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   BFH, 17.06.2010 - III R 42/09   

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https://dejure.org/2010,2238
BFH, 17.06.2010 - III R 42/09 (https://dejure.org/2010,2238)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2010 - III R 42/09 (https://dejure.org/2010,2238)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - III R 42/09 (https://dejure.org/2010,2238)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit - Auslegung des Vorläufigen Europäischen Abkommens

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit; Auslegung des Vorläufigen Europäischen Abkommens

  • Bundesfinanzhof

    AO § 9 S 2, EStG § 62 Abs 1 Nr 1, KV/UVEuVorlAbk Art 2 Abs 1 Buchst d, VtrRKonv Art 33 Abs 1, VtrRKonv Art 33 Abs 2, VtrRKonv Art 31 Abs 1, SGB 1 § 30 Abs 3
    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit - Auslegung des Vorläufigen Europäischen Abkommens

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit - Auslegung des Vorläufigen Europäischen Abkommens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 S 2 AO, § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, Art 2 Abs 1 Buchst d KV/UVEuVorlAbk, Art 33 Abs 1 VtrRKonv, Art 33 Abs 2 VtrRKonv
    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit - Auslegung des Vorläufigen Europäischen Abkommens

  • IWW
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VEA Art. 2, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 2, WÜRV Art. 33, WÜRV Art. 31 Abs. 1, VEA Art. 7 Abs. 1, VEA Art. 9, AO § 9 S. 2, SGB I § 30 Abs. 3
    Kindergeld, Revision, türkische Staatsangehörige, Vorläufiges Europäisches Abkommen, wohnen, Aufenthalt, gewöhnlicher Aufenthalt

  • rewis.io

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit - Auslegung des Vorläufigen Europäischen Abkommens

  • ra.de
  • rewis.io

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit - Auslegung des Vorläufigen Europäischen Abkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiges Europäisches Abkommen über soziale Sicherheit (VEA): Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit vom 11. Dezember 1953

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ab sechs Monaten Aufenthalt Kindergeld für türkische Staatsbürger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 337
  • NJW 2010, 3472 (Ls.)
  • FamRZ 2010, 1733
  • BStBl II 2018, 392
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.09.2004 - B 10 EG 3/04 R

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltstitel - Flüchtlinge - Familienbeihilfe -

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 42/09
    Art. 1 VEA gibt ein Grundmuster vor, welche Leistungssysteme von dem Abkommen grundsätzlich erfasst werden; orientiert an diesem Grundmuster bestimmen die vertragschließenden Staaten sodann im Anhang I (Art. 7 Abs. 1 und 2 VEA) jeweils für sich, auf welche nationalen Systeme sozialer Sicherheit das VEA angewendet werden soll (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 23. September 2004 B 10 EG 3/04 R, BSGE 93, 194).

    Seine Auslegungsgrundsätze sind zugleich Ausdruck allgemeiner Regeln des Völkerrechts, die als solche auch auf Verträge angewendet werden können, die wie das VEA bereits vor dem Inkrafttreten des WÜRV abgeschlossen wurden (vgl. BSG-Urteil in BSGE 93, 194).

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 42/09
    Aufgrund der unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung des § 9 Satz 2 AO (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1987 III R 148/86, BFHE 151, 46, BStBl II 1988, 14) kommt es nicht darauf an, ob in einem Übergangswohnheim ein gewöhnlicher Aufenthalt i.S. des § 30 Abs. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch begründet werden kann (bejahend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1999  5 C 11/98, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.0, § 107 BSHG Nr. 1; ablehnend für die Dauer des Asylverfahrens noch BSG-Urteil vom 31. Januar 1980 8b RKg 4/79, BSGE 49, 254).
  • BFH, 11.09.1987 - III R 148/86

    Unterhaltshöchstbetrag - Nachträglicher Entfall - Asylberechtigter - Anerkennung

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 42/09
    Aufgrund der unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung des § 9 Satz 2 AO (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1987 III R 148/86, BFHE 151, 46, BStBl II 1988, 14) kommt es nicht darauf an, ob in einem Übergangswohnheim ein gewöhnlicher Aufenthalt i.S. des § 30 Abs. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch begründet werden kann (bejahend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1999  5 C 11/98, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.0, § 107 BSHG Nr. 1; ablehnend für die Dauer des Asylverfahrens noch BSG-Urteil vom 31. Januar 1980 8b RKg 4/79, BSGE 49, 254).
  • BSG, 31.01.1980 - 8b RKg 4/79

    Anerkennungsverfahren - Asylsuchender Ausländer - Asylberechtigung - Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 42/09
    Aufgrund der unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung des § 9 Satz 2 AO (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1987 III R 148/86, BFHE 151, 46, BStBl II 1988, 14) kommt es nicht darauf an, ob in einem Übergangswohnheim ein gewöhnlicher Aufenthalt i.S. des § 30 Abs. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch begründet werden kann (bejahend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1999  5 C 11/98, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.0, § 107 BSHG Nr. 1; ablehnend für die Dauer des Asylverfahrens noch BSG-Urteil vom 31. Januar 1980 8b RKg 4/79, BSGE 49, 254).
  • FG Sachsen, 30.04.2009 - 1 K 1031/08

    Kein Kindergeldanspruch für mit seiner Familie in Gemeinschaftsunterkunft für

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 42/09
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Urteil vom 30. April 2009  1 K 1031/08 (Kg), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 154).
  • BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12

    Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen

    Dem steht das VEA, das weiter in Kraft ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 42/09, BFHE 230, 337) nicht entgegen.

    Danach steht türkischen Staatsangehörigen, die seit wenigstens sechs Monaten in Deutschland wohnen, wie deutschen Staatsangehörigen Kindergeld unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 EStG zu (BFH-Urteil in BFHE 230, 337).

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 KG 1/20 R

    (Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 -

    Das VEA vermittelt für türkische Staatsangehörige ggf ab einem Aufenthalt im Bundesgebiet von sechs Monaten einen Anspruch auf Kindergeld unter denselben Voraussetzungen wie für einen deutschen Staatsbürger (BFH vom 17.6.2010 - III R 42/09 - BFHE 230, 337) .
  • BFH, 27.10.2011 - III R 14/08

    Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i. S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG -

    Seine Auslegungsgrundsätze sind zugleich Ausdruck allgemeiner Regeln des Völkerrechts, die als solche auch auf Verträge angewendet werden können, die wie das SozSichAbk YUG bereits vor dem Inkrafttreten des WÜRV abgeschlossen wurden (vgl. auch Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 42/09, BFHE 230, 337, betr. das Vorläufige Europäische Abkommen über soziale Sicherheit unter Ausschluss der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen vom 11. Dezember 1953).
  • BFH, 11.05.2022 - III R 19/20

    Kindergeld vor Abschluss des Asylverfahrens

    Zu diesen Leistungen zählt zwar auch das Kindergeld (Art. 1 Abs. 1 Buchst. d, Art. 7 des VEA und Bekanntmachung über das Inkrafttreten sowie über den Geltungsbereich des VEA sowie des Zusatzprotokolls vom 08.01.1958, BGBl II 1958, 18, sowie Senatsurteil vom 17.06.2010 - III R 42/09, BFHE 230, 337, BStBl II 2018, 392, Rz 10).
  • FG Hessen, 27.03.2014 - 3 K 12/11

    Bestandskraft; Erstattungsverfahren; Leistungsklage; Vorläufiges Europäisches

    Nach dem BFH-Urteil vom 17.06.2010 III R 42/09 (BFH/NV 2010, 2168) ist der Begriff "Wohnen" in Art. 2 Abs. 1 Buchst. d Vorläufiges Europäisches Abkommen nicht einschränkend in dem Sinn auszulegen, dass nur der Aufenthalt in einer eigenen Wohnung zu Leistungen berechtigt.

    Der BFH hat über diese Rechtsfrage erst mit Urteil vom 17.06.2010 III R 42/09 (BFH/NV 2010, 2168) entschieden.

  • BFH, 15.07.2010 - III R 76/08

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen

    Nach dem Urteil des Senats vom 17. Juni 2010 III R 42/09 (BFHE 230, 337) (nachzulesen unter www.bundesfinanzhof.de) ist der Begriff "Wohnen" in Art. 2 Abs. 1 Buchst. d VEA nicht einschränkend in dem Sinn auszulegen, dass nur der Aufenthalt in einer eigenen Wohnung zu Leistungen berechtigt.
  • BFH, 15.03.2012 - III R 87/03

    Kindergeldanspruch einer nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerin, wenn sich

    Obwohl sie nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer sind, gelten für sie aufgrund des VEA die Einschränkungen des § 62 Abs. 2 EStG nicht (Senatsurteile vom 17. Juni 2010 III R 42/09, BFHE 230, 337; vom 15. Juli 2010 III R 76/08, BFH/NV 2011, 213).
  • BFH, 15.07.2010 - III R 77/08

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen Abkommen

    Nach dem Urteil des Senats vom 17. Juni 2010 III R 42/09 (BFHE 230, 337)  (nachzulesen unter www.bundesfinanzhof.de) ist der Begriff "Wohnen" in Art. 2 Abs. 1 Buchst. d VEA nicht einschränkend in dem Sinn auszulegen, dass nur der Aufenthalt in einer eigenen Wohnung zu Leistungen berechtigt.
  • FG Düsseldorf, 18.02.2014 - 10 K 4001/10

    Rückwirkende Beanspruchung von Kindergeld durch eine türkische Staatsbürgerin;

    Dem steht das VEA, das weiter in Kraft ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 42/09, BFH/NV 2010, 2168) nicht entgegen.

    Danach steht türkischen Staatsangehörigen, die seit wenigstens sechs Monaten in Deutschland wohnen, wie deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich Kindergeld unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 EStG zu (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 352/11

    Anspruch einer Ehefrau einer sogenannten "unechten" Ortskraft eines

    Schließlich besteht für die Klägerin auch unter entsprechender Anwendung des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Verbindung mit dem "Vorläufigen Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit unter Ausschluss der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen" (im Folgenden: VEA, juris: KV/UVEuVorlAbk) vom 11. Dezember 1953, das weiter in Kraft ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 42/09, BFH/NV 2010, 2168, BFHE 230, 337) kein Anspruch auf Kindergeld.
  • FG Nürnberg, 30.11.2009 - 2 K 812/09

    Kindergeld, Vorläufiges Europäisches Abkommen vom 11.12.1953 über soziale

  • FG Niedersachsen, 18.10.2013 - 1 K 196/11

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf deutsches Kindergeld durch

  • FG Münster, 10.12.2014 - 10 K 175/13

    Kein Kindergeldanspruch für einen nur bei einer bestimmten Bildungsstätte

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