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   BFH, 02.07.2004 - II R 55/01   

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https://dejure.org/2004,908
BFH, 02.07.2004 - II R 55/01 (https://dejure.org/2004,908)
BFH, Entscheidung vom 02.07.2004 - II R 55/01 (https://dejure.org/2004,908)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - II R 55/01 (https://dejure.org/2004,908)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    ErbStG § 9, § 12 Abs. 3; BewG § 138 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 146 Abs. 7

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 9, § 12 Abs. 3; BewG § 138 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 146 Abs. 7
    Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt erzielten Kaufpreis

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG § 9, § 12 Abs. 3; BewG § 138 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 146 Abs. 7

  • Judicialis

    ErbStG § 9; ; ErbStG § 12 Abs. 3; ; BewG § 138 Abs. 1 Satz 2; ; BewG § 138 Abs. 3 Satz 1; ; BewG § 146 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedarfsbewertung: Nachweis des gemeinen Werts eines Grundstücks

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachweis des gemeinen Werts eines Grundstücks durch Verkauf drei Jahre nach Bewertungszeitpunkt ? Bestätigung des Kaufpreises durch Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Nachweis des gemeinen Werts durch späteren Verkauf

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Wertbestimmung bei Grundstücken

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit des Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Nachweis des niedrigeren Werts eines bebauten Grundstücks durch tatsächlich erzielten Kaufpreis

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Den Hauswert für den Fiskus klein rechnen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksbewertung - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 138 Abs 1 S 2, BewG § 138 Abs 4, BewG § 146 Abs 7
    Bedarfsbewertung; Feststellung von Grundbesitzwerten; Grundstück; Kaufpreis; Öffnungsklausel; Wertermittlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 492
  • FamRZ 2004, 1572
  • BB 2004, 1782 (Ls.)
  • DB 2004, 2299 (Ls.)
  • BStBl II 2004, 703
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 02.07.2004 - II R 55/01
    d) Wird --wie im Streitfall-- der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch einen nach fast drei Jahren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis für ein bebautes Grundstück durch eine gutachterliche Äußerung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ergänzt, aus der sich ergibt, dass die Bodenwerte --nicht nur die Bodenrichtwerte-- seit dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt unverändert geblieben sind, und ist auch die für § 146 Abs. 2 BewG maßgebliche erzielte Jahresmiete gleich geblieben, so ist die Schlussfolgerung, dass der Kaufpreis dem gemeinen Wert zum Besteuerungszeitpunkt entspricht, nach Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen möglich (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2004 - II R 45/01

    Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück

    Auszug aus BFH, 02.07.2004 - II R 55/01
    Das BVerfG hatte ausdrücklich angeordnet, dass das bisherige Recht für Erwerbe ab dem 1. Januar 1996 der Besteuerung nur noch vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zugrunde gelegt werden durfte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 2004 II R 45/01, BFHE 204, 570, Deutsches Steuerrecht 2004, 1212).
  • FG Düsseldorf, 26.07.2001 - 11 K 3115/00

    Wertverhältisse zum Besteuerungszeitpunkt; Nachweis eines den Bodenrichtwert

    Auszug aus BFH, 02.07.2004 - II R 55/01
    Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1356 veröffentlichten Urteil mit der Begründung statt, die Klägerin habe mit dem Kaufvertrag aus dem Jahre 1999 einen niedrigeren gemeinen Wert von 80 000 DM auf den maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt nachgewiesen.
  • BFH, 08.10.2003 - II R 27/02

    Bedarfsbewertung bei unentgeltlichem Nutzungsrecht

    Auszug aus BFH, 02.07.2004 - II R 55/01
    Vielmehr kann auch ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah zum maßgeblichen Besteuerungsstichtag (Zeitpunkt der Entstehung der Steuer: § 9 ErbStG) erzielter Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück als Nachweis dienen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179).
  • BFH, 26.09.1980 - III R 21/78

    Der gemeine Wert unbebauter Grundstücke ist aus Kaufpreisen vergleichbarer

    Auszug aus BFH, 02.07.2004 - II R 55/01
    Grundstücksverkäufe, die eine wesentlich längere Zeit als ein Jahr entfernt liegen, bilden im Allgemeinen keine geeignete Grundlage zur unmittelbaren Ableitung des gemeinen Werts (vgl. zur Einheitsbewertung BFH-Urteil vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BFH, 02.07.2004 - II R 55/01
    Mit dem Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91 (BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671) bestand kein schutzwürdiges Vertrauen der Betroffenen in den Fortbestand der bisherigen Regelungen zur Bewertung des Grundvermögens für Erbschaftsteuerzwecke mehr.
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - 3 K 3232/07

    Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer; hier: Nachweis eines niedrigeren

    Ebenso wie ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah erzielter Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BStBl II 2004, 703) kann ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken (vgl. R 177 ErbStR 2003) als Nachweis dienen (BFH-Urteil vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, BStBl II 2004, 179).
  • FG Niedersachsen, 11.04.2014 - 1 K 107/11

    Anwendung des Immobilien-Preis-Kalkulators der Gutachterausschüsse Niedersachsen

    Beim Nachweis eines geringeren gemeinen Wertes mittels eines im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreises wird aber schon bei einer Überschreitung von 12 Monaten von einer nachlassenden Indizwirkung ausgegangen (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703 und BFH-Beschluss vom 22. Juli 2004 II B 176/02, BFH/NV 2004, 1628).
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2022 - 3 K 3247/18

    Bedarfsbewertung eines Grundstücks: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes -

    Dies kann entweder durch ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken (vgl. R 177 ErbStR 2003; BFH-Urteil vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, BStBl. II 2004, 179) oder durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah erzielten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück (vgl. BFH-Urteile vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BStBl. II 2004, 703 und vom 26. April 2006 II R 58/04, BStBl. II 2006, 793) geschehen.

    Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich frei in der Wahl, welches dieser Mittel zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts er wählt (vgl. BFH-Urteile vom 10. November 2004 II R 69/01, BStBl. II 2005, 259; vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, BStBl. II 2004, 179 und vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BStBl. II 2004, 703).

    Zwar bieten Grundstücksverkäufe, die eine wesentlich längere Zeit als ein Jahr vom Bewertungsstichtag entfernt liegen, im Allgemeinen keine geeignete Grundlage zur unmittelbaren Ableitung des gemeinen Werts (vgl. zur Einheitsbewertung BFH-Urteil vom 26. September 1980 III R 21/78, BStBl. II 1981, 153 sowie BFH-Urteile vom 2. Juli 2004, II R 55/01, BStBl. II 2004, 703).

    Ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommener Kaufpreis kann jedoch nach den Verhältnissen des Einzelfalls auch dann der Bewertung zugrunde gelegt werden, wenn er außerhalb der Jahresfrist zustande gekommen ist und sich die maßgeblichen Verhältnisse für die Bewertung gegenüber den Verhältnissen zum Bewertungsstichtag nicht verändert haben (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2004, II R 55/01, BStBl. II 2004, 703 und Beschluss vom 22. Juli 2004 II B 176/02, BFH/NV 2004, 1628).

    Die Änderung wertbildender Umstände wird vielmehr in der Rechtsprechung gerade dadurch berücksichtigt, dass diese verlangt, dass sich die maßgeblichen Verhältnisse für die Bewertung gegenüber den Verhältnissen zum Bewertungsstichtag nicht verändert haben (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2004, II R 55/01, BStBl. II 2004, 703 und Beschluss vom 22. Juli 2004 II B 176/02, BFH/NV 2004, 1628).

    Zugunsten des Steuerpflichtigen kann ein außerhalb der Jahresfrist liegender Kaufpreis dabei regelmäßig nur dann berücksichtigt werden, wenn die aufgrund des Abstandes zum Stichtag nachlassende Indizwirkung durch eine Bestätigung eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken oder des örtlichen Gutachterausschusses, dass sich die maßgeblichen Verhältnisse zum Wertermittlungsstichtag (Entwicklung der Bodenwerte und Jahresmieten) nicht geändert haben, ausgeglichen wird (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2004, II R 55/01, BStBl. II 2004, 703).

    Diese Rechtsprechung wurde auch in späteren Entscheidungen des Bundesfinanzhofes aufgegriffen und dahingehend konkretisiert, dass auch ein wesentlich später erzielter Kaufpreis dann zur unmittelbaren Ableitung des gemeinen Wertes geeignet sei, wenn sich die wertbildenden Umstände nicht geändert haben (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BStBl. II 2004, 703).

  • BFH, 17.05.2017 - II R 60/15

    Berücksichtigung des Verkaufspreises für eine Eigentumswohnung als Nachweis des

    Ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah zum maßgeblichen Besteuerungsstichtag erzielter Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück kann als Nachweis in diesem Sinne dienen (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703, zu § 146 Abs. 7 BewG a.F.).

    Zeitnah ist regelmäßig ein Kaufpreis, der auf einem innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt zustande gekommenen Kaufvertrag beruht; zu berücksichtigen kann aber auch ein außerhalb dieses Zeitraums erzielter Kaufpreis sein (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703).

  • FG Niedersachsen, 06.09.2018 - 1 K 68/17

    Bedarfsbewertung von Grundstücken: Zur gerichtlichen Überprüfung durch den

    In der Wahl der Mittel zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ist der Steuerpflichtige grundsätzlich frei (vgl. BFH-Urteile vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179 und vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703).

    Ein solcher Nachweis kann sowohl durch Vorlage eines Gutachtens des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken geführt werden als auch durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah zum maßgeblichen Besteuerungsstichtag erzielten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück (ständige Rspr. vgl. z.B. BFH-Urteile vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703 und vom 15. März 2017 II R 10/15, BFH/NV 2017, 1153).

  • FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 77/13

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bedarfsbewertung eines

    In der Wahl der Mittel zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ist der Steuerpflichtige grundsätzlich frei (BFH-Urteile vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179 und vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703).

    Ein solcher Nachweis kann sowohl durch Vorlage eines Gutachtens des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken geführt werden als auch durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah zum maßgeblichen Besteuerungsstichtag erzielten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück (BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703).

  • BFH, 26.04.2006 - II R 58/04

    Finanzamt nicht zur Ableitung des für Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerts aus

    Dieser Wert kann u.a. durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah zum maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt (Zeitpunkt der Entstehung der Steuer: § 9 ErbStG) erzielten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück nachgewiesen werden (BFH-Urteile vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703, und in BFHE 207, 352, BStBl II 2005, 259).
  • BFH, 15.03.2017 - II R 10/15

    Nachweis des niedrigeren Grundbesitzwerts durch Gutachten

    Grundstücksverkäufe, die eine wesentlich längere Zeit als ein Jahr entfernt liegen, bieten im Allgemeinen keine geeignete Grundlage zur unmittelbaren Ableitung des gemeinen Werts (BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 69/01

    Nachweis des gemeinen Werts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks

    Ebenso wie ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah erzielter Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703) kann ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken (vgl. R 177 ErbStR 2003) als Nachweis dienen (BFH-Urteil vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179).
  • FG Niedersachsen, 17.09.2015 - 1 K 147/12

    Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung vom Mitteilungen der

    In der Wahl der Mittel zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ist der Steuerpflichtige grundsätzlich frei (vgl. BFH-Urteile vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179 und vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703).

    Ein solcher Nachweis kann sowohl durch Vorlage eines Gutachtens des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken geführt werden als auch durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah zum maßgeblichen Besteuerungsstichtag erzielten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BFHE 205, 492, BStBl II 2004, 703).

  • BFH, 19.05.2020 - X R 27/19

    Ermittlung des Teilwerts von Grund und Boden

  • FG Niedersachsen, 01.12.2022 - 1 K 90/19

    Typisiertes Vergleichswertverfahren; eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2014 - 1 K 332/11

    Bedarfswertermittlung: Zum Besteuerungszeitpunkt angeblich bereits vorhandene

  • BFH, 20.10.2004 - II R 74/00

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des ErbStG i.d.F. des JStG 1997

  • BFH, 20.10.2004 - II R 34/02

    Einheitsbewertung von Golfplätzen

  • BFH, 31.08.2006 - II B 115/05

    Bewertung von Grundstücken: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

  • BFH, 02.07.2008 - II B 46/07

    Bewertung von hälftigem Miteigentum an einem Grundstück - Würdigung der

  • FG Köln, 20.12.2013 - 4 V 2879/13

    Aussetzung der Vollziehung: Abwägung von öffentlichem Interesse gegenüber

  • BFH, 22.09.2004 - II R 88/00

    Vollständig saniertes Gebäude: Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 3 K 3258/06

    Nachweis des niedrigeren gemeine Wert eines Grundstücks nach der Bestandskraft

  • FG Thüringen, 27.10.2015 - 2 K 782/14

    Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gem. § 198 BewG durch zeitnah zum

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2006 - 8 K 377/03

    Nachweis des gemeinen Werts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks

  • BFH, 08.05.2007 - X B 43/06

    Prozesserklärung; Auslegung

  • BFH, 14.02.2007 - II R 44/01

    Grundvermögen; rückwirkende Anwendung der Bewertungsvorschriften

  • BFH, 17.11.2004 - II R 35/02

    Einheitswert - als Golfplatz genutztes Grundstück

  • BFH, 21.07.2005 - II B 78/04

    Aussetzung des Verfahrens

  • FG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 K 219/03

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes gemäß § 146 Abs. 7 BewG -

  • BFH, 22.07.2004 - II B 176/02

    Nachweis des niedrigeren gemeinen Grundstückswerts

  • BFH, 04.04.2005 - II B 43/04

    NZB: übergangener Beweisantrag, Nachweis eines niedrigeren gemeinen

  • BFH, 14.12.2004 - II R 41/03

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung der §§ 138 ff. BewG i. d. F. des

  • FG Thüringen, 08.03.2005 - II 1416/03

    Nachweis des gemeinen Werts

  • FG München, 02.08.2005 - 4 V 1994/05

    Übermaßverbot bei der Bedarfswertfeststellung; Aussetzung der Vollziehung in

  • FG Sachsen, 06.07.2009 - 6 K 1295/05

    Kein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch Auseinandersetzungsvertrag

  • FG Thüringen, 08.03.2005 - II 416/03

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe eines Grundbesitzwertes ;

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