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   BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U   

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https://dejure.org/1961,343
BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U (https://dejure.org/1961,343)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1961 - I 321/60 U (https://dejure.org/1961,343)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1961 - I 321/60 U (https://dejure.org/1961,343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Beurteilung einer Witwenpension für die Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers, der die Gesellschaft beherrschte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 74, 657
  • DB 1962, 689
  • BStBl III 1962, 243
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.08.1959 - I 4/59 S

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Vergütung zurückliegender Dienstleistungen

    Auszug aus BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U
    Das Finanzamt meinte, die Rückstellungen mit Rücksicht auf die Urteile des Bundesfinanzhofs I 11/58 S vom 5. Mai 1959 und I 4/59 S vom 4. August 1959 (BStBl 1959 III S. 369, 374, Slg Bd. 69 S 286, 299) nicht anerkennen zu können.

    Hierauf hat es keinen Einfluß, daß der Geschäftsführer nicht unmittelbar an der Steuerpflichtigen beteiligt ist, vielmehr die KG 85 % der Anteile besitzt Er und seine Ehefrau sind an der die Steuerpflichtige beherrschenden KG zu 70 % beteiligt; ferner ist die A-GmbH, deren Anteile der Geschäftsführer hält, an der KG zu 5 % beteiligt Diese Beteiligungsverhältnisse ermöglichen den Eheleuten die Beherrschung der Steuerpflichtigen; es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die dagegen sprächen, daß die Eheleute in der Frage der Beherrschung der Steuerpflichtigen als Einheit behandelt werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs I 4/59 S a.a.O.; I 66/59 vom 24. November 1959, Der Betrieb 1960 S. 45).

    Dem Finanzgericht ist darin beizutreten, daß die in den Urteilen des Bundesfinanzhofs I 11/58 S und I 4/59 S a.a.O. aufgestellten Grundsätze nicht ohne weiteres auf den Fall einer Versorgungszusage an die Ehefrau des die Gesellschaft beherrschenden Geschäftsführers übertragen werden können Daraus folgt jedoch noch nicht, daß die Zusage im Streitfall eine rückstellungsfähige Last begründet.

  • BFH, 23.07.1957 - I 306/56
    Auszug aus BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U
    Das Finanzgericht hat diese Gesichtspunkte nicht in seine Betrachtungen einbezogen, obwohl sie schon nach der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile I 306/56 vom 23. Juli 1957, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Körperschaftsteuergesetz, § 6 Abs. 1 Satz 2, Rechtsspruch 35; I 136/58 vom 28. Juli 1959, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 205) entscheidungserheblich sein konnten.

    Steuerlich könnte die Versorgungszusage im Streitfall, soweit sie sich auf die vor Erteilung der Zusage liegende Dienstzeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gründet, schon deswegen nicht anerkannt werden, weil hierin eine nachträgliche Erhöhung der Bezüge für die in der Vergangenheit geleisteten Dienste des Gesellschafter-Geschäftsführers läge (vgl. außer den genannten Urteilen I 306/56, I 136/58 das Urteil des Bundesfinanzhofs I 128/57 U vom 15. April 1958, BStBl 1958 III S. 428, Slg. Bd. 67 S. 407).

  • BFH, 14.04.1959 - I 136/58
    Auszug aus BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U
    Das Finanzgericht hat diese Gesichtspunkte nicht in seine Betrachtungen einbezogen, obwohl sie schon nach der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile I 306/56 vom 23. Juli 1957, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Körperschaftsteuergesetz, § 6 Abs. 1 Satz 2, Rechtsspruch 35; I 136/58 vom 28. Juli 1959, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 205) entscheidungserheblich sein konnten.

    Steuerlich könnte die Versorgungszusage im Streitfall, soweit sie sich auf die vor Erteilung der Zusage liegende Dienstzeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gründet, schon deswegen nicht anerkannt werden, weil hierin eine nachträgliche Erhöhung der Bezüge für die in der Vergangenheit geleisteten Dienste des Gesellschafter-Geschäftsführers läge (vgl. außer den genannten Urteilen I 306/56, I 136/58 das Urteil des Bundesfinanzhofs I 128/57 U vom 15. April 1958, BStBl 1958 III S. 428, Slg. Bd. 67 S. 407).

  • BFH, 05.05.1959 - I 11/58 S
    Auszug aus BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U
    Das Finanzamt meinte, die Rückstellungen mit Rücksicht auf die Urteile des Bundesfinanzhofs I 11/58 S vom 5. Mai 1959 und I 4/59 S vom 4. August 1959 (BStBl 1959 III S. 369, 374, Slg Bd. 69 S 286, 299) nicht anerkennen zu können.

    Dem Finanzgericht ist darin beizutreten, daß die in den Urteilen des Bundesfinanzhofs I 11/58 S und I 4/59 S a.a.O. aufgestellten Grundsätze nicht ohne weiteres auf den Fall einer Versorgungszusage an die Ehefrau des die Gesellschaft beherrschenden Geschäftsführers übertragen werden können Daraus folgt jedoch noch nicht, daß die Zusage im Streitfall eine rückstellungsfähige Last begründet.

  • BFH, 18.11.1958 - I 176/57 U

    Bindung des Finanzamtes an eine Zusage auch bei veränderten Tatsachen

    Auszug aus BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U
    Dies ist zulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs I 176/57 U vom 18. November 1958, BStBl 1959 III S. 52, Slg. Bd. 68 S. 137).

    Weder aus den Akten noch aus dem Vortrag der Steuerpflichtigen ist zu entnehmen, daß irgendwelche Tatsachen vorliegen, die entgegen den Urteilen des Bundesfinanzhofs I 176/57 U a.a.O. und I 90/57 U vom 3. Dezember 1958 (BStBl 1959 III S. 53, Slg. Bd. 68 S. 140) eine Ausnahme vom Grundsatz der Aufrollung des gesamten Steuerfalles gebieten würden.

  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 217/54

    Arbeitsentgelt: Verwirkung des Ruhegeldanspruchs, Eintritt der Verwirkung

    Auszug aus BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U
    Die Bezüge stehen in einer unmittelbaren Beziehung zu früher geleisteten Diensten (Urteil des Bundesarbeitsgerichts 1 AZR 217/54 vom 30. November 1955, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - Nr. 8 zu § 242 BGB - Ruhegehalt -); sie sind Belohnung für geleistete Dienste, also Entgelt im weiteren Sinne (Staudinger-Nipperdey, Kommentar zum BGB, 11. Auflage, § 611 Anm. 209) Der im arbeitsrechtlichen Schrifttum (z.B. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6 Auflage, Bd. I. S 434 f.; Nikisch, Arbeitsrecht, 3. Auflage, I. Band, S 572) zum Ausdruck kommende Fürsorgegedanke ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Interesse.
  • BFH, 24.11.1959 - I 66/59
    Auszug aus BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U
    Hierauf hat es keinen Einfluß, daß der Geschäftsführer nicht unmittelbar an der Steuerpflichtigen beteiligt ist, vielmehr die KG 85 % der Anteile besitzt Er und seine Ehefrau sind an der die Steuerpflichtige beherrschenden KG zu 70 % beteiligt; ferner ist die A-GmbH, deren Anteile der Geschäftsführer hält, an der KG zu 5 % beteiligt Diese Beteiligungsverhältnisse ermöglichen den Eheleuten die Beherrschung der Steuerpflichtigen; es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die dagegen sprächen, daß die Eheleute in der Frage der Beherrschung der Steuerpflichtigen als Einheit behandelt werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs I 4/59 S a.a.O.; I 66/59 vom 24. November 1959, Der Betrieb 1960 S. 45).
  • BFH, 17.01.1961 - I 141/60 U

    Einordnung von Renten von Familienpersonengesellschaften an ihre Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U
    Ein schutzwürdiges Interesse der Steuerpflichtigen an der Beibehaltung der vom Finanzamt bis zum 31. Dezember 1952 zu Unrecht gebilligten Pensionsrückstellung kann nicht anerkannt werden im übrigen ist das Finanzamt an die Sachbehandlung in früheren Veranlagungszeiträumen grundsätzlich nicht gebunden (Urteil des Bundesfinanzhofs I 141/60 U vom 17. Januar 1961, BStBl 1961 III S 130, Slg Bd. 72 S 347).
  • BFH, 03.12.1958 - I 90/57 U

    Verstoß gegen Treu und Glauben durch Aufrollung eines gesamten Steuerfalles

    Auszug aus BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U
    Weder aus den Akten noch aus dem Vortrag der Steuerpflichtigen ist zu entnehmen, daß irgendwelche Tatsachen vorliegen, die entgegen den Urteilen des Bundesfinanzhofs I 176/57 U a.a.O. und I 90/57 U vom 3. Dezember 1958 (BStBl 1959 III S. 53, Slg. Bd. 68 S. 140) eine Ausnahme vom Grundsatz der Aufrollung des gesamten Steuerfalles gebieten würden.
  • BFH, 15.04.1958 - I 128/57 U

    Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für Versorgungszusagen an den

    Auszug aus BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U
    Steuerlich könnte die Versorgungszusage im Streitfall, soweit sie sich auf die vor Erteilung der Zusage liegende Dienstzeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gründet, schon deswegen nicht anerkannt werden, weil hierin eine nachträgliche Erhöhung der Bezüge für die in der Vergangenheit geleisteten Dienste des Gesellschafter-Geschäftsführers läge (vgl. außer den genannten Urteilen I 306/56, I 136/58 das Urteil des Bundesfinanzhofs I 128/57 U vom 15. April 1958, BStBl 1958 III S. 428, Slg. Bd. 67 S. 407).
  • BFH, 20.07.2016 - I R 33/15

    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

    Denn die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle ändern an der grundsätzlichen Fragestellung, ob ein gewissenhafter Geschäftsleiter einer Arbeitskraft, die dem Unternehmen voraussichtlich nur noch wenige Jahre zur Verfügung steht, überhaupt noch eine Versorgungszusage mit hohen finanziellen Lasten erteilen würde, nichts (zur Grundvorstellung, die hinter dem Erdienbarkeitskriterium steht, vgl. etwa Senatsurteil vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243).
  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    a) Bei der Frage, ob einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer eine Pension zugesagt worden wäre, spielt - neben anderen Kriterien (z. B. wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens) - eine wesentliche Rolle, ob der Geschäftsführer die Pension noch erdienen kann (vgl. BFH-Urteile vom 10. November 1993 I R 36/93, BFH/NV 1994, 827; vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243; vom 20. Mai 1992 I R 2/91, BFH/NV 1993, 52; Streck, Körperschaftsteuergesetz, 3. Aufl., § 8 Anm. 150 "Pensionszusage" Anm. 6).
  • FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit Pensionsanspruch

    Das seinerzeit bekannte Urteil des BFH vom 13.12.1961 (BStBl III 1962, 243) sei eine Einzelfallentscheidung, die nicht in die Richtlinienregelung Eingang gefunden habe.

    Die dargestellte, für die Pension des Gesellschafter-Geschäftsführers selbst entwickelte Rechtsprechung gilt entsprechend, wenn neben oder statt dessen eine Versorgung für die Witwe eines Gesellschafters versprochen wird (BFH, Urteil vom 13.12.1961, I 321/60 U BStBl III 1962, 243; BFH, Beschluss vom 19.06.2000, I B 110/99, NV 2001, 67; BFH, Urteil vom 13.04.1988, I R 284/82, NV 1989, 395).

    Zum einen entsprachen jedoch der Aspekt der Erdienbarkeit der Versorgung und insbesondere die Bedeutung einer Altersgrenze schon seit den 60-iger Jahren der Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteile vom 10.04.1961, I 70/61, HFR 1962, 233 - für einen 64-jährigen Gesellschafter; vom 13.12.1961, I 321/60 U, BStBl III 1962, 243 - im konkreten Fall für einen 69- jährigen Gesellschafter; s.a. Streck KStG 2. Aufl. 1984 § 8 Rn. 150 zu 6.) und haben das Gesamtbild der Rechtsprechung geprägt (vgl. dazu im Rahmen des § 176 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung - AO - Loose in: Tipke/Kruse AO Lfg. März 2004, 15), ohne dass eine Festlegung auf ein bestimmtes Alter erfolgt war.

  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

    Der Zahlung des Ruhegeldes kommt, wie der BFH in anderem Zusammenhang ausgesprochen hat (BStBl 1962 III S. 243), in jedem Fall auch der Charakter eines Entgelts für Dienste zu, die im Rahmen eines sich auf längere Zeit erstreckenden Dienstverhältnisses geleistet worden sind.
  • FG Hamburg, 23.05.2008 - 2 K 15/07

    Körperschaftsteuer: Zur verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit einer

    Die dargestellte, für die Pension des Gesellschafter-Geschäftsführers selbst entwickelte Rechtsprechung gilt entsprechend, wenn daneben oder statt dessen eine Versorgung für die Witwe eines Gesellschafter-Geschäftsführers versprochen bzw. geleistet wird (BFH Urteil vom 13.12.1961 I 321/60 U BStBl III 1962, 243; BFH Beschluss vom 19.06.2000 I B 110/99, NV 2001, 67; BFH Urteil vom 13.04.1988 I R 284/82, NV 1989, 395).

    Zum einen entsprachen jedoch der Aspekt der Erdienbarkeit der Versorgung und insbesondere die Bedeutung einer Altersgrenze schon seit den 60er Jahren der Rechtsprechung des BFH (BFH Urteile vom 10.04.1961 I 70/61, HFR 1962, 233 - für einen 64-jährigen Gesellschafter; vom 13.12.1961 I 321/60 U, BStBl III 1962, 243 - im konkreten Fall für einen 69-jährigen Gesellschafter; s. a. Streck KStG 2. Aufl. 1984 § 8 Rn. 150 zu 6.) und haben das Gesamtbild der Rechtsprechung geprägt (vgl. dazu im Rahmen des § 176 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung - AO - Loose in: Tipke/Kruse AO Lfg. August 2006 Tz 15), ohne dass eine Festlegung auf ein bestimmtes Alter erfolgt war.

  • BFH, 18.03.2009 - I R 63/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Witwenrente an über 65jährigen

    Sie entsprechen auch nach den Maßstäben des Zusagejahres 1985 einer zutreffenden und bereits seinerzeit anzustellenden Sachverhaltswürdigung (vgl. --wie von der Vorinstanz zutreffend aufgeführt-- z.B. Senatsurteile vom 10. April 1962 I 70/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962, 233; vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243).
  • BFH, 13.04.1988 - I R 284/82

    Ablehungsantrag gegen einen Richter im Prozeß bei deutlicher Tendenz den Prozeß

    Diese Ausführungen decken sich mit der Begründung, mit der die Rechtsprechung in gleichgelagerten Fällen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern im fortgeschrittenen Alter die Anerkennung von Pensionszusagen abgelehnt hat (vgl. z. B. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 15. Mai 1934 I A 180/33, RStBl 1934, 950, und BFH-Urteil vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243).

    Nach dem Urteil in BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243 setzt die Gewährung von Ruhegeld eine längere Tätigkeit im Betrieb voraus, durch die die Anwartschaft auf Versorgungsbezüge erdient wird.

  • BFH, 05.04.1995 - I R 138/93

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im

    Bei der Frage, ob einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer eine Pension zugesagt worden wäre, spielt neben anderen Kriterien (z. B. wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens) eine wesentliche Rolle, ob der Geschäftsführer die Pension noch erdienen kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243; vom 20. Mai 1992 I R 2/91, BFH/NV 1993, 52; vom 10. November 1993 I R 36/93, BFH/NV 1994, 827; Streck, Körperschaftsteuergesetz, 4. Aufl., § 8 Anm. 150 "Pensionszusage" Nr. 6).
  • BFH, 20.05.1992 - I R 2/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionsrückstellung

    Bei typisierender Betrachtung ist nach allgemeiner Lebenserfahrung ab diesem Alter nur noch mit einer begrenzten Dienstzeit zu rechnen, in der die Pension nicht mehr erdient werden kann (vgl. Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 10. September 1986 I 175/84 - rechtskräftig, EFG 1986, 619; Streck, Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 3. Aufl. 1991, § 8 Rdnr. 150 "Pensionszusage" Anm. 6; zur Erdienbarkeit BFH-Urteil vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243).
  • BFH, 10.11.1993 - I R 36/93

    Körperschaftsteuer; Pensionszusage an alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer

    Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde einem Geschäftsführer keine Pensionszusage mehr erteilen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß der Begünstigte die Altersversorgung nicht mehr erdienen kann (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243, und vom 20. Mai 1992 I R 2/91, BFH/NV 1993, 52).
  • FG Hessen, 10.05.1995 - 4 K 3361/94

    Geschäftsführervergütung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Veranlassung der

  • BFH, 17.05.1995 - I R 66/94

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BFH, 26.06.1962 - I 188/61 S

    Versorgungszusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der zu mehr

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.07.1996 - 6 K 1266/95

    Verdeckte Gewinnausschüttungen einer GmbH; Zuführung von Geldern einer GmbH zur

  • BFH, 05.07.1966 - I 30/64

    Voraussetzung der steuerlichen Anerkennung einer Pensionsrückstellung

  • FG Niedersachsen, 01.12.1998 - VI 193/95

    Zur Erdienbarkeit von Pensionszusagen an Gesellschaftergeschäftsführer;

  • BFH, 18.09.1962 - I 176/61 U

    Bilanzmäßige Behandlung von Gehaltszusagen, bei denen der Arbeitgeber zur

  • FG Hamburg, 01.10.1996 - II 84/93

    Streit um die Qualifizierung von als Versorgungsleistungen bezeichneten

  • BFH, 18.12.1962 - I 158/61 U

    Bilanzmäßige Behandlung einer einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer

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