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   BFH, 29.03.2007 - IV R 14/05   

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https://dejure.org/2007,3885
BFH, 29.03.2007 - IV R 14/05 (https://dejure.org/2007,3885)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2007 - IV R 14/05 (https://dejure.org/2007,3885)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2007 - IV R 14/05 (https://dejure.org/2007,3885)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 13a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 13a Abs. 1 S. 2
    Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Wirksamkeit der Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG; Bindungswirkung von Verwaltungsanweisungen

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Wirksamkeit der Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Buchführungspflicht - Kurzfristige Mitteilung des Finanzamts reicht aus

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht bei einem Landwirt

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Gewinnermittlung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13a Abs 1 S 2, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, AO § 141 J: 1977
    Buchführungspflicht; Durchschnittssatzgewinnermittlung; Land- und Forstwirtschaft; Mitteilungsfrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 525
  • BB 2007, 1774
  • BStBl II 2007, 816
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.06.1983 - IV R 3/82

    Die Feststellung der Finanzbehörde, daß eine der Buchführungsgrenzen des § 141

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IV R 14/05
    Insoweit weiche der Sachverhalt auch von dem der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 23. Juni 1983 IV R 3/82 (BFHE 138, 521, BStBl II 1983, 768) zu Grunde liegenden Sachverhalt ab.

    Sie ist vielmehr als Auslegung des Anwendungsbereichs des § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG und damit als norminterpretierende Verwaltungsanweisung zu verstehen (zur fehlenden Bindung der Gerichte s. auch das Senatsurteil in BFHE 138, 521, BStBl II 1983, 768, a.E., betreffend die vergleichbare Regelung im AEAO zu § 141 Nr. 4; a.A. wohl Leingärtner/Kanzler, a.a.O., Kap. 21, Rz 76, 203).

  • BFH, 29.11.2001 - IV R 13/00

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IV R 14/05
    Hauptziel des Gesetzes zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft war es nämlich, innerhalb der Landwirtschaft für größere Steuergerechtigkeit zu sorgen, weil bisher die tatsächlichen Gewinne --vor allem durch den früheren § 13a EStG a.F.-- nur sehr unzureichend erfasst waren (BTDrucks 8/3673, S. 13; vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 29. November 2001 IV R 13/00, BFHE 197, 223, BStBl II 2002, 147).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96

    Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IV R 14/05
    Der von dem Kläger weiter gestellte Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist unzulässig, weil über die Notwendigkeit der Hinzuziehung nach der ständigen Rechtsprechung des BFH das Gericht des ersten Rechtszuges zu entscheiden hat (vgl. u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56, und BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505, a.E.).
  • FG Niedersachsen, 07.05.2003 - 2 K 16/01

    Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen bei Grundtücksfläche unter 20

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IV R 14/05
    Die Gründe der Entscheidung vom 7. Mai 2003 2 K 16/01 sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1446 abgedruckt.
  • BFH, 07.12.2005 - I R 123/04

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IV R 14/05
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit; also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, und vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IV R 14/05
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit; also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, und vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IV R 14/05
    Der von dem Kläger weiter gestellte Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist unzulässig, weil über die Notwendigkeit der Hinzuziehung nach der ständigen Rechtsprechung des BFH das Gericht des ersten Rechtszuges zu entscheiden hat (vgl. u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56, und BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505, a.E.).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    a) Eine Verwaltungsregelung ist ausnahmsweise aus Gründen der Gleichbehandlung von den Gerichten zu beachten, wenn der Verwaltung durch Gesetz Entscheidungsfreiheit eingeräumt wurde, die Regelung also den Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) bzw. der Typisierung oder Pauschalierung betrifft (BFH-Urteil vom 29. März 2007 IV R 14/05, BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816, unter II.2. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15

    Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen -

    Dies gilt auch für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen aufgrund einer Gesetzesänderung entfallen sind (Anschluss an BFH-Urteil vom 29. März 2007 IV R 14/05, BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816).

    Erst die Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG, die der Mitteilung gemäß § 141 Abs. 2 AO nachgebildet ist (vgl. BTDrucks 8/3673, S. 16), schließt als rechtsgestaltender Verwaltungsakt konstitutiv die Möglichkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für die der Bekanntgabe der Mitteilung nachfolgenden Wirtschaftsjahre aus (BFH-Urteil vom 29. März 2007 IV R 14/05, BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816).

    Dies gilt auch für den Fall der Änderung der Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a EStG, wie anlässlich einer Neufassung (BFH-Urteil in BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816; Bruckmeier, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 13a Rz B 28).

    Die Vorschrift entspringt daher dem aus Treu und Glauben folgenden Fürsorgegedanken (BFH-Urteil in BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816).

    Hauptziel des LwBestG war es, innerhalb der Landwirtschaft für größere Steuergerechtigkeit zu sorgen, weil bisher die tatsächlichen Gewinne --vor allem durch den früheren § 13a EStG-- nur sehr unzureichend erfasst waren (BTDrucks 8/3673, S. 13; vgl. dazu auch BFH-Urteile in BFHE 197, 223, BStBl II 2002, 147, und in BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816).

    Mit dem gesetzgeberischen Ziel wäre es deshalb nicht zu vereinbaren, wenn die unter Beachtung des Gleichheitssatzes gebotene Ermittlung des tatsächlichen Gewinns durch eine dem Sinn und Zweck widersprechende Auslegung des § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG weiter hinausgezögert würde (BFH-Urteile in BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816, und in BFHE 247, 332, BStBl II 2015, 478).

  • BFH, 30.10.2014 - IV R 61/11

    Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und

    Erst die Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG, die der Mitteilung gemäß § 141 Abs. 2 AO nachgebildet ist (vgl. BTDrucks 8/3673, S. 16), schließt als rechtsgestaltender Verwaltungsakt konstitutiv die Möglichkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für die der Bekanntgabe der Mitteilung nachfolgenden Wirtschaftsjahre aus (BFH-Urteil vom 29. März 2007 IV R 14/05, BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816).

    Die Vorschrift entspringt daher bereits dem aus Treu und Glauben folgenden Fürsorgegedanken (BFH-Urteil in BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816).

    Hauptziel des LwBestG war es nämlich, innerhalb der Landwirtschaft für größere Steuergerechtigkeit zu sorgen, weil bisher die tatsächlichen Gewinne --vor allem durch den früheren § 13a EStG a.F.-- nur sehr unzureichend erfasst waren (BTDrucks 8/3673, S. 13; vgl. dazu auch BFH-Urteile in BFHE 197, 223, BStBl II 2002, 147, und in BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816).

  • BFH, 13.12.2007 - IV R 92/05

    Die Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten

    Soweit sie die gleichmäßige Auslegung und Anwendung des Rechts sichern sollen (norminterpretierende Verwaltungsanweisungen), können sie im Allgemeinen weder eine mit Rechtsverordnungen vergleichbare Bindung aller Rechtsanwender noch eine Bindung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben herbeiführen (Senatsurteil vom 29. März 2007 IV R 14/05, BStBl II 2007, 816, unter II.2. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2010 - IV R 23/07

    Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen

    Eine Verwaltungsregelung führt nur dann ausnahmsweise aus Gründen der Gleichbehandlung zu einer von den Gerichten zu beachtenden Selbstbindung der Verwaltung, wenn der Verwaltung durch Gesetz Entscheidungsfreiheit eingeräumt wurde, die Regelung also den Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) bzw. der Typisierung oder Pauschalierung betrifft (BFH-Urteil vom 29. März 2007 IV R 14/05, BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816, unter II.2. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2011 - VII R 50/10

    Keine Verpflichtung des FA zur Beteiligung an einem außergerichtlichen

    b) Auch aus dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Januar 2002 (BStBl I 2002, 132), der ermessensregelnde "Kriterien für die Entscheidung über einen Antrag auf außergerichtliche Schuldenbereinigung (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)" enthält, auf deren Einhaltung ein Steuerschuldner aufgrund der damit eingetretenen Selbstbindung der Verwaltung grundsätzlich Anspruch hat (BFH-Urteil vom 29. März 2007 IV R 14/05, BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816, unter II.2. der Gründe, m.w.N.), kann die Klägerin keinen Anspruch auf Zustimmung des FA ableiten.
  • BFH, 31.08.2011 - X R 11/10

    Kinderzuschüsse aus einem Versorgungswerk sind nicht steuerfrei - Bindung an

    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem --im Streitfall nicht gegebenen-- Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Rahmen des Ermessens, der Billigkeit, der Typisierung oder Pauschalierung (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl z.B. Urteil vom 29. März 2007 IV R 14/05, BFHE 217, 525, BStBl II 2007, 816, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2014 - 5 K 2518/13

    Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG

    Die Mitteilung dient dem Schutz des Landwirts und der Rechtssicherheit (vgl. BFH-Urteile vom 29.03.2007 - IV R 14/05, BStBl II 2007, 816 und vom 29.11.2001 - IV R 13/00, BStBl II 2002, 147 jeweils mit Verweisen auf die Gesetzesbegründung).

    Die Schutzwirkung der Vorschrift wird nach höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dadurch gewährleistet, dass der Mitteilung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt konstitutive Wirkung beigemessen wird, die die Möglichkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen erst für die der Bekanntgabe der Mitteilung nachfolgenden Wirtschaftsjahre ausschließt (ständige Rspr., BFH-Urteile vom 30.10.2014 - IV R 61/11, abgedruckt in juris und vom 29.03.2007 - IV R 14/05, BStBl. II 2007, 816).

  • FG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 4 V 30/11

    Aufteilung pauschaler Menüpreise auf die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden

    Zudem besteht eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der von ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) und der Typisierung und Pauschalierung (BFH, Urteil vom 29. März 2007, IV R 14/05, BStBl II 2007, 816).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2014 - 5 K 2457/13

    Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG

    Die Mitteilung dient dem Schutz des Landwirts und der Rechtssicherheit (vgl. BFH-Urteile vom 29.03.2007 - IV R 14/05, BStBl II 2007, 816 und vom 29.11.2001 - IV R 13/00, BStBl II 2002, 147 jeweils mit Verweisen auf die Gesetzesbegründung).

    Die Schutzwirkung der Vorschrift wird nach höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dadurch gewährleistet, dass der Mitteilung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt konstitutive Wirkung beigemessen wird, die die Möglichkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen erst für die der Bekanntgabe der Mitteilung nachfolgenden Wirtschaftsjahre ausschließt (ständige Rspr., BFH-Urteile vom 30.10.2014 - IV R 61/11, abgedruckt in juris und vom 29.03.2007 - IV R 14/05, BStBl. II 2007, 816).

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2014 - 5 K 2483/13

    Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2014 - 5 K 2551/13

    Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG

  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 48/10

    Varieté-/Theateraufführung mit Bewirtung der Besucher "Dinner-Show") keine

  • FG Saarland, 13.08.2009 - 2 K 1326/05

    Veräußerung der wesentlichen Beteiligung an einer GmbH gegen Ratenzahlung

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 1 K 998/20

    Verjährungshemmende Wirkung sog. "ressortfremder" Grundlagenbescheide -

  • FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09

    Anspruch auf Behandlung eines Sanierungsgewinns im Wege einer abweichenden

  • FG Sachsen, 17.09.2019 - 2 K 1701/18

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes bei der Kindergeldbewilligung;

  • FG München, 21.11.2017 - 2 K 154/16

    Schätzung der Einkünfte

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