Rechtsprechung
   BFH, 22.09.1967 - VI B 44/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1321
BFH, 22.09.1967 - VI B 44/67 (https://dejure.org/1967,1321)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1967 - VI B 44/67 (https://dejure.org/1967,1321)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1967 - VI B 44/67 (https://dejure.org/1967,1321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerveranlagung - Aussetzung der Vollziehung - Erstattung einbehaltener Lohnsteuer - Einkommensteuerschuld - Anrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 250
  • DB 1968, 157
  • BStBl II 1968, 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.11.1966 - VI R 68/66

    Berichtigung der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen in Steuerbescheiden bei

    Auszug aus BFH, 22.09.1967 - VI B 44/67
    Es ist dem Stpfl. zuzugeben, daß die Anrechnung der Lohnsteuer auf die Einkommensteuerschuld nach § 47 EStG ein besonderer Verwaltungsakt ist, der nur äußerlich mit dem Einkommensteuerbescheid verbunden ist, wie der Senat im Urteil VI R 68/66 vom 11. November 1966 (BFH 87, 514, BStBl III 1967, 214) dargelegt hat.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 22.09.1967 - VI B 44/67
    Diese Vorschriften wollen bis zur Entscheidung über die Hauptsache dem Stpfl. einen vorläufigen Rechtsschutz dadurch gewähren, daß die Verwirklichung eines angefochtenen Verwaltungsakts gehemmt wird, um die schutzwürdigen Interessen des Bürgers nicht vor dem Abschluß des Verfahrens über die Hauptsache schwerwiegend zu beeinträchtigen (Beschluß des BFH III B 9/66 vom 10. Februar 1967, BFH 87, 447, BStBl III 1967, 182).
  • RFH, 28.10.1937 - IV 92/37
    Auszug aus BFH, 22.09.1967 - VI B 44/67
    Es hätte ihm freigestanden, innerhalb der Ausschlußfrist des § 153 AO deswegen beim FA gemäß § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO die Erstattung der nach seiner Auffassung zuviel einbehaltenen Lohnsteuer zu beantragen und gegen einen ablehnenden Bescheid des FA gemäß § 229 Nr. 7 AO das Rechtsmittelverfahren einzuleiten (Urteil des RFH IV 92/37 vom 28. Oktober 1937, RStBl 1937, 1182).
  • BFH, 29.10.1985 - VII B 69/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Verwaltungsakt -

    Ist der Regelungsinhalt bereits vollzogen, so ist die Vollziehung aufzuheben (§ 69 Abs. 3 Satz 4 FGO) mit der Folge, daß die durch den Vollzug bewirkten Maßnahmen rückgängig zu machen sind (vgl. BFH-Beschluß vom 22. September 1967 VI B 44/67, BFHE 90, 250, BStBl II 1968, 36).
  • BFH, 01.12.1967 - VI B 72/67

    Lohnsteuererstattung - Lohnsteuer-Jahresausgleich - Rechtsbehelf - Aussetzung der

    Aus ähnlichen Erwägungen hat der Senat im Beschluß VI B 44/67 vom 22. September 1967 (BFH 90, 250, BStBl II 1968, 36) den Antrag auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids abgelehnt, durch den ein Steuerpflichtiger die vorläufige Erstattung von einbehaltener Lohnsteuer erstrebte, die gemäß § 47 EStG auf die Einkommensteuerschuld angerechnet war.

    Der Steuerpflichtige ist auch nicht etwa schlechter gestellt als andere Steuerpflichtige, die vor dem Erlaß des angefochtenen Bescheids Steuern entrichtet haben; denn eine Aussetzung der Vollziehung ist auch nicht möglich bei der Anfechtung von Einkommensteuerbescheiden, wenn der Steuerpflichtige mit der Aussetzung die vorläufige Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen oder von Lohnsteuer erreichen will, die nach § 47 EStG auf die Einkommensteuerschuld angerechnet worden sind (BFH-Beschluß I B 3/66 vom 9. August 1966, BFH 86, 723, BStBl III 1966, 646; Beschluß des Senats VI B 44/67, a. a. O.).

  • FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09

    Auswirkungen der Eröffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens auf die

    Die Aufhebung der Vollziehung des Antrages auf Eintragung der Sicherungshypothek ist auf die Eintragung zu beziehen und führt dazu, dass die bereits bewirkte Zwangsvollstreckungsmaßnahme rückgängig zu machen ist (hierzu: BFHE 90, 250; BFHE 145, 17), so dass das Finanzamt die notwendige Löschungsbewilligung abzugeben hat § 19 GBO (vgl. BFH NV 1987, 219; Klein-Brockmeyer, AO , 9 A. § 361 AO , RN 24).
  • BFH, 08.07.1982 - IV B 6/82

    Aussetzung der Vollziehung - Vollziehung des Grundlagebescheides - Vorläufige

    Hiervon ist der BFH bereits im Beschluß vom 22. September 1967 VI B 44/67 (BFHE 90, 250, BStBl II 1968, 36) ausgegangen.
  • BFH, 05.08.1980 - VIII B 108/79

    Aufhebung der Vollziehung - Einkommensteuerbescheid - Lohnsteuerabzugsbetrag

    Dem entspricht, wenn der BFH es abgelehnt hat, nach Anfechtung eines Jahressteuerbescheids gemäß § 69 Abs. 3 Satz 4 FGO die vorläufige Erstattung von Einkommensteuer- oder Umsatzsteuervorauszahlungen oder, wie im Streitfall, von einbehaltener Lohnsteuer anzuordnen (BFH-Beschlüsse vom 9. August 1966 I B 3/66, BFHE 86, 725, BStBl III 1966, 646; vom 22. September 1967 VI B 44/67, BFHE 90, 250, BStBl II 1968, 36; vom 19. Juni 1969 V B 8/69, BFHE 96, 44, BStBl II 1969, 527; vom 19. August 1969 VI B 51/69, BFHE 96, 465, BStBl II 1969, 685).
  • BFH, 27.01.1977 - IV B 72/74

    Keine Aussetzung der Vollziehung eines endgültigen Bescheides, soweit Zahlungen

    Hier zeigt sich aber, daß die hier streitigen Zahlungen aufgrund eines vorläufigen (nicht angefochtenen und nicht in seiner Vollziehung ausgesetzten) Bescheides wie auch Vorauszahlungen oder auch etwa ordnungsgemäß einbehaltene Steuerabzugsbeträge (vgl. hierzu BFH-Entscheidung vom 22. September 1967 VI B 44/67, BFHE 90, 250, BStBl II 1968, 36) einer Rechtsgrundlage nicht entbehren, während z. B. für eine Verrechnung mit Überzahlungen oder sonstigen Steuerguthaben die Berechtigung entfiele.
  • BFH, 19.08.1969 - VI B 51/69

    Steuerliches Leistungsgebot - Vollziehung - Aufhebung der Vollziehung -

    Der Senat hat wiederholt betont (Urteil VI R 68/66 vom 11. November 1966, BFH 87, 514, BStBl III 1967, 214; Beschluß VI B 44/67 vom 22. September 1967, BFH 90, 250, BStBl II 1968, 36), daß die Anrechnung von Vorauszahlungen oder von durch Steuerabzug einbehaltenen Beträgen nach § 47 EStG ein besonderer Verwaltungsakt ist, der nur äußerlich mit dem Einkommensteuerbescheid verbunden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht