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   BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04   

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https://dejure.org/2005,1060
BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04 (https://dejure.org/2005,1060)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2005 - IV R 40/04 (https://dejure.org/2005,1060)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2005 - IV R 40/04 (https://dejure.org/2005,1060)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4; BGB § 640

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4; BGB § 640
    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei der Veräußerung noch zu erstellender Eigentumswohnungen

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4; BGB § 640

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 1; ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 640

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zu erstellende Eigentumswohnung: Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei der Veräußerung von Eigentumswohnungen ? Übertragung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum ? Es kommt auf die Übertragung des Gemeinschaftseigentums an ? Das Gemeinschaftseigentum muss von mehr als der Hälfte der Erwerber ausdrücklich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Realisierung eines Gewinns aus der Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen; Kaufvertrag oder Werkvertrag bei Verkauf von neu errichteten oder noch fertig zu stellenden Wohnungen durch den Bauträger; Anforderungen an die Abnahme von ...

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Leitsatz)

    Zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei der Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen (IBR 2006, 34)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5 Abs 1, HGB § 252 Abs 1 Nr 4
    Bauträger; Gewinnverwirklichung; Veräußerung; Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 206
  • NJW 2006, 1312 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 111
  • NZBau 2006, 42
  • NZM 2006, 391
  • BB 2005, 2511 (Ls.)
  • BB 2007, 39
  • DB 2006, 593
  • BStBl II 2006, 26
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 13.11.1985 - VIII R 391/83

    Steuerrechtliche Wirkung der Umgestaltung einer KG zu einer GmbH & Co. KG -

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04
    Bei Werkverträgen i.S. des § 631 BGB bedarf es außer der Übergabe der Abnahme des Werkes durch den Besteller (§ 640 BGB), um den Übergang der Preisgefahr und damit die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (BFH-Urteile vom 17. Januar 1963 IV 335/59 S, BFHE 76, 702, BStBl III 1963, 257, und vom 13. November 1985 VIII R 391/83, BFH/NV 1986, 531; Krawitz, DStR 1997, 886, 888; Hillenbrand/Brosig, Betriebs-Berater --BB-- 1994, 1397, 1398; Adler/Düring/ Schmaltz, HGB § 252 Tz. 82).

    Diese Betrachtung schließt allerdings nicht aus, zwecks Vereinfachung des Rechnungsverkehrs gewisse Varianten der zivilrechtlich frei gestaltbaren Abnahme (Teilabnahme) außer Acht zu lassen (BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 531).

    bb) Auch wenn man mit dem VIII. Senat des BFH (Urteil in BFH/NV 1986, 531) die Auffassung vertritt, eine solche besondere Gewinnrealisierung hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums dürfte der zivilrechtlichen Beurteilung am ehesten entsprechen, ist nicht zu verkennen, dass sich dann Schwierigkeiten hinsichtlich der Aufteilung ergäben.

    Das gebietet im Hinblick auf die Bedeutung des Gemeinschaftseigentums das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht (BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 531).

    Die Bestimmung des Zeitpunkts der Gewinnrealisierung muss indessen auch dem Vereinfachungsgesichtspunkt Rechnung tragen (BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 531), der aus dem GoB der Wesentlichkeit abzuleiten ist (vgl. Kempermann in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 5 Rdnr. B 73).

    Der Senat folgt nicht der im BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 531 in Erwägung gezogenen Lösung, derzufolge Gewinnrealisierung erst bei Abnahme der letzten Wohnung eintritt (so aber Hillenbrand/Brosig, BB 1994, 1397, 1400).

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04
    Er macht den überwiegenden Teil der Bausubstanz aus (BGH-Urteil vom 21. Februar 1985, VII ZR 72/84, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1985, 1551, DB 1985, 1390).

    Für eine solche Lösung könnte sprechen, dass die Folgen der Abnahme des Gemeinschaftseigentums, insbesondere der Beginn der Verjährung von Mängelrügen, nur für denjenigen Erwerber eintreten, der auch tatsächlich die Abnahme ausdrücklich oder konkludent erklärt hat (BGH-Urteil in NJW 1985, 1551, DB 1985, 1390; Pause, NJW 1993, 553, 556; Ott, Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht 2003, 233, 241).

    Macht er einen solchen Anspruch geltend, profitieren hiervon naturgemäß auch die anderen Erwerber (BGH-Urteil in NJW 1985, 1551, DB 1985, 1390; Pause, NJW 1993, 553, 556).

  • BGH, 20.09.1984 - VII ZR 377/83

    Ingebrauchnahme der Leistung - Lauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04
    Allerdings ist das Gemeinschaftseigentum noch nicht im Zeitpunkt des Bezugs der jeweiligen Wohnung abgenommen (BGH-Urteil vom 20. September 1984 VII ZR 377/83, NJW 1985, 731, BauR 1985, 200; Palandt/Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, § 640 Rn. 6).

    bb) Welcher (mehrmonatige) Zeitraum als Prüfungszeit angemessen ist, hängt zivilrechtlich von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH-Urteil in NJW 1985, 731, BauR 1985, 200).

  • OLG Stuttgart, 19.12.1979 - 13 U 7/79
    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04
    Gegen diese Lösung spricht indessen, dass die Abnahme der Wohnung regelmäßig nicht mit einer Begehung der gesamten Anlage verbunden ist, so dass der Veräußerer nicht annehmen kann, der Erwerber werde das gesamte Bauwerk als vertragsgerecht anerkennen (Oberlandesgericht --OLG-- Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 1979 13 U 7/79, MDR 1980, 495; Staudinger/Bub, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, 12. Aufl., § 21 WoEigG Rz. 243; Häublein, Deutsche Notar-Zeitschrift --DNotZ-- 2002, 608, 609; HHR, a.a.O., § 5 EStG Anm. 970; Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 4. Aufl. 2004, S. 237 Rz. 593; Reithmann/Brych/Manhart, Kauf vom Bauträger und Bauherrenmodelle, 5. Aufl., S. 58, Rdz. 66; a.A. OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 1995 17 U 3/94, NJW-RR 1996, 1301).

    Gegen die Richtigkeit einer solchen Lösung spricht bereits, dass die Abnahme der letzten Wohnung, soweit damit gemäß der üblichen Terminologie die Abnahme des Sondereigentums durch den letzten Erwerber gemeint sein sollte, nichts über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums aussagt (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 1979 13 U 7/79, MDR 1980, 495).

  • OLG Hamm, 10.05.2001 - 21 U 101/00

    Zusätzlicher Vergütungsanspruch: Ankündigungspflicht; Abnahme durch

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04
    Aus der zivilrechtlichen Rechtsprechung lässt sich entnehmen, dass eine Ingebrauchnahme des Werkes über mehrere Monate hinweg ohne Mängelrüge eine konkludente Abnahme darstellt (OLG Hamm in BauR 2001, 1914; Hdb. priv. BauR/Merl, a.a.O., § 11 Rdn. 44).
  • BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung: Veräußerung von Wohnungen durch Bauträger

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04
    Anders als im Senatsbeschluss über die Zulassung der Revision vom 25. August 2004 IV B 12/04 (BFH/NV 2004, 1532) in Betracht gezogen, beschränkt sich der Erklärungswert einer so verstandenen Ingebrauchnahme nicht auf die Abnahme allein des Sondereigentums.
  • OLG Celle, 30.07.1998 - 14 U 209/97

    Verjährung eines Werkunternehmeranspruchs; Erteilung einer (prüffähigen) Rechnung

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04
    Zur Gewinnrealisierung kommt es auch dann, wenn unwesentliche Arbeiten am Gemeinschaftseigentum wie Außenputz und Außenanlagen noch nicht fertiggestellt sind (vgl. OLG Celle, Urteil vom 30. Juli 1998 14 U 209/97, MDR 1998, 1476).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 170/98

    Einbeziehung der VOB/B; konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04
    Zudem tritt die Abnahmewirkung dann nicht ein, wenn der Erwerber beim Einzug Mängel gerügt hat, die ihn zur Abnahmeverweigerung berechtigen (BGH-Urteile vom 10. Juni 1999 VII ZR 170/98, BauR 1999, 1186, und vom 22. Dezember 2000 VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2001, 245, 249).
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04
    Zudem tritt die Abnahmewirkung dann nicht ein, wenn der Erwerber beim Einzug Mängel gerügt hat, die ihn zur Abnahmeverweigerung berechtigen (BGH-Urteile vom 10. Juni 1999 VII ZR 170/98, BauR 1999, 1186, und vom 22. Dezember 2000 VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2001, 245, 249).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04
    Gleichwohl waren sie nach der im Streitjahr gültigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) --was die Verpflichtung zur mängelfreien Errichtung des Bauwerks anging-- als Werkverträge zu behandeln, da Vertragsgegenstand Wohnungen waren, die die GbR als Bauträgerin (§ 34c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Gewerbeordnung --GewO--) neu errichtet hatte (BGH-Urteile vom 5. Mai 1977 VII ZR 36/76, BGHZ 68, 372; vom 27. September 1990 VII ZR 316/89, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report --NJW-RR-- 1991, 342, Der Betrieb --DB-- 1991, 277 unter II.1.
  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

  • BFH, 27.02.1986 - IV R 52/83

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerungsgeschäften

  • BFH, 23.11.1995 - IV R 75/94

    Zur Abfindung ausscheidender Gesellschafter einer Personengesellschaft im Wege

  • BGH, 30.06.1983 - VII ZR 185/81

    Begriff der Abnahme eines Werks; Zulässigkeit einer Teilabnahme

  • BFH, 17.01.1963 - IV 335/59 S

    Pflicht zur Aktivierung von Provisionsansprüchen eines Handelsvertreters

  • OLG Hamm, 14.12.1995 - 17 U 3/94

    Hemmung der Verjährung wegen Prüfung der Mängel durch den Unternehmer

  • BGH, 27.09.1990 - VII ZR 316/89

    Subsidiäre Haftung des Veräußerers beim Bauvertrag; Verjährung von

  • BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76

    Verkauf von Eigentumswohnungen - Tod des Veräußerers - Erbe - Eigentumswohnung

  • BFH, 14.05.2014 - VIII R 25/11

    Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI

    Zwar bedarf es bei Werkverträgen i.S. des § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich der Übergabe und der Abnahme des Werks durch den Besteller (§ 640 BGB), um die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 IV R 87/06, BFHE 220, 385, BStBl II 2008, 428; vom 8. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26, jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14

    Zeitpunkt der Gewinnrealisation beim Verkauf von Grundstücken eines noch zu

    Vorliegend sei analog der Rechtsprechung des BFH zur Behandlung der Übertragung von Eigentumswohnungen (vgl. BFH-Urteil vom 08.09.2005 IV R 40/04) auch die Abnahme des Gemeinschaftseigentums, vorliegend also der Infrastrukturanlagen, zur Realisierung des Gewinns erforderlich.

    Denn der BFH habe in seinen Urteilen vom 24.01.2008 IV R 87/06 (Abtäufen von Schächten), vom 08.09.2005 IV R 40/04 (Errichtung von Eigentumswohnung), vom 25.02.1986 VIII R 134/80 (Heizungs- und Sanitärbauarbeiten) und vom 13.11.1985 VIII R 391/83 (Errichtung von Eigentumswohnung) über die Gewinnrealisierung bei Werkverträgen entschieden.

    Insofern sei der Streitfall vergleichbar mit dem Entscheidungsfall des BFH in seinem Urteil vom 08.09.2005 IV R 40/04 (BStBl II 2006, 26).

    63 Den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung sehen Rechtsprechung und herrschende Meinung im Fachschrifttum beim Verkauf von Vermögensgegenständen im Allgemeinen als objektiviert und willkürfrei erfüllt an, wenn der Vermögensgegenstand ausgeliefert, der Anspruch auf die Gegenleistung entstanden und die Gefahr des zufälligen Untergangs (sog. Preisgefahr) auf den Käufer übergegangen ist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552, und vom 08. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26; Krawitz, DStR 1997, 886, 888; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., HGB § 252 Tz. 82).

    64 Die Forderung aus dem Verkauf eines Grundstücks ist demnach realisiert mit dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten (BFH-Urteile vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751, und vom 08. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 34. Aufl. § 5 Rz. 608).

    Bei Werkverträgen i.S. des § 631 BGB bedarf es dagegen außer der Übergabe der Abnahme des Werkes durch den Besteller (§ 640 BGB), um den Übergang der Preisgefahr und damit die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (BFH-Urteile vom 17. Januar 1963 IV 335/59 S, BFHE 76, 702, BStBl III 1963, 257, vom 13. November 1985 VIII R 391/83, BFH/NV 1986, 531, und vom 08. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26; Krawitz, DStR 1997, 886, 888; Adler/Düring/ Schmaltz, HGB § 252 Tz. 82).

  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 3 K 1603/14

    Zeitpunkt der Realisierung von Gewinnen bei einem typengemischten Vertrag (hier:

    Bei Werkverträgen i.S. des § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bedarf es außerdem der Abnahme des Werks durch den Besteller, um die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (vgl. BFH-Urteil vom 8. September 2005 IV R 40/04, BStBl II 2006, 26, m.w.N.; kritisch zum Erfordernis einer Abnahme Weber-Grellet in FR 2014, 1138: entscheidend sei die Erbringung der Hauptleistung).

    Allerdings kommt der Abnahme für den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bzw. den Übergang der Preisgefahr im Streitfall aufgrund der Besonderheiten des Gerüstbauvertrags nicht die Bedeutung zu, die ihr regelmäßig bei Werkverträgen beigemessen wird (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2006, 26).

  • BFH, 29.11.2007 - IV R 62/05

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Inkassotätigkeit

    Bei Werkverträgen i.S. des § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bedarf es außerdem der Abnahme des Werks durch den Besteller, um die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (vgl. BFH-Urteil vom 8. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 12.04.2011 - 13 K 3413/07

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit des Ausweisens von Gewinn durch

    Zur Begründung führte es aus, dass es nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8.9.2005 IV R 40/04 (Sammlung der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 211, 206, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2006, 26) bei Werkverträgen im Sinne des § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) außer der Übergabe auch der Abnahme des Werkes durch den Besteller (§ 640 BGB) bedürfe, um den Übergang der Preisgefahr und damit die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen.

    Nach heute herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist dagegen die Abnahme der Werkleistung in der Regel als Voraussetzung für die Entstehung der Honorarforderung anzusehen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 8.9.2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26 und vom 29.11.2007 IV R 62/05, BFHE 220, 85, BStBl II 2008, 557, Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 20.5.2005 2 K 549/02, abrufbar in juris; Frotscher, in Frotscher, Kommentar zum EStG, § 5 Rn. 79; Richter/Sailer, in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 5 EStG Anm. 236; Schulz, in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 5 EStG Anm. 1003; Weber-Grellet, in Schmidt, a.a.O., § 5 Rn. 608; Woerner, BB 1988, 769, 776).

  • FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15

    Einkommensteuerliche Einordnung eines entnommenen Vorschusses als

    Bei Werkverträgen i.S. des § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bedarf es außerdem der Abnahme des Werks durch den Besteller, um die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (vgl. BFH-Urteil vom 8.9.2005 IV R 40/04, BStBl II 2006, 26, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2006 - IV R 51/05

    Abfindung weichender Erben

    Nach den Feststellungen des FG sind Besitz und Nutzungen sowie Gefahr und Lasten an den veräußerten Flächen am 1. Oktober 1990 auf den Erwerber übergegangen, so dass zu diesem Zeitpunkt die Gewinnrealisierung eingetreten ist (Senatsurteile vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c, und vom 8. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26, unter I.1., m.w.N.; s. aber Senatsurteil vom 24. Juli 1980 IV R 65/77, BFHE 131, 466, BStBl II 1981, 124, zu dem Sonderfall einer verzögerten Kaufpreiszahlung) und die Veräußerung mithin in das Wirtschaftsjahr 1990/91 fällt.
  • BFH, 23.11.2007 - IV B 90/06

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der Entscheidung des beschließenden Senats im ersten Rechtsgang (Urteil vom 8. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26) herleiten.
  • FG München, 26.11.2014 - 9 K 2594/13

    Keine verlängerte Reinvestitionsfrist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG bei nicht vom

    Im Streitfall sind Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten an den Wohnungen in M und I nicht bis zum 30. Juni 2004 auf die Klägerin übergegangen, da bis zu diesem Zeitpunkt ihr die Wohnungen weder übergeben worden sind noch sie die Wohnungen abgenommen hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 8. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 10 K 10130/16

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen aus einer privaten Arbeitsvermittlung:

    Nach dem in dieser Regelung kodifizierten und auch für die steuerliche Gewinnermittlung geltenden (BFH-Urteile vom 8. September 2005 IV R 40/04, BStBl II 2006, 26, Tz. 18; vom 14. Mai 2014 VIII R 25/11, BStBl. II 2014, 968, Tz. 10) Realisationsprinzip - eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips - dürfen Vermögensmehrungen nur erfasst werden, wenn sie disponibel sind.
  • FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 4574/06

    Gewinnrealisierung durch Übergabe und Abnahme der Werkleistung; Bau;

  • FG München, 11.09.2023 - 7 K 403/20

    Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

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