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   BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09   

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https://dejure.org/2010,1314
BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09 (https://dejure.org/2010,1314)
BFH, Entscheidung vom 09.06.2010 - IX R 52/09 (https://dejure.org/2010,1314)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - IX R 52/09 (https://dejure.org/2010,1314)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen Reputation getätigte Abwicklungsaufwendungen - Auflösungsverlust - Keine Verständigung der Beteiligten über anzuwendendes Recht

  • openjur.de

    Nachträgliche Anschaffungskosten; Halbabzugsgebot; Zur geschäftlichen Reputation getätigte Abwicklungsaufwendungen; Auflösungsverlust; Keine Verständigung der Beteiligten über anzuwendendes Recht

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17, GG Art 20 Abs 3, AO § 3 Abs 1, EStG § 3c Abs 2
    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen Reputation getätigte Abwicklungsaufwendungen - Auflösungsverlust - Keine Verständigung der Beteiligten über anzuwendendes Recht

  • Bundesfinanzhof

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen Reputation getätigte Abwicklungsaufwendungen - Auflösungsverlust - Keine Verständigung der Beteiligten über anzuwendendes Recht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 EStG 2002, Art 20 Abs 3 GG, § 3 Abs 1 AO, § 3c Abs 2 EStG 2002
    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen Reputation getätigte Abwicklungsaufwendungen - Auflösungsverlust - Keine Verständigung der Beteiligten über anzuwendendes Recht

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen Reputation getätigte Abwicklungsaufwendungen - Auflösungsverlust - Keine Verständigung der Beteiligten über anzuwendendes Recht

  • rewis.io

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen Reputation getätigte Abwicklungsaufwendungen - Auflösungsverlust - Keine Verständigung der Beteiligten über anzuwendendes Recht

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen Reputation getätigte Abwicklungsaufwendungen - Auflösungsverlust - Keine Verständigung der Beteiligten über anzuwendendes Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als nachträgliche Anschaffungskosten im Hinblick auf eine mögliche Erhöhung des Auflösungsverlusts; Veranlassung eines Aufwands durch das das Gesellschaftsverhältnis in Bezug auf eine Befriedigung eines Gläubigers einer GmbH durch ...

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Anschaffungskosten; Halbabzugsgebot

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Anschaffungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zur geschäftlichen Reputation getätigte Abwicklungsaufwendungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als nachträgliche Anschaffungskosten im Hinblick auf eine mögliche Erhöhung des Auflösungsverlusts; Veranlassung eines Aufwands durch das das Gesellschaftsverhältnis in Bezug auf eine Befriedigung eines Gläubigers einer GmbH durch ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei freiwilliger Übernahme von Verbindlichkeiten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anschaffungskosten können Auflösungsverlust erhöhen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 326
  • NJW-RR 2011, 393
  • BB 2010, 2725
  • DB 2010, 2369
  • BStBl II 2010, 1102
  • BStBl II 2011, 1102
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98

    Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH

    Auszug aus BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09
    Diese sei aber selbst dann zu bejahen, wenn die Abwicklungsaufwendungen (auch) der geschäftlichen Reputation oder der Verwirklichung weiterer geschäftlicher Unternehmungen dienten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561).

    Wenn der BFH, worauf sich die Kläger berufen, entschieden hat, dass Abwicklungsaufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen sein können, wenn sie auch der geschäftlichen Reputation oder der Verwirklichung weiterer geschäftlicher Unternehmungen dienen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 561), so ist dies lediglich dahin zu verstehen, dass diese hinzukommenden Motivationsgründe das Vorliegen von nachträglichen Anschaffungskosten nicht ausschließen; sie können jedoch nicht eine fehlende Veranlassung durch das konkrete Gesellschaftsverhältnis ersetzen.

  • BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung wegen

    Auszug aus BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09
    Dazu rechnet der BFH Finanzierungshilfen für die Gesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994, m.w.N.).

    Allein daraus, dass die Finanzierungsmaßnahme eines Gesellschafters zugunsten der Gesellschaft dem sog. Fremdvergleich nicht standhält, folgt noch nicht, dass sie zu funktionalem Eigenkapital und damit im Verlustfall zu nachträglichen Anschaffungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG führt (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1994).

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

    Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09
    Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385, m.w.N.).

    Auflösungsverlust i.S. des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385).

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06

    Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als

    Auszug aus BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 78/06, und IX R 80/06, BFHE 220, 446, und 220, 451, BStBl II 2008, 575 und 577, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 (BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220) erkannt, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen hat (Bestätigung durch Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFH/NV 2010, 1022).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare

    Auszug aus BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 78/06, und IX R 80/06, BFHE 220, 446, und 220, 451, BStBl II 2008, 575 und 577, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 (BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220) erkannt, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen hat (Bestätigung durch Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFH/NV 2010, 1022).
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 (BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220) erkannt, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen hat (Bestätigung durch Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFH/NV 2010, 1022).
  • FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 431/06

    Auflösungsverlust einer GmbH-Beteiligung als negative Einkünfte eines Klägers aus

    Auszug aus BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09
    Daraufhin gab das FG der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1739 veröffentlichtem Urteil insoweit statt, als es den Auflösungsverlust des Klägers nach § 17 Abs. 4 EStG von bisher 29.892 EUR um 12.500 EUR auf 42.392 EUR erhöhte.
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 48/12

    Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

    Als juristische Person nicht mehr existent ist eine GmbH erst nach ihrer Löschung wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister (BFH-Urteil vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, BStBl II 2010, 1102; Scholz/ Bitter, a.a.O., Vor § 64 Rz 176; Ulmer/Paura, a.a.O., § 74 Rz 31).
  • BFH, 08.02.2011 - IX R 15/10

    Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG

    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, BStBl II 2010, 1102; vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, m.w.N., und vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577, m.w.N.).
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG - Verzicht

    Daraus ergibt sich, dass der Kläger lediglich zur Umgehung der Beschränkungen des § 18 KWG zwischengeschaltet war, ohne durch den Ausfall der Gesellschafterdarlehen selbst wirtschaftlich belastet zu sein (s.a. BFH-Urteil vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, BStBl II 2010, 1102: Steuerpflichtiger muss die Kosten "selbst persönlich getragen" haben).
  • BFH, 14.03.2012 - IX R 37/11

    Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter

    a) Auflösungsverlust ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, BStBl II 2010, 1102).
  • BFH, 20.08.2013 - IX R 43/12

    Ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10 %

    Nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb --unter weiteren hier nicht problematischen Voraussetzungen-- auch der Gewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft; Entsprechendes gilt für einen Auflösungsverlust als dem Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. das Urteil vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, BStBl II 2010, 1102, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 16/10

    Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zu Gunsten seiner GmbH und seiner

    Nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb --unter weiteren hier nicht problematischen Voraussetzungen-- auch der Gewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft; Entsprechendes gilt für einen Auflösungsverlust als den Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) soweit seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. das Urteil vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 22.06.2015 - 7 K 19/13

    Einkommensteuerliche Abziehbarkeit von auf eine untergegangene Beteiligung

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat insoweit anschließt, findet § 3c Abs. 2 in der im Streitjahr geltenden Fassung auf Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Einkünften gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG keine Anwendung, wenn dem Steuerpflichtigen keine nach § 3 Nr. 40 EStG steuerbefreite Einnahmen zugeflossen sind (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 339; vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BStBl. II 2010, 1102).
  • FG Düsseldorf, 11.11.2021 - 14 K 2330/19

    Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer

    b) Auflösungsverlust im Sinne des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 22/92, BStBl II 2001, 385; und vom 09.06.2010 IX R 52/09, BStBl II 2010, 1102).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14

    Zur steuerrechtlichen Beurteilung des Erwerbs eigener Anteile beim veräußernden

    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (st. Rspr. des BFH u.a. Urteile vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, BStBl II 2010, 1102 und vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575 m.w.N.).
  • BFH, 05.02.2014 - X R 5/11

    Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei früheren wesentlichen Beteiligungen - Kein

    Allein der Umstand, dass ein Gesellschafter im Zuge der Veräußerung oder Auflösung einer Kapitalgesellschaft eine Verbindlichkeit der Gesellschaft persönlich übernimmt, reicht noch nicht aus, um eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis annehmen zu können (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 37, unter III.4., und vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, BStBl II 2010, 1102, unter II.1.b).
  • FG Düsseldorf, 04.10.2012 - 12 K 993/12

    Option zur Regelbesteuerung nach § 32 d Abs. 2 Nr. 3 a EStG nach GmbH-Insolvenz

  • FG Niedersachsen, 06.09.2013 - 3 K 230/13

    Anwendung des Teileinkünfteverfahrens i.R.d. Feststehens des Nichterzielens von

  • BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10

    Zur Frage der unternehmerischen Beteiligung eines Aktionärs

  • FG Düsseldorf, 19.01.2023 - 14 K 1638/20

    Berücksichtigung von Verlusten bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft

  • FG Saarland, 16.08.2012 - 2 K 1247/10

    Einkommensteuerliche Behandlung einer Finanzierungsmaßnahme als funktionales

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