Rechtsprechung
BFH, 17.03.1961 - VI 185/60 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des für die Einkommensteuer maßgeblichen Wohnsitzes eines überwiegend im Ausland lebenden Steuerpflichtigen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 73, 82
- DB 1961, 829
- BStBl III 1961, 298
Wird zitiert von ... (13)
- BFH, 25.09.2014 - III R 10/14
Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt - …
aa) Es muss, um einen inländischen Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachtet (BFH-Urteil vom 17. März 1961 VI 185/60 U, BFHE 73, 82, BStBl III 1961, 298). - FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
Mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes im Inland während …
Es muss, um einen inländischen Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachtet (BFH-Urteil vom 17. März 1961 VI 185/60 U, BFHE 73, 82, BStBl III 1961, 298). - FG Niedersachsen, 07.01.2020 - 5 K 168/17
Kindergeldanspruch bei Aufenthalt des Kindes im Ausland
(1) Es muss, um einen inländischen Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachtet (so bereits BFH-Urteil vom 17. März 1961 VI 185/60 U, BFHE 73, 82, BStBl III 1961, 298).
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18
Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld wegen Umschulung des …
Es muss, um einen inländischen Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass das Kind die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachtet (BFH, Urteile vom 17.03.1961 - VI 185/60 U, BStBl III 1961, 298; vom 25.09.2014 - III R 10/14, BStBl. II 2015, 655). - FG Hamburg, 05.07.2019 - 6 K 215/18
Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in …
Es muss, um einen inländischen Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachtet (BFH, Urteil vom 17. März 1961 VI 185/60 U, BStBl III 1961, 298). - BFH, 13.03.2007 - I B 97/06
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge; Darlegung einer …
Der Kläger trägt dazu vor, dass die angefochtene Entscheidung von dem BFH-Urteil vom 17. März 1961 VI 185/60 U (BFHE 73, 82, BStBl III 1961, 298) abweiche. - BFH, 09.08.1999 - VI B 387/98
Wohnsitz im Inland; Kindergeld
Auch das BFH-Urteil vom 17. März 1961 VI 185/60 U (BFHE 73, 82, BStBl III 1961, 298) enthält keinen Rechtssatz, von dem die Vorentscheidung abweicht. - FG Hessen, 19.12.2022 - 8 K 1775/19
Abgrenzung des inländischen Wohnsitzes eines volljährigen Kindes im Elternhaus …
Es muss, um einen inländischen Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachtet (BFH-Urteil vom 17. März 1961 VI 185/60 U, BFHE 73, 82, BStBl III 1961, 298). - FG Hamburg, 14.07.2021 - 6 K 146/20
Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in …
Es muss, um einen inländischen Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachtet (BFH, Urteil vom 17. März 1961, VI 185/60 U, BStBl. III 1961, 298). - FG München, 23.02.2015 - 7 K 475/13
Kindergeld für Adoptivtochter
Vielmehr muss, um insoweit einen inländischen Wohnsitz annehmen zu können, eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachtet (BFH-Urteil vom 17. März 1961 VI 185/60 U, BStBl III 1961, 298). - BFH, 11.04.1984 - I R 230/80
- FG Rheinland-Pfalz, 30.10.1996 - 1 K 1917/96
- BFH, 23.05.1984 - I R 144/81