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   BFH, 18.03.2009 - III R 33/07   

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https://dejure.org/2009,969
BFH, 18.03.2009 - III R 33/07 (https://dejure.org/2009,969)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2009 - III R 33/07 (https://dejure.org/2009,969)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2009 - III R 33/07 (https://dejure.org/2009,969)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d; GG Art. 3; ZDG § 14b

  • openjur.de

    Anspruch auf Kindergeld bei unentgeltlichem Friedensdienst des Kindes im Ausland; Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Berücksichtigung von Söhnen und Töchtern beim Kindergeld

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Judicialis

    WpflG § 3; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. ... 3 Abs. 3; ; GG Art. 12a Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; ZDG § 14b Abs. 1; ; ZDG § 14b Abs. 3; ; ZDG § 35 Abs. 1; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2d; ; EStG § 32 Abs. 5; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigungfähigkeit von Kindern bei Ableistung eines Freiwilligendienstes; Analoge Anwendbarkeit des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d Einkommensteuergesetz ( EStG ) auf freiwillige soziale Dienste ohne Erfüllung des Voraussetzungen dieser ...

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Kindergeld bei unentgeltlichem Friedensdienst des Kindes im Ausland; Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Berücksichtigung von Söhnen und Töchtern beim Kindergeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Kindergeld bei unentgeltlichem Friedensdienst eines Kindes im Ausland ? Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Berücksichtigung von ?Zivildienstleistenden? und Kindern, die einen ähnlichen Dienst leisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Freiwilligendienst führt nicht stets zum Kindergeldanspruch

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch nur bei anerkannten Freiwilligendiensten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Kindergeld für "Aktion Sühnezeichen"

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigungfähigkeit von Kindern bei Ableistung eines Freiwilligendienstes; Analoge Anwendbarkeit des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d Einkommensteuergesetz (EStG) auf freiwillige soziale Dienste ohne Erfüllung des Voraussetzungen dieser ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für Kinder, die Friedensdienst im Ausland leisten?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nur für anerkannte "Zivis" während eines Friedensdienstes im Ausland

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld bei Friedensdienst des Kindes im Ausland

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder - "Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V." gehört nicht zu den im Einkommensteuergesetz aufgezählten Freiwilligendienst, die den Bezug von Kindergeld rechtfertigen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.6.2009)

    Kindergeld nur bei anerkanntem Sozialen oder Ökologischen Jahr // Kein Gleichheitsverstoß gegenüber Wehr-Verweigerern

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 d, GG Art 3 Abs 2, ErsDiG § 14b, ZDG § 14b
    Freiwilliges soziales Jahr; Kindergeld; Sozialarbeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 508
  • NJW 2009, 2559
  • FamRZ 2009, 1323
  • DB 2009, 1442
  • BStBl II 2009, 1010
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Münster, 24.10.2006 - 6 K 1734/05

    Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld während der Ableistung eines

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - III R 33/07
    Das Finanzgericht (FG) wies mit Urteil vom 24. Oktober 2006 6 K 1734/05 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1610) die Klage ab.
  • BFH, 17.12.2008 - III R 62/06

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Leistung eines freiwilligen

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - III R 33/07
    Daher erhält der Kindergeldberechtigte auch für einen Sohn, der einen Friedensdienst im Ausland leistet, nur dann Kindergeld, wenn dieser den Friedensdienst anstelle des Zivildienstes leistet, nicht aber, wenn er nicht einberufen wird und deshalb auch nicht zum Zivildienst verpflichtet ist oder wenn er den Friedensdienst zusätzlich zum Zivildienst erbringt (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 III R 62/06, BFH/NV 2009, 747).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - III R 33/07
    Da Art. 12a GG den gleichen verfassungsrechtlichen Rang wie Art. 3 Abs. 2 und 3 GG hat, verstößt die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer nicht gegen das Diskriminierungsverbot (Urteil des BVerfG vom 13. April 1978 2 BvF 1/77 u.a., BVerfGE 48, 127; Beschluss des BVerfG vom 27. März 2002 2 BvL 2/02, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 1709).
  • BFH, 02.06.2005 - III R 86/03

    Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Eintritt der Behinderung nach Vollendung

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - III R 33/07
    Eine solche Regelungslücke liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 2. Juni 2005 III R 86/03, BFHE 210, 137, BStBl II 2005, 756).
  • BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvL 2/02

    Weitere Richtervorlage zur Wehrpflicht unzulässig

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - III R 33/07
    Da Art. 12a GG den gleichen verfassungsrechtlichen Rang wie Art. 3 Abs. 2 und 3 GG hat, verstößt die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer nicht gegen das Diskriminierungsverbot (Urteil des BVerfG vom 13. April 1978 2 BvF 1/77 u.a., BVerfGE 48, 127; Beschluss des BVerfG vom 27. März 2002 2 BvL 2/02, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 1709).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - III R 33/07
    Volljährige Kinder werden dagegen nur berücksichtigt, wenn sie einen der Tatbestände des § 32 Abs. 4 und 5 EStG erfüllen, bei denen der Gesetzgeber typisierend annimmt, dass den Eltern trotz der Volljährigkeit Unterhaltsaufwendungen entstehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848), wie z.B. bei einem volljährigen Kind, das seine Ausbildung noch nicht beendet hat.
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 - 4 K 1663/07

    Haftung einer Bank für Erbschaftsteuer - Überweisung von Guthaben des Erblassers

    Eine solche Regelungslücke liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (st. Rspr.; vgl. z.B.: BFH vom 2. Juni 2005 III R 86/03, BStBl II 2005 S. 756, BFH vom 29. Oktober 2008 II 34/08, BFH/NV 2009 S. 609; BFH vom 18. März 2009 III R 33/07, BStBl II 2009 S. 1010).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Dies war bei Erfüllung vorgenannter Voraussetzungen auch dann der Fall, wenn ihre Tochter einen der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung siehe BFH 18. März 2009 - III R 33/07 - BFHE 224, 508) genannten freiwilligen Dienste, etwa ein freiwilliges soziales Jahr, leistete.
  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R

    Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen

    Dementsprechend hat die Deutsche Agentur für das EU-Aktionsprogramm JUGEND in ihrer Auskunft für das SG vom 6.2.2007 darauf hingewiesen, dass der EFD ein Dienst ohne Gewinnerzielungsabsicht außerhalb einer Berufsausbildung ist und das vorrangige Ziel verfolgt, das nicht-formale Lernen der teilnehmenden Jugendlichen zu fördern (vgl auch Erwägung Nr. 10 und Nr. 14 sowie Art. 1 Abs. 3 Satz 1 EGBes 1031/2000; K. Sieveking, ZAR 2001, 119, 121, wonach die Teilnahme am Freiwilligendienst als "eine Art nicht formaler Bildung" konzipiert ist; vgl auch BFH vom 24.6.2004 - BFHE 206, 413, 416 f; BFH vom 18.3.2009 - BFHE 224, 508, 511; BAG vom 14.4.2011 - 6 AZR 734/09 - Juris RdNr 27, wonach auch die Ableistung des FSJ oder des FÖJ grundsätzlich nicht der Berufsausbildung, sondern überwiegend der Persönlichkeitsbildung und Orientierung der Jugendlichen dient).

    Dagegen ist das steuerrechtliche Kindergeld eine Steuervergütung (Abschlag auf die Steuererstattung) bzw Negativsteuer; es dient dem Zweck der Existenzsicherung des Kindes (BSG vom 18.6.2003 - aaO; BVerfG vom 6.4.2011 - 1 BvR 1765/09 - Juris RdNr 2), und, soweit es dafür nicht erforderlich ist, der Förderung der Familie (vgl BFH vom 18.3.2009 - BFHE 224, 508, 510).

  • BFH, 19.10.2017 - III R 8/17

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25.

    Die unter § 13a WPflG fallende Tätigkeit als ehrenamtlicher Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz wird in dieser ebenfalls abschließenden Aufzählung (Senatsurteile vom 18. März 2009 III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010, Rz 11 ff., und vom 7. April 2011 III R 11/09, BFH/NV 2011, 1325, Rz 13) hingegen nicht genannt.
  • BFH, 24.05.2012 - III R 68/11

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes

    a) Wie der Senat bereits zur früheren Fassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG ausgeführt hat, ergibt sich aus Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift, dass der Gesetzgeber die Kindergeldberechtigung bei Freiwilligendiensten eines volljährigen Kindes auf die konkret umschriebenen Dienste beschränken wollte (Urteil vom 18. März 2009 III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010).

    Es liegt im Rahmen seines Gestaltungsspielraums, nur solche Dienste durch die Gewährung von Kindergeld zu fördern, bei denen durch die pädagogische Begleitung die mit der Förderung verfolgten Ziele gewährleistet werden (Senatsurteil in BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010).

  • BFH, 01.07.2020 - III R 51/19

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Kinder nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG wegen der Teilnahme an einem Freiwilligendienst nur berücksichtigt werden, wenn es sich hierbei um die konkret im Gesetz direkt umschriebenen Dienste handelt (Senatsurteile vom 18.03.2009 - III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010; vom 24.05.2012 - III R 68/11, BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864).

    Es liegt im Rahmen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, nur anerkannte, bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen genügende Dienste zu fördern, bei denen die mit der Förderung verfolgten Ziele gewährleistet werden (Senatsurteile vom 07.04.2011 - III R 11/09, BFH/NV 2011, 1325, Rz 13; in BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010; Senatsbeschluss vom 18.06.2014 - III B 19/14, BFH/NV 2014, 1541, Rz 6).

  • BFH, 31.03.2014 - III B 147/13

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen

    Er sah diese Dienste als --an Lernzielen ausgerichtete-- Bildungsdienste an (vgl. BTDrucks 16/6519, S. 1, 12 ff.) und ordnete sie deshalb den in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG geregelten Tatbeständen der Ausbildung des Kindes zu (Senatsurteil vom 18. März 2009 III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010, m.w.N.).
  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09

    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

    Sie dienen insoweit überwiegend der Persönlichkeitsbildung und Orientierung der Jugendlichen (vgl. für das freiwillige ökologische und das freiwillige soziale Jahr BFH 18. März 2009 - III R 33/07 - Rn. 15 f., BFHE 224, 508) .
  • BFH, 18.06.2014 - III B 19/14

    Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst nur bei anerkannten Diensten -

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Kinder nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG wegen der Teilnahme an einem Freiwilligendienst nur berücksichtigt werden, wenn es sich hierbei um die konkret im Gesetz direkt umschriebenen Dienste handelt (Senatsurteile vom 18. März 2009 III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010; vom 24. Mai 2012 III R 68/11, BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864).

    Dabei liegt es im Rahmen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, nur anerkannte, bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen genügende Dienste zu fördern, bei denen durch die pädagogische Begleitung die mit der Förderung verfolgten Ziele gewährleistet werden (Senatsurteile vom 7. April 2011 III R 11/09, BFH/NV 2011, 1325; in BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 11/09

    Freiwilligendienst keine Berufsausbildung - kindergeldrechtliche Berücksichtigung

    Auch eine analoge Anwendung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG scheidet aus, da die Vorschrift keine planwidrige Regelungslücke erkennen lässt (Senatsurteil vom 18. März 2009 III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010).
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 4 K 157/06

    Zur Frage der Kindergeldberechtigung bei der Ableistung von Freiwilligendiensten

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 143/19

    Einbeziehung von Freiwilligendiensten in Waisengeldregelungen der

  • BFH, 17.02.2010 - III B 64/09

    Kein Kindergeld für die Zeit der Ableistung des Grundwehrdienstes

  • FG Köln, 12.03.2009 - 10 K 4227/08

    Anspruch auf Kindergeld für ein Kind im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres

  • FG Sachsen, 09.11.2011 - 8 K 1840/10

    Kein Kindergeldanspruch bei Erbringung einer Missionarstätigkeit im Ausland für

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