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   BFH, 04.02.2010 - X R 10/08   

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https://dejure.org/2010,162
BFH, 04.02.2010 - X R 10/08 (https://dejure.org/2010,162)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2010 - X R 10/08 (https://dejure.org/2010,162)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - X R 10/08 (https://dejure.org/2010,162)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    EStG a. F. § 10 Abs. 1 Nr. 6; GG Art. 3
    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

  • openjur.de

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten; Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.; Maßgeblichkeit des Zahlungszeitpunktes

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 6, GG Art 3, StSofortPG Art 1 Nr 3, EStG § 12 Nr 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 33, EStG § 52 Abs 1
    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. - Maßgeblichkeit des Zahlungszeitpunktes

  • Bundesfinanzhof

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. - Maßgeblichkeit des Zahlungszeitpunktes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 6 EStG 2002, Art 3 GG, Art 1 Nr 3 StSofortPG, § 12 Nr 1 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002
    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. - Maßgeblichkeit des Zahlungszeitpunktes

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

  • rewis.io

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. - Maßgeblichkeit des Zahlungszeitpunktes

  • rewis.io

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. - Maßgeblichkeit des Zahlungszeitpunktes

  • RA Kotz

    Steuerberatungskosten - Absetzbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung der Einkünfte und des Einkommens durch Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung; Verfassungsrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers zur Zulassung des Abzugs von Steuerberaterkosten; Verletzung des durch .; Vereinbarkeit einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.; Maßgeblichkeit des Zahlungszeitpunkts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen StB-Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Minderung der Einkünfte und des Einkommens durch Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung; Verfassungsrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers zur Zulassung des Abzugs von Steuerberaterkosten; Verletzung des durch .; Vereinbarkeit einer ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Steuerberatungskosten: Kein Abzug für Erstellung der ESt-Erklärung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuerberatungskosten für Einkommensteuererklärung nicht absetzbar

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Streichung des Abzugs von Steuerberatungskosten GG -konform

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Einschnitte bei Steuerberaterkosten

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Private Steuerberatungskosten

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Verbösernde Gleichheit - Steuerberatungskosten weiter nicht abziehbar

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Steuerberatungskosten sind keine Sonderausgaben

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen StB-Kosten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Steuerberaterkosten: Leider nicht mehr absetzbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerberatungskosten: Kein Abzug für die Erstellung der Einkommensteuererklärung

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einkommensteuer - Gegen das Abzugsverbot von privaten Steuerberatungskosten läuft ein BFH-Verfahren

  • ebnerstolz.de (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um Abziehbarkeit privater Steuerberaterkosten ist beim BFH anhängig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Steuerberatungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 317
  • NJW 2010, 3598
  • DB 2010, 819
  • BStBl II 2010, 617
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
    Für die Bemessung des existenznotwendigen Aufwands ist auf das sozialhilferechtlich gewährleistete Leistungsniveau als eine das Existenzminimum quantifizierende Vergleichsebene abzustellen (BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008  2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125; Senatsurteil in DStR 2010, 85, unter B.I.3.e cc).

    Der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 32c EStG [BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164], zur Gewerbesteuer [BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008  1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1] und zum Abzug von Versicherungsleistungen gemäß § 10 Abs. 3 EStG [BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 125]).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
    Der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 32c EStG [BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164], zur Gewerbesteuer [BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008  1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1] und zum Abzug von Versicherungsleistungen gemäß § 10 Abs. 3 EStG [BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 125]).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
    In der Entscheidung zur Pendlerpauschale (BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210) hat das BVerfG in erster Linie auf das Gebot der Folgerichtigkeit abgestellt.
  • BFH, 23.05.1989 - X R 6/85

    Aufwendungen für Sammelwerk zu allgemeinen steuerlichen Fragen können als

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
    Dem Steuerpflichtigen sollte die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten und die Wahrung seiner steuerlichen Rechte dadurch erleichtert werden, dass Aufwendungen für die Inanspruchnahme fremder Hilfe begünstigt wurden (BFH-Urteile vom 23. Mai 1989 X R 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865; vom 12. Juli 1989 X R 35/86, BFHE 157, 559, BStBl II 1989, 967).
  • BFH, 12.07.1989 - X R 35/86

    Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zum Steuerberater sind abzugsfähige

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
    Dem Steuerpflichtigen sollte die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten und die Wahrung seiner steuerlichen Rechte dadurch erleichtert werden, dass Aufwendungen für die Inanspruchnahme fremder Hilfe begünstigt wurden (BFH-Urteile vom 23. Mai 1989 X R 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865; vom 12. Juli 1989 X R 35/86, BFHE 157, 559, BStBl II 1989, 967).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
    Der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 32c EStG [BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164], zur Gewerbesteuer [BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008  1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1] und zum Abzug von Versicherungsleistungen gemäß § 10 Abs. 3 EStG [BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 125]).
  • BFH, 18.11.1965 - IV 151/64 U

    Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben eines

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
    Dementsprechend hat der BFH mit Urteilen vom 30. April 1965 VI 207/62 S (BFHE 82, 449, BStBl III 1965, 410) und vom 18. November 1965 IV 151/64 U (BFHE 84, 519, BStBl III 1966, 190) entschieden, dass bis zum Inkrafttreten der Neuregelung in § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG i.d.F. des StÄndG 1965, also bis zum Veranlagungszeitraum 1964 einschließlich, (nicht den Einkünftebereich betreffende) Steuerberatungskosten bei der Einkommensteuer nicht abgezogen werden konnten; aus der Neufassung des EStG gehe hervor, dass es Steuerberatungskosten gebe, die nicht als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten anzusehen seien und die deshalb ohne die Aufzählung in dem Katalog des § 10 EStG nicht abzugsfähig wären.
  • BFH, 14.11.2001 - X R 120/98

    Fremdfinanzierte Versorgungszahlungen

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
    Dauernde Lasten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG sind traditionell vornehmlich auf bestimmte Versorgungsleistungen beschränkt; Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, wie z.B. Zinszahlungen, Kaufpreisraten, Mieten, werden nicht erfasst (zu Schuldzinsen: BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 120/98, BFHE 197, 194, BStBl II 2002, 413).
  • BFH, 30.04.1965 - VI 207/62 S

    Einordnung von Steuerberatungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
    Dementsprechend hat der BFH mit Urteilen vom 30. April 1965 VI 207/62 S (BFHE 82, 449, BStBl III 1965, 410) und vom 18. November 1965 IV 151/64 U (BFHE 84, 519, BStBl III 1966, 190) entschieden, dass bis zum Inkrafttreten der Neuregelung in § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG i.d.F. des StÄndG 1965, also bis zum Veranlagungszeitraum 1964 einschließlich, (nicht den Einkünftebereich betreffende) Steuerberatungskosten bei der Einkommensteuer nicht abgezogen werden konnten; aus der Neufassung des EStG gehe hervor, dass es Steuerberatungskosten gebe, die nicht als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten anzusehen seien und die deshalb ohne die Aufzählung in dem Katalog des § 10 EStG nicht abzugsfähig wären.
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
    Dauernde Lasten sind (rentenähnliche) wiederkehrende, allerdings der Höhe nach ungleichmäßige oder abänderbare Leistungen, die aufgrund eines einheitlichen Entschlusses oder eines einheitlichen Rechtsgrundes wiederholt mit einer gewissen Regelmäßigkeit erbracht werden und deren Leistungsinhalt nicht zwingend in Geld oder vertretbaren Sachen besteht (z.B. eine Altenteilsverpflichtung oder ein Wohnrecht; vgl. Stoll, Rentenbesteuerung, 4. Aufl., 1997, Rz 32 ff.; Jansen/Myßen/ Risthaus, Renten, Raten, Dauernde Lasten, 13. Aufl., Rz 568; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Oktober 1994 IX R 46/88, BFHE 175, 572, BStBl II 1995, 169, und vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121).
  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

  • BFH, 26.02.1998 - III R 59/97

    Kapitalabfindung zur Abgeltung von Unterhaltsansprüchen

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

  • BFH, 18.10.1994 - IX R 46/88

    Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Mietwohngrundstück gegen ungleichmäßige

  • FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater

  • BFH, 16.02.2011 - X R 10/10

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten - Aufwendungen für

  • BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09

    Rechtmäßigkeit einer Teileinspruchsentscheidung über von den Einspruchsführern

  • BFH, 16.02.2011 - X R 10/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 02. 2010 X R 10/08 - Kein

    Nach Abschluss des Verfahrens erging eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25.03.2013 (BStBl I 2013, 348), aufgrund § 367 Abs. 2b, § 172 Abs. 3 AO sowie der BFH-Urteile vom 04.02.2010 X R 10/08, vom 16.02.2011 X R 10/10 und vom 17.10.2012 VIII R 51/09.

    Dauernde Lasten sind (rentenähnliche) wiederkehrende, allerdings der Höhe nach ungleichmäßige oder abänderbare Leistungen, die aufgrund eines einheitlichen Entschlusses oder eines einheitlichen Rechtsgrundes wiederholt mit einer gewissen Regelmäßigkeit erbracht werden und deren Leistungsinhalt nicht zwingend in Geld oder vertretbaren Sachen besteht (Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 10/08, BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617, m.w.N.).

    Zur näheren Begründung verweist der erkennende Senat auf sein Urteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617.

    Über die normierten Tatbestände hinaus kommt ein Sonderausgabenabzug nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617).

    Die (verbliebenen) Steuerberatungskosten sind auch nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar (vgl. Senatsurteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617).

    Daran fehlt es im Streitfall (vgl. Senatsurteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617).

    Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617 entschieden hat, war der Gesetzgeber auch nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen.

    a) Die Neuregelung verletzt nicht das objektive Nettoprinzip (vgl. Senatsurteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617); Steuerberatungskosten, die in Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung stehen, sind weiterhin abziehbar (vgl. Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 10 EStG Rz 225).

    b) Die fehlende Möglichkeit, außerhalb des Einkunftsbereichs entstandene Steuerberatungskosten abzuziehen, verletzt --entgegen der Rechtsauffassung der Kläger-- auch nicht das subjektive Nettoprinzip (Senatsurteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617; ebenso Kanzler, Gestaltung der Steuerrechtsordnung, Festschrift Lang, 2010, 601, 607 ff.).

    c) Der Nichtabzug verletzt weder den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG noch das Gebot der Folgerichtigkeit (Senatsurteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617).

    Wenn bereits die unvermeidbar zu zahlenden Personensteuern als solche in verfassungsrechtlich zulässiger Weise als nicht abziehbar behandelt werden dürfen (§ 12 Nr. 3 EStG), dann erst recht die Aufwendungen zur Erfüllung dieser Steuerzahlungspflichten (ebenso Wüllenkemper, Rückfluss von Aufwendungen im Einkommensteuerrecht, 1987, 136; HHR/Kulosa, a.a.O., § 10 Rz 220; Kanzler, a.a.O., 601, 607 ff.); dann ist es auch unter dem Aspekt der Gleichheit und der Folgerichtigkeit nicht notwendig, die Ermittlungskosten zum Abzug zuzulassen (vgl. Senatsurteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617).

    d) Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617 entschieden hat, ist ein Abzug auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten (ebenso HHR/Kulosa, a.a.O., § 10 Rz 220; a.A. Söhn, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 10 Rz I 2).

    Diese Last ist im demokratischen Gemeinwesen "entschädigungslos" hinzunehmen (vgl. Senatsurteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617 ausgeführt hat, dürften im Hinblick auf die Rechtsvereinfachung Zweifel angebracht sein, da in der Vergangenheit häufig von der nun notwendigen Aufteilung der Kosten abgesehen worden war (vgl. nur R 10.8 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 2005; R 102 EStR bis 2003).

  • BFH, 28.05.2015 - VIII B 40/14

    Betriebsausgabenabzug von Steuerberatungskosten nach Abschaffung des

    c) Es ist ebenfalls geklärt, dass Steuerberatungskosten dann als Betriebsausgaben --oder Werbungskosten-- abzugsfähig sind, wenn und soweit sie im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte bzw. des Gewinns stehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Februar 1953 IV 454/52 U, BFHE 57, 190, BStBl III 1953, 75; vom 30. April 1965 VI 207/62 S, BFHE 82, 449, BStBl III 1965, 410; vom 18. November 1965 IV 151/64 U, BFHE 84, 519, BStBl III 1966, 190; vom 22. Mai 1987 III R 220/83, BFHE 150, 148, BStBl II 1987, 711; in BFH/NV 1996, 22; vom 4. Februar 2010 X R 10/08, BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617).

    Wenn die Steuerberatungskosten jedoch nach den unter II.1.c dargestellten Grundsätzen der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung stehen, sind sie von der Gesetzesänderung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG nicht betroffen und unter Beachtung des objektiven Nettoprinzips unverändert als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617).

    Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch des Steuerpflichtigen, alle Steuerberatungskosten steuerlich geltend machen zu können (grundlegend: BFH-Urteil in BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617).

  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2010 - 5 K 186/07

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Steuerberaterkosten

    Der vorliegend allein geltend gemachte Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben kommt ab dem Veranlagungszeitraum 2006 nicht mehr in Betracht, wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 4. Februar 2010 (Az. X R 10/08, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2010, 739), dem der Senat folgt, ausgeführt hat.

    Dies hat zur Folge, dass danach auch solche Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden können, die für Veranlagungszeiträume vor 2006 erbracht wurden, aber erst im Jahr 2006 bezahlt worden sind (BFH-Urt. v. 4. Februar 2010 a.a.O.).

    Dem wird jedoch dadurch genügt, dass Steuerberatungskosten, die in Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, weiter abziehbar sind, weil die Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. diese nicht betrifft (BFH-Urt. v. 4. Februar 2010 a.a.O.).

    Der Ersatz von Steuerberatungskosten wird sozialhilferechtlich nicht gewährleistet; die Inanspruchnahme von Steuerberatungsleistungen ist nicht Teil des notwendigen Existenzminimums (BFH-Urt. v. 4. Februar 2010 a.a.O.).

    Wenn bereits die unvermeidbar zu zahlenden Personensteuern als solche als nicht abziehbar behandelt werden dürfen (§ 12 Nr. 3 EStG), dann erst recht die Aufwendungen zur Erfüllung dieser Steuerzahlungspflichten (BFH-Urt. v. 4. Februar 2010, a.a.O. m.w.N.).

    Auch die Kompliziertheit des Steuerrechts gebietet verfassungsrechtlich entgegen der Ansicht der Klägerin nicht den Abzug der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (BFH-Urt. v. 4. Februar 2010, a.a.O.).

    Dass die These von der Unvermeidlichkeit der Steuerberatungskosten nicht zu belegen ist, zeigt die Tatsache, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung selbst erstellt (BFH-Urt. v. 4. Februar 2010, a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 32/01

    Übertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks auf die Ehefrau

    Rentenzahlungen im Rahmen einer Veräußerungsrente beruhen auf einer freiwillig eingegangenen Rechtspflicht im Rahmen eines entgeltlichen gegenseitigen Austauschvertrags; die für Sonderausgaben typische Zwangslage (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 10/08, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2010, 739; Söhn, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 10 Rz A 43, Rz B 143) ist nicht gegeben.
  • BFH, 14.03.2012 - X R 50/09

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids

    In der mündlichen Verhandlung erklärte das FA, die Ruhensanordnung sei betreffend die Steuerberatungskosten um die beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren X R 40/08 und X R 10/08 sowie der Vorläufigkeitsvermerk auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu ergänzen.
  • BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des

    Nach Abschluss des Verfahrens erging eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25.03.2013 (BStBl I 2013, 348), aufgrund § 367 Abs. 2b, § 172 Abs. 3 AO sowie der BFH-Urteile vom 04.02.2010 X R 10/08, vom 16.02.2011 X R 10/10 und vom 17.10.2012 VIII R 51/09.

    b) Ebenso hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Nichtabziehbarkeit privater Steuerberatungskosten als verfassungsgemäß beurteilt (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010 X R 10/08, BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2015 - L 19 AS 1394/12

    Einkommen aus Steuererstattung - Ausgaben für Steuerberatungskosten -

    Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Verfahren X R 10/08 sei es einem Steuerpflichtigen zuzumuten, die Steuererklärung ohne fachmännische Hilfe auszufüllen.

    Jedenfalls seitdem kommt ein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten nicht mehr in Betracht (vgl. BFH, Urteil vom 4. Februar 2010, X R 10/08, Beschluss vom 25. März 2013, IX B 186/12, beide juris).

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 6 K 1031/12

    Kein Abzug von Steuerberatungskosten für die Erstellung des Mantelbogens als

    Daher ist der Aufwand, der durch das Ausfüllen von Steuererklärungsvordrucken verursacht wird, im demokratischen Gemeinwesen "entschädigungslos" hinzunehmen (vgl. BFH, Urt. vom 4. Februar 2010, X R 10/08, BStBl. II 2010, 617; BFH, Urt. v. 16. Februar 2011, X R 10/10, BFH/ NV 2011, 977).

    Die Steuerberatungskosten sind - wie oben ausgeführt - zwar wirtschaftlich gesehen sinnvoll, aber nicht unvermeidbar und somit private Aufwendungen, deren Abzugsfähigkeit zwar wünschenswert sein mag, von Verfassung wegen aber nicht geboten erscheint (vgl. BFH, Urt. vom 4. Februar 2010, X R 10/08, BStBl. II 2010, 617; BFH, Urt. vom 16. Februar 2011, X R 10/10, BFH/ NV 2011, 977).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO), die Entscheidung über den Hilfsantrag auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, denn die Revision war mangels grundsätzlicher Bedeutung nicht zuzulassen, da der Bundesfinanzhof seine ursprüngliche Rechtsprechung noch einmal mit aktuellen Urteilen (vom 4. Februar 2010, X R 10/08, BStBl. II 2010, 617 und vom 16. Februar 2011, X R 10/10, BFH/ NV 2011, 977) bestätigt hat.

  • FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung keine Werbungskosten - Abschaffung des

    Hierbei schließt sich der erkennende Senat zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs privater Steuerberatungskosten der Rechtsprechung des BFH in den Urteilen vom 4. Februar 2010 X R 10/08 (BFHE 228, 317, BStBl II 2010, 617) und vom 16. Februar 2011 X R 10/10 (juris) an und verweist wegen der Begründung im Einzelnen auf die dortigen Ausführungen.
  • FG Düsseldorf, 17.05.2018 - 15 K 1458/17

    Qualifizierung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründeten

    Das ist mit den Grundsätzen der Gleich- und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (dazu BVerfG-Urteil vom 9.12.2008 2 BvL 1/07, DStR 2008, 2460; BFH-Urteil vom 4.2.2010 X R 10/08, BStBl II 2010, 617) jedenfalls bei Nutzung von Verlusten in der Vergangenheit nicht vereinbar.
  • FG München, 14.02.2017 - 6 K 309/15

    Revision, Einkommen, Beschwerde, Nichtzulassung, Minderung, Steuerberater,

  • FG Hamburg, 27.01.2011 - 2 K 13/10

    Einkommensteuergesetz: Steuerberaterkosten eines vom Arbeitgeber nach Deutschland

  • FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07

    Private Steuerberatungskosten als außergewöhnliche Belastung:

  • BFH, 25.03.2013 - IX B 186/12

    Kein Abzug nicht einkünftebezogener Steuerberatungskosten - Behauptete

  • FG Schleswig-Holstein, 01.06.2011 - 2 V 35/11

    Keine ernstlichen Zweifel an der Steuerbarkeit von Erstattungszinsen - Verfahren

  • FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08
  • FG München, 14.10.2009 - 1 K 845/09

    Kein Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten als dauernde Last

  • FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen -

  • FG Hamburg, 15.06.2023 - 3 K 156/21

    Einkommensteuer: Keine Ausnahme vom Abflussprinzip für Kirchensteuern, die

  • FG Nürnberg, 08.11.2013 - 5 K 1039/10

    Abzugsfähigkeit der Kosten für die Fertigung der Einkommensteuererklärung durch

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 4 K 723/08
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