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   BFH, 07.03.2007 - I R 60/06   

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https://dejure.org/2007,2544
BFH, 07.03.2007 - I R 60/06 (https://dejure.org/2007,2544)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2007 - I R 60/06 (https://dejure.org/2007,2544)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2007 - I R 60/06 (https://dejure.org/2007,2544)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; GewStG § 8 Nr. 1; ; GewStG § 8 Nr. 2; ; GewStG § 8 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; GewStG § 8 Nr. 1, 2, 7
    Keine Hinzurechnung von Erbbauzinsen als dauernde Last beim Gewerbeertrag

  • datenbank.nwb.de

    Keine Hinzurechnung von Erbbauzinsen als dauernde Last beim Gewerbeertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Hinzurechnung der Erbbauzinsen zum Gewerbeertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbbaurecht als befristetes Nutzungsrecht ? Erbbauzinsen als Entgelt für die Nutzung des Grundstücks ? Erbbauzinsen sind keine Gegenleistung für den Erwerb des Betriebs ? Keine Hinzurechnung als dauernde Last gem. § 8 Nr. 2 GewStG ? Erbbauzinsen bei bebauten Grundstücken ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Erbbauzinsen und dauernde Last

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbbauzinsen und dauernde Last

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurechnung von Erbbauzinsen zum Gewerbeertrag; Zahlung des Erbbauzinses als dauernde Last

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erbbauzinsen sind nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechungsänderung: Erbbauzinsen sind nicht als dauernde Lasten dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbeertrag
    Ermittlung des Gewerbeertrags
    Hinzurechnungen nach § 8 GewStG bis 31.12.2007
    Renten und dauernde Lasten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 8 Nr 2
    Dauernde Last; Erbbauzins; Hinzurechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 100
  • BB 2007, 1377
  • BB 2007, 1433
  • DB 2007, 1337
  • BStBl II 2007, 654
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.10.1990 - X R 64/89

    Erhöhung des Betriebsvermögens durch Wegfall einer Rentenverpflichtung ist

    Auszug aus BFH, 07.03.2007 - I R 60/06
    In § 8 Nr. 2 GewStG wird die objektsteuerrechtlich bezweckte Gleichstellung dadurch herbeigeführt, dass Aufwand, der einem Unternehmen durch Übernahme von Fremdkapital bestimmter Art als Gegenleistung für den Erwerb eines Betriebes entsteht, dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wieder hinzugerechnet wird, und zwar so, als wäre der Erwerb des Betriebes auf den Einsatz von Eigenkapital zurückzuführen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 X R 64/89, BFHE 163, 42, BStBl II 1991, 358).

    Renten und dauernde Lasten werden den Zinsen für Dauerschulden gleichgestellt, weil sie ähnlich wie diese Entgelte für die Überlassung des im Gewerbebetrieb arbeitenden Kapitals enthalten (Senatsurteil vom 28. Oktober 1987 I R 126/83, BFHE 151, 175, BStBl II 1988, 70; BFH-Urteil in BFHE 163, 42, BStBl II 1991, 358, m.w.N.).

  • BFH, 28.10.1987 - I R 126/83

    Zur verfassungskonformen Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten, die

    Auszug aus BFH, 07.03.2007 - I R 60/06
    Renten und dauernde Lasten werden den Zinsen für Dauerschulden gleichgestellt, weil sie ähnlich wie diese Entgelte für die Überlassung des im Gewerbebetrieb arbeitenden Kapitals enthalten (Senatsurteil vom 28. Oktober 1987 I R 126/83, BFHE 151, 175, BStBl II 1988, 70; BFH-Urteil in BFHE 163, 42, BStBl II 1991, 358, m.w.N.).

    Soweit der Senat demgegenüber in früheren Entscheidungen (z.B. Senatsurteile vom 12. September 1979 I R 146/76, BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51; in BFHE 151, 175, BStBl II 1988, 70) die Verpflichtung zur Zahlung von Erbbauzinsen als dauernde Last i.S. des § 8 Nr. 2 GewStG beurteilt hat, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

  • BFH, 24.10.1990 - X R 43/89

    Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbbauzinsen begründet keine dauernde Last

    Auszug aus BFH, 07.03.2007 - I R 60/06
    Ebenso wenig sind sie eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 X R 43/89, BFHE 162, 425, BStBl II 1991, 175).

    Leistung und Gegenleistung, die aufgrund eines gegenseitigen Vertrages erbracht werden, führen lediglich zu einer Vermögensumschichtung und nicht zu einer steuerlich zu berücksichtigenden Minderung der Leistungsfähigkeit (BFH-Urteil in BFHE 162, 425, BStBl II 1991, 175).

  • FG Brandenburg, 27.06.2006 - 6 K 1728/03

    Keine Hinzurechnung von Erbbauzinsen nach § 8 Nr. 2 GewStG

    Auszug aus BFH, 07.03.2007 - I R 60/06
    Dem folgte das Finanzgericht (FG) des Landes Brandenburg und gab der Klage mit Urteil vom 27. Juni 2006 6 K 1728/03, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1776, statt.
  • BFH, 07.04.1994 - IV R 11/92

    Ein Grundstück des Gesellschafters einer Personengesellschaft, an dem ein

    Auszug aus BFH, 07.03.2007 - I R 60/06
    Damit steht das Erbbaurechtsverhältnis seinem Leistungsinhalt nach einem entgeltlichen rein schuldrechtlichen Nutzungsverhältnis wie Miete oder Pacht nahe und wird folglich bilanzrechtlich als schwebendes Geschäft gewertet (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. April 1994 IV R 11/92, BFHE 174, 407, BStBl II 1994, 796).
  • BFH, 27.07.1994 - X R 126/93

    Jährlich zu zahlende Erbbauzinsen nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt,

    Auszug aus BFH, 07.03.2007 - I R 60/06
    Laufend zu zahlende Erbbauzinsen sind demgemäß auch keine Anschaffungskosten (BFH-Urteile vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779, m.w.N.; vom 27. Juli 1994 X R 126/93, BFHE 175, 120, BStBl II 1995, 109).
  • BFH, 12.09.1979 - I R 146/76

    Zur Frage der Gründung eines Teilbetriebs im Sinne des Gewerbesteuerrechts

    Auszug aus BFH, 07.03.2007 - I R 60/06
    Soweit der Senat demgegenüber in früheren Entscheidungen (z.B. Senatsurteile vom 12. September 1979 I R 146/76, BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51; in BFHE 151, 175, BStBl II 1988, 70) die Verpflichtung zur Zahlung von Erbbauzinsen als dauernde Last i.S. des § 8 Nr. 2 GewStG beurteilt hat, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.
  • BFH, 08.06.1994 - X R 51/91

    1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein

    Auszug aus BFH, 07.03.2007 - I R 60/06
    Laufend zu zahlende Erbbauzinsen sind demgemäß auch keine Anschaffungskosten (BFH-Urteile vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779, m.w.N.; vom 27. Juli 1994 X R 126/93, BFHE 175, 120, BStBl II 1995, 109).
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 4/10 R

    Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber

    Dementsprechend wird das Erbbaurechtsverhältnis in der steuerrechtlichen Rechtsprechung seinem Leistungsinhalt nach als einem rein schuldrechtlichen Nutzungsverhältnis wie Miete oder Pacht nahestehend gewertet (vgl BFHE 217, 100 mwN).
  • FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10

    Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?

    Der BFH geht dabei davon aus, dass die Hinzurechnungsvorschriften dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer und dem Äquivalenzprinzip Rechnung tragen (vgl. auch BFH-Urteile vom 07.03.2007, I R 60/06, BFHE 217, 100, BStBl II 2007, 654; vom 23.06.2010, I R 71/09, BFHE 230, 177, BStBl II 2011, 129).
  • BFH, 08.11.2017 - IX R 25/15

    Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates

    Erbbauzinsen sind mithin --auch wenn sie in einem Einmalbetrag geleistet werden-- keine Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB  für den Erwerb eines Wirtschaftsguts "Erbbaurecht", sondern allein Entgelt für die Nutzung des Grundstücks (BFH-Urteile vom 23. September 2003 IX R 65/02, BFHE 203, 355, BStBl II 2005, 159, m.w.N.; vom 7. März 2007 I R 60/06, BFHE 217, 100, BStBl II 2007, 654).
  • FG Köln, 25.03.2015 - 3 K 1265/12

    Verkauf Erbbaurecht

    Dies gilt sowohl für laufend zu zahlende Erbbauzinsen (vgl. BFH-Urteile vom 7.3.2007 I R 60/06, BFHE 217, 100, BStBl II 2007, 654; vom 8.6.1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779) als auch für solche, die in einem Einmalbetrag vorausgezahlt werden (vgl. BFH-Urteil vom 23.9.2003 IX R 65/02, BFHE 203, 355, BStBl II 2005, 159).

    Erbbauzinsen sind rechtlich und wirtschaftlich betrachtet vielmehr ein Entgelt für die Überlassung des belasteten Grundstücks zur Nutzung und daher wie Miet- und Pachtentgelte zu behandeln (vgl. BFH-Urteile vom 7.3.2007 I R 60/06, BFHE 217, 100, BStBl II 2007, 654; vom 23.9.2003 IX R 65/02, BFHE 203, 355, BStBl II 2005, 159).

    Ein Erbbaurecht umfasst die "verdinglichte" Befugnis des Erbbauberechtigten, das Grundstück fortwährend in bestimmter Weise zu nutzen, und auf der anderen Seite damit korrespondierend die "verdinglichte" Verpflichtung des Grundstückseigentümers, diese Nutzung fortwährend zu dulden (vgl. BFH-Urteil vom 7.3.2007 I R 60/06, BFHE 217, 100, BStBl II 2007, 654).

    Damit steht ein Erbbaurechtsverhältnis nach seinem Leistungsinhalt einem entgeltlichen rein schuldrechtlichen Nutzungsverhältnis wie Miete oder Pacht nahe (vgl. BFH-Urteil vom 7.3.2007 I R 60/06, BFHE 217, 100, BStBl II 2007, 654), dessen Besonderheit es lediglich ist, die Rechtsbeziehungen zu verdinglichen, so dass sie auch zwischen den Nachfolgern im Erbbaurecht und im Grundstückseigentum gelten und das Nutzungsrecht des Erbbauberechtigten in vielfacher Hinsicht wie ein Grundstück behandelt wird (vgl. BFH-Urteile vom 20.11.1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 23.9.2003 IX R 65/02, BFHE 203, 355, BStBl II 2005, 159).

  • FG Düsseldorf, 24.09.2018 - 3 K 2728/16

    Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters unterliegt nicht der

    Die Gewerbesteuer ist eine ertragsorientierte Objektsteuer (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164; BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 1 BvR 1236/11, BStBl II 2018, 303), die unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Betriebsinhabers an den Gewerbebetrieb als Steuerobjekt und die ihm eigene Ertragskraft anknüpft (BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 60/06, BFHE 217, 100, BStBl. II 2007, 654; BFH-Urteil vom 16. Januar 2014 I R 21/12, BFHE 244, 347, BStBl. II 2014, 531).
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 6/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Dementsprechend wird das Erbbaurechtsverhältnis in der steuerrechtlichen Rechtsprechung seinem Leistungsinhalt nach als einem rein schuldrechtlichen Nutzungsverhältnis wie Miete oder Pacht nahestehend gewertet (vgl BFHE 217, 100 mwN).
  • FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06

    Ausschluss der Hinzurechnung der Entgelte für Schulden zum Gewinn aus

    Dies hat im Streitfall zur Folge, dass die für die Übertragung des Eigentums an den Bauwerken gezahlten laufenden Beträge trotz ihrer entsprechenden Bezeichnung durch die Vertragsparteien gewerbesteuerrechtlich von vornherein nicht als "Erbbauzins" anzusehen sind (vgl. zur Nichthinzurechnung "echter" Erbbauzinsen BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 60/06, BFHE nn, BStBl. II 2007, 654).

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung zudem noch dadurch bestärkt, dass auch Heger (in [...]Praxisreport Steuerrecht 28/2007 Anm. 5, zum BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 60/06, unter D.) eine Hinzurechnung des auf die Gebäude entfallenden Erbbauzinses nur unter dem Gesichtspunkt des § 8 Nr. 2 GewStG, nicht aber nach § 8 Nr. 1 GewStG problematisiert.

    Auch der BFH hat es in seinem Urteil vom 7. März 2007 I R 60/06 (BStBl. II 2007, 654, unter II.2.b bb) ausdrücklich als "offen" bezeichnet, ob der auf die Bauwerke entfallende Erbbauzins nach § 8 Nr. 2 GewStG hinzugerechnet werden kann.

  • BFH, 01.09.2021 - III R 20/19

    Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime, Altenwohnheime und

    Der Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer besagt, dass das Steuerobjekt --der Gewerbebetrieb-- mit der ihm eigenen Ertragskraft ohne Rücksicht auf die persönlichen Merkmale des Steuersubjekts und seiner persönlichen Beziehung zum Steuerobjekt erfasst werden soll (BFH-Urteil vom 07.03.2007 - I R 60/06, BFHE 217, 100, BStBl II 2007, 654, Rz 15).
  • BFH, 18.03.2009 - I R 9/08

    Gewerbesteuerpflicht des Zinsanteils im Erbbauzins für den Eigentumsübergang an

    Dies hat zur Folge, dass die für die Übertragung des Eigentums an den Bauwerken gezahlten laufenden Beträge nicht als Nutzungsentgelt für das Erbbaurecht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 7. März 2007 I R 60/06, BFHE 217, 100, BStBl II 2007, 654), sondern als Anschaffungskosten der Gebäude zu beurteilen sind.
  • FG Köln, 15.01.2009 - 13 K 4781/04

    Zur Frage, ob unverzinsliche Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen nach § 6

    Nachdem der BFH seine Rechtsprechung über die Hinzurechnung von Erbbauzinsen nach § 8 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes -- GewStG -- zum Gewerbeertrag mit Urteil vom 7. März 2007 I R 60/06, BFH/NV 2007, 1424, geändert hat, hat die Klägerin ihre Klage um den Ansatz der Erbbauzinsen beim Gewerbeertrag 1999 erweitert.
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