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   BFH, 29.04.2009 - I R 74/08   

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https://dejure.org/2009,1342
BFH, 29.04.2009 - I R 74/08 (https://dejure.org/2009,1342)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2009 - I R 74/08 (https://dejure.org/2009,1342)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2009 - I R 74/08 (https://dejure.org/2009,1342)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 2 und 3, § 7 Abs. 4 und 5

  • openjur.de

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gültigkeit gesetzlich geregelter Restnutzungsdauer zur Geltendmachung einer Teilwertabschreibung auch bei beabsichtigter Veräußerung des Gebäudes vor Ablauf der gewöhnlichen Nutzungsdauer

  • Betriebs-Berater

    Bestimmung der verbleibenden Nutzungsdauer für die Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • Judicialis

    EStG 1997 § 4 Abs. 1; ; EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ; EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; ; EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; ; EStG 1997 § 7 Abs. 4; ; EStG 1997 § 7 Abs. 5

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilwertabschreibung auf Gebäude ? Ermittlung der Restnutzungsdauer ? Ermittlung nach den amtlichen AfA-Tabellen ? Bedeutung einer Veräußerungsabsicht für die Ermittlung der Restnutzungsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanzierung - Teilwert-AfA bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern: BFH legt Kriterien fest

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilwertabschreibung bei mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes andauerndem Wertverlust; Bestimmung der verbleibenden Nutzungsdauer bei Gebäuden nach den amtlichen AfA-Tabellen; Veräußerung des Wirtschaftsguts vor Ablauf seiner ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wertminderung, Teilwertabschreibung, Wirtschaftsgut, Nutzungsdauer

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 2, HGB § 253 Abs 2, EStG § 5 Abs 1
    Nutzungsdauer; Teilwertabschreibung; Wertminderung; Wirtschaftsgut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 357
  • BB 2009, 1859
  • DB 2009, 1792
  • BStBl II 2009, 899
  • BStBl II 2010, 899
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 74/08
    Nur ein Wertverlust, der mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes andauert, ermöglicht bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern eine Teilwertabschreibung (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).

    Auf die Revision des FA hob der Senat die erstinstanzliche Entscheidung mit Urteil vom 14. März 2006 I R 22/05 (BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680) auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680 entschieden hat, ist in diesem Sinne von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt.

    Nur ein anhaltender Wertverlust ermöglicht bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern den Ausweis des niedrigeren Teilwerts, wobei als "anhaltend" eine Wertminderung anzusehen ist, die mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts andauert (Senatsurteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).

    Eine hiervon abweichende Auslegung liefe auch dem durch das Senatsurteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680 beabsichtigten Zweck zuwider, die Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern anhand einfacher, im Besteuerungsverfahren handhabbarer Kriterien zu bestimmen.

  • FG Münster, 14.01.2005 - 9 K 1564/03

    Restnutzungsdauer; Abschreibung: Gebäude; Körperschaftsteuer 2000 und

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 74/08
    Der dagegen gerichteten Klage gab das Finanzgericht (FG) Münster statt (Urteil vom 14. Januar 2005 9 K 1564/03 K,G, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 683).
  • BFH, 23.09.2008 - I R 47/07

    Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers - Abgrenzung von

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 74/08
    Dementsprechend mindert sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht dadurch, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut vor Beendigung seines technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 23. September 2008 I R 47/07, BFHE 223, 56, dort zur tatsächlichen Nutzungsdauer und Nutzbarkeit eines zunächst als Musterhaus genutzten Gebäudes nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 54/01

    Wirtschaftliches Eigentum; Nutzungsdauer eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 74/08
    Dementsprechend mindert sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht dadurch, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut vor Beendigung seines technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 23. September 2008 I R 47/07, BFHE 223, 56, dort zur tatsächlichen Nutzungsdauer und Nutzbarkeit eines zunächst als Musterhaus genutzten Gebäudes nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb).
  • FG Münster, 27.06.2008 - 9 K 3138/06

    Prüfung des Vorliegens einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bei

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 74/08
    Das FG Münster gab der Klage mit in EFG 2008, 1631 veröffentlichtem Urteil vom 27. Juni 2008 9 K 3138/06 K,G zum Teil statt.
  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

    Hinzu kommt, dass die Ansicht des erkennenden Senats nur börsennotierte Werte und damit keinesfalls die Gesamtheit aller von den Bewertungsregeln des § 6 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 1 EStG 1997 n.F. erfassten Wirtschaftsgüter betrifft (vgl. z.B. zu Gebäuden sowie Fremdwährungsverbindlichkeiten BFH-Urteile in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; vom 29. April 2009 I R 74/08, BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899; vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778; Senatsurteil vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFH/NV 2011, 1758).
  • OLG Dresden, 09.02.2017 - 8 U 576/16

    Zulässigkeit der Erhebung einer Bilanznichtigkeitsklage durch den

    bb) Eine dauerhafte Wertminderung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Wert des Wirtschaftsguts den planmäßigen Buchwert während eines erheblichen Teils der Nutzungsdauer im Unternehmen nicht erreichen wird (Baumbach/Hopt/Merkt, HGB, 37. Aufl., § 253 Rn. 15; Beck'scher Bilanzkommentar/Schubert u.a., 10. Aufl., § 253 Rn. 313; vgl. für abnutzbare Wirtschaftsgüter - BFH, BStBl. II 2009, 899).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer

    Mit Urteil vom 29. April 2009 I R 74/08 (BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899) hat der I. Senat des BFH diese Rechtsprechung bestätigt.

    Dementsprechend hat der I. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899 die Aussagen seines Urteils in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680 dahin präzisiert, dass --wovon auch das BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372, Rz 6 ausgeht-- die verbleibende Nutzungsdauer von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG, bei anderen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nach den amtlichen AfA-Tabellen zu bestimmen ist, und dies auch dann gilt, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, das Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu veräußern.

  • FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 1848/16

    Einkommensteuer - Wie wirkt sich ein passiver steuerlicher Ausgleichsposten, der

    Die vorgenannte Rechtsprechung gilt auch für langlebige Wirtschaftsgüter und insbesondere Gebäude, bei denen die verbleibende Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG zu bestimmen ist (vgl. BFH-Urteile vom 14.03.2006 I R 22/05, BStBl II 2006, 680; vom 29.4.2009 I R 74/08, BStBl II 2009, 899; vom 09.09.2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423).

    In den Entscheidungen in BStBl II 2009, 899 und in BFH/NV 2011, 423 hat der BFH nämlich auch für Fälle, in denen der Steuerpflichtige zum Bilanzstichtag beabsichtigte, das Grundstück zu veräußern bzw. es bis zur Bilanzaufstellung bereits zu einer solchen Veräußerung gekommen ist, allein die o.g. Rechenformel herangezogen.

  • FG München, 14.12.2020 - 7 K 1492/17

    Gewerbesteuerbefreiung von Pensionskassen

    In diesem Fall ist eine Teilwertabschreibung ebenfalls nur möglich, wenn der Teilwert mindestens während der Hälfte des betriebsgewöhnlichen Zeitraums unter seinem fortgeschriebenen Buchwert liegt (hierzu u.a. BFH-Urteil vom 29. April 2009 - I R 74/08, BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899).
  • FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12

    Abbruchabsicht; Abbruchverpflichtung; Bilanzierung; Gebäude; Vollamortisation;

    Denn eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung liegt bei der AfA unterliegenden Wirtschaftsgütern nur vor, wenn der Teilwert mindestens während der Hälfte des betriebsgewöhnlichen Zeitraums unter seinem fortgeschriebenen Buchwert liegt (BFH-Urteil vom 29. April 2009 - I R 74/08 -, BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899).
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