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   BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14   

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BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14 (https://dejure.org/2017,20247)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2017 - IV R 31/14 (https://dejure.org/2017,20247)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2017 - IV R 31/14 (https://dejure.org/2017,20247)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 16 Abs 3 S 1, EStG § ... 16 Abs 3 S 2, EStG § 16 Abs 3 S 3, EStG § 16 Abs 3 S 4, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 3, EStG § 6 Abs 5 S 2, FGO § 40 Abs 2, FGO § 48 Abs 1 Nr 3, AO § 180 Abs 2, EStG VZ 2005
    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

  • Bundesfinanzhof

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 3 S 1 EStG, § 16 Abs 3 S 2 EStG, § 16 Abs 3 S 3 EStG 2002, § 16 Abs 3 S 4 EStG 2002, § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002
    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

  • IWW

    § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 16 Abs. 4 EStG, § 34 EStG, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 16 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 2 FGO, § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG, § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO, § 40 Abs. 2 FGO, Art. 1 Nr. 26 Buchst. b des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 16 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 EStG, § 16 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 3 EStG, § 16 Abs. 3 Satz 1 Alternative 1 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG, § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 16 Abs. 3
    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Auflösung einer Mitunternehmerschaft

  • Betriebs-Berater

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

  • rewis.io

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Auflösung einer Mitunternehmerschaft

  • datenbank.nwb.de

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Echte Realteilung bei Auflösung der Mitunternehmerschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Echte und unechte Realteilung ? Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Buchwertfortführung bei Ausscheiden aus Personengesellschaft gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern

  • IWW (Kurzinformation)

    Personengesellschaften | Neue Möglichkeiten zur steuerneutralen Auseinandersetzung durch echte und unechte Realteilung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Realteilung - echt oder unecht?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösung einer Mitunternehmerschaft - und die Aufgabe ihres Gewerbebetriebes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewinnfeststellungsbescheid - und die Klagebefugnis ausgeschiedener Gesellschafter

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Realteilung und Buchwertfortführung bei Ausscheiden aus Personengesellschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewinnneutraler Ausstieg von Gesellschaftern aus der Personengesellschaft erleichtert

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Gewinnneutrale Realteilung trotz Fortführung der betrieblichen Tätigkeit als Einzelunternehmen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gewinnneutraler Ausstieg von Gesellschaftern aus der Personengesellschaft erleichtert

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Realteilung auch mit Einzelwirtschaftsgütern

  • datev.de (Kurzinformation)

    BFH zur Buchwertfortführung bei Ausscheiden aus Personengesellschaft gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Jetzt für Alle: Die Sachwertabfindung ist eine Realteilung!

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 3 S 2, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 6 Abs 5
    Personengesellschaft, Realteilung, Veräußerungsgewinn, Stille Reserven, Betriebsfortführung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 257, 292
  • ZIP 2017, 1714
  • DB 2017, 1424
  • BStBl II 2019, 24
  • NZG 2017, 955
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.12.1992 - X R 52/90

    Voraussetzungen für Tätigkeitsbeendigung bei tarifbegünstigter

    Auszug aus BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14
    (1) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 Satz 1 Alternative 1 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs entweder insgesamt in das Privatvermögen überführt, anderen betriebsfremden Zwecken zuführt, an verschiedene Abnehmer veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt, so dass der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1992 X R 52/90, BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838; vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798; vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512).

    Die Beendigung der Tätigkeit ist daher objektiv auf ein bestimmtes Betriebsvermögen und in subjektiver Hinsicht auf ein bestimmtes Steuerrechtssubjekt bezogen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838, und vom 22. Oktober 2014 X R 28/11, Rz 20).

  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    Auszug aus BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14
    Der BFH definierte Realteilung ertragsteuerlich daher als die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung ihres Vermögens unter den Mitunternehmern, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunternehmer ihm bei der Aufteilung zugewiesene Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen überführt (zur Entwicklung des Begriffs mit Nachweisen aus der Rechtsprechung BFH-Urteil vom 17. September 2015 III R 49/13, BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37).

    bb) Mit Urteil in BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37 hat der BFH demgegenüber entschieden, dass die Anwendung der Grundsätze der Realteilung nicht die vollständige Auflösung der Mitunternehmerschaft voraussetzt, sondern auch in Betracht kommt, wenn (mindestens) ein Mitunternehmer unter Mitnahme von Gesellschaftsvermögen aus einer --unter den übrigen Mitunternehmern fortgesetzten-- Mitunternehmerschaft ausscheidet.

  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

    Auszug aus BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14
    Davon zu unterscheiden ist --als weitere selbständige Feststellung-- die Qualifikation des Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns (sowohl der Gesamthand als auch des einzelnen Mitunternehmers) als Bestandteil der außerordentlichen Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG (zu letzterem z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536, und vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).

    Schließlich kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Frage, wie die Feststellung eines nicht tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns eines Mitunternehmers in einem Gewinnfeststellungsbescheid zu erfassen ist, bislang auch in der Rechtsprechung nicht eindeutig beantwortet wurde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. August 2015 IV R 34/12, Rz 9f, 17f; in BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536, Rz 6, 11).

  • FG Köln, 12.03.2014 - 4 K 1546/10

    Realteilung bei Auflösung einer PersG aber Fortführung des Gewerbebetriebs

    Auszug aus BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 12. März 2014  4 K 1546/10 insoweit aufgehoben, als es die Klagen des Klägers zu 2. und der Klägerin zu 3. betrifft.

    Das Finanzgericht (FG) gab der daraufhin erhobenen Klage mit Urteil vom 12. März 2014  4 K 1546/10 statt.

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 17/85

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH im Wege der verdeckten Einlage

    Auszug aus BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14
    (1) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 Satz 1 Alternative 1 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs entweder insgesamt in das Privatvermögen überführt, anderen betriebsfremden Zwecken zuführt, an verschiedene Abnehmer veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt, so dass der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1992 X R 52/90, BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838; vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798; vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512).
  • BFH, 22.10.2014 - X R 28/11

    Endgültige Einstellung der gewerblichen Tätigkeit als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14
    Die Beendigung der Tätigkeit ist daher objektiv auf ein bestimmtes Betriebsvermögen und in subjektiver Hinsicht auf ein bestimmtes Steuerrechtssubjekt bezogen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838, und vom 22. Oktober 2014 X R 28/11, Rz 20).
  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

    Auszug aus BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14
    (1) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 Satz 1 Alternative 1 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs entweder insgesamt in das Privatvermögen überführt, anderen betriebsfremden Zwecken zuführt, an verschiedene Abnehmer veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt, so dass der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1992 X R 52/90, BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838; vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798; vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512).
  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 21/77

    Auflösung einer Gesellschaft - Realteilung - Wahlrecht - Aufgabegewinn - Stille

    Auszug aus BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14
    aa) Wird eine Mitunternehmerschaft aufgelöst, führt dies zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1982 VIII R 21/77, BFHE 135, 282, BStBl II 1982, 456).
  • BFH, 20.08.2015 - IV R 34/12

    Anforderung an Ausübung des Bewertungswahlrechts nach § 3 Satz 1 UmwStG 2002

    Auszug aus BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14
    Schließlich kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Frage, wie die Feststellung eines nicht tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns eines Mitunternehmers in einem Gewinnfeststellungsbescheid zu erfassen ist, bislang auch in der Rechtsprechung nicht eindeutig beantwortet wurde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. August 2015 IV R 34/12, Rz 9f, 17f; in BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536, Rz 6, 11).
  • BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer

    Auszug aus BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14
    Davon zu unterscheiden ist --als weitere selbständige Feststellung-- die Qualifikation des Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns (sowohl der Gesamthand als auch des einzelnen Mitunternehmers) als Bestandteil der außerordentlichen Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG (zu letzterem z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536, und vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).
  • BFH, 17.10.2013 - IV R 25/10

    Prozessuale Rechtsnachfolge der ehemaligen Gesellschafter einer erst im

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Der BFH definierte Realteilung ertragsteuerlich als die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunternehmer ihm bei der Aufteilung zugewiesene Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen überführte (s. BFH-Urteile vom 17. September 2015 III R 49/13, BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37, Rz 31, m.w.N.; vom 16. März 2017 IV R 31/14, BFHE 257, 292, Rz 42).
  • BFH, 23.11.2021 - VIII R 14/19

    Zur Zurechnung eines aus einer Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG

    d) Die Feststellung über die Zurechnung jenes Aufgabegewinns an die Realteilerinnen ist --vergleichbar der Aufteilung des auf der Ebene der Gesellschaft erzielten laufenden Gewinns-- selbständig anfechtbar (vgl. BFH-Urteil vom 16.03.2017 - IV R 31/14, BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24, Rz 45; vgl. zur Verteilung eines Bilanz- oder Veräußerungsgewinns auf die einzelnen Gesellschafter: BFH-Urteile vom 10.02.1988 - VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544, und vom 20.01.1977 - IV R 3/75, BFHE 122, 2, BStBl II 1977, 509).

    Ob im Einzelfall eine echte oder eine unechte Realteilung vorliegt, richtet sich danach, ob die Mitunternehmerschaft aufgelöst wird oder ob sie fortbesteht und nur (mindestens) ein Mitunternehmer unter Mitnahme von mitunternehmerischem Vermögen ausscheidet (BFH-Urteil in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24, Rz 30; Schreiben des Bundeministeriums der Finanzen --BMF-- vom 19.12.2018 - IV C 6-S 2242/07/10002, BStBl I 2019, 6, Rz 1).

    cc) Ob es sich bei dem nach einer echten Realteilung aufgrund einer Sperrfristverletzung i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG entstehenden Gewinn um einen (ggf. nicht begünstigten) Aufgabegewinn der Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG oder aber einen laufenden Gewinn auf der Gesamthandsebene handelt, kann dahinstehen (vgl. zur Einordnung als Aufgabegewinn auf Ebene der Gesellschaft: z.B. BFH-Urteil in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24, Rz 46; vgl. auch Sieker in Lademann, EStG, § 16 EStG Rz 584; als Mehrgewinn: Wendt in Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft --DStJG-- Bd. 43, 2020, 199, 273; als laufender Gewinn: BMF-Schreiben in BStBl I 2019, 6, Rz 29; BeckOK EStG/Levedag, 11. Ed. [01.10.2021], EStG, § 18 Rz 991; Stahl in Korn, § 16 EStG Rz 333; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 551).

    aa) Die Frage der Zurechnung dieses rückwirkend infolge einer Sperrfristverletzung eines Realteilers entstehenden Gewinns ist in Abgrenzung zu jenen Fällen zu beantworten, in denen es bereits im Zeitpunkt der Realteilung aufgrund einer gemeinschaftlichen Entnahme eines Wirtschaftsguts durch die Realteilungsgesellschaft zur Gewinnrealisierung und zur Zurechnung dieses Gewinns nach Maßgabe der allgemeinen Gewinnverteilungsquote kommt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24, Rz 42).

    Dieser wird den einzelnen Realteilern entsprechend der allgemeinen Gewinnverteilungsquote zugerechnet (BFH-Urteil in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24, Rz 42; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 170, 320, BStBl II 1994, 607, unter III.3.f [Rz 58]; anders wohl noch BFH-Urteil vom 19.01.1982 - VIII R 21/77, BFHE 135, 282, BStBl II 1982, 456, unter I.1.a [Rz 11]; ebenso BMF-Schreiben in BStBl I 2019, 6, Rz 9; s.a. Niehus/Wilke, Die Unternehmensbesteuerung --Ubg-- 2019, 194, 206).

    eee) Schließlich folgt auch aus den Entscheidungen des IV. Senats (BFH-Urteile in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24, und in BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29) kein anderes Ergebnis.

    In seinem Urteil in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24 hat sich der IV. Senat nicht zur Frage der Zurechnung des aus der Sperrfristverletzung resultierenden Aufgabegewinns geäußert.

  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können (näher z.B. BFH-Urteil vom 16.03.2017 - IV R 31/14, BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24, Rz 18).

    Diese Unterscheidung ist zwar nicht von Bedeutung für die Frage der Qualifizierung der Einkünfte in dem angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid 1995, da die entsprechende --selbständige (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24, Rz 18)-- Feststellung nicht angefochten und deshalb bestandskräftig ist.

  • BFH, 01.03.2018 - IV R 15/15

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil - Bestimmung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 2017 IV R 31/14, BFHE 257, 292, Rz 18).

    Eine solche selbständig anfechtbare Regelung (Feststellung) ist auch die Feststellung eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 3 EStG (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.1.; vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, Rz 17, jeweils m.w.N.) jedenfalls des einzelnen Mitunternehmers, z.B. --wie hier-- aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils (BFH-Urteile in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.1., und in BFHE 257, 292, Rz 18).

  • BFH, 01.03.2018 - IV R 38/15

    Eigenes Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes während des Bestehens einer

    aa) Solche selbständigen Regelungen (Feststellungen) sind insbesondere die Qualifikation der Einkünfte, das Bestehen einer Mitunternehmerschaft und wer an ihr beteiligt ist, die Höhe des laufenden Gesamthandsgewinns sowie dessen Verteilung auf die Mitunternehmer und die Höhe eines Sondergewinns bzw. einer Sondervergütung (z.B. BFH-Urteil vom 16. März 2017 IV R 31/14, BFHE 257, 292).

    bb) Selbständig anfechtbar ist auch die Feststellung eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns nach § 16 EStG jedenfalls des einzelnen Mitunternehmers (z.B. BFH-Urteil in BFHE 257, 292).

    cc) Von der Feststellung eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns i.S. des § 16 EStG zu unterscheiden ist --als weitere selbständige Feststellung-- die Qualifikation des Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns (sowohl der Gesamthand als auch des einzelnen Mitunternehmers) als Bestandteil der außerordentlichen Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG (z.B. BFH-Urteil in BFHE 257, 292, m.w.N.).

    Insoweit handelt es sich lediglich um eine Rechengröße, die nicht selbständig anfechtbar ist (z.B. BFH-Urteil in BFHE 257, 292).

  • BFH, 15.01.2019 - VIII R 24/15

    Keine Tarifbegünstigung bei Realteilung mit Verwertung in Nachfolgegesellschaft

    a) Ein Gewinnfeststellungsbescheid kann eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 2017 IV R 31/14, BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24; vom 1. März 2018 IV R 38/15, BFHE 260, 543, BStBl II 2018, 587, m.w.N.).

    Davon zu unterscheiden ist --als weitere selbständige Feststellung-- die Qualifikation des Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns (sowohl der Gesamthand als auch des einzelnen Mitunternehmers) als Bestandteil der außerordentlichen Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG (z.B. BFH-Urteile in BFHE 260, 543, BStBl II 2018, 587; in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24; vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536, und vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).

    Ein Gewinn aus der Aufdeckung stiller Reserven in den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens im Zuge einer echten Realteilung führt zu einem auf der Ebene der Gesellschaft verwirklichten Aufgabegewinn gemäß §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, der den Realteilern über ihren Gewinnanteil zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2015 IV R 8/12, BFHE 252, 141, BStBl II 2017, 766; vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Juli 2010 IV R 34/07, BFH/NV 2010, 2246; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24; Senatsurteil vom 1. Dezember 1992 VIII R 57/90, BFHE 170, 320, BStBl II 1994, 607).

  • BFH, 09.11.2017 - IV R 37/14

    Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb - Qualifikation der Einkünfte einer

    Selbständig anfechtbar ist auch die Feststellung eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns jedenfalls des einzelnen Mitunternehmers (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 2017 IV R 31/14, BFHE 257, 292, Rz 18, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2020 - I R 19/17

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.03.2017 - IV R 31/14, BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24; vom 30.11.2017 - IV R 33/14, BFH/NV 2018, 428) kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können.
  • BFH, 21.12.2021 - IV R 15/19

    Grundsätzlich keine Zuordnung der Kapitalbeteiligung des Kommanditisten zum

    Dieses Klagerecht ist aber trotz des weiten Wortlauts dahingehend beschränkt, dass bezogen auf den jeweiligen Streitgegenstand (d.h. die angefochtene Feststellung) eine Verletzung in eigenen Rechten (§ 40 Abs. 2 FGO) möglich sein muss (vgl. BFH-Urteil vom 16.03.2017 - IV R 31/14, BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24, Rz 20; Gräber/Levedag, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 48 Rz 74).
  • FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

    Ob im Einzelfall eine echte oder eine unechte Realteilung vorliegt, richtet sich also danach, ob die Mitunternehmerschaft aufgelöst wird (echte Realteilung) oder ob sie fortbesteht und nur (mindestens) ein Mitunternehmer unter Mitnahme von mitunternehmerischem Vermögen ausscheidet ("unechte Realteilung"; BFH-Urteil vom 16.03.2017 IV R 31/14, BFH/NV 2017, 1093).

    Die Realteilung ist ein Sonderfall der Betriebsaufgabe gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, die im Fall der unechten Realteilung die Aufgabe eines Mitunternehmeranteils i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 3 EStG voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 16.03.2017 IV R 31/14, BFH/NV 2017, 1093).

    Auf der Ebene der Gesellschaft entsteht insoweit ein Aufgabegewinn, der den einzelnen Realteilern entsprechend der allgemeinen Gewinnverteilungsquote zugerechnet wird (BFH-Urteil vom 16.03.2017 IV R 31/14, BFH/NV 2017, 1093).

    Insoweit handelt es sich lediglich um eine Rechengröße, die nicht selbständig anfechtbar ist (BFH-Urteil vom 16.03.2017 IV K 31/14, BFH/NV 2017, 1093).

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

  • BFH, 11.12.2018 - VIII R 11/16

    Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten

  • BFH, 17.01.2019 - III R 49/17

    Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine

  • BFH, 02.10.2018 - IV R 24/15

    Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen

  • BFH, 29.01.2020 - VIII R 11/17

    Zum Eingreifen der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG bei sog.

  • BFH, 23.01.2020 - IV R 48/16

    Keine Klagebefugnis des Personengesellschafters bei Streit über Grund oder Höhe

  • BFH, 05.06.2019 - IV R 17/16

    Klagebefugnis bei Einzelbekanntgabe eines Feststellungsbescheids nach § 183 Abs.

  • BFH, 13.07.2017 - IV R 34/14

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15

    Aufteilung eines im Zuge einer Realteilung auf der Ebene der Gesellschaft

  • BFH, 14.09.2017 - IV R 34/15

    Nachhaltigkeit bei gewerblichem Forderungskäufer - Ermittlung des wirklichen

  • BFH, 30.11.2017 - IV R 33/14

    Zur Teilbestandskraft eines Gewinnfeststellungsbescheids

  • BFH, 08.10.2020 - VIII B 59/20

    Zum Merkmal der häuslichen Einbindung eines Arbeitszimmers

  • BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch

  • FG Düsseldorf, 26.04.2018 - 11 K 789/14

    Klage gegen die Zurechnung von Gewinnanteilen aus einer früheren Tätigkeit als

  • BFH, 19.03.2018 - VI B 97/17

    Auslegung von Feststellungsbescheiden

  • FG Köln, 19.09.2022 - 7 K 2272/21

    Änderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids aufgrund eines

  • FG Hessen, 31.03.2022 - 8 K 590/20

    Berücksichtigung übertragener Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen einer

  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2021 - 12 K 374/19

    Keine Aufdeckung der stillen Reserven eines Mitunternehmers, der zunächst

  • FG München, 08.10.2018 - 7 K 519/14

    Feststellung von nach DBA steuerfreien Progressionseinkünften bei stillen

  • FG Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 12 K 374/19

    Feststellung eines Veräußerungsgewinns bei Umstrukturierung einer atypisch

  • FG Nürnberg, 27.04.2020 - 6 K 143/20

    Einkommensfeststellung - Einnahmen aus Gewerbebetrieb

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