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   BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07   

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https://dejure.org/2009,1301
BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07 (https://dejure.org/2009,1301)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2009 - IV R 14/07 (https://dejure.org/2009,1301)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2009 - IV R 14/07 (https://dejure.org/2009,1301)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 5, § 13, § 20 Abs. 8 Satz 1; FGO § 118 Abs. 2; GenG § 1

  • openjur.de

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs; gewillkürtes Betriebsvermögen bei Landwirten und Freiberuflern; betriebliche Veranlassung von Risikogeschäften; subjektive Bestimmung zur Förderung des ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 5, § 13, § 20 Abs. 8 Satz 1; FGO § 118 Abs. 2; GenG § 1

  • Betriebs-Berater

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines LuF-Betriebs

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 13; ; EStG § 20 Abs. 8 S. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Landwirten und Freiberuflern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erörterung des erforderlichen Förderzusammenhangs für die Zuordnung von Genossenschaftsanteilen zum gewillkürten Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • datenbank.nwb.de

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs ? Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Landwirten und Freiberuflern ? Betriebliche Veranlassung von Risikogeschäften ? Subjektive Bestimmung zur Förderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Genossenschaftsanteile eines Landwirts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erörterung des erforderlichen Förderzusammenhangs für die Zuordnung von Genossenschaftsanteilen zum gewillkürten Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    E-Werk-Anteile können gewillkürtes Betriebsvermögen sein

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Genossenschaftsanteile können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Landwirts sein

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 4 Abs 1
    Genossenschaftsanteil; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Landwirtschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 332
  • BB 2009, 2700
  • DB 2009, 2636
  • BStBl II 2010, 227
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 23.09.1999 - IV R 12/98

    Fremdgenutztes Wohnhaus als landwirtschaftliches Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07
    Das gilt grundsätzlich auch für Land- und Forstwirte (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 30. Juli 1964 IV 20/63 U, BFHE 80, 274, BStBl III 1964, 574; vom 23. September 1999 IV R 12/98, BFH/NV 2000, 317, unter 1. der Gründe).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn ein objektiver Förderzusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb besteht, weil nach den konkreten Verhältnissen des Betriebs eine Überlassung an Arbeitnehmer nicht ausgeschlossen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 317, unter 2. der Gründe).

    Das folgt aus der bilanziellen Behandlung als Betriebsvermögen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 317, unter 3. der Gründe).

  • BFH, 24.01.2008 - IV R 45/05

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut - Bodenschatz als

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG berücksichtigt werden, wenn sie objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).

    Allerdings sind Land- und Forstwirte wegen der Besonderheiten der Einkunftsart --ebenso wie Freiberufler-- in der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens gegenüber Gewerbetreibenden stärker eingeschränkt (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt BFH-Urteile in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.2.b der Gründe; vom 14. Mai 2009 IV R 44/06, BFH/NV 2009, 1685, unter II.1.a dd der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Auch ein Bodenschatz kann nicht gewillkürtes Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs sein, wenn ihn der Steuerpflichtige ausschließlich zu dem Zweck erworben hat, ihn von einem Dritten in dessen Gewerbebetrieb abbauen zu lassen (BFH-Urteil in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.2.b der Gründe; vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 27/82, BFH/NV 1986, 85, unter 1.a der Gründe).

  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07
    Eine Beteiligung an einem EW sei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb so wesensfremd, dass eine Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Januar 1982 VIII B 57/80 (BFHE 135, 440, BStBl II 1982, 526) und BFH-Urteil vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81 (BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106) ausscheide.

    Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wesensfremd sind und bei denen eine eindeutige sachliche Beziehung zum Betrieb fehlt, können dagegen kein Betriebsvermögen sein (BFH-Urteile in BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106, und vom 28. Juli 1994 IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288, m.w.N.).

    Fehlt es von der Sache her an einer inneren Verknüpfung der Wirtschaftsgüter mit dem land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb, kann der Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht durch die Willkürung von Betriebsvermögen ausgedehnt werden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1960 I 185/59 S, BFHE 71, 629, BStBl III 1960, 485, und in BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106).

  • BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92

    Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07
    Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wesensfremd sind und bei denen eine eindeutige sachliche Beziehung zum Betrieb fehlt, können dagegen kein Betriebsvermögen sein (BFH-Urteile in BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106, und vom 28. Juli 1994 IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288, m.w.N.).

    Ausgehend von diesen Rechtsgrundsätzen hat der BFH entschieden, dass ein Mietwohnhaus, das ein Land- und Forstwirt auf zugekauftem Grund und Boden errichtet, nicht gewillkürtes Betriebsvermögen sein kann, weil es auf Dauer von einer landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen ist, so dass es grundsätzlich dem Bereich der Vermögensverwaltung und nicht der durch § 13 EStG gekennzeichneten land- und forstwirtschaftlichen Betätigung zuzurechnen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 288, unter 2.e der Gründe).

  • BFH, 20.03.1980 - IV R 22/77

    Beteiligung eines Landwirtes an einer Genossenschaft, die landwirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07
    Um notwendiges Betriebsvermögen handelt es sich, wenn sich ein Landwirt an einer Genossenschaft beteiligt, die die Verwertung und den Absatz 1andwirtschaftlicher Produkte zum Gegenstand hat; denn in einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Beteiligung keine bloße Kapitalanlage darstellt, sondern aus betrieblichem Anlass erworben wurde, z.B. weil sie die Abnahme der Produkte sicherstellt (BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 22/77, BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).

    Ein Genossenschaftsanteil ist allerdings kein notwendiges Betriebsvermögen, wenn die Genossenschaft Nichtmitglieder gleichbehandelt und aus der Mitgliedschaft kein Vorteil für den (landwirtschaftlichen) Betrieb entsteht (BFH-Urteil in BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).

  • BFH, 30.07.1964 - IV 20/63 U

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07
    Das gilt grundsätzlich auch für Land- und Forstwirte (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 30. Juli 1964 IV 20/63 U, BFHE 80, 274, BStBl III 1964, 574; vom 23. September 1999 IV R 12/98, BFH/NV 2000, 317, unter 1. der Gründe).

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sein, wenn sie diesem ähnlich wie Barmittel oder Bankguthaben als Liquiditätsreserve dienen (BFH-Urteil in BFHE 80, 274, BStBl III 1964, 574).

  • BFH, 11.07.1996 - IV R 67/95

    Konkretisierung und Qualifizierung von spekulativen Warentermingeschäften im

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07
    Bei Risikogeschäften, z.B. Termingeschäften, kommt eine betriebliche Veranlassung allgemein nur dann in Betracht, wenn sie nach den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umständen objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, das Betriebskapital zu verstärken; sie müssen von vorneherein als betriebliche Geschäfte behandelt werden (BFH-Urteil vom 11. Juli 1996 IV R 67/95, BFH/NV 1997, 114, unter 2.a der Gründe, betreffend einen Gewerbebetrieb).

    Die Anforderungen an die Feststellung der objektiven Eignung des Geschäfts zur Verstärkung des Betriebskapitals steigen umso mehr, je weiter Art und Inhalt des Geschäfts von der Haupttätigkeit des Unternehmens entfernt sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 114).

  • BFH, 19.07.1960 - I 185/59 S

    Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen durch eine

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07
    Fehlt es von der Sache her an einer inneren Verknüpfung der Wirtschaftsgüter mit dem land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb, kann der Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht durch die Willkürung von Betriebsvermögen ausgedehnt werden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1960 I 185/59 S, BFHE 71, 629, BStBl III 1960, 485, und in BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106).
  • BFH, 19.01.1982 - VIII B 57/80

    Zur Frage, ob Bodenschätze gewillkürtes Betriebsvermögen eines Land- und

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07
    Eine Beteiligung an einem EW sei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb so wesensfremd, dass eine Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Januar 1982 VIII B 57/80 (BFHE 135, 440, BStBl II 1982, 526) und BFH-Urteil vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81 (BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106) ausscheide.
  • BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79

    Weidegenossenschaft - Landwirt - Betriebsvermögen - Mitgliedschaftsrecht -

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07
    Die Beteiligung eines Landwirts an einer Genossenschaft ist auch dann dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn er die Mitgliedschaftsrechte für seinen Betrieb fortdauernd in Anspruch nimmt (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250).
  • BFH, 21.03.1997 - IV B 53/96

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

  • BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06

    Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 19/02

    Aktien an einer Zuckerfabrik als Betriebsvermögen

  • BFH, 16.09.1964 - IV 211/64
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

  • BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99

    Geldanleihe kein Betriebsvermögen bei Freiberuflern

  • BFH, 26.09.2007 - VIII B 216/06

    Fondsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Freiberuflers

  • BFH, 23.05.1985 - IV R 27/82

    Strittige Einkünfte einer Kiesgrube entweder aus Landwirtschaft und

  • BFH, 04.02.1998 - XI R 45/97

    Genossenschaftsanteile als Betriebsvermögen

  • BFH, 10.06.1998 - IV B 54/97

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern

  • BFH, 29.09.2016 - III R 42/13

    Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler - Voraussetzungen für die

    cc) Das FG-Urteil steht, soweit es die Gleichbehandlung der Aktionäre und der Nichtaktionäre unter den Kursmaklern durch die AG und die Wertpapierbörse und das Fehlen geschäftlicher Vorteile aus der Stellung als Aktionär als gegen die Zugehörigkeit der Aktien zum notwendigen Betriebsvermögen sprechende Kriterien wertet, auch im Einklang mit den BFH-Urteilen in BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439 (Rz 16) und vom 23. September 2009 IV R 14/07 (BFHE 226, 332, BStBl II 2010, 227, Rz 18 f.), wonach Genossenschaftsanteile nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, wenn die Genossenschaft Mitglieder und Nichtmitglieder gleichbehandelt und aus der Mitgliedschaft keine Vorteile für den Betrieb erwachsen.
  • BFH, 09.02.2011 - X B 67/10

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür -

    b) Bei dieser Rüge lässt der Kläger außer acht, dass der BFH in all seinen jüngeren Entscheidungen zur Frage, ob Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden können, darauf abstellt, ob sie objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (Urteil vom 23. September 2009 IV R 14/07, BFHE 226, 332, BStBl II 2010, 227, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Darlehen oder stille Beteiligungen, die mit dem Betrieb des Steuerpflichtigen nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, können grundsätzlich nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen und ihr Verlust nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden (BFH-Urteil in BFHE 226, 332, BStBl II 2010, 227).

  • BFH, 08.02.2011 - VIII R 18/09

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen einer freiberuflichen Praxis

    b) Wertpapiere können aber nur dann dem gewillkürten Betriebsvermögen eines Freiberuflers zugerechnet werden, wenn ausschließlich betriebliche Gründe für ihren Erwerb maßgeblich waren (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 80/88, BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17, und unter Aufgabe der früheren Auffassung in den BFH-Urteilen vom 22. Januar 1981 IV R 107/77, BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564, sowie vom 14. November 1972 VIII R 100/69, BFHE 108, 304, BStBl II 1973, 289; ebenso BFH-Urteile vom 15. Dezember 1999 XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708; vom 23. September 2009 IV R 14/07, BFHE 226, 332, BStBl II 2010, 227; BFH-Beschlüsse vom 26. September 2007 VIII B 216/06, BFH/NV 2008, 42; vom 29. Januar 2009 III B 123/07, BFH/NV 2009, 916).
  • BFH, 30.06.2011 - IV R 35/09

    Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fläche

    Eine erneute Zuordnung des bisherigen Privatgrundstücks zum gewillkürten land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen wäre angesichts der ausschließlich außerbetrieblichen Nutzung nicht möglich (vgl. zu den erhöhten Anforderungen an die Willkürung von Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirten BFH-Urteil vom 23. September 2009 IV R 14/07, BFHE 226, 332, BStBl II 2010, 227, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2014 - 2 K 1454/13

    Entstehung und Höhe eines Entnahmegewinns

    Zudem konnte die Fläche - ähnlich Barmitteln oder Bankguthaben - als Liquiditätsreserve des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes dienen (vgl. BFH, Urteil vom 23. September 2009, IV R 14/07, BStBl. II 2010, 227).
  • FG Niedersachsen, 03.06.2014 - 12 K 39/12

    Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Geldanlagen von

    Dies gilt für Geldgeschäfte -wie vorliegend der Erwerb von Wertpapieren- aber nur, wenn dafür ausschließlich betriebliche Gründe maßgeblich sind (BFH-Beschluss vom 10.06.1998, IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 24.08.1989, IV R 80/88, BStBl II 1990, 17, und unter Aufgabe der früheren Auffassung in den Urteilen vom 22.01.1981, IV R 107/77, BStBl II 1981, 564; vom 15.12.1999, XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708; vom 23.09.2009, IV R 14/07, BStBl II 2010, 227; BFH-Beschlüsse vom 26.09.2007, VIII B 216/06, BFH/NV 2008, 42; vom 29.01.2009, III B 123/07, BFH/NV 2009, 916).
  • FG Münster, 29.04.2011 - 4 K 4855/08

    Zordnung eines Oldtimers zum Privat- oder Betriebsvermögen eines Arztes

    Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, können als gewillkürtes Betriebsvermögen berücksichtigt werden, wenn sie objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH-Urteil vom 23.09.2009 IV R 14/07, BStBl II 2010, 227).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 5 K 1727/10

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrags: Berücksichtigung einer

  • FG Niedersachsen, 12.07.2023 - 9 K 173/21

    Betriebliche Veranlassung; Einbuchung einer wertlosen Kaufpreisrückforderung;

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