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   BFH, 20.05.2014 - VII R 46/13   

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https://dejure.org/2014,25159
BFH, 20.05.2014 - VII R 46/13 (https://dejure.org/2014,25159)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2014 - VII R 46/13 (https://dejure.org/2014,25159)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - VII R 46/13 (https://dejure.org/2014,25159)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • openjur.de

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 191 Abs 1, HGB § 25, HGB § 26 Abs 1, HGB § 17 Abs 1
    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 191 Abs 1 AO, § 25 HGB, § 26 Abs 1 HGB, § 17 Abs 1 HGB
    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO § 191; HGB §§ 17, 25
    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei bloßer Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung

  • cpm-steuerberater.de

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • Betriebs-Berater

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • rewis.io

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 191; HGB § 25
    Voraussetzungen der Haftung des Nachfolgers gem. § 25 HGB

  • datenbank.nwb.de

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übernahme einer Etablissementbezeichnung - und die Haftung wegen Firmenfortführung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichtfirmenmäßige Fortführung einer Gaststätte schließt Nachfolgehaftung aus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtfirmenmäßige Fortführung einer Gaststätte schließt Nachfolgehaftung aus

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Geschäftsbeziehung

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Nachfolgehaftung bei Beibehaltung einer Etablissementbezeichnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum Begriff der Firma

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begriff der Firma

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Name eines Geschäftes oder Etablissement ist noch keine Firma

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsrisiken beim Unternehmenskauf

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 114
  • ZIP 2014, 2437
  • BB 2014, 2327
  • DB 2014, 2269
  • BStBl II 2015, 107
  • NZG 2014, 1239
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.06.2012 - VII B 198/11

    Haftung wegen Fortführung des Handelsgeschäfts gem. § 25 HGB - Keine Divergenz

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - VII R 46/13
    Eine Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung, die lediglich das Geschäftslokal oder den Betrieb allgemein, nicht aber den Geschäftsinhaber kennzeichnet, ist keine Firma (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2012 VII B 198/11, BFH/NV 2012, 1572, m.w.N.).
  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - VII R 46/13
    Entsprechendes gilt für die Klägerin, die mit der Firma, mit der sie ins Handelsregister eingetragen war, tatsächlich auch im Rechtsverkehr auftrat (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2005 II ZR 355/03, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 1002; Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 25 Rz 7).
  • BFH, 06.04.2016 - I R 19/14

    Haftung bei Firmenfortführung

    Eine darauf bezogene Haftung ist mit dem die Rechtsnorm des § 25 HGB tragenden Gedanken der Kontinuität des Unternehmens kraft Firmenfortführung (s. insoweit BFH-Urteil vom 20. Mai 2014 VII R 46/13, BFHE 246, 114, BStBl II 2015, 107; s. allerdings zu dem Streit über den Normzweck die Nachweise in MünchKommHGB/Thiessen, 4. Aufl., § 25 Rz 11 ff.; BFH-Urteil vom 17. September 1991 VII R 72/88, BFH/NV 1992, 360) sowie des hieran anknüpfenden und dem Schutz des Rechtsverkehrs dienenden Schuldbeitritts des Betriebserwerbers (z.B. Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 25 Rz 1) nicht vereinbar.
  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1091/17

    Schadensersatz wegen der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

    Soweit die Beklagte zu 4) den Firmenkern ("d.24.de") der d.24.de - Gesellschaften weiter nutzte, erfolgte dies nicht "firmenmäßig", sondern zur Bezeichnung der von der Beklagten zu 4) betriebenen Geschäfte (vgl. BFH, Urteil vom 20.05.2014 - VII R 46/13 juris Tz. 14; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2013 - 3 W 84/13 = NJW-RR 2014, 672).
  • VG Neustadt, 17.12.2014 - 1 K 717/14

    Haftung eines Unternehmers für Gewerbesteuerschulden seines Vorgängers

    Nichts anderes ergibt sich aus den von der Klägerin im Hauptsacheverfahren ergänzend angeführten Entscheidungen des FG Münster vom 23. Mai 2013 (8 K 1782/11, nachfolgend BFH, Urteil vom 20. Mai 2014 - VII R 46/13 - juris) und des BFH vom 17. Dezember 2013 (II R ZR 114/13), in denen jeweils nur die Fortführung einer bloßen Geschäftsbezeichnung vorlag.
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