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   BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U   

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https://dejure.org/1960,897
BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U (https://dejure.org/1960,897)
BFH, Entscheidung vom 12.05.1960 - IV 156/58 U (https://dejure.org/1960,897)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 1960 - IV 156/58 U (https://dejure.org/1960,897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuerpflicht der gewerbsmäßigen Artistenvermittler - Merkmale eines Gewerbebetriebes - Annahme eines Gewerbebetriebs bei den Lotsen im Kaiser-Wilhelm-Kanal - Wesentliche Voraussetzung der Selbständigkeit für das Gewerbesteuerrecht - Gewerbsmäßige ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 71, 213
  • BStBl III 1960, 329
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • RFH, 05.01.1938 - VI 743/37
    Auszug aus BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U
    Es könne auch kein Vergleich mit dem Fleischbeschauer gezogen werden, für den der Reichsfinanzhof in dem Urteil VI 743/37 vom 5. Januar 1938 (RStBl 1938 S. 429) die Gewerbesteuerpflicht verneint habe.

    Da nach alledem beim Stellenvermittler das Bestreben im Vordergrund stehe, unter Ausnutzung kaufmännischer Kenntnisse und Erfahrungen durch Ausübung der Vermittlertätigkeit Gewinne zu erzielen, habe das Finanzamt zutreffend auf die Entscheidungen hingewiesen, in denen Reichsfinanzhof und Bundesfinanzhof gewisse Berufe als gewerbliche angesehen hätten, obwohl auch diese Berufe teilweise erheblichen sachlichen Bindungen unterlägen (vgl. das vorerwähnte Urteil VI 743/37 vom 5. Januar 1938 wegen der dort genannten Bezirksschornsteinfegermeister; das Urteil VI 126/40 vom 22. Mai 1940, RStBl 1940 S. 643, betreffend die Gerichtskostenmarkenverkäufer, und das Urteil I 250/54 U vom 13. September 1955, BStBl 1955 III S. 325, Slg. Bd. 61 S. 329, betreffend die vereidigten Kursmakler).

  • BFH, 08.07.1954 - IV 60/53 U

    Gewerbesteuerpflicht von Kanallotsen - Kanallotsen als Angestellte des

    Auszug aus BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U
    Der erkennende Senat hat es bereits in dem Urteil IV 60/53 U vom 8. Juli 1954 (BStBl 1954 III S. 261, Slg. Bd. 59 S. 134) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts als der Annahme eines Gewerbebetriebs bei den Lotsen im Kaiser-Wilhelm-Kanal nicht entgegenstehend erachtet, daß das Lotsgeld sich nach einer behördlichen Taxe richtet sowie, daß die Lotsen einer Konzession bedürfen und auch bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einer gewissen Kontrolle unterliegen.

    So hat es auch bereits der erkennende Senat in dem oben erwähnten Urteil IV 60/53 U vom 8. Juli 1954 als der Gewerbesteuerpflicht der Kanallotsen nicht entgegenstehend angesehen, daß sie öffentlich-rechtliche, von der Kanalverwaltung ihnen übertragene Aufgaben erfüllen.

  • BFH, 17.03.1960 - IV 178/58 U

    Tätigkeit der für ein Revier bestellten Seelotsen als Gewerbebetrieb - Geltung

    Auszug aus BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U
    Es wird hierzu noch auf das inzwischen ergangene Urteil des Senats IV 178/58 U vom 17. März 1960 (Slg. Bd. 70 S. 561) Bezug genommen, das die Gewerbesteuerpflicht der Seelotsen bejaht hat.
  • BFH, 13.09.1955 - I 250/54 U
    Auszug aus BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U
    Da nach alledem beim Stellenvermittler das Bestreben im Vordergrund stehe, unter Ausnutzung kaufmännischer Kenntnisse und Erfahrungen durch Ausübung der Vermittlertätigkeit Gewinne zu erzielen, habe das Finanzamt zutreffend auf die Entscheidungen hingewiesen, in denen Reichsfinanzhof und Bundesfinanzhof gewisse Berufe als gewerbliche angesehen hätten, obwohl auch diese Berufe teilweise erheblichen sachlichen Bindungen unterlägen (vgl. das vorerwähnte Urteil VI 743/37 vom 5. Januar 1938 wegen der dort genannten Bezirksschornsteinfegermeister; das Urteil VI 126/40 vom 22. Mai 1940, RStBl 1940 S. 643, betreffend die Gerichtskostenmarkenverkäufer, und das Urteil I 250/54 U vom 13. September 1955, BStBl 1955 III S. 325, Slg. Bd. 61 S. 329, betreffend die vereidigten Kursmakler).
  • RFH, 27.04.1938 - VI 214/38
    Auszug aus BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U
    Mit Urteil VI 214/38 vom 27. April 1938 (RStBl 1938 S. 734) habe der Reichsfinanzhof ausgesprochen, die als öffentliche Beamte auf Lebenszeit angestellten beeidigten Auktionatoren in Ostfriesland unterlägen mit den Einnahmen ihrer amtlichen Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer.
  • BFH, 16.08.1955 - I 237/54 U
    Auszug aus BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U
    Die Rechtsprechung erkennt vielmehr einen im Gesetz nicht besonders erwähnten Beruf nur dann als freien Beruf an, wenn er einem der im Gesetz genannten freien Berufe ähnlich ist (vgl. zum Beispiel Urteil des Bundesfinanzhofs I 237/54 U vom 16. August 1955, BStBl 1955 III S. 295, Slg. Bd. 61 S. 254).
  • RFH, 22.02.1939 - VI 822/38
    Auszug aus BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U
    Unter § 18 Abs. 1 Ziff. 3 EStG können nach der Rechtsprechung andere als die dort aufgeführten Berufe nur dann fallen, wenn sie diesen ganz ähnlich sind (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs VI 822/38 vom 22. Februar 1939, RStBl 1939 S. 576).
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