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   BFH, 06.12.1963 - IV 268/63 U   

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https://dejure.org/1963,948
BFH, 06.12.1963 - IV 268/63 U (https://dejure.org/1963,948)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1963 - IV 268/63 U (https://dejure.org/1963,948)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1963 - IV 268/63 U (https://dejure.org/1963,948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer steuerbegünstigenden Veräußerung einer freiberuflichen Teilpraxis mit gleichartiger Tätigkeit und Steuerpflichtigkeit des Gewinns

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 346
  • DB 1964, 429
  • BStBl III 1964, 135
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.10.1963 - IV 198/62 S

    Endgültige Einstellung der Tätigkeit in einem abgegrenzten örtlichen

    Auszug aus BFH, 06.12.1963 - IV 268/63 U
    In der Entscheidung des erkennenden Senats IV 198/62 S vom 10. Oktober 1963 (Slg. Bd. 78 S. 303), auf deren Gründe im einzelnen Bezug genommen wird, ist ausgeführt, daß bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit ein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn (§ 18 Abs. 3 EStG) nur vorliegt, wenn entweder die Tätigkeit schlechthin aufgegeben oder durch die Veräußerung der Praxis die Tätigkeit in einem bisherigen örtlich abgrenzbaren Wirkungskreis beendet wird.

    Diese Merkmale entsprechen dem von der Rechtsprechung entwickelten Begriff des Teilbetriebs bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft (vgl. Entscheidung IV 198/62 S und die dort angeführten Urteile des Reichsfinanzhofs und des Bundesfinanzhofs).

  • BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91

    Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten

    Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat eine Teilpraxisveräußerung bejaht im Falle eines Steuerbevollmächtigten, der seine auf dem Festland befindliche Praxis veräußerte und nur das auf einer nahegelegenen Insel eingerichtete Büro behielt (Urteil vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U, BFHE 78, 346, BStBl III 1964, 135), ferner im Fall der Veräußerung einer Fahrschulniederlassung (Urteil vom 24. August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55).
  • FG Münster, 29.01.2015 - 12 K 3033/14

    Realteilung nach Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft

    Eine Teilpraxis eines Freiberuflers an einem entfernten Ort mit getrenntem Kundenkreis im Rahmen eines selbständigen Büros mit besonderem Personal ist danach regelmäßig als Teilbetrieb zu werten (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U, BFHE 78, 346, BStBl III 1964, 135; vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; vom 26. Juni 1975 - VIII R 39/74 -, BFHE 116, 391, BStBl II 1975, 832).
  • BFH, 30.10.2008 - VIII B 172/07

    Voraussetzungen für die Annahme einer tarifbegünstigten Veräußerung einer

    Zu Recht geht auch der Kläger davon aus, dass für die Annahme einer nach § 34 EStG tarifbegünstigten Veräußerung einer freiberuflichen Teilpraxis entweder (bei gleichartigen Tätigkeiten in den Teilpraxen) der tarifbegünstigt veräußerte Teil einen von dem zurückbehaltenen Teil abgegrenzten entfernten örtlichen Wirkungsbereich umfassen muss oder (von den anderen Teilpraxen abweichende) wesentlich unterschiedliche Tätigkeiten vorliegen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 IV R 17/03, BFHE 208, 173, BStBl II 2005, 208) und die insoweit ausgeübten Tätigkeiten aufgrund der Veräußerung aufgegeben werden müssen (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U, BFHE 78, 346, BStBl III 1964, 135; vom 24. August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.04.2008 - 5 K 2457/05

    Steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung eines Steuerberaters und

    Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat eine Teilpraxisveräußerung bejaht im Falle eines Steuerbevollmächtigten, der seine auf dem Festland befindliche Praxis veräußerte und nur das auf einer nahegelegenen Insel eingerichtete Büro behielt (Urteil vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U, BFHE 78, 346, BStBl III 1964, 135), ferner im Fall der Veräußerung einer Fahrschulniederlassung (Urteil vom 24.August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257 , BStBl II 1990, 55 ).
  • FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 131/04

    Häusliches Arbeitszimmer eines selbständigen Arztes; tarifbegünstigte

    Unter diesem Gesichtspunkt hat die Rechtsprechung eine Teilpraxisveräußerung bejaht im Falle eines Steuerbevollmächtigten, der seine auf dem Festland befindliche Praxis veräußerte und nur das auf einer nahe gelegenen Insel eingerichtete Büro behielt (Urteil vom 6.Dezember 1963, IV 268/63 U, BFHE 78, 346 , BStBl III 1964, 135 ), ferner im Fall der Veräußerung einer Fahrschulniederlassung, die in einem von dem Stammhaus 18 Km entfernten Ort belegen war (Urteil vom 24. August 1989, IV R 120/88, BFHE 158, 257 , BStBl II 1990, 55 ).
  • BFH, 26.06.1975 - VIII R 39/74

    Dienstleistungsunternehmen - Vermögensverwaltung - Ausgegliederte

    Das ist z. B. anzunehmen, wenn die Teilpraxis eines Freiberuflers an einem entfernten Ort mit getrenntem Kundenkreis im Rahmen eines selbständigen Büros mit besonderem Personal ausgeübt wird (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S. BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U, BFHE 78, 346, BStBl III 1964, 135; vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126 BStBl II 1970, 566).
  • FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01

    Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe

    Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat eine Teilpraxisveräußerung bejaht im Falle eines Steuerbevollmächtigten, der seine auf dem Festland befindliche Praxis veräußerte und nur das auf einer nahegelegenen Insel eingerichtete Büro behielt (Urteil vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U, BFHE 78, 346, BStBl III 1964, 135), ferner im Fall der Veräußerung einer Fahrschulniederlassung (Urteil vom 24. August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257 , BStBl II 1990, 55).".
  • BFH, 14.03.1975 - IV R 78/71

    Veräußerungsgewinn - Steuerliche Begünstigung - Freiberufliche Praxis -

    Nach der Rechtsprechung liege die Veräußerung einer Teilpraxis mit gleichartiger Tätigkeit vor, wenn die Gesamttätigkeit in mehreren örtlich abgegrenzten Bereichen von getrennten Büros aus ausgeübt und in einem dieser Bereiche infolge Übertragung der Teilpraxis einschließlich der Beziehungen zur Kundschaft eingestellt werde (vgl. Urteil des BFH vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U. BFHE 78, 346, BStBl III 1964, 135).
  • BFH, 14.05.1970 - IV 136/65

    Veräußerung einer Teilpraxis - Steuerbevollmächtigter - Einheitliche Praxis -

    Im Falle einer Teilpraxisveräußerung müsse es sich tatsächlich um eine Teilpraxis und nicht nur um den unselbständigen Teil einer Praxis handeln (vgl. Urteile des BFH IV 198/62 S vom 10. Oktober 1963, BFH 78, 303, BStBl III 1964, 120; IV 268/63 U vom 6. Dezember 1963, BFH 78, 346, BStBl III 1964, 135).
  • BFH, 17.04.1980 - IV R 174/76

    Bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils richtet sich die Höhe des anteiligen

    In einem weiteren Urteil vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U (BFHE 78, 346, BStBl II 1964, 135) hat der erkennende Senat ausgesprochen, bei der Feststellung, ob der durch die Veräußerung einer freiberuflichen Teilpraxis erzielte Gewinn die anteilige Freigrenze von 10.000 DM (§ 18 Abs. 3 i.V. m. § 16 Abs. 4 EStG) übersteige, sei "zweckmäßigerweise das Verhältnis der in den beiden Praxisteilen erzielten Umsätze zugrunde zu legen".
  • BFH, 23.11.1967 - IV 83/63

    Aufgabe der Vertretertätigkeit in einzelnen Bezirken einer Handelsvertretung als

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