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   BFH, 20.07.2005 - X R 22/02   

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https://dejure.org/2005,1225
BFH, 20.07.2005 - X R 22/02 (https://dejure.org/2005,1225)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2005 - X R 22/02 (https://dejure.org/2005,1225)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - X R 22/02 (https://dejure.org/2005,1225)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG 1990 § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3; EStDV 1990 § 7 Abs. 1; UmwStG § 20 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; EStDV § 7 Abs. 1; UmwStG § 20 Abs. 1
    Gewinnrealisierung bei Einbringung einer Schwester(kapital)gesellschaft im Betriebsvermögen

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1990 § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3; EStDV 1990 § 7 Abs. 1; UmwStG § 20 Abs. 1

  • Judicialis

    EStG 1990 § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG 1990 § 16 Abs. 3; ; EStDV 1990 § 7 Abs. 1; ; UmwStG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Einlage einer 100%-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus dem Betriebsvermögen; Betriebsaufspaltung: patentierte Erfindung als wesentliche Betriebsgrundlage; Gewinnverwirklichung nach Entnahme und anschließender verdeckter Einlage; Beteiligung an ...

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnrealisierung bei verdeckter Einlage einer 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus dem Betriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verdeckte Einlage einer 100%-igen Gesellschaftsbeteiligung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Einlage einer 100%-igen Gesellschaftsbeteiligung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Realisierung eines Gewinns durch eine verdeckte Einlage einer im Betriebsvermögen gehaltenen 100%-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft; Berücksichtigung von beantragten Schutzrechten für eine Erfindung bei der Veranlagung zur Einkommensteuer; Antrag eines ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsaufspaltung
    Folgen der Betriebsaufspaltung (für das Besitzunternehmen)
    Betriebsvermögen
    Notwendiges Betriebsvermögen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4
    Betriebsaufspaltung; Entnahme; Gewinnrealisierung; Verdeckte Einlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 345
  • BB 2005, 2230
  • BB 2007, 39
  • DB 2005, 2274
  • DB 2007, 9
  • BStBl II 2006, 457
  • NZG 2006, 75
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 17/85

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH im Wege der verdeckten Einlage

    Auszug aus BFH, 20.07.2005 - X R 22/02
    Letztere Voraussetzung ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705, unter II. 2. d und b; vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512, unter 2., m.w.N).

    b) Eine verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft stellt nach inzwischen gefestigter, auch vom erkennenden Senat befürworteter Rechtsprechung des BFH --anders als die sog. offene, gegen die Gewährung neuer Gesellschaftsanteile vollzogene Einlage-- einen unentgeltlichen Vorgang dar (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705, und in BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512).

    Denn der verdeckten Einlage von einzelnen Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen des einlegenden Gesellschafters geht grundsätzlich die vorherige Entnahme der nämlichen Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen des Einlegenden voraus (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512, unter 3.; ferner z.B. Wassermeyer, Betriebs-Berater --BB-- 1994, 1, 3 f.).

    Allerdings tritt in diesen Fällen an die Stelle der der verdeckten Einlage vorausgehenden Entnahme i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG der beim einlegenden Gesellschafter nach Maßgabe der §§ 16 Abs. 4, 34 Abs. 1 und 2 Nr. 1 EStG begünstigt zu versteuernde Tatbestand der Betriebsaufgabe, Teilbetriebsaufgabe oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512, unter 2. der Gründe, betreffend Betriebsaufgabe).

    c) Wie der BFH in seinem grundlegenden Urteil in BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512 zutreffend ausgeführt hat, steht der Annahme einer zur Realisierung der im Betrieb vorhandenen stillen Reserven führenden Betriebsaufgabe grundsätzlich nicht die in § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV-- a.F. (vgl. nunmehr § 6 Abs. 3 EStG) getroffene Regelung entgegen: Diese Bestimmung, so heißt es dort, "findet keine Anwendung auf Fälle, in denen von dem beherrschenden Gesellschafter einer GmbH ein Betrieb dieses Gesellschafters auf die GmbH in der Form einer verdeckten Einlage übertragen wird.

    d) Der BFH hat bislang offen gelassen, ob die vorstehend zu 3. c zur (Nicht-)Anwendung des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. dargelegten Grundsätze, denen auch der erkennende Senat folgt, auch für den Fall Anwendung finden, dass die Beteiligung des einlegenden Gesellschafters an der Zielgesellschaft ihrerseits zum Betriebsvermögen des Einlegenden gehört (vgl. neben dem BFH-Urteil in BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512, unter 3. auch das BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, unter 2. b aa).

  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 20.07.2005 - X R 22/02
    Letztere Voraussetzung ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705, unter II. 2. d und b; vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512, unter 2., m.w.N).

    b) Eine verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft stellt nach inzwischen gefestigter, auch vom erkennenden Senat befürworteter Rechtsprechung des BFH --anders als die sog. offene, gegen die Gewährung neuer Gesellschaftsanteile vollzogene Einlage-- einen unentgeltlichen Vorgang dar (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705, und in BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512).

    Dies folgt aus der Erwägung, dass die verdeckte Einlage per definitionen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und damit aus der Perspektive des einlegenden Gesellschafters zu außerbetrieblichen Zwecken geschieht (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705, unter II. 2. a; Schmidt/ Glanegger, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., § 6 Rz. 550).

  • BFH, 19.02.1998 - IV R 38/97

    Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin eines Betriebs

    Auszug aus BFH, 20.07.2005 - X R 22/02
    Als unentgeltliche Rechtsnachfolger in diesem Sinne kommen vielmehr auch juristische Personen, namentlich Kapitalgesellschaften, in Betracht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. März 1993 I R 131/90, BFHE 171, 185, BStBl II 1993, 799, unter II. B. 4., und vom 19. Februar 1998 IV R 38/97, BFHE 186, 42, BStBl II 1998, 509, unter 1. b).
  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Anders als bei der unentgeltlichen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern räumt der Gesetz- und Verordnungsgeber im Interesse einer ertragsteuerlich unbelasteten Vermögensübertragung und der Erhaltung der wirtschaftlichen Einheit in der Hand des Erwerbers hier ausnahmsweise dem Realisationsprinzip (verstanden im Sinne eines Umsatzakts) den Vorrang vor dem Subjektsteuerprinzip ein (so Senatsurteil vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457, unter II.3.e bb, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2021 - IV R 7/18

    Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft

    (b) Andererseits kann jedoch schon nach bisheriger Rechtsprechung, an der festzuhalten ist, die Herrschaft über das Betriebsunternehmen auch mittelbar über eine Kapitalgesellschaft ausgeübt und damit eine personelle Verflechtung begründet werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14.08.1974 - I R 136/70, BFHE 114, 98, BStBl II 1975, 112; in BFHE 169, 231, BStBl II 1993, 134, unter II.1.b, m.w.N.; vom 28.11.2001 - X R 50/97, BFHE 197, 254, BStBl II 2002, 363, unter II.4.a; vom 20.07.2005 - X R 22/02, BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457, unter II.3.d; in BFHE 220, 98, BStBl II 2008, 471, unter II.2.d, dort klarstellend zu BFH-Urteil in BFHE 188, 412, BStBl II 1999, 532, unter 1.b, 3. Absatz der Gründe; vom 05.06.2008 - IV R 76/05, BFHE 222, 284, BStBl II 2008, 858, unter II.2.b; vom 29.11.2017 - X R 8/16, BFHE 260, 224, BStBl II 2018, 426, Rz 48).

    Zu Recht ist der BFH schon bislang davon ausgegangen, dass es die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gewährleisten kann, mittelbar über diese einen beherrschenden Einfluss auf das Betriebsunternehmen auszuüben (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457, unter II.3.d).

  • BFH, 15.06.2016 - VI R 6/13

    Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn

    Letztere Voraussetzung ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457, m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2017 - VI R 4/16

    Nachträgliche Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts

    Letztere Voraussetzung ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457, m.w.N.).
  • FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20

    Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

    Auch Erfindungen, und zwar sowohl geschützte als auch ungeschützte, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter angesehen worden (zu patentierter Erfindung BFH-Urteil vom 20.07.2005 X R 22/02, BStBl II 2006, 457; zu ungeschützter Erfindung - "Rezeptur" z.B. BFH-Urteil vom 08.09.2011 IV R 5/09, BStBl II 2012, 122).
  • BFH, 11.02.2009 - X R 56/06

    Verdeckte Einlage eines Einzelunternehmens in eine GmbH - widerstreitende

    Letztere Voraussetzung ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte (vgl. z.B. Senatsurteil vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457, m.w.N).

    Eine verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft stellt nach gefestigter Rechtsprechung des BFH --anders als die sog. offene, gegen die Gewährung neuer Gesellschaftsanteile vollzogene Einlage-- einen unentgeltlichen Vorgang dar (Senatsurteil in BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457).

    Denn der verdeckten Einlage von einzelnen Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen des einlegenden Gesellschafters geht grundsätzlich die vorherige Entnahme der nämlichen Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen des Einlegenden voraus (Senatsurteil in BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457).

    Allerdings tritt in diesen Fällen an die Stelle der der verdeckten Einlage vorausgehenden Entnahme i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG der beim einlegenden Gesellschafter nach Maßgabe der §§ 16 Abs. 4, 34 Abs. 1 und 2 Nr. 1 EStG begünstigt zu versteuernde Tatbestand der Betriebsaufgabe, Teilbetriebsaufgabe oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils (vgl. Senatsurteil in BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457, m.w.N.).

    Da der verdeckten Einlage eine Entnahme zwangsläufig vorausgeht, ist der Vorgang als Betriebsaufgabe zu beurteilen, so dass eine Betriebsübertragung nicht mehr möglich ist (BFH-Urteile in BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457; vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512, m.w.N. zu § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).

  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

    Dem Übergang des Geschäftswerts auf die GmbH im Mai 1989 im Wege der verdeckten Einlage sei eine unbesteuert gebliebene Entnahme aus dem Einzelunternehmen vorausgegangen (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457).
  • BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von

    Die Buchwertfortführung nach einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils dient der ertragsteuerlich unbelasteten Vermögensübertragung zur Sicherung der Liquidität der nach dem Rechtsträgerwechsel fortgeführten betrieblichen Einheit und damit typischerweise der Erleichterung der Generationennachfolge (BFH-Urteile in BFHE 238, 135, Rz 36, und vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457).
  • BFH, 29.11.2017 - X R 8/16

    Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i.S. des § 17 EStG und damit

    Indes hat der BFH bereits mehrfach entschieden, dass die personelle Verflechtung auch dann gegeben ist, wenn der Besitz-Einzelunternehmer an der Betriebs-GmbH nur mittelbar über eine weitere von ihm beherrschte GmbH beteiligt ist (BFH-Urteile vom 14. August 1974 I R 136/70, BFHE 114, 98, BStBl II 1975, 112, und vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457, unter II.3.d).
  • BFH, 15.05.2013 - VI R 24/12

    Zufluss von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld als Arbeitslohn bei einvernehmlicher

    Letztere Voraussetzung ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457, m.w.N.).
  • FG Saarland, 06.02.2009 - 1 V 1480/08

    Einkommensteuer; Verdeckte Einlage des Geschäftswertes eines Einzelunternehmens

  • BFH, 24.04.2007 - I R 35/05

    Bewertung einer Sacheinlage in eine GmbH bei Überpari-Emission

  • BFH, 17.01.2019 - III R 49/17

    Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine

  • BFH, 20.05.2021 - IV R 31/19

    Beherrschungsidentität bei treuhänderischer Bindung der mehrheitlich an einer

  • BFH, 12.12.2012 - I R 28/11

    Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen - Ansatz mit den Anschaffungskosten -

  • BFH, 14.03.2011 - I R 40/10

    Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile - Keine Berücksichtigung der

  • BFH, 20.05.2010 - IV R 74/07

    Aussetzung des Klageverfahrens bei gesonderter und einheitlicher

  • BFH, 26.09.2006 - X S 4/06

    Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • BFH, 29.07.2015 - X R 37/13

    Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der

  • FG Baden-Württemberg, 15.09.2009 - 11 K 179/06

    Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen eines

  • FG München, 17.06.2013 - 5 K 2877/10

    Darlehensgewährung unter Schwestergesellschaften; Abgrenzung der betrieblichen

  • FG München, 20.10.2010 - 9 K 3804/08

    Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei verdeckter Einlage eines Aktienoptionsrechts

  • FG München, 26.02.2013 - 11 K 446/08

    Steuerliche zu erfassende Wertsteigerung bei Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze

  • FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06

    Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens

  • BFH, 09.09.2010 - IV R 12/08

    Verdeckte Einlage bei einer Personengesellschaft

  • FG Düsseldorf, 12.05.2006 - 18 K 5588/03

    Grenzüberschreitende doppelstöckige Personengesellschaft; Ausländische

  • BFH, 05.09.2016 - III B 87/16

    Erhöhte Investitionszulage für KMU bei Übergang des Wirtschaftsguts in ein

  • BFH, 22.10.2008 - X B 162/08

    Berechnung eines Aufgabegewinns i.S.d. § 16 Abs.1-3 EStG - keine systemwidrige

  • FG München, 15.12.2014 - 7 K 2242/12

    Geerbtes Waldgrundstück als Forstbetrieb - Veräußerte Waldfläche von 0,5 ha als

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vergünstigtem Erwerb eigener Anteile durch

  • FG Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 6 K 261/02

    Schätzung bei Nichterfüllung der Erklärungspflicht - besonders schwerwiegender

  • FG München, 06.12.2012 - 5 K 4097/09

    Verdeckte Einlage bei Abtretung nicht werthaltiger Forderung Bindungswirkung der

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - 6 K 2320/03

    Vorsteuererstattungsanspruch als sog. verdeckte Sacheinlage -

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2006 - 5 K 2078/03

    Möglichkeit einer Teilwertabschreibung für eine in ein Einzelunternehmen mit dem

  • FG Sachsen, 28.03.2012 - 8 K 116/06

    Verdeckte Einlage durch Veräußerung eines zu niedrig bewerteten Grundstücks

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