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   BFH, 04.07.2013 - VII R 56/11   

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https://dejure.org/2013,19729
BFH, 04.07.2013 - VII R 56/11 (https://dejure.org/2013,19729)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2013 - VII R 56/11 (https://dejure.org/2013,19729)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - VII R 56/11 (https://dejure.org/2013,19729)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • openjur.de

    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen; Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 29 Abs 1, ZK Art 30 Abs 2, ZK Art 31, ZK Art ... 32, AO § 30, EWGV 2913/92 Art 29 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 30 Abs 2, EWGV 2913/92 Art 31, EWGV 2913/92 Art 32, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 78
    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 29 Abs 1 ZK, Art 30 Abs 2 ZK, Art 31 ZK, Art 32 ZK, § 30 AO
    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen - Rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen

  • datenbank.nwb.de

    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 472
  • BB 2013, 2006
  • DB 2013, 2132
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06

    Einfuhrabgaben: Zollwert eingeführter DVDs mit gespeicherten Filmen

    Auszug aus BFH, 04.07.2013 - VII R 56/11
    Dieser kann durch Schätzung nach Maßgabe der durchschnittlich für Spielfilm-DVDs an den Produzenten gezahlten Lizenzgebühren ermittelt werden (Anschluss an das Urteil des Senats vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459).

    Dabei könne entsprechend den vom Bundesfinanzhof in dem Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2007, 124) aufgestellten Rechtsgrundsätzen zwar von den vom HZA ermittelten Durchschnittswerten für die Lizenzgebühren ausgegangen werden, die jedoch zu berichtigen seien, was mangels anderweit verfügbarer oder mit vertretbarem Aufwand ermittelbarer Daten auf der Grundlage von Schätzungen geschehen dürfe.

    Das habe der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124 klargestellt.

    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil in BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124, das einen in den wesentlichen Punkten nahezu gleichliegenden Sachverhalt betrifft, darauf abgestellt, dass im Kaufpreis für eine bespielte DVD üblicherweise auch das dem Filmproduzenten zustehende Entgelt für die gespeicherte Software --den betreffenden Film-- enthalten ist.

    Hingegen wäre der von der Schuldnerin von ihren Käufern geforderte Preis aus den gleichen Gründen für die Zollwertbestimmung ungeeignet, wie es der von der Schuldnerin entrichtete Preis ist (vgl. dazu schon Urteil des Senats in BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124, Rz 29).

    Deshalb könnte nicht die tatsächlich später geleistete Lizenzzahlung wie ein fiktives zusätzliches Entgelt dem von der Schuldnerin angemeldeten Zollwert hinzugerechnet werden --was das FG auch nicht getan hat--, sondern die geleisteten Lizenzzahlungen geben nur einen Anhaltspunkt dafür, wie der Wert des in den DVDs enthaltenen immateriellen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der Einfuhr zu veranschlagen ist, was die vom FG im Anschluss an die Überlegungen des Senats im Urteil in BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124, durchgeführte Schätzung eines (bei allen DVDs gleichen) Wertbetrages zusätzlich rechtfertigt.

    Der Senat hat vielmehr schon im Urteil in BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124 darauf hingewiesen, zwar dürften in entsprechender Anwendung des Art. 32 Abs. 2 ZK Zuschläge zum Kaufpreis nur aufgrund objektiver und bestimmbarer Tatsachen gemacht werden, um eine Berechnung willkürlicher oder fiktiver Zollwerte (vgl. Art. 31 Abs. 2 Buchst. g ZK) zu vermeiden.

  • EuGH, 07.03.1991 - C-116/89

    BayWa / Hauptzollamt Weiden

    Auszug aus BFH, 04.07.2013 - VII R 56/11
    Auch das Urteil des EuGH vom 7. März 1991 C-116/89 (Slg. 1991, I-1095) sei nicht einschlägig, weil anders als dort der Schuldnerin von dem Verkäufer nichts außer den DVDs zur Verfügung gestellt worden sei.

    Bei einer solchen Berücksichtigung des gesamten wirtschaftlichen Vorgangs, wie sie auch das EuGH-Urteil in Slg. 1991, I-1095 für geboten erklärt hat, kann nicht zweifelhaft sein, dass auch im Streitfall der von der Schuldnerin für die DVDs zu entrichtende Preis nicht als Zollwert der Einfuhrabfertigung zugrunde gelegt werden kann.

  • EuGH, 23.02.2006 - C-491/04

    Dollond & Aitchison - Zollkodex der Gemeinschaften - Zollwert - Einfuhrzölle -

    Auszug aus BFH, 04.07.2013 - VII R 56/11
    Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 23. Februar 2006 C-491/04 (Slg. 2006, I-2129) dürfe Software in den Zollwert nur einbezogen werden, wenn für ihren Erwerb "Kosten" angefallen sind; für die Schuldnerin seien jedoch außer den mit Rechnungsvorlage angemeldeten keine Kosten angefallen.
  • EuGH, 16.11.2006 - C-306/04

    Compaq Computer International Corporation - Zollwert - Laptops, die mit

    Auszug aus BFH, 04.07.2013 - VII R 56/11
    Dass für die DVDs erst bei einem späteren, nach der Einfuhr erfolgenden Verkauf (bzw. deren Ausleihe) weitere Zahlungen (an die Filmproduzenten) zu entrichten waren und diese auch nicht der Schuldnerin zur Last fielen, besagt nichts darüber, ob die DVDs nicht bereits im Zeitpunkt der Einfuhr aufgrund eines in ihnen enthaltenen immateriellen Wirtschaftsguts, der Daten des jeweiligen Filmes, einen im von der Schuldnerin entrichteten Preis nicht enthaltenen Wert hatten (vgl. dazu schon EuGH-Urteil vom 16. November 2006 C-306/04 --Compaq Computer International Corporation--, Slg. 2006, I-10991).
  • EuGH, 18.04.1991 - C-79/89

    Brown Boveri / Hauptzollamt Mannheim

    Auszug aus BFH, 04.07.2013 - VII R 56/11
    Das Urteil des EuGH vom 18. April 1991 C-79/89 (Slg. 1991, I-1853) sei nicht einschlägig, weil in dem dort entschiedenen Fall der Käufer eine Rechnung für den Erwerb von Software erhalten und die betreffenden Zahlungen auch entrichtet habe, der EuGH ihm also deshalb deren Abzug bei der Bestimmung des Zollwerts untersagt habe.
  • BFH, 17.05.2022 - VII R 2/19

    Zollwertermittlung - Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen

    (2) Erfolgt die Bestimmung des Zollwerts nach der Schlussmethode, ist grundsätzlich ebenfalls hinsichtlich der heranzuziehenden anderen zweckmäßigen Methoden auf den Zeitpunkt der Einfuhr abzustellen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 04.07.2013 - VII R 56/11, BFHE 242, 472, ZfZ 2013, 271, Rz 31; s.a. Schwarz in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, 3. Aufl., Art. 31 Rz 8).
  • FG Düsseldorf, 04.02.2015 - 4 K 144/14

    Nacherhebung von zollrechtlichen Abgabebeträgen; Buchmäßige Erfassung der einer

    Die Klägerin trägt mit ihrer Klage vor: Ihre Klage sei zulässig gewesen, weil der Grund für das Ruhen des Einspruchsverfahrens bezüglich des Bescheids vom 10. Juni 2011 nach dem Ergehen des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Juli 2013 VII R 56/11 (BFHE 242, 472) weggefallen sei.

    Zur Begründung trägt es vor: Über den Einspruch sei vor der Erhebung der Klage aus zureichendem Grund nicht entschieden worden, weil das Einspruchsverfahren mit Zustimmung der Klägerin bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens VII R 56/11 geruht habe.

    Eine Ermittlung des Zollwerts nach einer der Folgemethoden des Art. 30 Abs. 2 Buchst. c oder d ZK kommt im Streitfall auch hiernach nicht in Betracht, weil die von der Klägerin erzielten Weiterverkaufspreise selbstverständlich keine Lizenzgebühren enthielten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 459; BFH-Beschluss in BFHE 242, 472).

    Nach dem Ergehen des Beschlusses des BFH vom 4. Juli 2013 (VII R 56/11) war der Grund für das Ruhen des Einspruchsverfahrens jedoch weggefallen.

  • BFH, 11.11.2014 - VII R 21/12

    Keine Mitwirkungspflicht eines Herstellers bei Reimport

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (Urteile vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124; vom 4. Juli 2013 VII R 56/11, BFHE 242, 472, ZfZ 2013, 271), dass insoweit der gesamte wirtschaftliche Einfuhrvorgang zu betrachten ist.
  • BFH, 28.01.2014 - VII R 17/12

    Anordnung einer Zollprüfung zur Ermittlung zollwertrechtlich zu

    Der Senat hat bereits in den Urteilen vom 4. Juli 2013 VII R 56/11 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2013, 271) und vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, ZfZ 2007, 124) entschieden, dass solche Zahlungen bei der Zollwertermittlung zu berücksichtigen sind.
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