden und im Einzelnen begründet, dass die Grundsätze, die der Große Senat zu § 16 EStG aufgestellt hat, auch für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG gelten.

    bbb) Nach diesen Grundsätzen ist auch der Fall zu beurteilen, dass die Vertragsparteien wegen der von ihnen angenommenen oder objektiv vorliegenden Unwirksamkeit eines Kaufvertrages den Kaufpreis später neu festsetzen (vgl. --zu § 6b EStG-- BFH-Urteil in BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641, und --für eine unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung stehende Abtretung einer wesentlichen Beteiligung-- BFH-Urteil in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, und in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, zur auflösenden Bedingung).

  • BFH, 31.10.2018 - III B 77/18

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    b) Soweit der Kläger eine Abweichung von den BFH-Urteilen zur steuerlichen Behandlung der Rückabwicklung schuldrechtlicher Verträge (BFH-Urteile vom 27. Januar 1982 II R 119/80, BFHE 135, 224, BStBl II 1982, 425; vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107) rügt, liegen diesen Entscheidungen keine vergleichbaren Sachverhalte zugrunde.
  • BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09

    Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als

    Ist der Kaufpreis schon beglichen, wirkt auf den Veräußerungstatbestand ein, wenn der Kaufpreis aus Gründen zurückgewährt wird, die im Kaufvertrag selbst angelegt sind (BFH-Urteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, m. w. N.).

    Der Senat versteht die Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO rein materiell-rechtlich in dem Sinne, dass ein rückwirkendes Ereignis auch - wie hier - bei noch offener Veranlagung zu berücksichtigen ist.

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02

    Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteil

    Vielmehr liegt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 vor, mit der Folge, dass der im Jahr der Veräußerung i.S. von § 17 Abs. 1 EStG angesetzte Veräußerungsgewinn rückwirkend entfällt (Senatsurteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, m.w.N.).

    Die Beteiligten haben damit im Endergebnis die ursprüngliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen bestätigt und damit wie im Falle eines Vergleichs die ursprünglichen Leistungspflichten aufrechterhalten (vgl. hierzu auch Senatsurteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107).

  • BFH, 19.08.2009 - I R 3/09

    Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der

    b) Dementsprechend hat der BFH nach Übertragung einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs, mit dem die Vertragsparteien den Rechtsstreit über den Eintritt einer im Kaufvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung beigelegt hatten, als ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung beurteilt (Urteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107).

    c) Allerdings hat der BFH in den Urteilen in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107 und vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04 (BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15; krit. Bahns, FR 2004, 317, 324) ausgeführt, dass in Fällen, in denen der Kaufpreis bereits vereinnahmt sei, eine im Wege des Vergleichs vereinbarte Änderung des Kaufpreises nur dann ein rückwirkendes Ereignis darstelle, wenn die Änderung auf Gründen beruhe, die im Kaufvertrag selbst angelegt seien.

    Wie der BFH im Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107 ausgeführt hat, sind die Vertragsparteien nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gezwungen.

  • BFH, 16.06.2015 - IX R 30/14

    Realisierung eines Veräußerungsverlusts - Änderung eines Steuerbescheids nach §

    Vielmehr findet § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO sogar dann Anwendung, wenn der Steuer- oder Feststellungsbescheid, in dem der Vorgang zu berücksichtigen ist, überhaupt noch nicht ergangen ist und das rückwirkende Ereignis beim erstmaligen Erlass des Steuer- oder Feststellungsbescheids zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, unter 1.a, m.w.N.).
  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/15

    Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts

    Ob ein Ereignis steuerrechtlich zurückwirkt, richtet sich nach dem materiellen Recht, hier also nach § 17 EStG und § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, m.w.N.; vom 19. August 2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, und vom 23. Mai 2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675).

    Dementsprechend kann sich der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft rückwirkend ändern, wenn die Vertragsparteien der Anteilsveräußerung wegen Streitigkeiten über die Wirksamkeit oder den Inhalt des Vertrages einen Vergleich schließen und den Veräußerungspreis rückwirkend vermindern oder erhöhen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, und in BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249).

  • BFH, 06.12.2016 - IX R 49/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Rückabwicklung der

  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

  • FG Münster, 15.04.2015 - 13 K 2939/12

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages

  • FG Düsseldorf, 18.09.2008 - 16 K 2635/07

    Änderung einer ursprünglich angemeldeten Kapitalertragsteuer aus dem Verkauf

  • BFH, 12.10.2005 - VIII R 66/03

    Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe und späterer

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 1233/05

    Ausübung des Wahlrechts gem. § 20 Abs. 2 UmwStG: Maßgeblichkeit des

  • BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Veräußerungspreis -

  • FG Düsseldorf, 29.09.2022 - 11 K 314/20

    Steuerpflichtigkeit bei Nutzungsentschädigungen aufgrund des Widerrufs zweier

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des

  • BFH, 25.04.2006 - X R 57/04

    Rückgängigmachung einer Privatentnahme nicht möglich

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 162/21

    Ehevertrag; Güterstandsschaukel; Steuerfolgen als Geschäftsgrundlage; Wegfall der

  • FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10

    Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei

  • FG Hamburg, 25.08.2016 - 5 K 53/15

    Ende des Abwicklungszeitraums als gewerbesteuerrechtlich rückwirkendes Ereignis

  • FG München, 17.03.2011 - 10 K 2394/09

    Nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises für eine wesentliche Beteiligung in einem

  • BFH, 10.05.2007 - IX R 30/06

    Kein Ausschluss des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO durch vorläufige

  • BFH, 18.11.2020 - I R 24/18

    Besteuerung des Einbringungsgewinns II

  • FG Münster, 25.09.2014 - 5 K 1766/14

    Festsetzung von Erstattungszinsen für durchgeführte Rechnungsberichtigungen im

  • FG Münster, 21.06.2004 - 4 K 5737/02

    Veräußerungsgewinn bei Überlassung eines Geschäftsanteils zur Übernahme

  • FG Hessen, 12.02.2009 - 12 K 3263/07

    Erwerb wirtschaftlichen Eigentums bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen;

  • FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

  • FG Münster, 11.10.2017 - 11 K 1978/15

    Wesentliche Beteiligung - Änderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 9 K 9015/17

    Einkommensteuer 2006 und Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur

  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Steuerhinterziehung;

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - 9 K 9015/17

    Einkommensteuer 2006 und Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur

  • FG Düsseldorf, 07.03.2024 - 8 K 2849/17

    Die Folgen eines Sperrfristverstoßes nach § 22 UmwStG - wer kriegt die eigentlich

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2018 - 3 K 206/16

    Herabsetzung des Kaufpreises außerhalb der Zweijahresfrist des § 16 Abs. 3 Nr. 1

  • BFH, 13.11.2012 - VI R 100/10

    Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder

  • BFH, 15.09.2006 - III B 197/05

    Unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen auf minderjährige Kinder als

  • FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 3976/15

    Auswirkung der Erfüllung einer Verpflichtung zur Zahlung von Schenkungssteuer

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - 8 K 2065/12

    Schadensersatzverpflichtungen eines Dritten, die auf einem rechtlich und

  • BFH, 13.05.2005 - VIII B 205/03

    Rückwirkendes Ereignis

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17

    Verzinsung nach § 233a AO in Fällen der bestandskräftigen rechtswidrigen

  • FG Bremen, 18.10.2006 - 3 K 87/05

    Begründung einer körperschaftsteuerrechtlich wirksamer Organschaft i.S.d. §§ 14,

  • FG München, 24.02.2006 - 10 K 1961/04

    Vorläufige Steuerfestsetzung; Wegfall der Ungewissheit; unterlassene

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13

    Täuschung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung der

  • BFH, 28.11.2005 - IV B 55/04

    Rückgängigmachung Gewinnrealisierung

  • FG Düsseldorf, 24.11.2005 - 12 K 6109/02

    Rückwirkendes Ereignis; Veränderung des Besteuerungstatbestands nach Ablauf des

  • FG München, 19.09.2016 - 7 K 1926/15

    Anschaffungskosten, Bundesfinanzhof, Darlehensverträge, Krisenbestimmtes

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.02.2007 - 1 K 298/01

    Verfahrensrechtlicher Übergang in die abgabenrechtliche Stellung des

  • FG München, 24.07.2009 - 1 K 949/06

    Landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Verpächterwahlrecht -

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