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   BFH, 03.08.1966 - IV 350/62   

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BFH, 03.08.1966 - IV 350/62 (https://dejure.org/1966,1972)
BFH, Entscheidung vom 03.08.1966 - IV 350/62 (https://dejure.org/1966,1972)
BFH, Entscheidung vom 03. August 1966 - IV 350/62 (https://dejure.org/1966,1972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 733
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.01.1964 - IV 85/62 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 03.08.1966 - IV 350/62
    Laufende Bezüge werden als Gewinn nur insoweit herangezogen, als das Entgelt das steuerlich maßgebende Kapitalkonto übersteigt (vgl. RFH-Urteil VI A 706/28 vom 14. Mai 1930, RStBl 1930, 580; BFH-Urteil IV 85/62 U vom 23. Januar 1964, Sammlungen der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 79 S. 16 - BFH 79, 16 -, BStBl 1964 III S. 239).
  • BFH, 10.10.1963 - VI 322/61 U

    Zugehörigkeit von Versorgungsrenten, die auf einer früheren gewerblichen

    Auszug aus BFH, 03.08.1966 - IV 350/62
    Es handelt sich auch insoweit um nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vgl. BFH-Urteil VI 322, 323/61 U vom 10. Oktober 1963, BFH 77, 741, BStBl 1963 III S. 592).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 40/10

    Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei

    Den frühen Entscheidungen hierzu lässt sich entnehmen, dass das Gericht ebenfalls von einem Zwang zur Zuflussbesteuerung ausging (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239; vom 16. Juli 1964 IV 377/62 U, BFHE 80, 410, BStBl III 1964, 622, unter 2.b; vom 3. August 1966 IV 350/62, BFHE 86, 733, und vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, unter 2.).

    Zur weiteren Begründung hat der BFH ausgeführt, bei Vornahme einer Sofortbesteuerung würde, wenn der Rentenberechtigte früher stirbt als nach der statistischen Lebenserwartung zu erwarten wäre, ein zu hoher Gewinn versteuert; wenn der Rentenberechtigte aber später stirbt, würde ein zu niedriger Gewinn versteuert (BFH-Urteil in BFHE 86, 733).

    Vor allem aber steht dem Risiko, bereits vor Erreichen der durchschnittlich erwartbaren Lebenserwartung zu sterben, die --statistisch genau gleich große-- Chance gegenüber, ein höheres Lebensalter als der Durchschnitt des entsprechenden Geburtsjahrgangs zu erreichen (vgl. hierzu bereits BFH-Urteil in BFHE 86, 733).

  • BFH, 22.12.1976 - II R 58/67

    Gesellschaftsvertrag - Kommanditgesellschaft - Tod des persönlich haftenden

    Denn zum einen beschränkt auch bei Leibrenten § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG deren Erfassung nicht auf die Erträge des Rentenrechts, sofern die Leibrente zu einer der in § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 EStG (§ 2 Abs. 3 Nrn. 1 bis 6 a. F.) bezeichneten Einkunftsarten gehört (Urteil vom 3. August 1966 IV 350/62, BFHE 86, 733 [735]).
  • BFH, 21.12.1988 - III B 15/88

    Der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG ist nicht auf Rentenzahlungen aus einer

    Auch der BFH hat in Fortführung dieser Rechtsprechung Gewinne aus der Veräußerung eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils als nachträgliche gewerbliche Einkünfte behandelt, wenn das Entgelt in laufenden Bezügen besteht (vgl. u.a. Urteile vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239, und vom 3. August 1966 IV 350/62, BFHE 86, 733).
  • BFH, 28.09.1967 - IV 288/62

    Gewährung einer Tarifvergünstigung für den durch einen festen Kaufpreis

    (Hinweis auf Urteil des Senats IV 350/62 vom 3. August 1966, BFH 86, 733).
  • BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92

    Voraussetzungen des Vorliegens von außerordentlichen Einkünften

    Der dem Urteil in BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76 zugrunde liegende Sachverhalt stellt - wie in dem Urteil selbst ausgeführt ist - einen Sonderfall dar, der durch die Schwierigkeiten verursacht ist, die bei einer Kapitalisierung des Rentenrechts entstehen würden (vgl. auch BFH-Urteil vom 3. August 1966 IV 350/62, BFHE 86, 733).
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