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   BFH, 25.08.2009 - V S 10/07 (2)   

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BFH, 25.08.2009 - V S 10/07 (2) (https://dejure.org/2009,1116)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2009 - V S 10/07 (2) (https://dejure.org/2009,1116)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2009 - V S 10/07 (2) (https://dejure.org/2009,1116)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    FGO § 51 Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 3, § 57, § 60 Abs. 3, § 78, § 142; ZPO § 42, § 45, § 114

  • openjur.de

    Begründung eines Befangenheitsantrags; Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde; Wiederholung des Antrags im Wege einer ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 51 Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 3, § 57, § 60 Abs. 3, § 78, § 142; ZPO § 42, § 45, § 114

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 45; ; FGO § 51 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 51 Abs. 3; ; FGO § 57; ; FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung in einer nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung unter Mitwirkung abgelehnter Richter i.F.e. pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Verbindung von einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfe-Antrag und einer offensichtlich ...

  • datenbank.nwb.de

    Begründung eines Befangenheitsantrags; Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde; Wiederholung des Antrags im Wege einer ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begründung eines Befangenheitsantrags ? Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats ? Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde ? Wiederholung des Antrags im Weg einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuer-Querulanten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung in einer nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung unter Mitwirkung abgelehnter Richter i.F.e. pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Verbindung von einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfe-Antrag und einer offensichtlich ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beschluss über Hilfe bei offensichtlich unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 109
  • NJW 2009, 3806
  • DB 2009, 2530
  • BStBl II 2009, 1019
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (35)

  • BFH, 02.02.2007 - V B 146/05

    NZB: Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Über zwei Jahre später, am 19. August 2005, 1egte der Antragsteller gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde (V B 146/05) ein.

    Am selben Tag beantragte der Antragsteller (persönlich), ihm Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung der Steuerberatungsgesellschaft zu bewilligen, die die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 für ihn eingelegt hatte.

    Zur Begründung nahm er auf die beigefügte Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 Bezug.

    Durch Beschluss vom 2. Februar 2007 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 mangels Beschwerdebefugnis des Antragstellers als unzulässig verworfen.

    Der Beschluss ist in der Entscheidungssammlung BFH/NV 2007, 958 veröffentlicht.

    Der Senat habe die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 2. Februar 2007 als unzulässig verworfen (V B 146/05), weil der Antragsteller nicht an dem vorinstanzlichen Verfahren beteiligt (§ 57 FGO) und deshalb nicht beschwerdebefugt gewesen sei.

    Der Senat habe zur Begründung der Ablehnung der PKH im Beschluss vom 2. Februar 2007 V S 18/05 (PKH) auf den am selben Tag erlassenen Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 verwiesen.

    Entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er --der Antragsteller-- (doch) Beteiligter des Klageverfahrens 12 K 3947/98 vor dem FG gewesen.

    Der Antragsteller als Geschäftsführer der klagenden GmbH gehört nicht dazu, wie der Senat in seinem Beschluss über die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde in BFH/NV 2007, 958 näher ausgeführt hat.

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers musste die Entscheidung über seinen PKH-Antrag auch nicht vor der Entscheidung über die von ihm eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 getroffen werden.

    Vielmehr vertritt der Antragsteller darin --nach wie vor-- im Wesentlichen die Auffassung, entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er (doch) zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 gegen das gegen die GmbH ergangene Urteil des FG vom 26. März 2003 12 K 3947/98 befugt gewesen, weil er zu Beginn des Klageverfahrens als damaliger Geschäftsführer der GmbH Beteiligter des Verfahrens vor dem FG gewesen sei.

    Dass diese Auffassung unzutreffend ist, hat der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 im Einzelnen dargelegt.

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Diese Vorlage hat der Senat mit Rücksicht auf den nachfolgenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. November 2008 1 BvR 848/07 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 829) --nach Anhörung der Beteiligten-- mit Beschluss vom 1. Juli 2009 V S 10/07 (Deutsches Steuerrecht 2009, 1807) zurückgenommen.

    Wie der Senat im Beschluss vom 1. Juli 2009 V S 10/07 näher dargelegt hat, dürften die Ausführungen des BVerfG in NJW 2009, 829, unter B. I. 1. b bb (2) der Gründe (Rz 39) dahingehend zu verstehen sein, dass es ausgeschlossen ist, gesetzlich geregelte Bindungen des Gerichts an seine eigenen Entscheidungen, wie sie sich insbesondere aus der Rechtskraft der Entscheidung auch zu Gunsten des anderen Verfahrensbeteiligten ergeben, ohne gegenläufige gesetzliche Grundlage mit Hilfe einer Gegenvorstellung zu übergehen (ebenso Neumann, jurisPR-BVerwG 9/2009 Anm. 4, unter D.).

    Anderes dürfte dagegen gelten --so versteht der Senat die Ausführungen des BVerfG in NJW 2009, 829, unter B. I. 1. b bb (1) (a) der Gründe (Rz 36)--, wenn das Fachgericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist und ihm die Gegenvorstellung Anlass zu einer dahingehenden Prüfung gibt.

  • GemSOGB - GmS-OGB 3/07
    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Der Senat hat mit Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07 (BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: "Ist eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft?" Das Verfahren wurde beim GmS-OGB unter dem Aktenzeichen GmS-OGB 3/07 geführt.

    Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.

    Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.

  • BFH, 03.03.2006 - V S 1/06

    Anhörungsrüge; Umdeutung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.

    Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.

  • BFH, 04.04.2008 - IX S 6/08

    Wiederholter Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Deshalb kann ein Antrag auf PKH grundsätzlich wiederholt werden (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse in NJW 2004, 1805, FamRZ 2004, 940; in NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097, m.w.N.; vom 4. April 2008 IX S 6/08 (PKH), n.v.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rz 43).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein wiederholter Antrag auf Gewährung von PKH aber nur zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 1989 II B 17/89, BFH/NV 1990, 797; vom 4. Dezember 1990 VII B 56/90, BFH/NV 1991, 474; vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256; vom 4. April 2008 IX S 6/08 (PKH), n.v.).

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422; Hartmann in Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 42 Rz 10; Schenke in Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 15. Aufl., 2007, § 54 Rz 10, m.w.N.).

    Der Antragsteller hat in seinem Schriftsatz vom 23. Februar 2007 pauschal alle Richter des Senats, die an dem Beschluss vom 2. Februar 2007 V S 18/05 (PKH) mitgewirkt haben, allein wegen der Mitwirkung an diesem Beschluss abgelehnt, ohne konkrete Anhaltspunkte vorzubringen, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit der Mitglieder des Spruchkörpers deuten (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422; vom 26. Mai 2009 X B 124/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 682; z.B. Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 51 FGO Rz 106, m.w.N.).

  • BFH, 07.02.2007 - V S 12/06

    Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.

    Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Zwar erlangt ein Beschluss, mit dem die Gewährung von PKH versagt wird, im Falle seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. März 2004 IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2004, 940; vom 10. März 2005 XII ZB 19/04, NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; Zöller/ Philippi, ZPO, Kommentar, 27. Aufl., 2009, § 117 Rz 6; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 127 Rz 102).

    Deshalb kann ein Antrag auf PKH grundsätzlich wiederholt werden (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse in NJW 2004, 1805, FamRZ 2004, 940; in NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097, m.w.N.; vom 4. April 2008 IX S 6/08 (PKH), n.v.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rz 43).

  • BFH, 09.08.2005 - V B 84/05

    Beiladungsprätendent - Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.

    Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 19/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen; Materielle

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Zwar erlangt ein Beschluss, mit dem die Gewährung von PKH versagt wird, im Falle seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. März 2004 IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2004, 940; vom 10. März 2005 XII ZB 19/04, NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; Zöller/ Philippi, ZPO, Kommentar, 27. Aufl., 2009, § 117 Rz 6; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 127 Rz 102).

    Deshalb kann ein Antrag auf PKH grundsätzlich wiederholt werden (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse in NJW 2004, 1805, FamRZ 2004, 940; in NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097, m.w.N.; vom 4. April 2008 IX S 6/08 (PKH), n.v.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rz 43).

  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98

    Rechtschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

  • BFH, 27.06.2005 - V S 6/05

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

  • BSG, 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B

    Zulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren nach rechtskräftiger

  • BFH, 26.05.2009 - X B 124/08

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Kein Anlass für

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

  • BFH, 04.12.1990 - VII B 56/90

    Zulässigkeit der Wiederholung eines Antrags auf Bewilligung von

  • BFH, 27.04.2001 - XI S 16/00

    Voraussetzungen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 414/04

    Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruches aus MRK Art 5 Abs 5 gem BGB § 852

  • BFH, 14.06.2007 - VIII B 201/06

    Keine grundsätzliche Bedeutung mangels weiteren Klärungsbedarfs zur Frage der

  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

  • BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe -

  • BFH, 26.03.1998 - XI K 5/97
  • BFH, 29.01.2003 - V B 230/02

    PKH bei NZB

  • BFH, 07.05.1974 - IV S 5/74

    Befangenheit - Antragsbegründung - Beamter der Finanzverwaltung - Frühere

  • BFH, 27.06.2005 - V B 83/05

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

  • BSG, 10.09.2007 - B 8 SO 28/07 B
  • BFH, 29.05.2008 - V S 43/07

    Richterablehnung - Gegenvorstellung - keine Beiladung nach wirksamer

  • BFH, 15.03.2006 - VI S 2/06

    Wiederholung des PKH-Antrages

  • BFH, 20.10.1995 - IX S 4/95

    Zulässigkeit eines wiederholten Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

  • BFH, 30.09.2004 - IV S 11/03

    PKH: kein Vertretungszwang für Gegenvorstellung

  • BFH, 06.12.1989 - II B 17/89

    Umfang des Rechts auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung aufgrund

  • BFH, 18.01.1996 - V S 11/95
  • BFH, 26.09.2007 - V S 10/07

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - 7 K 7303/11

    Steuerboykotteur - Reichsbürger

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (vgl. z.B. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschlüsse vom 11.02.2003 VII B 330/02, VII S 41/02, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 201, 483, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 422; vom 25.08.2009 V S 10/07, BFHE 226, 109, BStBl II 2009, 1019).
  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Es hindert deshalb den Senat auch nicht, über die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zu entscheiden (vgl auch Bundesfinanzhof , NJW 2009, 3806 f).

    Hierzu zählt ua die pauschale Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers (vgl BVerfG, NJW 2007, 3771; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8; BFH, NJW 2009, 3806 mwN; Keller in Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 60 RdNr 10d).

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 a.a.O., vom 2. Februar 1998 - BVerwG 2 B 68.97 - juris Rn. 1 und vom 22. März 2011 - BVerwG 4 B 34.10 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C - juris; BFH, Beschluss vom 25. August 2009 - V S 10/07 - NJW 2009, 3806 f.).
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