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   BFH, 15.12.2016 - V R 44/15   

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https://dejure.org/2016,56733
BFH, 15.12.2016 - V R 44/15 (https://dejure.org/2016,56733)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2016 - V R 44/15 (https://dejure.org/2016,56733)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - V R 44/15 (https://dejure.org/2016,56733)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 2 Abs 1, UStG § ... 2 Abs 2 Nr 2, UStG § 2 Abs 3 S 1, EGRL 112/2006 Art 9, EGRL 112/2006 Art 11, EGRL 112/2006 Art 13, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 2, UStG VZ 2006, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010
    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

  • Bundesfinanzhof

    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 UStG 2005, § 2 Abs 2 Nr 2 UStG 2005, § 2 Abs 3 S 1 UStG 2005, Art 9 EGRL 112/2006, Art 11 EGRL 112/2006
    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

  • IWW

    § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), Art. 9 der Richtlinie 2006/112/EG, § 2 Abs. 2 ... Nr. 2 UStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG, § 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), § 2 Abs. 1 UStG, § 15 UStG, § 4 KStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Vorsteuer der Aufwendungen einer kommunalen Gebietskörperschaft für die Errichtung eines Sportzentrums mit Gastronomiekomplex

  • Betriebs-Berater

    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

  • rewis.io

    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

  • rechtsportal.de

    Abzugsfähigkeit der Vorsteuer der Aufwendungen einer kommunalen Gebietskörperschaft für die Errichtung eines Sportzentrums mit Gastronomiekomplex

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gemeinde als Unternehmer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 2
    Unternehmen, Unternehmer, Betrieb gewerblicher Art, Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 256, 557
  • BB 2017, 1507
  • BB 2017, 726
  • DB 2017, 1005
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.05.2016 - C-520/14

    Gemeente Borsele - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus BFH, 15.12.2016 - V R 44/15
    An der für die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erforderlichen Grundvoraussetzung der wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit fehlt es nach dem EuGH-Urteil Gemeente Borsele vom 12. Mai 2016 C-520/14 (EU:C:2016:334), wenn eine Gemeinde über die von ihr vereinnahmten Beiträge nur einen kleinen Teil ihrer Kosten deckt.

    Werden die Kosten nur zu 3 % aus Einnahmen und im Übrigen mit öffentlichen Mitteln finanziert, deutet diese Asymmetrie zwischen den Betriebskosten und den als Gegenleistung erhaltenen Beträgen darauf hin, dass kein Leistungsentgelt und auch keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegen (EuGH-Urteil Gemeente Borsele, EU:C:2016:334, Rz 33 f.).

    a) In einem zweiten Rechtsgang wird zu prüfen sein, ob entsprechend dem EuGH-Urteil Gemeente Borsele (EU:C:2016:334) von einer Asymmetrie zwischen den Pachteinnahmen und den Kosten, für die die Gemeinde den Vorsteuerabzug geltend macht, auszugehen ist.

  • FG Sachsen, 29.10.2015 - 6 K 1104/13

    Umsatzsteuerliches Vorliegen eines Betrieb gewerblicher Art (BgA) als

    Auszug aus BFH, 15.12.2016 - V R 44/15
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 29. Oktober 2015  6 K 1104/13 aufgehoben.

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 940 veröffentlichten Urteil ist die Klägerin aus den Errichtungskosten für das Sportzentrum zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) berechtigt.

  • BFH, 01.12.2011 - V R 1/11

    Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch

    Auszug aus BFH, 15.12.2016 - V R 44/15
    Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist bei richtlinienkonformer Auslegung von § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) entsprechend Art. 13 MwStSystRL nur dann Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne einer nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen gemäß § 2 Abs. 1 UStG ausübt, die sich innerhalb ihrer Gesamtbetätigung heraushebt (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, unter II.1.a unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, und vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235).
  • BFH, 09.10.2002 - V R 64/99

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmerin

    Auszug aus BFH, 15.12.2016 - V R 44/15
    c) Vorsorglich weist der Senat zudem darauf hin, dass die Klägerin auf der Grundlage des übereinstimmenden Beteiligtenvortrags in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat mangels eigener Unternehmerstellung nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Organträgerin der A-GmbH sein kann (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 12. Oktober 2016 XI R 30/14, Leitsatz 2, juris; BFH-Urteile vom 9. Oktober 2002 V R 64/99, BFHE 200, 119, BStBl II 2003, 375, unter II.2., und vom 2. Dezember 2015 V R 67/14, BFHE 251, 547, unter II.3.a).
  • BFH, 13.02.2014 - V R 5/13

    Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung - Rüge eines Verfahrensverstoßes gegen §

    Auszug aus BFH, 15.12.2016 - V R 44/15
    Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist bei richtlinienkonformer Auslegung von § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) entsprechend Art. 13 MwStSystRL nur dann Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne einer nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen gemäß § 2 Abs. 1 UStG ausübt, die sich innerhalb ihrer Gesamtbetätigung heraushebt (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, unter II.1.a unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, und vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235).
  • BFH, 12.10.2016 - XI R 30/14

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Zur organisatorischen Eingliederung und

    Auszug aus BFH, 15.12.2016 - V R 44/15
    c) Vorsorglich weist der Senat zudem darauf hin, dass die Klägerin auf der Grundlage des übereinstimmenden Beteiligtenvortrags in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat mangels eigener Unternehmerstellung nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Organträgerin der A-GmbH sein kann (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 12. Oktober 2016 XI R 30/14, Leitsatz 2, juris; BFH-Urteile vom 9. Oktober 2002 V R 64/99, BFHE 200, 119, BStBl II 2003, 375, unter II.2., und vom 2. Dezember 2015 V R 67/14, BFHE 251, 547, unter II.3.a).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 30/06

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts -

    Auszug aus BFH, 15.12.2016 - V R 44/15
    Derartige Beistellungen begründen keine unternehmerische Tätigkeit des Beistellenden (BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863, unter II.2.c cc (2), so dass die Klägerin nur steuerpflichtige Leistungen bezogen, solche aber nicht selbst erbracht hätte.
  • BFH, 10.11.2011 - V R 41/10

    Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde beim Betrieb einer Sporthalle und

    Auszug aus BFH, 15.12.2016 - V R 44/15
    Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist bei richtlinienkonformer Auslegung von § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) entsprechend Art. 13 MwStSystRL nur dann Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne einer nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen gemäß § 2 Abs. 1 UStG ausübt, die sich innerhalb ihrer Gesamtbetätigung heraushebt (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, unter II.1.a unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, und vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235).
  • BFH, 02.12.2015 - V R 67/14

    Keine Organschaft mit Nichtunternehmer - Zahlungen zur Deckung der Betriebskosten

    Auszug aus BFH, 15.12.2016 - V R 44/15
    c) Vorsorglich weist der Senat zudem darauf hin, dass die Klägerin auf der Grundlage des übereinstimmenden Beteiligtenvortrags in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat mangels eigener Unternehmerstellung nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Organträgerin der A-GmbH sein kann (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 12. Oktober 2016 XI R 30/14, Leitsatz 2, juris; BFH-Urteile vom 9. Oktober 2002 V R 64/99, BFHE 200, 119, BStBl II 2003, 375, unter II.2., und vom 2. Dezember 2015 V R 67/14, BFHE 251, 547, unter II.3.a).
  • BFH, 19.11.2009 - V R 29/08

    Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern

    Auszug aus BFH, 15.12.2016 - V R 44/15
    Dabei könnte auch von einer Beistellung der Klägerin (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 15. April 2010 V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, unter II.2.b bb) zu einer von der A-GmbH bezogenen Leistung auszugehen sein, wenn die A-GmbH Betriebsführungsleistungen an die Klägerin erbracht hätte (zur Betriebsführung für juristische Personen des öffentlichen Rechts BFH-Urteil vom 19. November 2009 V R 29/08, BFH/NV 2010, 701).
  • BFH, 15.04.2010 - V R 10/08

    Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die

  • BFH, 28.06.2017 - XI R 12/15

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle -

    Das FA weist auf die EuGH-Urteile Gemeente Borsele vom 12. Mai 2016 C-520/14 (EU:C:2016:334, UR 2016, 520) sowie Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie vom 16. April 2015 C-42/14 (EU:C:2015:229, UR 2015, 427) sowie das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Dezember 2016 V R 44/15 (BFHE 256, 557, UR 2017, 302) hin und sieht sich durch die dortigen Ausführungen in seiner Rechtsansicht bestätigt.

    Das FA beantragt, die Vorentscheidung aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise, die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, und äußerst hilfsweise für den Fall, dass der Senat an seiner im Gerichtsbescheid vom 7. Dezember 2016 vertretenen Auffassung zur wirtschaftlichen Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts festhalten sollte, gemäß § 11 Abs. 2 FGO wegen Abweichung vom BFH-Urteil in BFHE 256, 557, UR 2017, 302 den Großen Senat des BFH anzurufen.

    Anhaltspunkte dafür, dass der V. Senat in seinem Urteil in BFHE 256, 557, UR 2017, 302 den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung als Voraussetzung für einen entgeltlichen Umsatz hätte entfallen lassen, sind --anders als das FA meint-- nicht ersichtlich.

    ee) Dabei ergibt sich aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe des EuGH-Urteils Gemeente Borsele (EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 28 bis 35), dass nach Auffassung des EuGH allein die von ihm in Rz 33 f. angesprochene "Asymmetrie" zwischen den Betriebskosten und den als Gegenleistung für die angebotenen Dienstleistungen erhaltenen Beträgen in Gestalt eines Kostendeckungsgrades von 3 % nicht ausreicht, um das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit auszuschließen und die Unternehmereigenschaft zu verneinen (zutreffend Küffner, UR 2017, 302; Fietz, Neue Wirtschafts-Briefe 2017, 1065).

    ff) Der Senat weicht mit dieser Beurteilung nicht von der Rechtsprechung des V. Senats des BFH ab, der in seinem Urteil in BFHE 256, 557, UR 2017, 302 in Rz 11 unter Hinweis auf Rz 33 f. des EuGH-Urteils Gemeente Borsele (EU:C:2016:334, UR 2016, 520) ausführt, eine "Asymmetrie" zwischen den Betriebskosten und den als Gegenleistung für die angebotenen Dienstleistungen erhaltenen Beträgen "deute" darauf hin, dass kein Leistungsentgelt und auch keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegen.

    Eine Divergenz zum Urteil des V. Senats in BFHE 256, 557, UR 2017, 302 besteht --wie dargelegt-- nicht.

  • BFH, 13.12.2018 - V R 45/17

    Berufsverbände in der Umsatzsteuer

    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2016 V R 44/15, BFHE 256, 557, unter II.2.).
  • BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen

    Die jeweilige Lieferung wäre auch keine sogenannte Beistellung (vergleiche dazu BFH-Urteile vom 6. Dezember 2007 V R 42/06, BFHE 221, 74, BStBl II 2009, 493, unter II.1.b, Rz 20; vom 15. April 2010 V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, Rz 28; vom 15. Dezember 2016 V R 44/15, BFHE 256, 557, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH/NV-- 2017, 707, Rz 17), weil der jeweilige Vertragsgegenstand kein beigestellter Stoff ist.
  • BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad -

    b) Die mit der Beschwerde gerügte entscheidungserhebliche Abweichung der Vorentscheidung vom BFH-Urteil vom 15. Dezember 2015 V R 44/15 (BFHE 256, 557, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2017, 302) liegt nicht vor.

    Dagegen habe der BFH in seinem Urteil in BFHE 256, 557, UR 2017, 302 (Rz 11) im Anschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) klargestellt, dass es an der für die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erforderlichen Voraussetzung der wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit fehle, wenn eine Gemeinde über die von ihr vereinnahmten Beiträge nur einen kleinen Teil (im Fall des EuGH 3 %) ihrer Kosten decke.

    Hiervon geht auch der BFH in seinem Urteil in BFHE 256, 557, UR 2017, 302, Rz 11 aus, indem er auf das EuGH-Urteil Gemeente Borsele (EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 33 f.) Bezug nimmt; danach sind alle Umstände zu prüfen, unter denen die Tätigkeit erfolgt ist (EuGH-Urteil Gemeente Borsele, EU:C:2016:334, UR 2016, 520, Rz 29).

    c) Eine Zulassung der Revision wegen Divergenz kommt auch nicht in Betracht, soweit das FA ferner geltend macht, das FG habe in der angefochtenen Vorentscheidung --anders als der BFH in seinem Urteil in BFHE 256, 557, UR 2017, 302 (Rz 16)-- die jeweilige Pacht nicht mit der Verwaltungskostenpauschale als Gegenleistung für die Erstellung der Absatzstatistik (Mensa) bzw. dem Betriebskostenzuschuss als Gegenleistung für die Betriebsführung (Bad) saldiert.

  • BFH, 22.06.2022 - XI R 35/19

    Anforderungen an eine entgeltliche Nutzungsüberlassung

    Aus einer sog. Asymmetrie zwischen den dem Leistenden entstehenden Kosten und den für die Dienstleistungen erhaltenen Beträgen kann im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung folgen, dass es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen dem gezahlten Betrag und der Erbringung der Dienstleistung fehlt (vgl. EuGH-Urteil Gemeente Borsele vom 12.05.2016 - C-520/14, EU:C:2016:334, Rz 29 ff.; vgl. auch BFH-Urteile vom 15.12.2016 - V R 44/15, BFHE 256, 557, und vom 28.06.2017 - XI R 12/15, BFHE 258, 532).

    Bei dem BFH-Beschluss vom 18.07.2017 - XI B 24/17 (BFH/NV 2018, 60), auf den die Klägerin auch in ihrer Stellungnahme auf das Anhörungsschreiben hingewiesen hat, handelt es sich um eine Entscheidung in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, mit der der Senat eine Divergenz des Urteils der dortigen Vorinstanz zum BFH-Urteil in BFHE 256, 557 verneint hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 60, Rz 22).

  • BFH, 10.12.2019 - I R 58/17

    Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des BFH entgegen, wonach es an der für die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erforderlichen Grundvoraussetzung der wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit fehlt, wenn eine Gemeinde über die von ihr vereinnahmten Beiträge nur einen kleinen Teil ihrer Kosten deckt (BFH-Urteil vom 15.12.2016 - V R 44/15, BFHE 256, 557).

    Die Vorinstanz verweist zutreffend darauf, dass diese Rechtsprechung die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft eines BgA betrifft, bei deren Beurteilung nicht entscheidend auf § 4 Abs. 1 Satz 2 KStG, § 8 Abs. 1 Satz 2 KStG oder § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 KStG, sondern vielmehr auf eine richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes i.V.m. § 4 KStG abzustellen ist (so ausdrücklich BFH-Urteil in BFHE 256, 557, unter II.3. der Gründe).

  • BFH, 10.12.2019 - I R 9/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.12.2019 - I R 58/17 -

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des BFH entgegen, wonach es an der für die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erforderlichen Grundvoraussetzung der wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit fehlt, wenn eine Gemeinde über die von ihr vereinnahmten Beiträge nur einen kleinen Teil ihrer Kosten deckt (BFH-Urteil vom 15.12.2016 - V R 44/15, BFHE 256, 557).

    Die Vorinstanz verweist zutreffend darauf, dass diese Rechtsprechung die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft eines BgA betrifft, bei deren Beurteilung nicht entscheidend auf § 4 Abs. 1 Satz 2 KStG, § 8 Abs. 1 Satz 2 KStG oder § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 KStG, sondern vielmehr auf eine richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes i.V.m. § 4 KStG abzustellen ist (so ausdrücklich BFH-Urteil in BFHE 256, 557, unter II.3. der Gründe).

  • FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem verpachteten Schwimmbad

    Hierfür kann insbesondere sprechen, dass eine Asymmetrie zwischen den Pachteinnahmen und den Kosten, für die die Gemeinde den Vorsteuerabzug geltend macht, auszugehen ist (BFH Urteil vom 15. Dezember 2016 V R 44/15, BFH/NV 2017, 707; EuGH Urteil vom 12. Mai 2016 C-520/14 "Gemeente Borsele", UR 2016, 520).

    43 Dass die Zuschusszahlung in die Betrachtung einzubeziehen ist, ergibt sich im Übrigen auch aus dem BFH Urteil vom 15. Dezember 2016 V R 44/15, BFH/NV 2017, 707.

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 9 K 11318/15

    Verpachteter Dauerverlustbetrieb als Betrieb gewerblicher Art - Wirtschaftliche

    Der Sichtweise des Senats steht die jüngere Rechtsprechung des BFH, wonach es an der für die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erforderlichen Grundvoraussetzung der wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit fehle, wenn eine Gemeinde über die von ihr vereinnahmten Beiträge nur einen kleinen Teil ihrer Kosten decke (vgl. Urteil vom 15. Dezember 2016- V R 44/15, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2017, 707), nicht entgegen.

    Diese Rechtsprechung betrifft die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft eines Betriebs gewerblicher Art, bei deren Beurteilung nicht entscheidend auf § 4 Abs. 1 Satz 2 KStG oder § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 KStG, sondern vielmehr auf eine richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit § 4 KStG abzustellen ist (so ausdrücklich BFH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - V R 44/15, a.a.O., unter II. 3. der Gründe).

    Zudem erscheint eine Abgrenzung zu umsatzsteuerlichen Rechtslage, wie sie der BFH in seinem Urteil vom 15. Dezember 2016 - V R 44/15 - dargestellt hat, aus Gründen der Klarstellung geboten.

  • FG Düsseldorf, 09.11.2018 - 1 K 3578/15

    Steuerpflicht von Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von

    In welchem Umfang diese entgeltliche Beistellung zu einer Reduzierung des vom Landkreis erhaltenen umsatzsteuerlichen Entgelts führt (vgl. dazu BFH, Urteil vom 15.12.2016 V R 44/15, BFH/NV 2017, 707), kann dahin gestellt bleiben, weil aufgrund der zu Unrecht mit dem ermäßigten Steuersatz erfassten Erlöse der Klin. für den Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte keine Reduzierung der festgesetzten Umsatzsteuer für das Jahr 2014 in Betracht kommt.
  • FG Hessen, 14.09.2017 - 4 K 1822/15

    § 4 Abs. 1, 4, 6 KStG, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, § 8 Abs. 7 KStG, ...

  • BFH, 31.08.2021 - XI B 33/21

    Unternehmereigenschaft einer Hundezüchterin

  • FG Niedersachsen, 29.10.2020 - 11 K 23/20

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Wärmeabgaben an eine Nahwärmenetz GbR

  • FG Niedersachsen, 29.10.2020 - 11 K 22/20

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Wärmeabgaben an eine Nahwärmenetz GbR

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