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   BFH, 26.03.2009 - VI R 15/07   

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https://dejure.org/2009,317
BFH, 26.03.2009 - VI R 15/07 (https://dejure.org/2009,317)
BFH, Entscheidung vom 26.03.2009 - VI R 15/07 (https://dejure.org/2009,317)
BFH, Entscheidung vom 26. März 2009 - VI R 15/07 (https://dejure.org/2009,317)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 5, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

  • openjur.de

    Häusliches Arbeitszimmer in Abgrenzung zu anderweitig beruflich genutzten Räumen; Qualifizierung bei beruflicher Nutzung mehrerer Räume; Zeiten der Nichtnutzung; Feststellungslast; Berechnung der Raumkosten

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unbeschränkter Abzug von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    §§ 9, 4 EStG
    Unbeschränkter Abzug von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen

  • Betriebs-Berater

    Abzug von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 5; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Häusliches Arbeitszimmer in Abgrenzung zu anderweitig beruflich genutzten Räumen; Qualifizierung bei beruflicher Nutzung mehrerer Räume; Zeiten der Nichtnutzung - Feststellungslast - Berechnung der Raumkosten

  • datenbank.nwb.de

    Häusliches Arbeitszimmer in Abgrenzung zu anderweitig beruflich genutzten Räumen; Berechnung der Raumkosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Häusliches Arbeitszimmer in Abgrenzung zu anderweitig beruflich genutzten Räumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten/Betriebsausgaben - Häusliche Arbeitszimmer: Aktuelle Rechtsprechung lässt wieder hoffen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beruflich genutzte Nicht-Arbeitszimmer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Abgrenzung eines häuslichen Arbeitszimmers von anderen beruflich genutzten Zimmern im häuslichen Bereich; Zurechnung von nach Ausstattung und Funktion nicht einem Büro entsprechenden Räumlichkeiten zum Typus des häuslichen Arbeitszimmers im Falle ihrer ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Häusliches Arbeitszimmer in Abgrenzung zu anderweitig beruflich genutzten Räumen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für beruflich genutzte untypisch häusliche Arbeitszimmer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausgaben für beruflich genutzte Räume sind auch dann von der Steuer abzusetzen, wenn es keine typischen Arbeitszimmer sind

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abgrenzung zu anderweitig beruflich genutzten Räumen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zuordnung von zusätzlichen Räumen zum häuslichen Arbeitszimmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch für beruflich genutzte Räume, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen, können Werbungskosten angesetzt werden - Qualifizierung als häusliches Arbeitszimmer muss nicht für jeden Raum gesondert vorgenommen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Werbungskosten und Betriebsausgaben - Arbeitszimmer oder betrieblich genutzter Raum? Neues BFH-Urteil bringt Klarheit

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Häusliches Arbeitszimmer in Abgrenzung zu anderweitig beruflich genutzten Räumen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
    Häusliche Betriebsstätte
    Mehrere Räume

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 12 Nr 1
    Arbeitszimmer; Außendienst; Mittelpunkt der Betätigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 444
  • NJW 2009, 2767
  • NZM 2009, 594
  • BB 2009, 1155
  • DB 2009, 1162
  • BStBl II 2009, 598
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 4 K 3694/15

    Keine Werbungskostenabzugsbegrenzung für das Arbeitszimmer eines

    Ist das Arbeitszimmer allerdings nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zuzuordnen, § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG also nicht anzuwenden, sind die durch die berufliche Nutzung veranlassten Aufwendungen unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird (BFH-Urteil vom 26. März 2009 VI R 15/07, BStBl II 2009, 598).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10

    Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern -

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erfasst die Bestimmung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer - bzw. organisatorischer Arbeiten dient (st. Rspr., vgl. BFH-Urteile vom 26. März 2009 - VI R 15/07, BStBl II 2009, 598 m.w.N.; vom 22. November 2006 - X R 1/05, BStBl II 2007, 304).
  • FG Köln, 20.05.2015 - 3 K 1146/13

    Ermittlungspflicht des Finanzamtes

    Häuslich ist ein Arbeitszimmer, wenn der betreffende Raum seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, also zur Wohnung oder zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört (BFH, Urteil vom 26.03.2009 VI R 15/07, BStBl II 2009, 598).

    Wie bereits unter I 2 c ausgeführt ist ein Arbeitszimmer häuslich, wenn der betreffende Raum seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, also zur Wohnung oder zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört (BFH, Urteil vom 26.03.2009 VI R 15/07, BStBl II 2009, 598).

  • BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11

    Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im

    Ob ein Raum als häusliches Arbeitszimmer anzusehen ist, lässt sich daher nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls entscheiden (BFH-Urteile in BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185, und vom 26. März 2009 VI R 15/07, BFHE 224, 444, BStBl II 2009, 598).

    Die darauf bezogene Würdigung aller Umstände des Einzelfalls obliegt ebenfalls dem FG als Tatsacheninstanz (BFH-Urteile in BFHE 201, 106, BStBl II 2004, 59; in BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43; in BFH/NV 2005, 1537, und in BFHE 224, 444, BStBl II 2009, 598).

  • FG Münster, 18.06.2009 - 10 K 645/08

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als

    Aufwendungen für ein Arbeitszimmer können grundsätzlich nur dann unbeschränkt als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend gemacht werden, wenn es sich um ein außerhäusliches Arbeitszimmer handelt (BFH-Urteil vom 26.03.2009, VI R 15/07, DStR 2009, S. 1030).

    Ein häusliches Arbeitszimmer liegt vor, wenn der Arbeitsraum seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteile vom 26.03.2009, VI R 15/07, DStR 2009, S. 1030; vom 18.08.2005, VI R 39/04, BStBl. II 2006, S. 428; vom 19.09.2002, VI R 70/01, BStBl. II 2003, S. 139; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.2004, 5 K 1234/02, [...]).

    Ob ein Wohnhaus in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, lässt sich nicht generell, sondern nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden (BFH-Urteil vom 26.03.2009, VI R 15/07, DStR 2009, S. 1030).

  • FG Düsseldorf, 21.08.2009 - 11 V 2481/09

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches

    Ergänzend verwiesen sie auf einschlägige Rechtsprechung (Vorlage des FG Münster an das Bundesverfassungsgericht vom 8. Mai 2009 1 K 2872/08, DStR 2009, 1024; Beschluss des Niedersächsischen FG vom 2. Juni 2009 7 V 76/09, ZSteu 2009, R523; Urteil des FG Köln vom 10. Dezember 2008 7 K 97/07, EFG 2009, 649; BFH-Urteil vom 26. März 2009 VI R 15/07, DStR 2009, 1030).

    Diesbezüglich verweisen die Antragsteller auf die einschlägige Rechtsprechung (Vorlage des FG Münster an das Bundesverfassungsgericht vom 8. Mai 2009 1 K 2872/08, DStR 2009, 1024; Beschluss des Niedersächsischen FG vom 2. Juni 2009 7 V 76/09, ZSteu 2009, R523; Urteile des FG Köln vom 10. Dezember 2008 7 K 97/07, EFG 2009, 649; des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2009 3 K 1132/07, EFG 2009, 651; des BFH vom 26. März 2009 VI R 15/07 DStR 2009, 1030).

    Unter den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers fällt jeder Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteile vom 10. Juni 2008 VIII R 52/07, HFR 2009, 456; vom 26. März 2009 VI R 15/07, DStR 2009, 1030).

  • BFH, 18.08.2016 - VI R 52/15

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier anlässlich der Habilitation als

    Da es sich insoweit um eine steuermindernde Tatsache handelt, tragen die Kläger die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die berufliche Veranlassung der streitigen Aufwendungen (vgl. Senatsurteil vom 26. März 2009 VI R 15/07, BFHE 224, 444, BStBl II 2009, 598).
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 5121/09

    Gilt die Abzugsbegrenzung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch

  • FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12

    Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer -

  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - 10 K 3583/08

    Berufliche Nutzung der zweiten Wohnung eines Zweifamilienhauses bei fehlendem

  • FG München, 27.04.2010 - 13 K 4285/07

    (Arbeitszimmer der Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes als Mittelpunkt der

  • FG Köln, 25.10.2017 - 3 K 3798/12

    Einkommensteuer: Häusliches Arbeitszimmer eines Bühnen- und Kostümbildners

  • FG München, 11.10.2012 - 10 K 1018/10

    Kriterien für die Einordnung eines Arbeitszimmers im Dachgeschoss als häusliches

  • FG München, 12.02.2014 - 8 K 870/11

    Werbungskosten

  • FG Düsseldorf, 05.05.2011 - 11 K 2591/09

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

  • FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07

    Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als

  • FG Nürnberg, 12.11.2015 - 4 K 129/14

    Berücksichtigung von Werbungskosten eines Berufsschullehrers für ein im Keller

  • FG Düsseldorf, 11.11.2011 - 1 K 2442/10

    Abweichende Umsatzsteuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • FG München, 29.05.2009 - 6 V 307/09

    Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Fehlender

  • FG München, 23.04.2018 - 2 K 1726/16

    Steuerliche Anerkennung der Verpflegungsmehraufwendungen für Skikurse

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