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   BFH, 28.06.1963 - VI 321/61 U   

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https://dejure.org/1963,364
BFH, 28.06.1963 - VI 321/61 U (https://dejure.org/1963,364)
BFH, Entscheidung vom 28.06.1963 - VI 321/61 U (https://dejure.org/1963,364)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 1963 - VI 321/61 U (https://dejure.org/1963,364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung durch das Finanzamt bei Zweifeln an der Unangemessenheit der Gegenleistung eines Unterhaltsberechtigten - Unterhaltsleistungen als dauernde Lasten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 77, 287
  • NJW 1963, 2245
  • BStBl III 1963, 424
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.02.1957 - VI 27/56 U

    Anwendbarkeit von § 12 Ziff. 2 EStG bei Zusage der Rente einer gesetzlich

    Auszug aus BFH, 28.06.1963 - VI 321/61 U
    Wenn der Senat in dem Urteil VI 27/56 U vom 8. Februar 1957 (BStBl 1957 III S. 207, Slg. Bd. 64 S. 550) auch festgestellt hat, daß die Finanzämter und die Steuergerichte grundsätzlich nicht zu prüfen brauchen, ob Leistung und Gegenleistung voll in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, so gilt dies, wie sich aus dem Urteil ergibt, doch nicht ausnahmslos.
  • BFH, 15.02.1957 - VI 150/55 U

    Behandlung von Bezügen aus ausserbetrieblichen Grundstücksveräußerungsrenten -

    Auszug aus BFH, 28.06.1963 - VI 321/61 U
    Aus denselben Gründen, aus denen der Bundesfinanzhof vor der erstmals für den Veranlagungszeitraum 1955 geltenden Neuregelung der Rentenbesteuerung (§ 22 EStG 1955) bei den entgeltlich begründeten außerbetrieblichen Renten die Frage des Abzugs und der Erfassung von der Gegenleistung und ihrer Höhe abhängig gemacht hat (vgl. z.B. das Urteil des Senats VI 150/55 U vom 15. Februar 1957, BStBl 1957 III S. 134, Slg. Bd. 64 S. 356), muß auch hier berücksichtigt werden, daß sich für den Bf. eine gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 1 EStG absetzbare dauernde Last und für die Mutter ein zu versteuernder wiederkehrender Bezug gemäß § 22 Ziff. 1 EStG erst ergibt, wenn die Summe der laufenden Leistungen bzw. Bezüge die Gegenleistung von 12 000 DM übersteigt.
  • BFH, 29.03.1962 - VI 105/61 U

    Abgrenzung zwischen Unterhaltsvertrag und Leibrentenvertrag nach den Grundsätzen

    Auszug aus BFH, 28.06.1963 - VI 321/61 U
    Zu der Frage, wie Verträge der hier vorliegenden Art zu beurteilen sind, hat der Senat in dem Urteil VI 105/61 U vom 29. März 1962 (BStBl 1962 III S. 304, Slg. Bd. 75 S. 96) Stellung genommen und eine dauernde Last bejaht, wenn die Gewährung von Unterhalt versprochen ist und dieser nicht oder nicht nur in Gestalt eines festen Geldbetrages gewährt wird.
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Dieses Erfordernis war im BFH-Urteil vom 28. Juni 1963 VI 321/61 U (BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424) erstmalig für den Fall eines sog. Unterhaltkaufs aufgestellt worden.
  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

    Mit Urteil vom 28. Juni 1963 VI 321/61 U (BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424) hat der BFH entschieden: Verpflichtet sich ein Kind gegen Zahlung eines Einmalbetrages von 12.000 DM, seinen Eltern lebenslänglich wiederkehrende Leistungen zu erbringen, ist - vorbehaltlich einer vorrangigen Prüfung am Maßstab des § 12 EStG - eine dauernde Last mit dem Wert der Gegenleistung zu verrechnen (vgl. hierzu auch Urteil in BFHE 83, 568, 573, BStBl III 1965, 706, unter 3. letzter Absatz, das erstmals von kauf- oder darlehensähnlichen Vorgängen spricht).

    Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Urteile in BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424, und BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706 hat der BFH mit Urteil vom 13. August 1985 IX R 10/80 (BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709) zu einem mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt entschieden, daß eine entgeltlich im Austausch mit einer Gegenleistung übernommene dauernde Last nicht als Sonderausgabe abgezogen werden könne, solange der Wert der wiederkehrenden Leistungen den Wert der Gegenleistung nicht erreicht habe.

    Der IX. Senat des BFH hat ausdrücklich dahingestellt sein lassen, ob der Kläger die Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen im Hinblick auf das Verwandtschaftsverhältnis übernommen hatte und die Abziehbarkeit deswegen an § 12 Nr. 2 EStG scheiterte (ähnlich Urteile in BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424, unter Hinweis auf die Notwendigkeit eines Fremdvergleichs; in BFHE 146, 442, 444, BStBl II 1986, 674, unter 2.).

    Zu den sich nach Verbrauch des Verrechnungsvolumens ergebenden Rechtsfolgen hat sich die Rechtsprechung nur beiläufig geäußert (s. aber Urteil in BFHE 77, 287, 289 f., BStBl III 1963, 424: dauernde Last).

    Die Abweichung von dem Urteil in BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424 ist ohne Anfrage bei dem VI. Senat zulässig (§ 184 Abs. 2 Nr. 5 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Bereits im Jahre 1963 hatte der BFH das Steuersparmodell des "Unterhaltskaufs" nicht akzeptiert (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 1963 VI 321/61 U, BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424; zuletzt BFH-Urteil in BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609 - Übergabe von 30 000 DM gegen eine Rente mit dem unter Anwendung der "50 v.H.-Regel" errechneten Barwert von 59 866 DM).
  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

    Aus diesem Grunde sei eine erbrachte Gegenleistung nur bei kauf- und darlehensähnlichen Verträgen - und zwar durch Wertverrechnung - zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 28. Juni 1963 VI 321/61 U, BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424).

    Dies entspricht, was die verschiedentlich im Schrifttum hieran geäußerte Kritik verkennt, jedenfalls im Ergebnis der Rechtsprechung des BFH seit dem Urteil in BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424 und der Auffassung der Finanzverwaltung, die sich in den Einkommensteuer-Richtlinien seit jeher auf das letztgenannte Urteil bezogen hat.

  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

    Rechtliche Aussagen sind möglich mittels Zuordnung zum steuerrechtlichen Typus der Hof- und Geschäftsübergabe einerseits und zu der nicht als eine solche Vermögensübergabe anerkannten Rückzahlung von Geldbeträgen in lebenslänglich wiederkehrenden (abänderbaren) Leistungen andererseits (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 1963 VI 321/61 U, BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424; vom 13. August 1985 IX R 10/80, BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709; fortgeführt im Senatsurteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609).
  • BFH, 29.10.1974 - VIII R 131/70

    Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Tod des

    Zu der Frage, ob die laufenden Zahlungen in vollem Umfang oder -- wie vom FA angenommen -- erst nach ihrer Verrechnung mit dem erworbenen Gegenwert (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 28. Juni 1963 VI 321/61 U, BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424; vom 27. Mai 1964 I 379/61 U, BFHE 80, 1, BStBl III 1964, 475, und vom 16. September 1965 IV 67/61 S, BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706) als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgezogen werden können, braucht der Senat deshalb nicht Stellung zu nehmen.
  • BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79

    Lebenslängliche Versorgung gegen Verzicht auf Zugewinnausgleich als dauernde Last

    Hingegen hat die Rechtsprechung eine Verrechnung mit Gegenwerten, die von ihr früher bei sämtlichen dauernden Lasten verlangt worden war, jedenfalls in Fällen der zweiten Gruppe, nämlich bei kauf- oder darlehensähnlichen Vorgängen für geboten erachtet, bevor wiederkehrende Leistungen als dauernde Lasten abgezogen werden dürfen (BFH-Urteile vom 28. Juni 1963 VI 321/61 U, BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424; in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706).
  • BFH, 13.08.1985 - IX R 10/80

    Zum Sonderausgabenabzug einer gegen Gegenleistung übernommenen dauernden Last

    Die Rechtsprechung hat jedoch auch weiterhin an einer Verrechnung der Werte von Leistung und Gegenleistung bei kauf- und darlehensähnlichen Vorgängen festgehalten (vgl. zum Vorstehenden den ähnlich gelagerten Fall BFH-Urteile vom 28. Juni 1963 VI 321/61 U, BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424, und vom 16. September 1965 IV 67/61 S, BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706, sowie vom 27. September 1973 VIII R 71/69, BFHE 111, 33, BStBl II 1974, 101).
  • BFH, 16.09.1965 - IV 67/61 S

    Abzugsfähigkeit von Leistungen auf Grund einer bei Hofübernahme eingegangenen

    Der VI. Senat hatte in dem dem Urteil VI 321/61 U vom 28. Juni 1963 (BStBl 1963 III S. 424, Slg. Bd. 77 S. 287) zugrunde liegenden Sonderfall entschieden, daß eine Unterhaltsleistung, die wegen Unbestimmtheit der einzelnen Leistung keine Leibrente, sondern eine dauernde Last sei und die auf Grund einer Gegenleistung gewährt werde, erst dann als Sonderausgabe abgezogen werden könne, wenn die Summe der einzelnen Leistungen die Gegenleistung übersteige.
  • BFH, 23.01.1964 - IV 8/62 U

    Behandlung von Rentenzahlungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte im

    Diese Auffassung wurde dann dahin eingeschränkt, daß die Finanzbehörden die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung zu prüfen haben, wenn im Einzelfall zweifelhaft ist, ob die Gegenleistung eines Unterhaltsberechtigten in erheblichem Umfange hinter dem Wert der Rente zurückbleibt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs VI 321/61 U vom 28. Juni 1963, Slg. Bd. 77 S. 287).
  • BFH, 27.05.1964 - I 379/61 U

    Steuerrechtliche Wirkungen einer Verpachtung im Unterschied zum endgültigen

  • BFH, 02.12.1966 - VI R 4/66

    Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben wegen Zuwendungen an eine gesetzlich

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