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   BFH, 29.02.2012 - IX R 11/11   

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https://dejure.org/2012,14369
BFH, 29.02.2012 - IX R 11/11 (https://dejure.org/2012,14369)
BFH, Entscheidung vom 29.02.2012 - IX R 11/11 (https://dejure.org/2012,14369)
BFH, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - IX R 11/11 (https://dejure.org/2012,14369)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft - verbindliche Auskunft als Verwaltungsakt

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft; verbindliche Auskunft als Verwaltungsakt

  • Bundesfinanzhof

    AO § 89 Abs 2, FGO § 102, AO § 118 S 1
    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft - verbindliche Auskunft als Verwaltungsakt

  • Bundesfinanzhof

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft- verbindliche Auskunft als Verwaltungsakt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 89 Abs 2 AO, § 102 FGO, § 118 S 1 AO
    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft - verbindliche Auskunft als Verwaltungsakt

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft - verbindliche Auskunft als Verwaltungsakt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1 S. 1; AO § 89; GG Art. 19 Abs. 4
    Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft im Zusammenhang mit der Veräußerung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zum Inhalt einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestimmter Inhalt einer verbindlichen Auskunft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft im Zusammenhang mit der Veräußerung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Begrenzte Überprüfbarkeit einer Auskunft des Finanzamts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Rechtmäßigkeitskontrolle einer verbindlichen Auskunft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft durch das Finanzamt

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Inhalt einer verbindlichen Auskunft

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf einen bestimmten Inhalt einer verbindlichen Auskunft

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 9
  • NJW 2012, 2224
  • BB 2012, 1969
  • DB 2012, 1550
  • BStBl II 2012, 651
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.04.2009 - VI R 54/07

    Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 11/11
    Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt nach § 118 Satz 1 AO (dazu eingehend BFH-Urteil vom 30. April 2009 VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996, m.w.N.).

    Daraus, dass auch die sog. Negativauskunft die Zusicherung einer bestimmten künftigen steuerlichen Behandlung enthält und es sich damit um einen Verwaltungsakt handelt, folgt zunächst nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen die Statthaftigkeit von Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage (BFH-Urteil in BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996, unter II.2., 3.a; Schmitz in Schwarz, AO, § 89 Rz 78; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 89 AO Rz 59; Ax/Große/Melchior/Lotz/ Ziegler, Finanz und Steuern Band 4, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 20. Aufl., Rz 1008a; Roser in Beermann/Gosch, AO § 89 Rz 75; a.A. --fehlende Beschwer bzw. Klagebefugnis-- Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 89 AO Rz 304, 309; Wagner in: Kühn/v.Wedelstädt, 20. Aufl., AO, § 89 Rz 16).

    Entsprechend der Funktion der verbindlichen Auskunft im Besteuerungsverfahren, dem Steuerpflichtigen Planungs- und Entscheidungssicherheit, d.h. Rechtssicherheit hinsichtlich der Einschätzung eines geplanten Sachverhalts bzw. Vertragsmodells durch die Finanzbehörde zu verschaffen (BFH-Urteil in BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996, unter II.3.), regelt die verbindliche Auskunft lediglich, wie die Finanzbehörde eine ihr zur Prüfung gestellte hypothetische Gestaltung gegenwärtig beurteilt, nicht aber trifft sie die --dem Steuerbescheid vorbehaltene-- endgültige Aussage über die materielle Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung.

    g) Daraus, dass § 42e EStG einem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf eine inhaltlich richtige Anrufungsauskunft gibt (BFH-Urteil in BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996), folgt nichts anderes.

    Denn die maßgebliche Rechtfertigung für diesen dem Lohnsteuerverfahren vorgelagerten Rechtsschutz erwächst daraus, dass die Anrufungsauskunft den Arbeitgeber gerade in der Wahrnehmung seiner Funktion der Steuererhebung für den Staat unterstützt und es vor diesem besonderen Hintergrund mit den Grundsätzen eines fairen Verfahrens schwerlich vereinbar wäre, dem vom Fiskus in die Pflicht genommenen Arbeitgeber, der mit dem Inhalt einer Anrufungsauskunft nicht einverstanden ist, anheim zu stellen, die Lohnsteuer zunächst (rechtswidrig) einzubehalten und abzuführen, den einschlägigen Rechtsschutz jedoch erst später durch Anfechtung entsprechender Lohnsteuer- bzw. Haftungsbescheide zu suchen (BFH-Urteil in BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996, unter II.4.a.E.).

  • BFH, 18.08.1977 - VIII R 7/74

    Belastung eines Privatgrundstücks - Dienstbarkeit - Steuerbare Nutzung -

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 11/11
    Im Streitfall habe das FA den geschilderten Sachverhalt zutreffend interpretiert und hierauf die Rechtsprechung des BFH in vertretbarer Weise angewandt (vgl. Urteil vom 18. August 1977 VIII R 7/74, BFHE 123, 176, BStBl II 1977, 796).
  • BFH, 02.09.2009 - I R 20/09

    Widerruf einer verbindlichen Auskunft - Besitz-Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 11/11
    Sie kann diese Einschätzung, sofern sich ihre Rechtswidrigkeit herausstellt, im Besteuerungsverfahren ex nunc aufheben oder ändern (§ 2 Abs. 3 StAuskV; dazu BFH-Urteil vom 2. September 2009 I R 20/09, BFH/NV 2010, 391).
  • FG München, 08.02.2011 - 13 K 2769/10

    Erteilung einer verbindlichen Auskunft - Bestellung eines Erbbaurechts als

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 11/11
    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1034 veröffentlichten Urteil, der Kläger habe keinen Rechtsanspruch auf Erteilung des spezifischen Inhalts der von ihm begehrten verbindlichen Auskunft.
  • BFH, 05.02.2014 - I R 34/12

    Überprüfung einer verbindlichen Auskunft - Passivierung einer Verbindlichkeit in

    NV: Eine verbindliche Auskunft kann gerichtlich nur darauf hin überprüft werden, ob die Behörde den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffend erfasst hat und ob dessen rechtliche Einordnung in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 19. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

    a) Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 11/11 (BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651) --das zum Zeitpunkt des Ergehens des angefochtenen Urteils noch nicht veröffentlicht war-- entschieden, dass eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Behörde den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffend erfasst hat und ob dessen rechtliche Einordnung in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist.

    Der erkennende Senat schließt sich dem an und verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe des BFH-Urteils in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651.

    aa) Die Klägerin meint, die begrenzte Überprüfbarkeit sei mit Sinn und Zweck des Auskunftsverfahrens, durch welches dem Steuerpflichtigen Rechtssicherheit (Planungs- und Entscheidungssicherheit) in Bezug auf das Besteuerungsverfahren verschafft werden solle, nicht zu vereinbaren (kritisch auch Steinhauff, juris PraxisReport Steuerrecht 35/2012 Anm. 2; Frase, Betriebs-Berater 2012, 1969; Plewka/Pott, Neue Juristische Wochenschrift 2012, 2558; Farle, Deutsches Steuerrecht 2012, 1590).

    bb) Soweit sich die Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung auf Aussagen des Urteils des VI. Senats des BFH vom 30. April 2009 VI R 54/07 (BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996) zur gerichtlichen Überprüfbarkeit der Lohnsteueranrufungsauskunft gemäß § 42e des Einkommensteuergesetzes beruft, hat bereits der IX. Senat in seinem Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651 verdeutlicht, dass insoweit eine umfassendere Rechtsschutzmöglichkeit für den Arbeitgeber geboten ist, weil die Anrufungsauskunft den Arbeitgeber in der Wahrnehmung dessen Funktion als bei der Steuererhebung vom Staat in die Pflicht genommener, Haftungsrisiken ausgesetzter "Erfüllungsgehilfe" unterstützen soll.

  • FG Köln, 04.03.2013 - 3 K 132/10

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BStBl. II 2012, 651 zum Prüfungsmaßstab der Finanzgerichte bei Negativauskünften vertritt die Klägerin die Auffassung, dass die vom Beklagten erteilte Auskunft evident rechtsfehlerhaft sei, weil sie nicht mit dem Gesetzeswortlaut des § 18 Abs. 2a InvStG vereinbar sei.

    Der genannten Entscheidung des BFH in BStBl. II 2012, 651 sei lediglich zu entnehmen, dass ein Steuerpflichtiger bei einer offenen Rechtsfrage keinen Anspruch darauf habe, inhaltlich eine verbindliche Auskunft zu erhalten, die seiner Rechtsauffassung entspreche, wenn die seitens des Finanzamts vertretene Rechtsauffassung vertretbar sei.

    Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt nach § 118 Satz 1 AO (dazu die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. April 2009 VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996, m.w.N.; vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BStBl. II 2012, 651).

    Hieraus hat der BFH abgeleitet, dass der die Auskunft Begehrende sich gegen eine sogenannte Negativauskunft im Wege der Verpflichtungsklage - wie im Streitfall - zur Wehr setzen kann (BFH-Urteil in BStBl. II 2012, 651).

    Die gerichtliche Kontrolldichte hängt nach dem BFH-Urteil in BStBl. II 2012, 651, dem der erkennende Senat folgt, von der Regelungsaussage dieses Verwaltungsakts ab.

    Hieraus hat der BFH in der Entscheidung in BStBl. II 2012, 651 als finanzgerichtlichen Prüfungsmaßstab für die Beurteilung sog. Negativauskünfte abgeleitet, die Finanzgerichte hätten zu prüfen, ob das Finanzamt den zur Prüfung gestellten Sachverhalt zutreffend zu erfasst habe und ob die Behörde eine Auskunft erteilt habe, deren Beständigkeit im Festsetzungsverfahren von vornherein in Frage stehe.

    aa) Der BFH betont in der Entscheidung in BStBl. II 2012, 651, die materielle Richtigkeit einer solchen Auskunft werde erst im Besteuerungsverfahren - ggf. im Rahmen der Anfechtung des Steuerbescheids - vom Finanzgericht umfassend geprüft.

    Der erkennende Senat leitet aus diesen Ausführungen des BFH im Urteil in BStBl II 2012, 651 zur Funktion der verbindlichen Auskunft im Verhältnis zur Steuerfestsetzung, der mangelnden Bindungswirkung einer erteilten verbindlichen Auskunft für die spätere Steuerfestsetzung und der weiteren Vorgabe des BFH, dass nur evidente Rechtsverletzungen einen Ermessensfehler begründen können, für Konstellationen wie im Streitfall folgendes ab: Hat die Verwaltung durch ein Schreiben des BMF ihre Rechtsauffassung bzw. Gesetzesauslegung zu einer steuerrechtlichen Vorschrift kundgetan, ist, da das Finanzamt, welches die verbindliche Auskunft erteilen soll, an ein solches Schreiben gebunden ist, dem Anspruch des Antragstellers auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft genügt, wenn das Finanzamt ihm im Rahmen der verbindlichen Auskunft - wie im Streitfall - mitteilt, dass es auf den zutreffend erfassten Sachverhalt das als einschlägig angesehene BMF-Schreiben anwenden werde.

    Hierin liegt dann eine schlüssige und nicht evident rechtsfehlerhafte Beantwortung des Auskunftsbegehrens im Sinne des BFH-Urteils in BStBl. II 2012, 651.

  • BFH, 14.07.2015 - VIII R 72/13

    Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle einer verbindlichen Auskunft

    Entsprechend der Funktion der verbindlichen Auskunft im Besteuerungsverfahren, dem Steuerpflichtigen Planungs- und Entscheidungssicherheit, d.h. Rechtssicherheit hinsichtlich der Einschätzung eines geplanten Sachverhalts bzw. Vertragsmodells durch die Finanzbehörde zu verschaffen (BFH-Urteil in BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996, unter II.3.), regelt die verbindliche Auskunft lediglich, wie die Finanzbehörde eine ihr zur Prüfung gestellte hypothetische Gestaltung gegenwärtig beurteilt, nicht aber trifft sie die --dem Steuerbescheid vorbehaltene-- endgültige Aussage über die materielle Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung (BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

    Die Funktion der verbindlichen Auskunft, dem Steuerpflichtigen Planungssicherheit zu verschaffen, bedingt weiter, dass die Behörde keine Auskunft erteilen darf, deren Beständigkeit im Festsetzungsverfahren von vornherein in Frage steht (BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

    cc) Dies bedeutet, dass die rechtliche Einordnung des zu beurteilenden Sachverhalts in sich schlüssig sein muss und nicht evident rechtsfehlerhaft sein darf (vgl. BFH-Urteile in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651; vom 5. Februar 2014 I R 34/12, BFH/NV 2014, 1014).

    (1) Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) verlangt keine strenge Rechtmäßigkeitsbindung der eine verbindliche Auskunft erteilenden Behörde und entsprechend keine umfassende gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle im Vorfeld der Steuerfestsetzung (BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

    Die materielle Richtigkeit der Auskunft wird im Besteuerungsverfahren ggf. im Rahmen der Anfechtung des Steuerbescheids vom FG umfassend geprüft (BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

    Denn die Behörde trifft mit der verbindlichen Auskunft nur eine Aussage über ihre gegenwärtige Einschätzung zur steuerlichen Behandlung eines geplanten Sachverhalts im Vorfeld einer etwaigen Besteuerung dieses Sachverhalts (BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

  • FG München, 09.07.2014 - 1 K 296/11

    Anspruch eines Steuerschuldners gegenüber dem Finanzamt auf Erteilung einer

    Dementsprechend sei auch das BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 11/11 (BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651) auf den Streitfall nicht anwendbar.

    Die Klägerin habe nach den Grundsätzen des BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 11/11 (BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651) lediglich Anspruch auf eine Auskunft, welche nach Auffassung des Finanzamts Ergebnis einer richtigen Beurteilung des zur Prüfung gestellten geplanten Sachverhalts sei.

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Auskunft der Rechtsauffassung des Antragstellers entspricht ("positive Auskunft") oder - wie vorliegend - nicht ("negative Auskunft"; vgl. BFH-Urteil vom 30. April 2009 VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996, Finanzgericht München, Urteil vom 8. Februar 2011 13 K 2769/10, EFG 2011, 1034; nachgehend BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

    Nicht aber soll das Institut der verbindlichen Auskunft einen Prozess im Besteuerungsverfahren vermeiden und insoweit den Steuerpflichtigen das Prozessrisiko abnehmen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651; Finanzgericht Köln, Urteil vom 4. März 2013 3 K 132/10, EFG 2013, 1542, Revision eingelegt, Az. des BFH: I R 22/13, abgegeben an 8. Senat, neues Az.: VIII R 72/13).

    dd) Ob und ggf. inwieweit das erkennende Gericht der dem angefochtenen Ablehnungsbescheid zu Grunde liegenden Rechtsauffassung des Finanzamts zustimmt, kann mangels Streiterheblichkeit dahinstehen, nachdem die materielle Richtigkeit einer verbindlichen Auskunft im Besteuerungsverfahren ggf. im Rahmen der Anfechtung des Steuerbescheids vom Finanzgericht geprüft wird (vgl. BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

    Die streitentscheidenden Rechtsfragen sind, soweit ersichtlich, bereits durch das BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 11/11 (BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651), bestätigt durch die BFH-Urteile vom 27. Februar 2014 VI R 23/13 (BFH/NV 2014, 1141) und vom 5. Februar 2014 I R 34/12 (BFH/NV 2014, 1014), geklärt worden.

  • BFH, 27.02.2014 - VI R 23/13

    Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft - kein Anspruch auf bestimmten

    a) Denn die gerichtliche Kontrolldichte eines angefochtenen Verwaltungsaktes hängt wesentlich von dessen Regelungsaussage ab (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651 zur verbindlichen Auskunft).

    Vielmehr ist aufgrund des vorläufigen Charakters des Lohnsteuerabzugsverfahrens nur zu untersuchen, ob das Betriebsstättenfinanzamt mit der Mitteilung über die gegenwärtige Einschätzung der Rechtslage den Anforderungen an ein faires Verwaltungsverfahren genügt hat (ebenso für die verbindliche Auskunft BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

    Denn das FG prüft auch den Inhalt einer erteilten verbindlichen Auskunft nur darauf, ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung des --zutreffend erfassten-- zur Prüfung gestellten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist (BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

  • BFH, 12.08.2015 - I R 45/14

    Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i. S. des § 89 Abs. 2

    Bei verbindlichen Auskünften nach § 89 Abs. 2 AO handelt es sich um Verwaltungsakte (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 2009 VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996; vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651, und vom 16. Mai 2013 V R 23/12, BFHE 241, 242, BStBl II 2014, 325, m.w.N.).
  • BFH, 07.05.2014 - VI R 28/13

    Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft - kein Anspruch auf bestimmten

    a) Denn die gerichtliche Kontrolldichte eines angefochtenen Verwaltungsaktes hängt wesentlich von dessen Regelungsaussage ab (vgl. BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651 zur verbindlichen Auskunft).

    Vielmehr ist aufgrund des vorläufigen Charakters des Lohnsteuerabzugsverfahrens nur zu untersuchen, ob das Betriebsstättenfinanzamt mit der Mitteilung über die gegenwärtige Einschätzung der Rechtslage den Anforderungen an ein faires Verwaltungsverfahren genügt hat (ebenso für die verbindliche Auskunft BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

    Denn das FG prüft auch den Inhalt einer erteilten verbindlichen Auskunft nur darauf, ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung des --zutreffend erfassten-- zur Prüfung gestellten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist (BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

  • BFH, 27.02.2014 - VI R 26/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 2. 2014 VI R 23/13;

    aa) Denn die gerichtliche Kontrolldichte eines angefochtenen Verwaltungsaktes hängt wesentlich von dessen Regelungsaussage ab (vgl. BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651 zur verbindlichen Auskunft).

    Vielmehr ist aufgrund des vorläufigen Charakters des Lohnsteuerabzugsverfahrens nur zu untersuchen, ob das Betriebsstättenfinanzamt mit der Mitteilung über die gegenwärtige Einschätzung der Rechtslage den Anforderungen an ein faires Verwaltungsverfahren genügt hat (ebenso für die verbindliche Auskunft BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

    Denn das FG prüft auch den Inhalt einer erteilten verbindlichen Auskunft nur darauf, ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung des --zutreffend erfassten-- zur Prüfung gestellten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist (BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

  • BFH, 27.02.2014 - VI R 19/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 2. 2014 VI R 23/13;

    a) Denn die gerichtliche Kontrolldichte eines angefochtenen Verwaltungsaktes hängt wesentlich von dessen Regelungsaussage ab (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651 zur verbindlichen Auskunft).

    Vielmehr ist aufgrund des vorläufigen Charakters des Lohnsteuerabzugsverfahrens nur zu untersuchen, ob das Betriebsstättenfinanzamt mit der Mitteilung über die gegenwärtige Einschätzung der Rechtslage den Anforderungen an ein faires Verwaltungsverfahren genügt hat (ebenso für die verbindliche Auskunft BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

    Denn das FG prüft auch den Inhalt einer erteilten verbindlichen Auskunft nur darauf, ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung des --zutreffend erfassten-- zur Prüfung gestellten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist (BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651).

  • BFH, 05.06.2014 - VI R 90/13

    Anrufungsauskunft: Anspruch nach § 15 Abs. 4 5. VermBG

    aa) Denn die gerichtliche Kontrolldichte eines angefochtenen Verwaltungsaktes hängt wesentlich von dessen Regelungsaussage ab (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651 zur verbindlichen Auskunft; Senatsurteil in BFHE 244, 572 zur Lohnsteueranrufungsauskunft).

    Vielmehr ist nur zu untersuchen, ob das Betriebsstätten-FA mit der Mitteilung über die gegenwärtige Einschätzung der Rechtslage den Anforderungen an ein faires Verwaltungsverfahren genügt und den ihm im Rahmen einer Anrufungsauskunft nach § 15 Abs. 4  5. VermBG zur Prüfung gestellten Sachverhalt zutreffend erfasst hat (ebenso für die verbindliche Auskunft BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651, und für die Lohnsteueranrufungsauskunft Senatsurteil in BFHE 244, 572).

  • BFH, 16.05.2013 - V R 23/12

    Bedeutung des Widerrufs einer verbindlichen Auskunft für das Klageverfahren gegen

  • FG Nürnberg, 05.12.2017 - 2 K 844/17

    Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

  • BFH, 05.06.2014 - VI R 91/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. 6. 2014 VI R 90/13 -

  • BFH, 05.06.2014 - VI R 92/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. 6. 2014 VI R 90/13 -

  • FG Niedersachsen, 21.02.2017 - 14 K 211/15

    Nicht erforderliche umfassende inhaltliche Überprüfung durch das Finanzgericht im

  • FG Köln, 30.06.2020 - 2 K 929/19

    Berechtigung der Klägerin, eine Vorsteuervergütung zu erhalten; Zulässigkeit der

  • FG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - 1 K 1422/11

    Aufhebung einer für Zwecke der Investionszulage erteilten verbindlichen Auskunft

  • FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12

    Arbeitslohn durch Zuwendung einer Maßnahme der allgemeinen Gesundheitsvorsorge -

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2019 - 10 K 1033/19

    Keine Gemeinnützigkeit bei einem Betrieb zur fachlichen Prüfung und Freigabe von

  • FG Münster, 27.07.2016 - 10 K 584/16

    Einkommensteuerliche Einordnung eines Grundstücks zum landwirtschaftlichen

  • FG Köln, 05.06.2014 - 2 K 3334/12

    Vorsteuervergütung: Rechnungen sind auf elektronischem Wege innerhalb der

  • FG Hessen, 07.09.2020 - 9 K 596/19

    Berechtigung einer Ausbildung zum "Tax Technician"in Irland zur Ablegung einer

  • FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 2705/12

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Erforderlichkeit der Einreichung v.

  • FG Köln, 21.03.2013 - 2 K 586/10

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Erforderlichkeit aller Angaben nach amtlich

  • FG Hamburg, 14.11.2018 - 2 K 353/16

    Keine Entprägung einer GmbH & Co. KG durch Treuhandvereinbarung und Reichweite

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - 9 K 9086/21 zurück zur Übersicht Seite drucken
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - 9 K 9085/21 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Festsetzung von Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu

  • FG Köln, 13.08.2015 - 2 K 630/13

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

  • FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 975/14

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung; Erfordernis

  • FG Köln, 26.01.2015 - 2 K 2037/13

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - 9 K 9084/21 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Festsetzung von Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu

  • FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 2193/14

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

  • FG Köln, 06.05.2014 - 2 K 2601/11

    Frage des Vorliegens eines wirksamen Vorsteuervergütungsantrags

  • FG Köln, 30.04.2013 - 2 K 727/09

    Eintragung in Abschnitt 2 des Antragsvordrucks

  • FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 997/14

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

  • FG Köln, 24.06.2015 - 2 K 2466/12

    Anspruch eines in Großbritannien ansässigen Dienstleistungsunternehmens auf die

  • FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 2028/13

    Vorsteuervergütung: Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag - Fehlende

  • FG Köln, 23.03.2015 - 2 K 1199/14

    Vorsteuervergütung: Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag - Fehlende

  • FG Köln, 06.05.2014 - 2 K 147/10

    Voraussetzungen eines wirksamen Vorsteuervergütungsantrages

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