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   BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07   

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https://dejure.org/2007,325
BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07 (https://dejure.org/2007,325)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2007 - IX R 4/07 (https://dejure.org/2007,325)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2007 - IX R 4/07 (https://dejure.org/2007,325)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zvi-online.de

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; KfzStG § 5 Abs. 5
    Masseverbindlichkeit der nach Insolvenzeröffnung entstehenden Kfz-Steuer

  • Judicialis

    KraftStG § 5 Abs. 5; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1

  • RA Kotz

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Verkauf des Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 5 Abs. 5; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
    Kraftfahrzeugsteuer auch dann Masseverbindlichkeit [§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO], wenn Fahrzeug zwar vor Insolvenzeröffnung verkauft, aber nicht abgemeldet wurde

  • datenbank.nwb.de

    Kraftfahrzeugsteuer auch dann Masseverbindlichkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO); wenn Fahrzeug zwar vor Insolvenzeröffnung verkauft; aber nicht abgemeldet wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kfz-Steuer nach Insolvenzeröffnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kfz-Steuer nach Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung einer nach Insolvenzeröffnung entstandenen Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit i.S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO); Verpflichtung eines Insolvenzverwalters zur Zahlung von Steuern aus der Insolvenzmasse; Vorrang des Insolvenzrechts ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 5 Abs 1 Nr 1, KraftStG § 5 Abs 1 Nr 5, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 35
    Insolvenzverfahren; Kraftfahrzeugsteuer; Masseverbindlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 435
  • ZIP 2007, 2081
  • NZI 2008, 12
  • NZI 2008, 49
  • NZI 2008, 59
  • BB 2007, 2446
  • DB 2007, 2576
  • BStBl II 2010, 145
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.1953 - II 190/52 U

    Geltendmachung der Kraftfahrzeugsteuer im Konkursverfahren - Zeitpunkt des

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07
    Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist auch dann Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn sich das Kraftfahrzeug nicht mehr im Besitz des Schuldners befindet, die Steuerpflicht aber noch andauert (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18. Dezember 1953 II 190/52 U, BFHE 58, 358, BStBl III 1954, 49).

    Die aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG abzuleitende Halterfiktion, von der das FG in Anwendung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Dezember 1953 II 190/52 U (BFHE 58, 358, BStBl III 1954, 49) ausgehe, gelte allenfalls steuerrechtlich, nicht aber insolvenzrechtlich.

    aa) Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 58, 358, BStBl III 1954, 49, muss der Insolvenzverwalter auch solche Gegenstände verwalten, die zwar nicht rechtlich zur Insolvenzmasse gehören, sich aber in der Masse befinden, weil sie z.B. zur Verwendung im Geschäft des Schuldners bestimmt sind (vgl. zum Umfang der Insolvenzmasse bei einem Untermnehmen auch Henckel in Jaeger, Insolvenzordnung (2004), § 35 Rz 9).

    bb) An dieser vom BFH im Urteil in BFHE 58, 358, BStBl III 1954, 49, zur Konkursordnung herausgearbeiteten Rechtsvermutung hält der erkennende Senat auch unter Geltung der Insolvenzordnung fest.

    Dies gilt für das Kraftfahrzeugsteuergesetz (vgl. das BFH-Urteil in BFHE 58, 358, BStBl II 1954, 49, zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift § 8 KraftStG 1935; vgl. zu § 5 Abs. 5 KraftStG auch Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, § 5 Rz 44) ebenso wie für die Insolvenzrechtslage: Die insoweit maßgebenden Bestimmungen der Konkursordnung (§§ 1, 6, 59, 117) unterscheiden sich --jedenfalls soweit hier von Interesse-- nur unwesentlich von denjenigen der Insolvenzordnung (§§ 35, 55, 80, 148), so dass die Entscheidung von 1953 auf den Streitfall übertragen werden kann.

    Das unwiderlegbar rechtsvermutete Halten des Fahrzeugs führt zu einer gesetzlich unterstellten Verwendungsmöglichkeit des Fahrzeugs "im Geschäft" des Schuldners (so BFH-Urteil in BFHE 58, 358, BStBl III 1954, 49) und damit im Rahmen der Insolvenzmasse.

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07
    Unbeschadet ihrer insolvenzrechtlichen Zulässigkeit (vgl. dazu BGH-Urteil vom 21. April 2005 IX ZR 281/03, BGHZ 163, 32; Häsemeyer, Insolvenzrecht, 3. Aufl., Rz 13.14 ff., m.w.N.) änderte sie an der rechtsvermuteten Halterzuordnung nichts.
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 44/01

    Urteilsberichtigung - Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07
    Es kann keinen Bestand haben; denn es hat über den Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 31. Mai 2005 und damit über einen nicht mehr wirksamen Bescheid entschieden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. Juli 2004 IX R 44/01, BFH/NV 2005, 188, und vom 28. August 2003 IV R 20/02, BFHE 203, 143, BStBl II 2004, 10).
  • BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02

    Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07
    Es kann keinen Bestand haben; denn es hat über den Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 31. Mai 2005 und damit über einen nicht mehr wirksamen Bescheid entschieden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. Juli 2004 IX R 44/01, BFH/NV 2005, 188, und vom 28. August 2003 IV R 20/02, BFHE 203, 143, BStBl II 2004, 10).
  • BFH, 16.11.2004 - VII R 62/03

    Erstattung von im Voraus entrichteter Kraftfahrzeugsteuer bei Insolvenzverfahren

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07
    Deshalb ist die nach Verfahrenseröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer aus der Masse zu befriedigen, wenn das Fahrzeug für die Masse genutzt wird, anderenfalls bei Nutzung außerhalb der Masse aus dem insolvenzfreien Vermögen (so BFH-Urteil vom 16. November 2004 VII R 62/03, BFHE 207, 371, BStBl II 2005, 309, m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53

    Begriff des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07
    Da das Kraftfahrzeugsteuergesetz sich in seinen Begriffsbestimmungen an den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften orientiert (§ 2 Abs. 2 KraftStG) und die Dauer der (subjektiven) Steuerpflicht davon abhängig macht, wer Adressat der verkehrsrechtlichen Zulassung (vgl. § 1 des Straßenverkehrsgesetzes) ist, geht es davon aus, dass derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, auch Halter des Fahrzeuges ist und damit das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt (vgl. grundlegend zum Halterbegriff Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 29. Mai 1954 VI ZR 111/53, BGHZ 13, 351).
  • BFH, 06.12.2023 - XI R 5/20

    Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen

    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Steuer für einen Gegenstand anfällt, der zur Insolvenzmasse gehört und von ihr genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 29.08.2007 - IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145, unter III.2.b.dd).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15

    Insolvenzverfahren: Ablehnung der Erfüllung eines noch nicht vollständig

    Die Freigabe hat aber nicht zur Folge, dass die Masse von Verbindlichkeiten befreit wird, die zuvor in Verbindung mit dem freigegebenen Gegenstand bereits entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2006 - IX ZR 46/05, NZI 2006, 293 Rn. 12 f; BAG, BAGE 129, 257 Rn. 25 für Arbeitsverhältnisse; BFH, BFHE 218, 435, 439 und ZIP 2008, 283 Rn. 6 für Kfz-Steuerpflicht; HambKomm-InsO/Lüdtke, 5. Aufl., § 35 Rn. 69; Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2014, § 35 Rn. 23; MünchKomm-InsO/Peters, aaO § 35 Rn. 90; Schmidt/Büteröwe, InsO, 19. Aufl., § 35 Rn. 43).
  • BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06

    Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar

    Die entsprechenden Erkenntnisse der Kraftfahrzeugsteuerstelle des Finanzamtes (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFH/NV 2007, 2429, unter III. 2. b dd (3) a.E.) können auch zur Verifikation der Einkommensteuererklärung genutzt werden.
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