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   BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00   

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https://dejure.org/2006,1500
BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00 (https://dejure.org/2006,1500)
BFH, Entscheidung vom 05.04.2006 - IX R 109/00 (https://dejure.org/2006,1500)
BFH, Entscheidung vom 05. April 2006 - IX R 109/00 (https://dejure.org/2006,1500)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1; ; EStG § 3 Nr. 50; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 § 3 Nr. 50 § 12 Nr. 1 S. 2
    Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus eines Vorstandsmitglieds: Arbeitslohn, Auslagenersatz oder Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungen des Arbeitgebers für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus des Arbeitnehmers als Arbeitslohn ? Kein steuerfreier Auslagenersatz ? Verwaltungsregelungen nur im Billigkeitsweg beachtlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sicherungsmaßnahmen als Arbeitslohn

  • IWW (Kurzinformation)

    Geldwerter Vorteil - Sicherheitsmaßnahmen am Haus eines Bankvorstandsmitglieds

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsmaßnahmen als Arbeitslohn

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von Vorteilen für eine Beschäftigung als Arbeitslohn; Entlohnungscharakter von Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen eines Vorstandsmitglieds; Eigenbetriebliches Interesse des Kreditinstituts an den Sicherheitsmaßnahmen; Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zuschuss für private Sicherheitsvorkehrungen an Privathaus lohnsteuerpflichtig

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19, EStG § 3 Nr 50
    Arbeitslohn; Bauaufwendungen; Sicherheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 337
  • NJW 2006, 2511
  • ZIP 2006, 1315
  • BB 2006, 1371
  • DB 2006, 1299
  • BStBl II 2006, 541
  • NZG 2006, 599
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00
    Das ist der Fall, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, daher vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).

  • FG München, 05.11.1997 - 5 K 2905/94

    Aufwendungen des Arbeitgebers für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus eines

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00
    Nach erfolglosem Einspruch wies das Finanzgericht (FG) die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 413 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00
    Zu Recht hat das FG das Vorliegen einer sog. tatsächlichen Verständigung (zu deren Voraussetzungen vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354; vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625, m.w.N.) zwischen Kläger und FA verneint.
  • BFH, 09.08.1999 - VIII B 38/99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00
    Da die Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen eines Steuerpflichtigen zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und Vermögen seiner Person und seiner Familienangehörigen nicht unwesentlich auch die private Lebensführung berühren und es im Streitfall nicht um eine konkrete, mit dem Beruf zusammenhängende Gefährdung geht, hat das FG die Aufwendungen des Klägers zutreffend als gemischte Aufwendungen beurteilt, die insgesamt vom Abzug als Werbungskosten nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ausgeschlossen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 9. August 1999 VIII B 38/99, BFH/NV 2000, 76, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00
    Das ist der Fall, wenn sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, daher vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).
  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00
    Das ist der Fall, wenn sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, daher vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00
    Zu Recht hat das FG das Vorliegen einer sog. tatsächlichen Verständigung (zu deren Voraussetzungen vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354; vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625, m.w.N.) zwischen Kläger und FA verneint.
  • BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17

    "Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn

    Lässt sich der Charakter einer Sachzuwendung dagegen nur einheitlich beurteilen, ist die Zuwendung im Rahmen einer Gesamtwürdigung einheitlich dem einen oder dem anderen Bereich zuzuordnen (s. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 5. April 2006 IX R 109/00, BFHE 213, 337, BStBl II 2006, 541, und vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915).
  • BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse -

    Lässt sich der Charakter einer Sachzuwendung dagegen nur einheitlich beurteilen, ist die Zuwendung im Rahmen einer Gesamtwürdigung einheitlich dem einen oder dem anderen Bereich zuzuordnen (s. etwa BFH-Urteile in BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 5. April 2006 IX R 109/00, BFHE 213, 337, BStBl II 2006, 541; vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915).
  • FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02

    Übernahme der Kosten einer sog. Regenerationskur für Fluglotsen durch den

    Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH, Urteil vom 5. April 2006, IX R 109/00, BStBl II 2006, 541 m.w.N.).

    In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (BFH, Urteil vom 5. April 2006, IX R 109/00, BStBl II 2006, 541 m.w.N.).

  • BFH, 28.08.2006 - V B 180/05

    Umsätze aus Saunabenutzung; verschärfende Rückwirkung wegen

    Das ist aber keine Frage über die im --hier vorliegenden-- Festsetzungsverfahren entschieden werden könnte (z.B. BFH-Urteil vom 5. April 2006 IX R 109/00, BStBl II 2006, 541).
  • FG München, 03.06.2016 - 10 V 899/16

    Barlohnumwandlung: Arbeitgeberzahlungen für Fahrtkosten als Arbeitslohn

    Das ist der Fall, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. BFH-Urteile vom 5. April 2006 IX R 109/00, BFHE 213, 337, BStBl II 2006, 541 und vom 24. September 2013 VI R 8/11, BFHE 242, 509, BStBl II 2014, 124).
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