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   BFH, 05.02.2014 - X R 22/12   

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https://dejure.org/2014,4328
BFH, 05.02.2014 - X R 22/12 (https://dejure.org/2014,4328)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2014 - X R 22/12 (https://dejure.org/2014,4328)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - X R 22/12 (https://dejure.org/2014,4328)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • openjur.de

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG; Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 34 Abs 3, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3
    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 1997 vom 19.12.2000, § 34 Abs 3 EStG 1997 vom 19.12.2000, § 16 Abs 2 EStG 1997 vom 19.12.2000, § 16 Abs 3 EStG 1997 vom 19.12.2000
    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG a. F. §§ 34 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, 16 Abs. 2 u. 3
    StSenkErgG führt zu keinen Änderungen der Anforderungen an steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn

  • cpm-steuerberater.de

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG – Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • Betriebs-Berater

    Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • rewis.io

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Steuerbegünstigung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns nach der ab dem 1.1.2001 geltenden Rechtslage

  • datenbank.nwb.de

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn nach dem StSenkErgG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Steuerbegünstigung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns nach der ab dem 1.1.2001 geltenden Rechtslage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch das StSenkErgG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsaufgabegewinn kann Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen oder Überführung ins Privatvermögen voraussetzen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerbegünstigter Veräußerungsoder Aufgabegewinn - Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Veräußerungs- und Aufgabegewinn

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 49
  • BB 2014, 725
  • DB 2014, 808
  • BStBl II 2014, 388
  • NZG 2014, 438
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 12.06.2013 - X R 9/12

    Keine Tarifbegrenzung nach § 32c EStG 2007 bei außerordentlichen Gewinneinkünften

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
    c) Dieses Ergebnis entspricht auch dem Sinn und Zweck der "Sonderbesteuerung" der Veräußerungsgewinne gemäß § 34 Abs. 3 EStG (Senatsurteil vom 12. Juni 2013 X R 9/12, BFH/NV 2013, 1918, unter II.2.).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 28/00

    Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
    Wird auch nur eine einzige wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen eines anderen Betriebs verwendet und zum Buchwert in das dortige Betriebsvermögen überführt, liegt im Ganzen keine begünstigte Betriebsaufgabe vor (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88; vom 9. Dezember 1986 VIII R 26/80, BFHE 148, 524, BStBl II 1987, 342, und vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133; Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 16 EStG Rz 520; Schmidt/Wacker, EStG, 32. Aufl., § 16 Rz 344 und 94; Reiß in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 16 Rz 202).
  • BFH, 25.08.1993 - XI R 6/93

    Entfällt infolge der Veräußerung der Anteile an der Betriebsgesellschaft die

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
    a) Entfallen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung, führt dies nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig zur Betriebsaufgabe und damit zur Versteuerung der in den Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens enthaltenen stillen Reserven (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. August 1993 XI R 6/93, BFHE 172, 91, BStBl II 1994, 23, m.w.N.).
  • BFH, 22.11.1994 - VIII R 63/93

    Zur einheitlichen Beurteilung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
    Die Anteile an der B-GmbH waren nämlich, seitdem sie am 9. Januar 2001 in die C-KG eingebracht worden waren, nicht mehr dem Einzelunternehmen des Klägers, sondern dem Gesamthandsvermögen der C-KG zuzuordnen (so die ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile vom 18. Juli 1979 I R 199/75, BFHE 128, 516, BStBl II 1979, 750, unter II.2.b; vom 22. November 1994 VIII R 63/93, BFHE 177, 28, BStBl II 1996, 93, unter II.2., und vom 24. November 1998 VIII R 61/97, BFHE 187, 297, BStBl II 1999, 483, unter II.1.).
  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden daher nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43).
  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
    Denn dann seien durch die Veräußerung nicht alle stillen Reserven aufgedeckt worden (vgl. auch BFH-Urteile zur früheren Rechtslage vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229, unter 1.; vom 12. April 2000 XI R 35/99, BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26, unter II.2.b; vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173, unter 3.a; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194, unter II.1.c).
  • BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen -

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
    Das Finanzgericht (FG) begründete die Klageabweisung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. Urteil vom 25. Februar 2010 IV R 49/08, BFHE 228, 486, BStBl II 2010, 726, unter II.3.d) damit, die Steuervergünstigung gemäß § 34 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 2 Nr. 1, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 1 und Abs. 3 Satz 1 EStG erfordere, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert und/oder entnommen werden müssten.
  • BFH, 28.10.1964 - IV 102/64 U

    Anforderungen an eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
    Wird auch nur eine einzige wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen eines anderen Betriebs verwendet und zum Buchwert in das dortige Betriebsvermögen überführt, liegt im Ganzen keine begünstigte Betriebsaufgabe vor (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88; vom 9. Dezember 1986 VIII R 26/80, BFHE 148, 524, BStBl II 1987, 342, und vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133; Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 16 EStG Rz 520; Schmidt/Wacker, EStG, 32. Aufl., § 16 Rz 344 und 94; Reiß in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 16 Rz 202).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
    An diese Würdigung ist der erkennende Senat nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden, da gegen sie keine zulässigen und begründeten Verfahrensrügen erhoben wurden, sie nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und wenn auch nicht zwingend, aber möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842; vom 28. Mai 2013 XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
    Das übrige bisherige Betriebsvermögen wird dann, soweit es sich noch im Eigentum des Besitzunternehmers befindet, aus rechtlichen Gründen zu Privatvermögen (siehe Senatsurteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BFH/NV 2014, 406, unter II.1.a bb, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 44/11

    Kindergeldanspruch für ein volljähriges, beeinträchtigtes Kind -

  • BFH, 21.07.2004 - X R 46/02

    Außerordentliche Einkünfte: Verlustausgleich

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99

    Veräußerung eines Teils einer Mitunternehmerbeteiligung

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 24.11.1998 - VIII R 61/97

    Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Vermögensüberlassung

  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 26/80

    Zur Frage der Entnahme bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem

  • BFH, 18.07.1979 - I R 199/75

    Investitionsprämie - Kohleprämie - Gesonderte Gewinnfeststellung -

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Hieran hat sich durch die ab 2001 geltende Rechtslage nichts geändert (so ausdrücklich Senatsurteil vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388).
  • BFH, 02.07.2014 - I R 46/12

    Ansammlungsrückstellung: Stichtagsbezogene Anpassung des Ansammlungszeitraums

    Die vorgenannten Grundsätze sind auch zu beachten, wenn der Änderungsbescheid an die Stelle des durch eine Teil-Einspruchsentscheidung gemäß § 367 Abs. 2a AO bestätigten oder geänderten Steuer- oder Steuermessbescheids tritt ( BFH-Urteil vom 5. Februar 2014 X R 22/12 , BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388 [BFH 05.02.2014 - X R 22/12] ).

    Die vorgenannten Grundsätze sind auch zu beachten, wenn der Änderungsbescheid an die Stelle des durch eine Teil-Einspruchsentscheidung gemäß § 367 Abs. 2a AO bestätigten oder geänderten Steuer- oder Steuermessbescheids tritt (BFH-Urteil vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388 [BFH 05.02.2014 - X R 22/12]).

  • BFH, 29.11.2017 - X R 8/16

    Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i.S. des § 17 EStG und damit

    Dies schließt die Annahme einer Betriebsaufgabe aus (Senatsurteil vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

    Umfasst ein "Veräußerungsplan" mehrere Teilakte, so gebietet der Zweck der Tarifbegünstigung, sämtliche Teilakte (hier die Veräußerung und die Übertragung) miteinander zu verklammern und als einen einheitlichen Vorgang im Hinblick auf die atypische Zusammenballung der Einkünfte zu betrachten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 376, und vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388, jeweils m.w.N.).

    Im Urteil in BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388 ist der X. Senat sodann ausdrücklich der auf den Zweck des § 34 EStG gestützten Rechtsprechung des erkennenden Senats im Urteil in BFH/NV 2013, 376 gefolgt.

  • BFH, 15.01.2019 - VIII R 24/15

    Keine Tarifbegünstigung bei Realteilung mit Verwertung in Nachfolgegesellschaft

    aa) § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG erfordert, dass alle stillen Reserven des aufgegebenen Betriebes, die in den wesentlichen Grundlagen einer betrieblichen Sachgesamtheit angesammelt wurden, in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteile in BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, jeweils m.w.N.; vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388).
  • BFH, 09.12.2014 - IV R 36/13

    Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Umfasst ein "Veräußerungsplan" mehrere Teilakte, so gebietet der Zweck der Tarifbegünstigung, sämtliche Teilakte (hier die Übertragung und die Veräußerung) miteinander zu verklammern und als einen einheitlichen Vorgang im Hinblick auf die Zusammenballung der Einkünfte zu betrachten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 376, und vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2017 - VIII R 17/15

    Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des

    Dies gilt auch, wenn wie im Streitfall sämtliche vom Besitzunternehmen an die Betriebsgesellschaft verpachteten Wirtschaftsgüter veräußert und infolgedessen fortan keine wesentlichen Betriebsgrundlagen mehr an die Betriebs-GmbH zur Nutzung überlassen werden (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158, Rz 25, m.w.N.; s.a. BFH-Urteil vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388, Rz 15).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13

    GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der

    Umfasst ein ‚Veräußerungsplan' mehrere Teilakte, so gebietet der Zweck der Tarifbegünstigung, sämtliche Teilakte (hier die Veräußerung und die Übertragung) miteinander zu verklammern und als einen einheitlichen Vorgang im Hinblick auf die atypische Zusammenballung der Einkünfte zu betrachten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 376 , und vom 5. Februar 2014 X R 22/12 , BFHE 244, 49 , BStBl II 2014, 388 , jeweils m.w.N.).

    Im Urteil in BFHE 244, 49 , BStBl II 2014, 388 ist der X. Senat sodann ausdrücklich der auf den Zweck des § 34 EStG gestützten Rechtsprechung des erkennenden Senats im Urteil in BFH/NV 2013, 376 gefolgt' (Rz. 18 und 19 bei Juris).

  • FG Baden-Württemberg, 10.02.2016 - 12 K 2840/13

    Klagebefugnis bei Formwechsel - Beendigung einer Betriebsaufspaltung -

    Zum anderen kommt es zu einer Betriebsaufgabe durch Beendigung der Betriebsaufspaltung, wenn -wie im Streitfall- die Verflechtung zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebsgesellschaft durch (unentgeltliche) Übertragung der zur Beherrschung führenden Anteile wegfällt und nicht zugleich die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung vorliegen (vgl. BFH vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BStBl. II 2014, 388; vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFH/NV 2014, 406).

    Das übrige bisherige Betriebsvermögen wird dann, soweit es sich noch im Eigentum des Besitzunternehmers befindet, aus rechtlichen Gründen zu Privatvermögen und ein Betriebsaufgabegewinn ist zu versteuern (vgl. BFH vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BStBl. II 2014, 388; vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFH/NV 2014, 406).

  • FG Niedersachsen, 20.04.2022 - 9 K 243/19

    Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer Gesellschaft

    (c) Der Annahme einer Aufgabe der Gesamtplan-Rechtsprechung durch die Entscheidung des BFH im Urteil vom 2. August 2012 (IV R 41/11, a.a.O.) steht zudem entgegen, dass der Gesamtplan in zeitlich nachfolgenden Entscheidungen des X. und III. Senats des BFH mehrfach bestätigt wurde (BFH, Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158; vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388; Beschluss vom 22. Oktober 2013 III B 35/12, BFH/NV 2014, 531).

    Das Erfordernis der Zusammenballung folgt aus dem Zweck der §§ 16, 34 EStG die zusammengeballte Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven nicht dem progressiven Einkommensteuertarif zu unterwerfen (BFH, Urteile vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 188 und vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376).

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 13 K 277/11

    Steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Veräußerung eines Teilanteiles an

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