Rechtsprechung
   BFH, 07.07.2011 - V R 41/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1643
BFH, 07.07.2011 - V R 41/09 (https://dejure.org/2011,1643)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2011 - V R 41/09 (https://dejure.org/2011,1643)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - V R 41/09 (https://dejure.org/2011,1643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer - Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit - Gemeinschafter als Leistungsempfänger - Rückwirkung des § 10 Abs. 4 ...

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer; Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit; Gemeinschafter als Leistungsempfänger; Rückwirkung des § 10 Abs. 4 Satz ...

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 2 Abs 1, UStG § ... 10 Abs 4 S 1 Nr 2, UStG § 15 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst b, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2 Buchst a, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer - Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit - Gemeinschafter als Leistungsempfänger - Rückwirkung des § 10 Abs. 4 ...

  • Bundesfinanzhof

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer - Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit - Gemeinschafter als Leistungsempfänger - Rückwirkung des § 10 Abs. 4 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 UStG 1999, § 10 Abs 4 S 1 Nr 2 UStG 1999 vom 09.12.2004, § 15 Abs 1 UStG 1999, Art 4 Abs 1 EWGRL 388/77, Art 4 Abs 2 EWGRL 388/77
    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer - Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit - Gemeinschafter als Leistungsempfänger - Rückwirkung des § 10 Abs. 4 ...

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer – Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit – Gemeinschafter als Leistungsempfänger – ...

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks

  • rewis.io

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer - Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit - Gemeinschafter als Leistungsempfänger - Rückwirkung des § 10 Abs. 4 ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer - Vorliegen einer Vermietungstätigkeit oder Verpachtungstätigkeit - Gemeinschafter als Leistungsempfänger - Rückwirkung des § 10 Abs. 4 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht- Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zur Errichtung eines Gebäudes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei von Ehegatten errichteten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug bei sowohl privat als auch unternehmerisch genutzten Gebäuden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes durch Ehegatten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei von Ehegatten errichteten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BFH begrenzt Vorsteuerabzug bei Gebäuden

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei von Ehegatten errichteten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei von Ehegatten errichteten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes durch Ehegatten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei gemischt-genutzten Gebäuden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils an den Miteigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Immobilie: Wenn die Ehefrau ihren Miteigentumsanteil an den Ehemann/ Unternehmer vermietet

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei teilweiser unternehmerischer Nutzung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 513
  • NZM 2011, 824
  • BB 2011, 2581
  • BB 2011, 2855
  • BB 2012, 1069
  • DB 2011, 2297
  • BStBl II 2014, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    aa) Bei einer aus zwei Personen bestehenden Gemeinschaft, die selbst keine Rechtspersönlichkeit besitzt und selbst keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, sind die Gemeinschafter als Leistungsempfänger anzusehen (EuGH-Urteil vom 21. April 2005 C-25/03, "HE", Slg. 2005, I-3123 Leitsatz).

    bb) Nutzt nur einer der Gemeinschafter Teile des Gegenstands für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeit und ordnet diese ganz seinem Unternehmen zu, zeigt sich damit, "dass er über diesen Raum faktisch wie ein Eigentümer verfügt und damit die Voraussetzung erfüllt, die sich aus der oben in Randnummer 64 [für eine Lieferung] angeführten Rechtsprechung ergibt" (EuGH-Urteil "HE" in Slg. 2005, I-3123 Rdnr. 67).

    Dem unternehmerisch tätigen Gemeinschafter steht dann --eine zeitnahe Zuordnung vorausgesetzt-- das Recht auf Vorsteuerabzug aus der Anschaffung oder Herstellung für die gesamte Mehrwertsteuerbelastung des von ihm für unternehmerische Zwecke verwendeten Teils des Gegenstands in vollem Umfang zu, "sofern der Abzugsbetrag nicht über den Miteigentumsanteil des Steuerpflichtigen an dem Gegenstand hinausgeht" (EuGH-Urteil "HE" in Slg. 2005, I-3123 Rdnr. 74).

  • BFH, 06.05.2010 - V R 29/09

    Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Bei richtlinienkonformer Auslegung wird für das Unternehmen i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG eine Leistung daher nur bezogen, wenn sie zur (beabsichtigten) Verwendung für Zwecke einer nachhaltigen (wirtschaftlichen) und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit bezogen wird, die im Übrigen steuerpflichtig sein muss, damit der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 38/09, BFHE 232, 278, BFH/NV 2011, 727, unter II.2.b; vom 6. Mai 2010 V R 29/09, BFHE 230, 263, BStBl II 2010, 885, unter II.1.).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 56/04

    Vorsteuerabzug bei privater Nutzung einer Wohnung im Unternehmensgebäude -

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Im Rahmen des Einspruchsverfahrens half das FA dem Einspruchsbegehren teilweise ab, indem es --unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. April 2007 V R 56/04 (BFHE 217, 76, BStBl II 2007, 676) sowie des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. April 2004 (BStBl I 2004, 469)-- die unentgeltlichen Wertabgaben für Januar bis Juni 2004 auf der Grundlage eines Satzes der Absetzung für Abnutzung (AfA) von 2 % berechnete.
  • EuGH, 09.10.2001 - C-108/99

    Cantor Fitzgerald International

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Bei einer Auslegung des Vermietungsbegriffs entsprechend Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG muss dem Mieter vom Vermieter eines Grundstücks auf eine bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt werden, dieses Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 6. Dezember 2007 C-451/06, Walderdorff, Slg. 2007, I-10637 Rdnr. 17; vom 4. Oktober 2001 C-326/99, Goed Wonen, Slg. 2001, I-6831 Rdnr. 55; vom 9. Oktober 2001 C-409/98, Mirror Group, Slg. 2001, I-7175 Rdnr. 31, und vom 9. Oktober 2001 C-108/99, Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257 Rdnr. 21).
  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 462/07

    Erfordernis einer sofortigen Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    das Urteil des Niedersächsischen FG vom 13. August 2009  16 K 462/07 aufzuheben,.
  • BFH, 27.01.2011 - V R 38/09

    Kein Vorsteuerabzug beim steuerfreien Beteiligungsverkauf

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Bei richtlinienkonformer Auslegung wird für das Unternehmen i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG eine Leistung daher nur bezogen, wenn sie zur (beabsichtigten) Verwendung für Zwecke einer nachhaltigen (wirtschaftlichen) und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit bezogen wird, die im Übrigen steuerpflichtig sein muss, damit der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 38/09, BFHE 232, 278, BFH/NV 2011, 727, unter II.2.b; vom 6. Mai 2010 V R 29/09, BFHE 230, 263, BStBl II 2010, 885, unter II.1.).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-451/06

    Walderdorff - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil B Buchst. b -

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Bei einer Auslegung des Vermietungsbegriffs entsprechend Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG muss dem Mieter vom Vermieter eines Grundstücks auf eine bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt werden, dieses Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 6. Dezember 2007 C-451/06, Walderdorff, Slg. 2007, I-10637 Rdnr. 17; vom 4. Oktober 2001 C-326/99, Goed Wonen, Slg. 2001, I-6831 Rdnr. 55; vom 9. Oktober 2001 C-409/98, Mirror Group, Slg. 2001, I-7175 Rdnr. 31, und vom 9. Oktober 2001 C-108/99, Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257 Rdnr. 21).
  • EuGH, 09.10.2001 - C-409/98

    Mirror Group

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Bei einer Auslegung des Vermietungsbegriffs entsprechend Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG muss dem Mieter vom Vermieter eines Grundstücks auf eine bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt werden, dieses Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 6. Dezember 2007 C-451/06, Walderdorff, Slg. 2007, I-10637 Rdnr. 17; vom 4. Oktober 2001 C-326/99, Goed Wonen, Slg. 2001, I-6831 Rdnr. 55; vom 9. Oktober 2001 C-409/98, Mirror Group, Slg. 2001, I-7175 Rdnr. 31, und vom 9. Oktober 2001 C-108/99, Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257 Rdnr. 21).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-326/99

    "Goed Wonen"

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 41/09
    Bei einer Auslegung des Vermietungsbegriffs entsprechend Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG muss dem Mieter vom Vermieter eines Grundstücks auf eine bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt werden, dieses Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 6. Dezember 2007 C-451/06, Walderdorff, Slg. 2007, I-10637 Rdnr. 17; vom 4. Oktober 2001 C-326/99, Goed Wonen, Slg. 2001, I-6831 Rdnr. 55; vom 9. Oktober 2001 C-409/98, Mirror Group, Slg. 2001, I-7175 Rdnr. 31, und vom 9. Oktober 2001 C-108/99, Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257 Rdnr. 21).
  • BFH, 22.11.2018 - V R 65/17

    Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

    Soweit der BFH in seinem Urteil in BFHE 174, 559, BStBl II 1994, 826 (unter II.2.a) eine Vermietung zwischen den Miteigentümern als möglich angesehen hat, entspricht dies auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BFHE 234, 513, BStBl II 2014, 73, zur Vermietung im Umfang des dem Mieter nicht zustehenden Miteigentumsanteils).
  • BFH, 17.12.2014 - XI R 16/11

    Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

    b) Ob eine Vermietungstätigkeit vorliegt, richtet sich umsatzsteuerrechtlich aufgrund richtlinienkonformer Auslegung nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts, sondern nach dem Unionsrecht (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 16. Januar 2003 C-315/00, Maierhofer, Slg. 2003, I-563, BFH/NV Beilage 2003, 104, Rz 26; BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BFHE 234, 513, BStBl II 2014, 73, Rz 19; vom 21. Februar 2013 V R 10/12, BFH/NV 2013, 1635, Rz 26; vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, BFH/NV 2014, 1159, Rz 19, und in BFH/NV 2014, 1398, Rz 26).
  • BFH, 13.02.2014 - V R 5/13

    Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung - Rüge eines Verfahrensverstoßes gegen §

    aa) Ob eine Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit vorliegt, richtet sich umsatzsteuerrechtlich aufgrund richtlinienkonformer Auslegung nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts (BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BFHE 234, 513, BStBl II 2014, 73, unter II.2.b, und vom 8. November 2012 V R 15/12, BFHE 239, 509, BStBl II 2013, 455, unter II.1.a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht