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   BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08   

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https://dejure.org/2010,345
BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08 (https://dejure.org/2010,345)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2010 - IV R 25/08 (https://dejure.org/2010,345)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2010 - IV R 25/08 (https://dejure.org/2010,345)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich - Erfordernis der unbedingten Veräußerungsabsicht - Gesamtplan - Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren Streitgegenständen - Grundsatz der ...

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich; Erfordernis der unbedingten Veräußerungsabsicht; Gesamtplan; Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren Streitgegenständen; Grundsatz der ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 2, AO § 42, FGO § 120, FGO § 143 Abs 2
    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich - Erfordernis der unbedingten Veräußerungsabsicht - Gesamtplan - Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren Streitgegenständen - Grundsatz der ...

  • Bundesfinanzhof

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich - Erfordernis der unbedingten Veräußerungsabsicht - Gesamtplan - Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren Streitgegenständen - Grundsatz der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 1990, § 15 Abs 2 EStG 1997, § 42 AO, § 120 FGO, § 143 Abs 2 FGO
    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich - Erfordernis der unbedingten Veräußerungsabsicht - Gesamtplan - Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren Streitgegenständen - Grundsatz der ...

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein gewerblicher Grundstückhandel bei Zwischenschaltung einer eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltenden GmbH

  • Betriebs-Berater

    Gestaltungsmissbrauch durch Zwischenschaltung einer GmbH beim gewerblichen Grundstückshandel?

  • Betriebs-Berater

    Gewerblicher Grundstückshandel - Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft

  • rewis.io

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich - Erfordernis der unbedingten Veräußerungsabsicht - Gesamtplan - Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren Streitgegenständen - Grundsatz der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich - Erfordernis der unbedingten Veräußerungsabsicht - Gesamtplan - Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren Streitgegenständen - Grundsatz der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; AO § 42
    Missbräuchlichkeit der Zwischenschaltung einer GmbH in einem gewerblichen Grundstückshandel im Fall einer nicht funktionslosen, eine eigene wesentliche und wertschöpfende Tätigkeit ausübenden GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwischenschaltung einer GmbH bei gewerblichen Grundstückshandel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH grds. nicht missbräuchlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblicher Grundstückshandel und die zwischengeschaltete GmbH

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Missbräuchlichkeit der Zwischenschaltung einer GmbH in einem gewerblichen Grundstückshandel im Fall einer nicht funktionslosen, eine eigene wesentliche und wertschöpfende Tätigkeit ausübenden GmbH

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer GmbH

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zwischenschaltung einer GmbH

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, ob die Zwischenschaltung einer GmbH rechtsmissbräuchlich ist, wenn es um die Beurteilung des Vorliegens eines gewerblichen Grundstückshandels geht

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 509
  • NJW 2010, 12
  • NZM 2010, 591
  • BB 2010, 1309
  • BB 2010, 2284
  • DB 2010, 1210
  • BStBl II 2010, 622
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
    Die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs erfordert überdies eine zweckgerichtete Handlung zur Umgehung eines Steuergesetzes (BFH-Urteil vom 18. März 2004 III R 25/02, BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787, unter II.2.d der Gründe, m.w.N.).

    bb) Nach der Rechtsprechung kann die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft zur Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels missbräuchlich sein, wenn die erwerbende Gesellschaft im Wesentlichen zum Zwecke des Kaufs und des Weiterverkaufs gegründet worden ist, oder wenn sie in Bezug auf die in Rede stehenden Veräußerungsgeschäfte funktionslos ist und besondere Umstände hinzutreten, dass z.B. die Mittel für den Kaufpreis ganz oder zu einem erheblichen Teil von dem Steuerpflichtigen stammen oder erst aus den Erlösen des Weiterverkaufs zu erbringen sind (BFH-Urteil in BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787, unter II.2.d der Gründe, m.w.N.).

    In diesen Fällen ist die Zwischenschaltung der GmbH in der Regel nicht ungewöhnlich, weil dem Steuerpflichtigen die Wahl der Rechtsform, in der er eine Tätigkeit entfalten will, freigestellt ist (BFH-Urteil in BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787, unter II.3. der Gründe).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
    Die typischen gewerblichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken unterscheiden sich von der privaten Vermögensverwaltung durch die beim Erwerb oder zum Zeitpunkt der Bebauung bestehende Veräußerungsabsicht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.1., 2. und 4. der Gründe).

    Dies gilt auch bei der Bebauung von Grundstücken (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.2., 3. und 5. der Gründe).

    In derartigen Gestaltungen kann die Wertung gerechtfertigt sein, dass es sich unabhängig von der Anzahl der Verkäufe um eine gewerbliche Tätigkeit handelt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5. der Gründe).

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
    Demnach kommt es nicht darauf an, ob die Veräußerung des Miteigentums an die GmbH nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III.2.a der Gründe) --abweichend vom Zivilrecht-- ausnahmsweise als Veräußerung von 45 Wohnungen anzusehen wäre.

    c) Ferner kann der Klägerin die Verkaufstätigkeit der GmbH nicht nach den Grundsätzen des Urteil des XI. Senats des BFH in BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III.2.e der Gründe zugerechnet werden.

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
    Allerdings ist es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht verwehrt, seine rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass sich eine möglichst geringe steuerliche Belastung ergibt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272, unter C.III. der Gründe).
  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
    (3) Das Urteil des X. Senats des BFH vom 17. Juni 1998 X R 68/95 (BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667, unter II.3.b und II.3.c der Gründe) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
    Dies ist auch möglich, wenn eine vom Steuerpflichtigen beherrschte Zwischengesellschaft in der Weise eingeschaltet wird, dass der Verwertungsgewinn in fremdunüblicher Weise in einem einzigen --nicht nachhaltigen-- Verkaufsakt an diese Gesellschaft abgeschöpft wird, während die zwischengeschaltete Gesellschaft bei der nachhaltigen Vermarktung der Grundstücke keinen oder nur einen geringen Gewinn erzielt (BFH-Urteil vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, unter B.II.2.b der Gründe, m.w.N. und weiteren Beispielen für die Zwischenschaltung naher Angehöriger).
  • BFH, 12.01.1998 - V R 39/97

    Besteuerung von Leistungen nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG)

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
    Hat das FG --wie im Streitfall-- über die Rechtmäßigkeit mehrerer Steuerbescheide, also über mehrere selbständige Streitgegenstände, entschieden, so muss der Revisionskläger für jeden Streitgegenstand die verletzte Rechtsnorm bezeichnen und eine gesonderte Begründung angeben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1991 I R 88/89, BFHE 166, 297, BStBl II 1992, 257, unter II.A. der Gründe; BFH-Beschluss vom 12. Januar 1998 V R 39/97, BFH/NV 1998, 979).
  • BFH, 16.10.1991 - I R 88/89

    1. Dauerschuld behält ihren Charakter bis zum Erlöschen 2. Kredit für den Erwerb

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
    Hat das FG --wie im Streitfall-- über die Rechtmäßigkeit mehrerer Steuerbescheide, also über mehrere selbständige Streitgegenstände, entschieden, so muss der Revisionskläger für jeden Streitgegenstand die verletzte Rechtsnorm bezeichnen und eine gesonderte Begründung angeben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1991 I R 88/89, BFHE 166, 297, BStBl II 1992, 257, unter II.A. der Gründe; BFH-Beschluss vom 12. Januar 1998 V R 39/97, BFH/NV 1998, 979).
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
    Die vom BFH für die Beurteilung der Gewerblichkeit von Grundstücksverkäufen aufgestellte Drei-Objekt-Grenze ist ein gewichtiges Indiz für oder gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 2.a der Gründe).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06

    Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
    Deswegen kommt es auch nicht darauf an, dass nach dem Urteil vom 24. Juni 2009 X R 36/06 (BFHE 225, 407, BStBl II 2010, 171) die entgeltliche Übertragung eines Objekts auf eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH vor Fertigstellung des Objekts ein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht sein kann.
  • BFH, 17.10.1985 - IV R 34/84

    Klagebefugnis hinsichtlich der gesonderten Gewinnfeststellung für eine KG

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

  • FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50202/03

    Gewerblicher Grundstückshandel und Abschirmwirkung einer GmbH: Zurechnung des von

  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Auch bei - wie hier - nur teilweiser Zurückverweisung der Sache muss dem Landgericht die Entscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens übertragen werden (Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung, vgl. BFH, Urt. v. 17.03.2010 - IV ZR 25/08, NZM 2010, 591, juris-Rn. 58; BFH, Urt. v. 19.11.2003 - I R 88/02, DB 2004, 466; OLG München, Urt. v. 05.05.2017 - 10 U 1750/15, ZfS 2018, 79, juris-Rn. 62).
  • BFH, 19.01.2017 - IV R 50/14

    Abgrenzung des physischen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung - keine

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein solcher Missbrauch vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonstige beachtliche außersteuerrechtliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (z.B. BFH-Urteile vom 17. November 1999 I R 11/99, BFHE 190, 419, BStBl II 2001, 822; vom 17. März 2010 IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622, Rz 47).
  • BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des

    Dementsprechend macht allein das Bestreben, Steuern zu sparen, eine rechtliche Gestaltung nicht unangemessen, solange die gewählte Gestaltung zumindest auch von beachtlichen außersteuerlichen Gründen bestimmt gewesen ist (BFH-Urteile vom 4. Oktober 2006 VIII R 7/03, BFHE 215, 183, BStBl II 2009, 772, unter II.5., Rz 42; vom 17. März 2010 IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622, Rz 47; vom 19. Januar 2017 IV R 50/14, BFHE 257, 35, BStBl II 2017, 456, Rz 96, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.2019 - X R 21/17

    Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten

    Anderes gilt wiederum, wenn die zwischengeschaltete Gesellschaft nicht funktionslos ist, sondern selbst eine wesentliche --wertschöpfende-- Tätigkeit ausübt (BFH-Urteil vom 17.03.2010 - IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622, unter II.3.d cc).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08

    Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird bei Grundstücksverkäufen die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (u.a. BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622, unter II.3.b aa der Gründe, m.w.N.).

    (1) Danach liegt in der Regel ein gewerblicher Grundstückshandel vor, sofern mehr als drei Objekte innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel fünf Jahren zwischen Anschaffung und Verkauf veräußert werden (u.a. BFH-Urteil in BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622, unter II.3.b aa der Gründe).

  • BFH, 13.09.2018 - I R 19/16

    Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem

    Auch bei nur teilweiser Zurückverweisung der Sache muss dem FG nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung die Entscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens übertragen werden (z.B. BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622).
  • BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird bei Grundstücksverkäufen die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten --z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung-- entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622, unter II.3.b aa der Gründe, m.w.N.).

    b) Danach liegt in der Regel ein gewerblicher Grundstückshandel vor, sofern mehr als drei Objekte innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel fünf Jahren ab der Anschaffung veräußert werden (u.a. BFH-Urteil in BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622, unter II.3.b aa der Gründe; Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.2. der Gründe).

  • BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr

    Es ist dem Steuerpflichtigen allerdings grundsätzlich nicht verwehrt, seine rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass sich eine möglichst geringe steuerliche Belastung ergibt (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622).
  • BFH, 06.10.2010 - II R 29/09

    Abgrenzung und erbschaftsteuerrechtliche Bedeutung von Vorausvermächtnissen und

    Die Übertragung der Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens auf das FG beruht auf § 143 Abs. 2 FGO unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (vgl. BFH-Urteile vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.8.; vom 17. Juli 2008 I R 83/07, BFH/NV 2009, 417, unter II.6., und vom 17. März 2010 IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622, unter II.5.; BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 3.).
  • BFH, 24.07.2013 - I R 57/11

    Inhaltsadressat von Feststellungsbescheiden - Analoge Anwendung von § 180 Abs. 3

    In der danach zulässigen Beschränkung des Revisionsantrags liegt weder eine Teilrücknahme des Rechtsmittels noch ein Rechtsmittelverzicht (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 7, m.w.N.).
  • BFH, 06.04.2022 - X R 28/19

    Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2014/17

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2160/17

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 11 K 1355/12

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

  • FG Münster, 22.11.2013 - 5 K 3828/10

    Feststellung des verrechenbaren Verlustes einer Gesellschaft i.R.e.

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2220/17

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • FG Münster, 08.11.2010 - 5 K 4566/08

    Verlustausgleichsverbot nach § 15b EStG; Anlaufverluste; Darlegungs- und

  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08

    Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 6 K 2976/13

    Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung i.S.d. § 42 AO bei

  • BFH, 27.03.2013 - IV B 81/11

    Geänderter Gewinnfeststellungsbescheid während des Verfahrens der

  • BFH, 28.01.2016 - X B 128/15

    Einschränkung des Umfangs der Anfechtung das FG-Urteils in der

  • FG München, 20.02.2013 - 9 K 1748/11

    Aussetzung des Verfahrens § 74 AO; Änderung des Verwaltungsakts § 68 FGO;

  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 1913/09

    Kein Gewerbebetrieb durch den einmaligen Erwerb und die Veräußerung von Rundholz

  • FG Düsseldorf, 22.02.2011 - 6 K 3060/08

    Übertragung des Vermögens eines VVaG nach § 185 UmwG - Rückstellung für

  • FG Münster, 05.08.2010 - 5 V 1142/10

    Passivlegitimation bei AdV-Antrag; Sachliche Entscheidung in angemessener Frist;

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