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   BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07   

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https://dejure.org/2008,978
BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07 (https://dejure.org/2008,978)
BFH, Entscheidung vom 19.08.2008 - IX R 39/07 (https://dejure.org/2008,978)
BFH, Entscheidung vom 19. August 2008 - IX R 39/07 (https://dejure.org/2008,978)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • openjur.de

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können; Begriffe "Ortsüblich" und "Ort"; Feststellungslast für die ortsüblichen Vermietungszeiten

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können; Begriffe "Ortsüblich" und "Ort"; Feststellungslast für die ortsüblichen Vermietungszeiten

  • rechtsportal.de

    EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können; Begriffe "Ortsüblich" und "Ort"; Feststellungslast für die ortsüblichen Vermietungszeiten

  • datenbank.nwb.de

    Ferienwohnung: Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zur Liebhaberei bei Vermietung von Ferienwohnungen ? Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht auch bei nur zur Vermietung bestimmten Ferienwohnungen, wenn sich die ortsübliche Vermietungszeit nicht feststellen lässt ? Fortbildung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überprüfung der Einkunftserzielungsabsicht durch eine Prognose bei Vermietung einer Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste und bei fehlender Möglichkeit der Feststellung von ortsüblichen Vermietungszeiten; Möglichkeit der Vergleichsziehung ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Einkünfterzielungsabsicht: Zur Vermietung von Ferienwohnungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Leitsatz)

    Zur Frage der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung, für die ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnung als Verlustgeschäft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesfinanzhof zur Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Ferienwohnung; Prognose; Vermietungszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 222, 478
  • NJW 2009, 1440
  • NZM 2009, 207
  • DB 2008, 2809
  • BStBl II 2009, 138
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
    Wird eine Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist ihr Vermieten mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar, so dass die Einkünfteerzielungsabsicht durch eine Prognose überprüft werden muss (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388).

    Nur so zeigt sich in nachprüfbarer Weise, dass die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung in geeigneter Form am Markt angeboten und alle in Betracht kommenden Interessenten berücksichtigt haben (eingehend dazu BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388, unter II. 2. c, m.w.N.).

  • BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
    Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97

    Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
    Auch die Klage blieb zunächst erfolglos (vgl. das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts --FG-- vom 26. April 2001 14 K 498/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 1037).
  • FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05

    Steuerpflicht bei Vermietung von Ferienwohnungen mit Einkünfteerzielungsabsicht;

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
    Es konnte in seinem in EFG 2007, 1772 veröffentlichten Urteil keine ortsüblichen Vermietungszeiten für Ferienwohnungen feststellen.
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
    Die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden, die den Anforderungen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) entspricht.
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 70/02

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hob dieses Urteil im Revisionsverfahren auf (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 70/02, BFH/NV 2005, 1040): Das FG müsse u.a. weiter ermitteln, ob "die jeweilige Vermietung die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen (ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind) um mindestens 25 v.H. unterschritten hat".
  • BFH, 11.09.2007 - IX B 4/07

    Ortsübliche Miete

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
    So wie der Begriff "ortsüblich" im Übrigen im Gesetz verwendet wird (z.B. in § 21 Abs. 2 EStG und in § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB-- zur ortsüblichen Vergleichsmiete) müssen die individuellen Vermietungszeiten mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71; BFH-Beschluss vom 11. September 2007 IX B 4/07, BFH/NV 2007, 2291 zum örtlichen Mietspiegel).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 10/05

    Ortsübliche Miete - Mietspiegel - geldwerter Vorteil

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
    So wie der Begriff "ortsüblich" im Übrigen im Gesetz verwendet wird (z.B. in § 21 Abs. 2 EStG und in § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB-- zur ortsüblichen Vergleichsmiete) müssen die individuellen Vermietungszeiten mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71; BFH-Beschluss vom 11. September 2007 IX B 4/07, BFH/NV 2007, 2291 zum örtlichen Mietspiegel).
  • BFH, 24.06.2008 - IX R 12/07

    Zum Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
    So wie der Begriff "ortsüblich" im Übrigen im Gesetz verwendet wird (z.B. in § 21 Abs. 2 EStG und in § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB-- zur ortsüblichen Vergleichsmiete) müssen die individuellen Vermietungszeiten mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71; BFH-Beschluss vom 11. September 2007 IX B 4/07, BFH/NV 2007, 2291 zum örtlichen Mietspiegel).
  • BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

    Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19.08.2008 - IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; BFH-Beschluss vom 14.01.2010 - IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).

    Dabei ist "Ort" nicht identisch mit dem Gebiet einer Gemeinde; er kann --je nach Struktur des lokalen Ferienwohnungsmarktes-- das Gebiet einer oder mehrerer (vergleichbarer) Gemeinden oder aber auch lediglich Teile einer Gemeinde oder gar nur den Bereich eines Ferienkomplexes umfassen (s. allgemein BFH-Urteile in BFH/NV 2019, 390, Rz 24, und in BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; zur Prüfung der Auslastung eines dauerhaft im Rahmen eines Zwischenmietverhältnisses überlassenen Hotelappartements s. BFH-Urteil vom 02.07.2019 - IX R 18/18, BFH/NV 2020, 9, Rz 17; s. ferner Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 21 EStG Rz 72).

    Individuelle Vermietungszeiten einzelner anderer Vermieter von Ferienwohnungen im selben "Ort" genügen nicht (BFH-Urteil in BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138, unter II.1.c, Rz 15: Werte von ein bis zwei Vermietern unzureichend).

  • BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche

    Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).

    Dabei ist "Ort" nicht identisch mit dem Gebiet einer Gemeinde; er kann --wie sich auch aus § 558c Abs. 2 BGB ergibt-- je nach der Struktur des Ferienwohnungsmarktes das Gebiet einer oder mehrerer vergleichbarer Gemeinden sowie lediglich Teile davon umfassen (BFH-Urteil in BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138).

  • BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen;

    Wird, wie dies im Streitfall bei den beiden Immobilienobjekten im Zweifamilienhaus der Fall war, eine Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten, ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).

    Dabei ist "Ort" nicht identisch mit dem Gebiet einer Gemeinde; er kann --wie sich auch aus § 558c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergibt-- je nach der Struktur des Ferienwohnungsmarktes das Gebiet einer oder mehrerer vergleichbarer Gemeinden sowie lediglich Teile davon umfassen (BFH-Urteil in BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138).

  • FG Köln, 17.12.2015 - 10 K 2322/13

    Verlustabzug bei Ferienhäusern erleichtert

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, ist wegen der dann auch für die Ferienwohnung typisierende Annahme der Absicht, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, eine zusätzliche Überschussprognose nicht erforderlich (inzwischen ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24.8.2006 - IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19.8.2008 - IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138, DB 2008, 2809; BFH-Beschluss vom 14.1.2010 - IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, jeweils m.w.N.).

    Die Feststellungslast für die ortsüblichen Vermietungszeiten obliegt dem Steuerpflichtigen damit in gleicher Weise wie für die Voraussetzungen der Typisierung (BFH-Urteile vom 19.8.2008 - IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138, DB 2008, 2809; vom 29.8.2007 - IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34; BFH-Beschluss vom 14.1.2010 - IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, jeweils m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 5 K 2539/14

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung

    Auf individuelle Vermietungszeiten anderer Vermieter von Ferienwohnungen im gleichen Ort können sich die Kläger nur dann berufen, wenn diese Vermietungszeiten für den jeweiligen Ort repräsentativ sind (BFH-Urteil vom 19.08.2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138).

    Die Feststellungslast für die ortsüblichen Vermietungszeiten obliegt dem Steuerpflichtigen in gleicher Weise, wie für die Voraussetzungen der Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht (BFH-Urteil vom 19.08.2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138).

    Wird eine Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist ihr Vermieten mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar, so dass die Einkünfteerzielungsabsicht nicht unterstellt werden kann (BFH-Urteil vom 19.08.2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138).

    Da insofern im Streitfall keine ortsüblichen Vermietungszeiten festgestellt werden konnten, ist eine Überschussprognose erforderlich (BFH-Urteil vom 19.08.2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138).

  • FG Niedersachsen, 19.10.2020 - 1 K 158/19

    Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht eines Ehepaares bei Vermietung eines

    Die Vergleichsobjekte in den beiden Gemeinden X und Z lägen in einem strukturell zusammenhängenden Ferienwohnungsmarkt, sodass es sich um einen einheitlichen Ort im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138) handele.

    Der maßgebliche Ort kann - je nach Struktur des lokalen Ferienwohnungsmarktes - das Gebiet einer oder mehrerer (vergleichbarer) Gemeinden oder aber auch lediglich Teile einer Gemeinde oder gar nur den Bereich eines Ferienkomplexes umfassen (BFH-Urteile vom 8. Januar 2019 IX R 37/17, BFH/NV 2019, 390 und vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138).

    So wie der Begriff "ortsüblich" im Übrigen im Gesetz verwendet wird (z.B. in § 21 Abs. 2 EStG und in § 558c Bürgerliches Gesetzbuches - BGB - zur ortsüblichen Vergleichsmiete), müssen die individuellen Vermietungszeiten mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (BFH-Urteile vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138, vom 24. Juni 2008 IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484, und vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71; BFH-Beschluss vom 11. September 2007 IX B 4/07, BFH/NV 2007, 2291 zum örtlichen Mietspiegel).

  • BFH, 09.03.2017 - IX B 122/16

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Danach ist bei einer Ferienwohnung grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, wenn sie ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird und das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; vom 16. April 2013 IX R 22/12, BFH/NV 2013, 1552, und IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).
  • FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei vermieteter und selbstgenutzter Ferienwohnung

    Dabei ist "Ort" nicht identisch mit dem Gebiet einer Gemeinde; er kann - wie sich auch aus § 558c Abs. 2 BGB ergibt - je nach der Struktur des Ferienwohnungsmarktes das Gebiet einer oder mehrerer vergleichbarer Gemeinden sowie lediglich Teile davon umfassen (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138).

    Dennoch durfte der Beklagte gemäß während des Verfahrens veröffentlichter BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 19. August 2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138) die Einkünfteerzielungsabsicht überprüfen.

    Die Feststellungslast für die ortsüblichen Vermietungszeiten obliegt dem Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138).

  • FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09

    Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht bei nur geringfügiger Selbstnutzung

    Außerdem ist eine Prognoseberechnung erforderlich, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können (BFH-Urteil vom 19. Januar 2008 - IX R 39/07, BStBl II 2009, 138; BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).
  • FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 4965/07

    Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark -

    Nach Hinweis des Berichterstatters darauf, dass im Streitfall weniger von einer gewerblichen Vermietung, als vielmehr von Vermietungseinkünften auszugehen sei, erklärte der Beklagte zwar, sich dieser Auffassung angesichts der tatsächlichen Ausgestaltung der Vermietung anschließen zu können, führte aber ergänzend aus, dass auch bei Vermietungseinkünften auf eine Überschussprognose nur verzichtet werden könne, wenn die Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09; Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. Februar 2010 11 K 100/08) und die ortsübliche Vermietungszeit nicht um mindestens 25 % unterschritten werde.

    Außerdem ist eine Prognoseberechnung erforderlich, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können (BFH-Urteil vom 19. Januar 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).

  • BFH, 04.03.2016 - IX B 114/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

  • BFH, 28.10.2009 - IX R 30/08

    Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienvermietung

  • BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • FG Düsseldorf, 14.08.2015 - 1 K 2992/12

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen

  • FG Münster, 08.03.2012 - 9 K 1189/09

    Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnungen

  • BFH, 22.09.2009 - IX B 82/09

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei z.T. selbst genutzter Ferienwohnung -

  • FG Nürnberg, 26.04.2016 - 1 K 852/15

    Vorliegen einer einkommensteuerlichen Einnahmeüberschussabsicht bei einem

  • BFH, 18.01.2013 - IX B 143/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer im eigenen Haus gelegenen

  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen um die vom Finanzamt angesetzten

  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung verschiedener

  • FG München, 29.06.2015 - 7 K 2102/13

    Vermietungsabsicht Ferienhaus auf Mallorca

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